Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011
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2010-092 vom 11. März 2010 Motion der SP-Fraktion: Motion Pflege-/Spitexgesetz - Beschluss des Landrats vom 24. Februar 2011: < abgelehnt > |
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) meint, anlässlich der ersten Lesung über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung am 8. Dezember 2010 sei die Frage eines Pflege- und Spitexgesetzes eingehend diskutiert worden. Die Arbeiten rund um die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung sind noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund erscheint es vorstellbar, Erfahrungen mit dem Systemwechsel, der die neue Pflegefinanzierung mit sich bringt, zu sammeln und dann dem Landrat in geeigneter Weise zu berichten und Antrag zu stellen. Deshalb ist der Regierungsrat gerne bereit, diesen Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Pia Fankhauser (SP) erklärt, die SP-Fraktion werde an der Motion festhalten. Es besteht bezüglich dieses Vorstosses wohl ein grosses Missverständnis zwischen dem Gesundheitsdirektor und der SP-Fraktion. Es geht nicht nur um die Pflegefinanzierung und deren Umsetzung. Wie im Vorstoss geschrieben fordert man, dass im Kanton Baselland ein Pflege- und Spitexgesetz entsteht, da viele Aspekte nicht geregelt sind: Teilweise sind nur die Finanzströme, nicht aber die Weisungsberechtigungen geregelt. Die aktuellen Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Pflegefinanzierung in den Alters- und Pflegeheimen wären nicht entstanden, gäbe es noch andere gesetzliche Richtlinien. Darüber hinaus geht es aber auch um Mindeststandards von Löhnen, Ausbildung und Qualität sowie um Transparenz. Es ist der SP-Fraktion ein Anliegen, dass jeder Patient und jede Patientin über seine Ansprüche orientiert ist. Im Weiteren geht es vor dem Hintergrund des Pflegenotstands um die Ausbildung von Pflegenden und deren Finanzierung. Auch Entlastungsangebote wie Notfall- und Ferienbetten, Tages- und Nachtstätten sind ein sehr komplexes Gebilde. Dies hat mit der zweijährigen Übergangsfrist der neuen Pflegefinanzierung gar nichts zu tun. Diese Motion fordert ein umfassendes Pflege- und Spitexgesetz für alle Altersgruppen, da es übrigens nicht nur um Betagte geht.
Thomas de Courten (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion werde gegen die Überweisung stimmen. Vor einigen Jahren hat man entschieden, die Aufgaben zwischen dem Bund, dem Kanton und den Gemeinden zu entflechten. In diesem Zusammenhang wurde die Kompetenz für Pflege oder Spitex mit sämtlichen finanziellen Konsequenzen den Gemeinden übertragen. Nun soll dieser Schritt wieder rückgängig gemacht werden, weil man nicht akzeptieren kann, dass Probleme auf der Gemeindeebene, vielleicht auch bürgernäher, gelöst werden. Der Vorstoss hat zum Ziel, die klare Aufgabenentflechtung rückgängig zu machen und den Gemeinden die Kompetenz zur Organisation der Spitex zu entziehen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, man werde diesen Vorstoss als Motion unterstützen. Es ist wesentlich zu verhindern, dass durch die Neuordnung der Zuständigkeiten die Qualität der Pflege und Betreuung ausserhalb des Spitals verloren geht. Es soll auch nicht unterschiedliche Voraussetzungen beim Zugang zu pflegerischen Angeboten geben, je nachdem, wo man wohnt und ob die eigene Gemeinde kompetent ist in der Beurteilung von spezifischen Leistungen, die eingekauft werden müssen. So muss es in jeder Gemeinde möglich sein, spezialisierte Spitexdienste in Anspruch zu nehmen und es muss in jeder Gemeinde garantiert sein, dass die Pflegenden Mindeststandards erfüllen.
Der Argumentation von Thomas de Courten kann entgegnet werden, dass die Gemeinden auch die Kompetenz zur Führung der Primarschule haben, aber nicht selbst die Qualitätsstandards der Lehrpersonen definieren.
Es ist sogar zu überlegen, ob noch andere Bereiche der Gesundheitsvorsorge, in denen fachliche Mindestanforderungen wichtig sind, in das Gesetz aufgenommen werden sollten. So müssen auch im Bereich der Mütter- und Väterberater/innen keine Qualitätsstandards eingehalten werden.
Im Gesundheitsbereich braucht es nicht nur ein Spitalgesetz, sondern auch eine gesetzliche Grundlage für die nicht an ein Spital gebundenen pflegerischen und medizinischen Dienste. Dafür braucht es eine Motion, womit die gesetzlichen Grundlagen eingefordert werden können.
Petra Studer (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion sehe keinen Bedarf für die Schaffung eines neuen kantonalen Gesetzes im Bereich Pflege und Spitex und lehne die Motion einstimmig ab. Man hätte allenfalls ein Postulat unterstützen können, womit der Regierungsrat prüfen könnte, ob, insbesondere in Bezug auf die neue Pflegefinanzierung, Gesetzeslücken bestehen, die mit Änderungen und Anpassungen in der bestehenden Gesetzgebung behoben werden könnten. Bei den Forderungen, insbesondere den Mindeststandards bezüglich der Löhne, sieht man ein Problem und würde deshalb auch nicht einem Postulat Folge leisten.
Pia Fankhauser (SP) entgegnet Thomas de Courtens Verteidigung der Gemeindeautonomie, es sei daran zu erinnern, dass vor Umsetzung des Neuen Finanzausgleichs der Kanton beispielsweise die Kosten der spitalexternen Onkologiepflege (SEOP) oder der Kinderspitex getragen hatte. In der Folge wurden diese Kosten auf die Gemeinden verteilt, worauf jede Organisation mit jeder einzelnen Gemeinde bei der örtlichen Spitex über jeden einzelnen Fall diskutieren muss! Es wird gerne über Palliative Care gesprochen, aber im entscheidenden Moment ist die Gemeindeautonomie höher. Dies sei für sie einfach unverständlich, so die Motionärin.
Beatrice Herwig (CVP) meint, die CVP/EVP-Fraktion sehe durchaus Anliegen, die unter Umständen einen gesetzlichen Handlungsbedarf hätten. Da aber so viele Anliegen aufgezählt worden sind, wäre es sinnvoller, erst eine Auslegeordnung zu schaffen und eventuell im Anschluss Gesetzesänderungen oder neue Gesetze zu schaffen.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) meint zur Behauptung einer Vorrednerin, der Regierungsrat würde bezüglich der Mütter- und Väterberatung dem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen: Dies stimmt gar nicht, da es sich um eine Kann-Formulierung handelt. Der Regierungsrat hat mit dem Vorstand des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) Kontakt aufgenommen und darüber Gespräche geführt. Die Gemeinden haben ein «Dreinreden» in den besagten Bereich vehement abgelehnt.
In Bezug auf die SEOP wisse Pia Fankhauser, dass er sich bereit erklärt habe, bei der Spitze des Gemeindeverbands vorzusprechen, um das Problem, dass die spezialisierte Spitex in gewissen Gemeinden bezahlt beziehungsweise eben nicht bezahlt wird, lösen zu können.
Marie-Theres Beeler (Grüne) zitiert aus § 60 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes:
§ 60 Mütter- und Väterberatung
2 Die Gemeinden sorgen für die Mütter- und Väterberatung und stellen dazu qualifiziertes Personal ein. Sie können diese Aufgabe an eine geeignete Institution übertragen. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten
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Es handelt sich also nicht um eine Kann-Formulierung. Der Regierungsrat hat nach einem Gespräch mit den Gemeinden darauf verzichtet, die Einzelheiten zu regeln.
Monica Gschwind (FDP) meint, zum wiederholten Male versuche die SP-Fraktion, mit einer Motion die Konkretisierung des Rahmengesetzes zu erreichen. Sie bittet um Respektierung der Gemeindeautonomie. Die Gemeinden sind sehr wohl in der Lage, ihre Leistungsaufträge mit der Spitex abzuschliessen und können dies auch sehr gut beurteilen. Minimalstandards verteuern diesen Bereich. Die bestehende Lösung ermöglicht eine kostengünstige Lösung. Monica Gschwind kennt keinen Fall, in welchem sich die Einwohner in ihrer Gemeinde über Leistungsfähigkeit und Qualität der Spitex beschwert hätten.
://: Die Überweisung der Motion 2010/092 wird mit 45:32 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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