Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2492

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet, weshalb die Regierung die Motion als Postulat entgegennehmen wolle. Die Geschäftsstelle des Vereins BENEVOL ist als Koordinations- und Beratungsstelle für Freiwilligenarbeit tätig. Die vorliegende Motion verlangt eine gesetzliche Grundlage, damit diese Geschäftsstelle vom Kanton Basel-Landschaft subventioniert werden könnte. Der Kanton Basel-Landschaft sprach für die Anschubfinanzierung von BENEVOL aus dem Lotteriefonds Beiträge für die Jahre 2005 bis 2007 in der Höhe von 180'000 Franken, für die Jahre 2010 bis 2013 von 120'000 Franken. Für die Ausrichtung von allfälligen weiteren Beiträgen an BENEVOL ab 2014 bräuchte es eine klare gesetzliche Grundlage. § 6 Absatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass für jede Subvention eine rechtliche Grundlage notwendig ist. Die ausdrückliche und klare Rechtsgrundlage für die finanziellen Leistungen an BENEVOL fehlt bis heute.


Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung der Freiwilligenarbeit und die bedeutungsvolle Funktion von BENEVOL Baselland als Anlaufs- und Vermittlungsstelle für Freiwilligenarbeit, Sabine Pegoraro selbst setzte sich auch immer dafür ein, dass BENEVOL für die beiden bereits genannten Perioden Beiträge aus dem Lotteriefonds zugesprochen bekam. Im Jahr der Freiwilligenarbeit ist die Regierung bereit zu prüfen, wie dem Verein BENEVOL Baselland eine tragfähige finanzielle Basis verschafft werden kann. Die Ausrichtung von kantonalen Beiträgen ist dabei eine mögliche Unterstützungsform, es gibt aber bestimmt auch noch andere Wege. BENEVOL Basel-Stadt beispielsweise wird ausschliesslich durch die GGG Basel-Stadt finanziert. Für den Regierungsrat ist es wichtig, dass BENEVOL primär von privater Seite die nötigen Mittel zur Sicherung des Bestandes erhält und dass der Verein so seine Arbeit zum Wohl der Gesellschaft fortführen kann.


Es gibt verschiedene Fragen zu klären, bevor zuverlässig beurteilt werden kann, ob und in welcher Form eine Rechtsgrundlage, wie sie vom aktuellen Vorstoss verlangt wird, geschaffen werden soll. Die Motion würde den Regierungsrat verpflichten, bereits in einem nächsten Schritt die gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, was aus der Sicht der Regierung falsch wäre. Der Regierungsrat beantragt daher, den Vorstoss nicht als Motion, sondern als Postulat zu überweisen.


Hanni Huggel (SP) hebt hervor, dass das Jahr 2011 das Jahr der Freiwilligen sei. Sie weiss, dass die Mitglieder des Landrates schon alle an verschiedenen Orten freiwillig tätig waren. Weshalb es eine BENEVOL-Stelle braucht, wurde von Sabine Pegoraro teilweise bereits erklärt. Der Regierungsrat anerkennt offensichtlich die Wichtigkeit der Freiwilligenarbeit und die Wichtigkeit einer gewissen Unterstützung. Mit der vorliegenden, überparteilichen Motion soll die Regierung aufgefordert werden, die BENEVOL-Stelle nicht mehr über den Lotteriefonds zu unterstützen, sondern dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Für die erwähnte Stelle (50 %) sind jährlich rund 40'000 Franken notwendig und diese soll auch nicht ausgebaut werden. Sie soll aber in Zukunft weiterhin bestehen können.


Weshalb ist die BENEVOL-Stelle notwendig? Beispielsweise vom RAV oder von den psychiatrischen Diensten werden immer wieder Leute an diese Stelle verwiesen, von welchen man nicht weiss, ob man sie bereits vermitteln kann. Sie werden dann von der BENEVOL-Stelle für Einsätze vermittelt. Bisher wurde BENEVOL immer auch von beiden Landeskirchen, von der Caritas, von HEKS und von frauenplus (zu Beginn auch von verschiedenen Stiftungen) unterstützt. Leider geht diese Unterstützung immer mehr zurück und es wäre daher wichtig, 40'000 Franken für BENEVOL in einer Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2014 zu sichern.


Hanni Huggel hält an der Motion fest, denn die Regierung habe bereits sehr gut geprüft und berichtet, auch im Zusammenhang mit dem heutigen Traktandum 38 ( 2010/194 : Förderung Sozialzeitausweis). Nun ginge es darum, den guten Willen der Regierung im Jahr der Freiwilligenarbeit zu zeigen und eine Leistungsvereinbarung auszuarbeiten. Hanni Huggel bittet den Landrat darum, das vorliegende Anliegen als Motion zu überweisen.


Peter Schafroth (FDP) informiert, die FDP-Fraktion habe die Motion sehr kontrovers diskutiert. Man schätze die Arbeit von BENEVOL, jedoch ist es heute nicht der richtige Zeitpunkt, aus einer Freiwilligeninitiative eine neue Kantonsaufgabe zu generieren. Zur Zeit muss der Kanton sämtliche seiner Aufgaben systematisch hinterfragen und daher spricht sich eine Mehrheit der Fraktion gegen neue Aufgaben aus. Die FDP-Fraktion lehnt die vorliegende Motion ab.


Franz Hartmann (SVP) bezeichnet die Freiwilligenarbeit als wichtig, wertvoll und unterstützenswert. Das hier gewählte Vorgehen erachtet die SVP-Fraktion jedoch als kritisch, weshalb ihm eine grosse Mehrheit nicht zustimmen wird. Schon allein die in der Motion genannten Ausdrücke "Fachstelle" und "Controlling" tönen für Franz Hartmann nach Selbstläufern, denn plötzlich sei die Freiwilligkeit nicht mehr gegeben und das ganze Anliegen könnte schliesslich viel Geld kosten. Ein Teil der SVP-Fraktion wird dem Anliegen nicht zustimmen.


Marie-Theres Beeler (Grüne) informiert, die Grünen erachteten BENEVOL mit der dazugehörigen Fachstelle als derart wichtig, dass die Institution eine Gesetzesgrundlage verdient. Somit wird auch die vorliegende Motion unterstützt. Die Mitglieder des Landrates konnten heute erfahren, wie wichtig Freiwilligenarbeit ist. Diese soll unterstützt und begleitet werden. Die geburtenstarken Jahrgänge werden nun der Pensionierung entgegen gehen und es wird sehr hilfreich sein, qualifizierte Menschen für Freiwilligenarbeit zu vermitteln und diese kompetent zu begleiten. Im Übrigen wird BENEVOL auch in anderen Kantonen vom Kanton unterstützt.


Dorothée Dyck (EVP) erklärt, auch die CVP/EVP-Fraktion unterstütze die aktuelle Motion, da Freiwilligenarbeit als etwas sehr Wichtiges und Wertvolles erachtet werde. Die freiwillig geleistete Arbeit ist unbezahlbar. Im Jahr der Freiwilligenarbeit wäre es angebracht, ein entsprechendes Zeichen zu setzen und die gesetzliche Grundlage für einen Leistungsauftrag des Kantons zu legen.


In der Beantwortung der Fragen zum heutigen Traktandum 38 schreibt die Regierung: "Wie die Freiwilligenarbeit selbst, sollte auch das Freiwilligenmanagement seinem Zweck entsprechend so weit wie möglich unentgeltlich erfolgen bzw. im Rahmen von bestehenden Stellen geleistet werden können." Genau dies strebt die vorliegende Motion an: Eine bereits bestehende Stelle wird am Leben erhalten, damit sie Ihre wertvolle Arbeit auch weiterhin leisten kann. In ihrer Antwort zu Traktandum 38 erwähnt die Regierung BENEVOL viermal, eine Zusammenarbeit werde aber in Zukunft nur möglich sein, wenn die Stelle auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.


Karl Willimann (SVP) stellt fest, nun ertöne allseits ein Lob auf die Freiwilligenarbeit, den Antrag der SVP zum heutigen Traktandum 6, die Freiwilligen im Bereich des Behinderten- und Betagtentransports einzubringen, lehnte der Landrat jedoch ab.


://: Der Landrat überweist die Motion 2010/183 mit 42:34 Stimmen (0 Enthaltungen) an den Regierungsrat. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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