Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2476

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet die ablehnende Haltung der Regierung. Der Motionär nimmt ein Anliegen auf, das tatsächlich von vielen Eltern, die Kinderalimente zahlen, nicht verstanden wird: Warum die steuerliche Abzugsfähigkeit der Alimentenzahlungen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes gilt. Nach Überschreiten dieser Altersgrenze können die Alimente nicht mehr zum Abzug gebracht werden, was zu einer relativ starken Erhöhung der Steuerbelastung des zahlenden Elternteils führen kann.


Auch wenn auf den ersten Blick einiges für die verlangte Korrektur zu sprechen scheint, gibt es doch juristische und tatsächliche Gründe, die gegen die Forderung der Motion sprechen.


Aus juristischer Sicht steht das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) einer Änderung des Baselbieter Steuergesetzes (StG) entgegen. In Art. 9 Abs. 2 lit. c StHG steht nämlich, dass Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Gewalt stehenden Kinder, nicht jedoch Leistungen in Erfüllung anderer familienrechtlicher Unterhalts- oder Unterstützungspflichten, abzugsfähig sind. Diese Bestimmung ist zwingend für die Kantone. Entsprechend steht der gleichlautende Text auch im Baselbieter Steuergesetz in § 29 Abs. 1 lit. i. Der einzige Unterschied besteht darin, dass im Steuergesetz im Gegensatz zum Steuerharmonisierungsgesetz von elterlicher Sorge statt von elterlicher Gewalt gesprochen wird. Die vom Motionär geforderte Änderung des Steuergesetzes des Kantons Basel-Landschaft verstösst somit gegen zwingendes Bundesrecht, und eine vom Steuerharmonisierungsgesetz abweichende Bestimmung wäre verfassungswidrig.


Nach der Systematik der Steuerordnung können Kinderalimente an Kinder unter 18 Jahren auf der einen Seite vom zahlenden Elternteil in Abzug gebracht werden. Auf der anderen Seite sind sie vom empfangenden Elternteil zu versteuern. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kind selbst steuerpflichtig und steht nicht mehr unter elterlicher Sorge. Die allenfalls weiterhin zu bezahlenden Unterstützungsleistungen stehen nun dem Kind zu. Solche Zahlungen gelten als Leistungen in Erfüllung familienrechtlicher Verpflichtungen und sind gemäss § 28 lit.  g StG respektive Art. 7 Abs. 4 lit. g StHG beim empfangenden Kind steuerfrei; dafür können sie vom zahlenden Elternteil nicht mehr in Abzug gebracht werden. Diesem steht lediglich noch der Unterstützungsabzug in der Höhe von total 2'000 Franken zu (§ 33 Bst. a StG). Steuersystematisch ist es somit richtig, dass Alimentenzahlungen an das volljährige Kind nicht mehr abgezogen werden können, da diese von der Empfängerin oder dem Empfänger auch nicht versteuert werden.


Als Folge der untergehenden Abzugsfähigkeit beim leistenden Elternteil muss der empfangende Elternteil die neu dem Kind zustehenden Alimentenleistungen nicht mehr versteuern. Beim Zahlenden erhöht sich dadurch die Steuerbelastung, beim ehemals Empfangenden sinkt sie hingegen. Diese steuerliche Wirkung bei den Eltern kann nur durch gegenseitige Absprache derselben oder durch entsprechende Korrektur durch den Richter im Zivilverfahren korrigiert werden.


Ein Vergleich zwischen dem getrennt lebenden Vater, der Kinderalimente bezahlt, und dem Vater, der mit seiner Familie zusammen lebt, zeigt, dass die gesetzliche Regelung durchaus ihre Richtigkeit hat. Der getrennt lebende Vater kann während der Minderjährigkeit des Kindes seine Alimentenzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen, die wiederum bei der empfangenden Mutter besteuert werden. Diese Abzugsmöglichkeit hat der Familienvater nicht; dafür erfolgt aber auch keine Besteuerung bei der Mutter des Kindes. Nach Volljährigkeit des Kindes können beide Väter die Unterhaltsleistungen an das Kind nicht zum Abzug bringen und sind somit einander bis auf den unterschiedlichen Sozialabzug gleichgestellt.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) müsste lügen, wenn er die gegebene Antwort nicht erwartet hätte. Dass es ein gewisses zwingendes Recht sowie auch ein Steuerharmonisierungsgesetz gibt, sei ihm bewusst. Kern des Anliegens ist aber die Gleichstellung von Mann und Frau, welche letztlich auch auf Bundesebene geregelt ist. Seines Erachtens wäre es auch Aufgabe des Gleichstellungsbüros, sich hier einzusetzen. Wenn aber der Mann schlechter gestellt ist, sei offensichtlich der Effort, den dieses Büro unternimmt, nicht so gross.


Bekanntlich sind gesamtschweizerisch breite Diskussionen zur Thematik Sorgerecht und Besuchsrecht im Gange. Eine Kompetenzstelle für Männer wurde abgelehnt, und dies zeige, dass man grundsätzlich nicht so weit ist, eine solche Ungerechtigkeit aus der Welt zu räumen. Diese Ungerechtigkeit ist im Übrigen der Steuerbehörde BL bewusst und bekannt. Es werde sogar zugegeben. So konnte man auch den Worten des Finanzdirektors entnehmen, dass es sich nicht um ein unbekanntes Thema handelt. Auch im Nationalrat wurde bereits mehrfach auf die Problematik hingewiesen - im Übrigen hätten sich dabei auch schon andere Parteien als die SVP in Szene gesetzt. Kurz: Die Problematik ist einem schon lange ein Dorn im Auge. Trotz allem hätte Hans-Jürgen Ringgenberg aufgrund der Tagesaktualität des Themas - eine offensichtliche Ungleichstellung der Väter - erwartet, dass die Regierung zumindest für eine nochmalige Prüfung bereit wäre.


Im Übrigen sei er immer noch, vielleicht naiverweise, der Meinung, dass auch ein Bundesgesetz geändert werden kann. Eine Änderung muss ja von unten kommen, und nicht unbedingt von oben, damit sie sich wirklich durchsetzt. Er wäre auch bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Bei dieser Ungerechtigkeit sollte man sich nicht hinter dem Steuerharmonisierungsgesetz verstecken.


Daniela Schneeberger (FDP) stellt fest, dass die FDP das Anliegen geprüft hat. Leider nun falle das Ganze unter einen zwingenden Artikel. Auch ihr ist es aus der Praxis oft nicht verständlich, dass ein leistender Elternteil den vom Regierungsrat angetönten Unterstützungsabzug - die maximal Fr. 2'000.-, welche zudem in keinem Verhältnis zu den an einen in Ausbildung stehenden Jugendlichen zu bezahlenden Alimentenzahlungen stehen, zwar erhält, aber sonst nichts... Die FDP lehnt die Motion ab. Die Landrätin wird aber - im Sinne einer Ausschöpfung der Möglichkeiten - demnächst einen Vorstoss zur Anpassung des Unterstützungsbeitrags einreichen. Das Steuerharmonisierungsgesetz müsse halt in Gottes Namen auf Bundesebene geändert werden. Beim Unterstützungsbeitrag hat man die Möglichkeit, weil dieser unter Sozialabzüge fällt und damit der Kanton mehr Handhabe hat. Im Übrigen, meint sie schmunzelnd, sei es schön, dass sich nun auch die SVP für die Gleichstellung von Mann und Frau einsetzt.


Mirjam Würth (SP) leistet von Seiten SP dem Motionär Schützenhilfe. Abgesehen von der Ungerechtigkeit zwischen Mann und Frau sieht sie auch eine solche bei der Ungleichbehandlung von Verheirateten und Nichtverheirateten. Denn Erstere können, bei einer weiteren Unterstützung der Kinder, auch nach deren Volljährigkeit, weiterhin den Kinderabzug geltend machen. Die SP-Fraktion unterstütz in diesem Sinne die Motion. Im Übrigen freut sie sich über das Novum, dass Eva Chappuis (SP) erstmals - und noch rechtzeitig vor ihrer Amtsniederlegung am Ende der Legislatur - ein Anliegen von Hans-Jürgen Ringgenberg unterstützt [Heiterkeit]. Sie macht dem Ratskollegium beliebt, nochmals darüber nachzudenken, ob mit diesem Vorstoss nicht eine Gleichstellung der Familien zu erreichen wäre, wie auch immer diese juristisch organisiert sind.


Urs Berger (CVP) bemerkt vorweg, in diesem Geschäft spreche er im Namen der CVP und nicht der EVP. Im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Familien unterstützt auch die CVP die Motion. Hier handle es sich um ein bereits länger bestehendes Anliegen der CVP, welches schon von den nationalen Politikern aufgenommen wurde. Die Weiterführung einer Abzugsfähigkeit in den fraglichen Fällen erachtet man als familienpolitisch richtig und vor allem sozial notwendig. Die CVP wird daher die Motion unterstützen.


Auch die Grünen sehen, dass es gewisse juristische Probleme gibt, meint Isaac Reber (Grüne). Trotz allem hält man die heutige Praxis für stossend. Die aktuelle Grenze von 18 Jahren sei  bei näherer Betrachtung irrelevant und willkürlich. Massgeblich ist nämlich, wie lange die Unterhaltspflicht geltend ist, daher unterstützt man den Vorstoss von Hans-Jürgen Ringgenberg.


Daniela Schneeberger (FDP) stellt zuhanden Mirjam Würth klar, dass es einen Kinderabzug für Volljährige nicht gibt, hingegen einen Unterstützungsabzug für Volljährige, die noch in Ausbildung stehen.


Sara Fritz (EVP) und die EVP lehnen die Motion erstens aus den vom Regierungsrat dargelegten Gründen ab; die juristische Umsetzung ist nicht möglich. Zweitens sei es doch recht spannend festzustellen, dass die SVP, welche im Wahlkampf immer wieder betont habe, sie sei die einzige Fraktion, die wirklich fürs Sparen ist, nun, wo es um einen Steuerabzug geht, eben gerade solchen Steuerausfällen zustimmt. Drittens ist sie der Ansicht, dass die Motion zu einer Ungleichbehandlung von verheirateten Eltern im Vergleich zu solchen in Trennung oder Scheidung führt. Denn der bezahlende Elterteil bei getrennten oder geschiedenen Paaren könnte neuerdings die Alimente von den Steuern abziehen, während dies für verheiratete Elternpaare nicht möglich wäre.


Hannes Schweizer (SP) stellt eine grossmehrheitliche Zustimmung zu dem Anliegen fest, welche er selbst auch teilt. Nun hätten aber die Darlegungen des Finanzdirektors klar gemacht, dass der Kanton gar nicht die Kompetenz zu einer entsprechenden Anpassung des Steuergesetzes hat. Was macht nun der Regierungsrat - im Falle einer Zustimmung - mit dem vom Parlament erteilten Auftrag?


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erwidert der Kollegin von der EVP, es sei keineswegs so, dass die SVP erst seit heute für tiefere Steuern kämpft; das sei ein Märchen. Man kämpfe immer für tiefere Steuern, ebenso aber für tiefere Ausgaben, damit man sich die tieferen Steuern eben leisten könne.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) zieht in Beantwortung von Hannes Schweizers Frage die alten Römer zu Rate, welche er folgendermassen zitiert: «Zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet.» [Heiterkeit]


Sara Fritz (EVP) ist bewusst, dass sich die SVP für Steuersenkungen einsetzt. Nur sei es so, dass dann das Geld halt trotzdem dem Kanton fehle.


Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lässt über die Motion abstimmen.


://: Der Landrat spricht sich mit 50 Ja- : 21 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Überweisung der Motion 2010/078 aus. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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