Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2479

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt die ablehnende Haltung der Regierung: Der Antrag verlange, dass die Religionsgemeinschaften besser vom Staat eingebunden werden sollen. Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften soll um fassender und verbindlicher geregelt werden - was immer das heisst. Ist es die Absicht, die Trennung von Staat und Kirche zu verringern? Dies wäre nach Ansicht des Regierungsrats nicht erstrebenswert. Im Vorstoss ist auch von Toleranz und Verständnis für andere die Rede. Diese Aussage kann sehr wohl unterstützt werden, aber was ist damit gemeint? Wie und mit welcher konkreten Wirkung soll dies in der Verfassung umgesetzt werden? In rechtlicher Hinsicht haben sich alle, auch die Religionsgemeinschaften und deren Mitglieder, an die Verfassung zu halten. Verstösse gegen die Verfassung werden richtigerweise geahndet. Soll nun für die Religionsgemeinschaften und deren Mitglieder eine zusätzliche oder intensivere Verbindlichkeit bestehen? Der Regierungsrat hält dies nicht für erstrebenswert. Aus der Begründung des Vorstosses wird wenig klar, welche konkreten Absichten eigentlich verfolgt und welcher Mehrwert damit erbracht werden soll.


Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab, da die Standesinitiative prinzipiell die Anliegen der Kantone beinhalten sollten. Beim vorliegenden Postulat geht es einzig um die Bundespolitik und es sind keine besonderen Baselbieter Aspekte erkennbar.


Schliesslich wurde im letzten März von Kathrin Amacker im Nationalrat ein gleichlautender Vorstoss eingereicht. Damit ist gewährleistet, dass die Diskussion auf der richtigen, nämlich der nationalen, Stufe geführt wird. Eine Standesinitiative ist weder nötig noch hilfreich.


Sabrina Mohn (CVP) ergänzt, der Bundesrat habe im letzten Mai bereits Stellung genommen zum Postulat Amacker. Er wolle sich der Diskussion über die Einführung eines Religionsartikels nicht verschliessen. Das Postulat ist aber im Nationalrat bekämpft worden. Die Einreichung der Standesinitiative würde ein gutes Zeichen aus dem Baselbiet darstellen. Sabrina Mohn hofft auf Unterstützung von Politiker/innen aus der rechten Ratsseite, welche die Grundwerte der christlich-abendländischen Kultur vertreten.


Hanni Huggel (SP) erklärt, die SP-Fraktion habe in inhaltlicher Sicht überhaupt kein Problem mit dem Anliegen. Man hat aber grosse Mühe mit dem Instrument der Standesinitiative, welche hier einfach das das falsche Instrument darstellt. Der Kanton würde mit Arbeit belastet, die wiederum Kosten verursacht. Das Anliegen gehört in den Nationalrat.


Daniele Ceccarelli (FDP) präsentiert die Art. 15 und Art. 72 der Schweizerischen Bundesverfassung (SR 101) und erklärt, es handle sich um die wesentlichen Artikel, welche sich mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit und der Säkularisierung, die seit der Aufklärung stattgefunden habe, befassten. Die Ausführungen von Regierungsrat Adrian Ballmer sind zu hundert Prozent zu unterstützen, weshalb die FDP-Fraktion einstimmig gegen Überweisung dieses Postulats stimmen wird. Im Weiteren ist das Ziel des Vorstosses einfach nicht klar. So soll die Religionsfreiheit angemessen ausformuliert werden - was ist denn an der vorliegenden Formulierung unangemessen oder unpräzis? Weiter soll es keine Diskriminierung in Bezug auf religiöse Bauten geben - man kann unterschiedlicher Meinung über das Minarettverbot sein - der Volksentscheid ist aber gefällt. Zum Aspekt der Grundrechte: Diese werden durch die Verfassung gewährleistet und zusätzlich durch entsprechende Gesetze geschützt. Dazu kommt das in Art. 8 der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot. Es sind also genügend Schutzmechanismen vorhanden, um den Anliegen gerecht zu werden.


Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, die Mehrheit der grünen Fraktion unterstütze einen Religionsartikel in der Bundesverfassung. Die Standesinitiative stellte einen Weg dar, um die hängigen Vorstösse auf Bundesebene zu unterstützen. Auch die vorgeschlagene Formulierung wird begrüsst, da sie im Unterschied zu bereits vorgeschlagenen Formulierungen, die gewisse Religionsgemeinschaften bevorzugt behandeln lassen wollen, auf klaren Kriterien beruht. Einerseits kann religiöser Intoleranz gegenüber Andersgläubigen ein Riegel geschoben werden, andererseits können religiöse Gemeinschaften in die Pflicht genommen werden, ihrerseits religiöse Diskriminierung und Intoleranz zu verhindern.


Paul Jordi (SVP) meint, Art. 72 der Bundesverfassung über die Glaubens- und Religionsfreiheit beinhalte alles, was nötig sei. Man wird die Überweisung einstimmig ablehnen.


://: Die Motion 2010/049 wird mit 47:20 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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