Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2494

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) legt zuerst offen, dass sie Präsidentin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriegesetz ist. Diese Fachdirektorenkonferenz ist das oberste Organ der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und die Ertragsverwendung von Lotterien und Wetten. Mit diesem seit 2006 bestehenden Konkordat stellen die Kantone eine einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozial schädlichen Auswirkungen von Lotterien sowie eine transparente Verwendung von Lotterie- und Wetterträgen sicher. Die Fachdirektorenkonferenz besteht aus den Regierungsmitgliedern, welche in den 26 Kantonen für den Lotteriemarkt und das Lotteriegesetz zuständig sind. Es handelt sich dabei um das oberste Vereinbarungsorgan und die politische Führung sowie um die Wahl- und Genehmigungsbehörde der Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz, welche sämtliche neuen Lotterien und Wetten, welche auf den Markt kommen, prüft und bewilligt, auch im Hinblick auf das Suchtpotential. Jeder Kanton kann dann für sich entscheiden, ob er eine Lotterie, welche freigegeben wurde, in seinem Kantonsgebiet durchführen will oder nicht.


Der nun vorliegende Vorstoss soll gemäss Regierung als Postulat entgegen genommen werden, denn im Kanton Basel-Landschaft ist nicht der Landrat, sondern der Regierungsrat zuständig für den Entscheid über die Erteilung von Durchführungsbewilligungen für Produkte der Lotteriegesellschaften. Bevor aber der Regierungsrat über die Durchführungsbewilligung entscheidet, werden die Gesuche durch die Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz geprüft und eine Zulassungsverfügung mit den entsprechenden Bedingungen und Auflagen wird erlassen. Sowohl die Bewilligungsinstanz wie auch der Regierungsrat Basel-Landschaft richten ein grosses Augenmerk auf das Suchtpotential und bemessen die notwendigen Vorkehrungen und Auflagen nach der konkreten Suchtgefahr der einzelnen Lotterieprodukte.


Die in der Motion angesprochenen Gefahren des Lotteriespielautomaten Tactilo sind heute, nach jahrelangen Erfahrungen und mehreren Untersuchungen, gut bekannt und Massnahmen zur Eindämmung eingerichtet. Falls also die Swisslos derartige Geräte in den Deutschschweizer Kantonen einführen möchte, wüsste sie genau, was sie zu tun hat bzw. nicht darf. Die Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz sowie die Regierung sorgen dafür, dass keine Lotterieprodukte mit hohem Suchtpotential auf den Markt gelangen. Ein gänzliches Verbot von elektronischen Lotterieprodukten wie Tactilo oder Touchlot würde deutlich über das Ziel hinausschiessen und wäre eine ebenso unnötige wie unverhältnismässige Massnahme.


Der Einsatz der beiden Lotteriespielprodukte Tactilo und Touchlot steht zur Zeit nicht zur Diskussion. Die Swisslos bestätigte mehrfach (zuletzt auch in der Medienmitteilung vom 3. Februar 2011), dass sie trotz dem positiven Bundesgerichtsentscheid nicht beabsichtigt, in der Deutschschweiz oder im Tessin Tactilo- oder Touchlot-Geräte aufzustellen. Die Swisslos auferlegt sich diese Beschränkung selbst und ist sich ihrer Verantwortung sehr bewusst. Die Befürchtung des Motionärs, dass in unserem Kanton innert kürzester Zeit flächendeckend derartige Geräte aufgestellt würden, ist also unbegründet. Sollte der Regierungsrat je über die Durchführungsbewilligung solcher Geräte in unserem Kanton zu entscheiden haben, würde er genau prüfen, ob die notwendigen Massnahmen zum Schutz vor sozialschädlichen Auswirkungen wurden. Nur dann könnte eine Durchführungsbewilligung in Betracht gezogen werden.


Swisslos beabsichtigt den Verkauf von Swisslotto, Euromillions und anderen Produkten via Selbstbedienungsgeräte zu forcieren, diese sind aber nicht mit den oben genannten Automaten zu vergleichen.


Der Regierungsrat ist bereit, den aktuellen Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen. Dadurch wird er die Gelegenheit erhalten, ausführlich darzulegen, wie die verschiedenen Produkte von Swisslos auf die Suchtgefahr hin überprüft werden und welche präventiven Massnahmen gegen Spielsucht aus Sicht der Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz und der Regierung Basel-Landschaft im Vordergrund stehen.


Urs von Bidder (EVP) dankt für die Antwort der Regierungsrätin und für die Bereitschaft, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen. Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid ist es nun schweizweit erlaubt, in Restaurants oder anderen öffentlichen Lokalen elektronische Lotteriespielautomaten aufzustellen.


EVP-Nationalrätin Maja Ingold hat auch im Nationalrat noch einmal eine Motion eingegeben, wonach Lotteriespielautomaten auf Spielbanken zu beschränken seien. In ihrer Medienmitteilung vom 2. Februar 2011 betont die eidgenössische Spielbankenkommission, es liege nun in der Kompetenz der Kantone, Geldspielautomaten in ihrem Kantonsgebiet zuzulassen. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Bundesgerichtsurteils gab die Swisslos bekannt, dass sie in der Deutschschweiz auf das Aufstellen von Automaten verzichten wolle. Urs von Bidder liess sich dies noch einmal bestätigen und zitiert aus einem Schreiben von Willy Mesmer, Swisslos, an ihn:


"Sehr gerne bestätige ich Ihnen, dass der Entscheid der Swisslos, auf Tactilo- und Touchlot-Geräte zu verzichten, nicht nur so lange gilt, bis sich alles beruhigt hat und vergessen ist. Wir sind der Meinung, dass nicht alles, was möglich und erlaubt ist, auch gemacht werden muss. Schliesslich sind wir uns unserer sozialen Verantwortung durchaus bewusst."


Dies nimmt Urs von Bidder mit grosser Befriedigung zur Kenntnis und er merkt an, es wäre wünschenswert, wenn sich auch andere Firmen in der so genannt liberalen Wirtschaftswelt dieser vorbildlichen Haltung anschliessen könnten. Dabei denkt er beispielsweise an Nestlé, Novartis oder Baufirmen, welche so genannt scheinselbständige Ausländer zu Dumpinglöhnen einstellen.


Dass in der Romandie eine Initiative für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls eingereicht wurde, empfindet Urs von Bidder als blanken Hohn.


Urs von Bidder ist gespannt auf die Beantwortung seines Postulats und speziell auf die Antwort zur Frage, wie der Kanton seine soziale Verantwortung bezüglich Suchtgefährdung wahrnimmt. Gemäss § 18 der entsprechenden Vereinbarung wird eine Spielsuchtabgabe von 0,5 % der Bruttospielerträge erhoben. Urs von Bidder erwartet eine Aufstellung, was mit diesen Mitteln geschieht und wie effektiv Prävention betrieben wird.


Mit der Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat zeigt sich Urs von Bidder einverstanden.


://: Der Landrat zeigt sich stillschweigend mit der Überweisung des Vorstosses 2010/187 als Postulat an den Regierungsrat einverstanden.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Back to Top