Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2471

Gemäss Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) ist der Regierungsrat bereit, die Motion 2010/048 entgegenzunehmen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) betont, der Regierungsrat sei damit einverstanden, die für das e-Voting nötigen, rechtlichen Grundlagen vorsorglich zu schaffen. Allerdings wird die Einführung von e-Voting sehr skeptisch betrachtet: Es besteht ein deutlich erhöhtes Missbrauchsrisiko gegenüber der schriftlichen Stimmabgabe.


Schwierigkeiten bietet auch das kommunale Stimmrecht für Auslandschweizer, denn jede Gemeinde muss in der Lage sein, dieses Problem zu bewältigen. Die Beispiele aus Zürich, Genf und Neuenburg sind dafür aus verschiedenen Gründen keine dienlichen Beispiele, weshalb im Regierungsrat betreffend Einführung von e-Voting keine Euphorie ausbricht.


Nach Siro Imber (FDP) lehnt seine Fraktion die «Gesetzesänderung auf Vorrat» ab. Die vorgeschlagene Lösung wird komplizierter sein wegen der zu verwendenden Passwörter. Und sie wird teurer sein u.a. wegen der parallelen Strukturen für diejenigen, die nach wie vor schriftlich abstimmen wollen und deren Stimmen von Hand auszuzählen sind.


Viel wichtiger aber ist, dass e-Voting keine absolute Sicherheit bieten kann. Entsprechend ist das Vertrauen in die Demokratie mit dem jetzigen System höher, weil die Resultate nachvollziehbar sind. Beim e-Voting wird immer der Verdacht auf Manipulation bestehen. Dieses Vertrauen preiszugeben, nur weil das neue System vielleicht ein bisschen praktischer und günstiger sein könnte, sollte nicht riskiert werden. Das Vertrauen in die Demokratie ist zu wichtig, als dass man nun einen Vorstoss überweist, nur um «einen tollen Titel» zur Hand zu haben. Die FDP will die allfälligen Kosten sparen und das Vertrauen in die Demokratie wahren, weshalb sie den Vorstoss ablehnt.


Auch für Sabrina Mohn (CVP) ist das Vertrauen in die Demokratie wichtig. Aber gerade dieser Aspekt war für sie ein Grund, diesen Vorstoss einzureichen. In den letzten Wochen hat sie Emails von AuslandschweizerInnen aus der ganzen Welt erhalten, die ihr helfen wollten, damit dieser Vorstoss überwiesen wird. Gerade für die fünfte Schweiz [die Schweizer im Ausland] ist das e-Voting enorm wichtig und ein grosses Anliegen. Die AuslandschweizerInnen wollen weiterhin an der Schweizer Demokratie teilnehmen. Dabei handelt es sich z.B. um Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind und im Ausland für Schweizer Firmen arbeiten. Entsprechend möge dieser Vorstoss auch unterstützt werden.


Hanspeter Weibel (SVP) muss die eben geäusserte Euphorie ein bisschen dämpfen. Die aktuelle Situation zu diesem Thema präsentiert sich dergestalt, dass der Kanton Zürich, welcher laut Motion eine Vorreiterrolle einnimmt, das entsprechende Projekt am 5. Dezember 2010 für mindestens ein Jahr oder länger sistiert hat wegen erheblichen Sicherheitsmängeln. Im Weiteren haben sich dort auch die Erwartungen einer höheren Stimmbeteiligung von jungen Stimmberechtigten nicht erfüllt. Zudem betragen die Kosten für die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz CHF 50, während sie für Auslandschweizer CHF 150 ausmachen. Deshalb unterstützt die SVP den Vorstoss als Postulat, denn die damit zusammenhängenden Fragen sind wegen der vorher erwähnten Situation in Zürich, die übrigens auch andere, am gleichen Projekt beteiligte Kantone betrifft, sorgfältig zu prüfen - abgesehen davon, dass der Regierungsrat in diesem Bereich kein Pilotprojekt starten will.


Ruedi Brassel (SP) vermerkt, dass seine Fraktion den sehr klug formulierten Vorstoss sowohl als Motion wie auch als Postulat unterstützen werde. Einige Fragen bleiben zwar noch unbeantwortet, aber die kritischen Einwände können dahingehend beruhigt werden, dass es nicht um die Einführung von e-Voting geht. Es soll nur das Gesetz dahingehend geändert werden, dass die Einführung von e-Voting möglich wird. Die Einführung dieses Systems wird noch separat zu entscheiden sein, weil dafür tatsächlich noch viel abzuklären sein wird.


Josua Studer (SD) will nicht «auf Vorrat» Gesetze ändern. Will man das e-Voting einführen, kann das entsprechende Gesetz immer noch zum entsprechenden Zeitpunkt geändert werden. Im Übrigen können Auslandschweizer schon heute an der hiesigen Demokratie teilnehmen. Dafür müssen sie nur bei der entsprechenden Botschaft in ihrem jeweiligen Gastland den dafür nötigen Antrag einreichen.


://: Der Landrat überweist die Motion 2010/048 mit 43:34 Stimmen bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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