Protokoll der Landratssitzung vom 3. März 2011
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2010-165 vom 22. April 2010 Postulat von Regina Vogt, FDP-Fraktion: Ärztemangel - Beschluss des Landrats vom 3. März 2011: < überwiesen > |
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, der Regierungsrat beantrage Überweisung und gleichzeitige Abschreibung des Postulats.
> Begründung des Regierungsrats
Regina Vogt (FDP) ist mit der Abschreibung ihres Postulats nicht einverstanden. Sie dankt Regierungsrat Urs Wüthrich für die schriftliche Begründung und erläutert den Hintergrund ihres Vorstosses:
Es geht um die in den letzten Jahren steigende Tendenz eines nachgewiesenen Ärztemangels. Insbesondere bei Hausärzten und in den Spitälern kann das Defizit von fast 50 % fehlenden Assistenz- und Oberärzten nur mit ausländischen Kräften abgedeckt werden. Die Deutschen werden sich allerdings ihre besten Absolventen nicht mehr lange von der Schweiz ausspannen lassen. Deshalb muss jetzt etwas geschehen.
2010 wollten 2'651 Schweizer Maturanden Medizin studieren. Davon wurden über 75 % abgewiesen; darunter 106 Baselbieter und 100 Baselstädter. Die Universität Basel mit ihrer Kapazität von 130 Plätzen kann also nicht einmal den eigenen Bedarf, geschweige denn jenen der Nachbarkantone, decken.
Interessant zu wissen ist, dass die Schweiz fast am wenigsten Humanmediziner ausbildet, sondern von anderen Ländern profitiert. Laut der OECD liegt die Schweiz diesbezüglich auf dem drittletzten Platz von 26 Ländern. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass es erst mit dem Abschluss der Bologna-Reform möglich sein werde, den Lehraufwand abzuschätzen. Das trifft hier aber nicht zu, denn die Planung des Bologna-Curriculums ist abgeschlossen. Schon 2012 werden die ersten Studierenden ihr Arztdiplom nach Bologna erwerben.
Es geht im Postulat vor allem darum, dass die Universität Informationen darüber liefert, wie gross die Lehrkapazität an der medizinischen Fakultät aufgrund der Verträge mit den Professoren ist und zu welchem Anteil die vertraglich vereinbarte Lehrverpflichtung effektiv geleistet wird. Es gibt Informationen, wonach die meisten Dozierenden bedeutend weniger Lehre leisten als dies in ihren Verträgen festgelegt ist. Würde man allen ihre vertraglich vereinbarte Lehrverpflichtung abverlangen, könnten auch mehr Studierende ausgebildet werden, was notabene auch zu einer Senkung der Ausbildungskosten führen würde.
Es ist bekannt, dass die Spitäler an der klinischen Ausbildung stark beteiligt sind. Aber die niedergelassenen Ärzte werden nicht oder nur marginal einbezogen. Wenn der Regierungsrat schreibt, dass für praktizierende Ärzte ein erheblicher Aufwand für die Ausbildung zu betreiben sei, kann man darüber nur den Kopf schütteln: Mit praxisbezogener Ausbildung will man ja eben das praktische Arbeiten lehren. Dem gehen eine Patientenvorstellung und eine Fallbesprechung voraus - genauso wie es auch im Spital gehandhabt wird.
Pro Ausbildungstag für einen Studierenden erhalten die Praxisärzte eine Entschädigung von CHF 100. Die intensive Ausbildung auf höchstem Niveau steht in keinem Verhältnis zu dieser Entschädigung. Die Hausärzte sind zu vielem bereit, um den medizinischen Nachwuchs sicherzustellen. Diesen Aufwand für das Patientenwohl und für die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung sind sie zu leisten bereit.
Von einem Alleingang des Kantons Basel-Landschaft kann nicht die Rede sein. Es geht um die Lehrkapazität der Universität beider Basel, die vom Baselbiet zur Hälfte getragen und finanziert wird. So ist ein selbstbewusstes Auftreten und Nachfragen in Sachen medizinische Ausbildungskapazität und Lehrauftrag gewiss nicht fehl am Platz. Gespannt darf auf den Bericht einer SUK-Arbeitsgruppe zu diesem Thema gewartet werden.
Medizinische Fakultäten argumentieren, nur mit mehr Geld könne die Kapazität erhöht werden. Das trifft nicht zu, denn an den Universitäten ist mehr als genug Lehrkapazität vorhanden. Die universitären Ressourcen wie Pesonalausstattung, Karriere- und Betriebskredite werden aufgrund des Forschungserfolgs und nicht aufgrund des Engagements in der Lehre zugeteilt.
Das Thema Ärztemangel im Bezug auf die Sicherstellung des medizinischen Nachwuchs ist für die Zukunft zu ernst, als dass der Abschreibung des Postulats zugestimmt werden könnte. Der Regierungsrat muss vielmehr eine aktuelle Postulatsbeantwortung vorlegen: Wie viel Lehre wird durch die Universität effektiv geleistet?
Das Problem «Ärztemangel» geht alle an.
Beatrice Herwig (CVP) meint, der Ärztemangel sei eine Tatsache - ob man das nun wahrhaben will oder nicht. Die Schweiz konnte diese Tatsache in den letzten Jahren kaschieren, indem stets auf deutsche Ärzte zurückgegriffen wurde. Das wird aber in Zukunft nicht mehr der Fall sein, weil sie vermehrt im eigenen Land zurückbehalten werden.
Mit der Begründung des Abschreibungsantrags wollte der Regierungsrat wohl eher ein echtes Prüfen und Berichten verhindern; salopp gesagt: Das Postulat soll abgewimmelt werden. Die Regierung schreibt, «adäquate Angaben zur Lehrkapazität [könnten] frühestens nach Umsetzung der Umstrukturierung Mitte 2011 gemacht werden». Weshalb kann das Postulat nicht überwiesen und mit seiner Beantwortung bis Mitte Jahr zugewartet werden, damit dann die gestellte Frage wirklich beantwortet werden kann?
Weshalb brauchen praktizierende Ärzte eine erhebliche Ausbildung, um Medizinstudenten in der Praxis ausbilden zu können? Das ist nicht nachvollziehbar. Wenn ein Medizinstudent im Spital ausgebildet wird, wird er auch von Assistenzärzten begleitet, die meist weniger Berufserfahrung haben als ein praktischer Arzt.
Letztlich ist der Kanton für das Gesundheitswesen verantwortlich, und es ist nicht sehr weitsichtig, die Fragen an den Bund abzudelegieren. Der Kanton muss sich überlegen, was er gegen den Ärztemangel unternehmen kann. Deshalb ist die CVP/EVP-Fraktion für die Überweisung des Postulats zur umfassenden Prüfung und Berichterstattung.
Thomas de Courten (SVP) kündigt an, die SVP-Fraktion werde sich mehrheitlich für die Abschreibung des Postulats aussprechen; die Überweisung ist grundsätzlich unbestritten, denn das Problem «Ärztemangel» besteht tatsächlich und muss angegangen und nicht an andere abgeschoben werden.
Die Postulantin hat aus dem ganzen Problemkreis genau einen Aspekt herausgegriffen, den sie näher untersucht haben möchte, nämlich die Ausbildungskapazitäten. Wenn die Regierung nun sagt, sie habe sich mit anderen Kantonen abgesprochen, es liege allerdings für ein gemeinsames Vorgehen mit gemeinsamen Ausbildungsstätten noch kein Finanzierungskonzept vor und zudem sei auch der Handlungsspielraum der Kantone nicht sehr gross, dann ist das etwas wenig. Besser wäre, die Regierung würde sagen, sie erkenne das Problem und werde es fundiert angehen - nicht nur im Bereich der Ausbildung, sondern auch im Bezug auf die Attraktivität des Hausarzt-Berufs. In diesem Bereich könnte nämlich mit der entsprechenden Steuerung auch eine erhebliche Kostensenkung im Gesundheitswesen erreicht werden. Die Stellung der Hausärzte gegenüber den Spitalärzten und den Spezialisten muss aufgewertet werden.
Insofern kann jenen durchaus Verständnis entgegengebraucht werden, die sagen, das Postulat könne noch nicht abgeschrieben werden. Aber eigentlich müsste man das Problem grundsätzlicher angehen und ganzheitlich betrachten.
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) begrüsst an dieser Stelle das Büro des aargauischen Grossen Rates auf der Tribüne und wünscht dessen Mitgliedern unter der Leitung von Grossratspräsidentin Patricia Schreiber einen angenehmen Aufenthalt im Nachbarkanton Baselland. [Applaus]
Lotti Stokar (Grüne) und ihre Fraktion sind für Stehenlassen des Postulats. Sie sind der Ansicht, das Problem sei erkannt und es sei ganz wichtig, dass der Kanton Baselland als Universitätskanton in diesem Bereich aktiv werde. Bei der Auswertung bezüglich der ersten Abgänger der Bologna-Reform muss genau hingeschaut und geprüft werden, was kurzfristig geändert werden kann, damit mehr Maturanden in den beiden Basel Medizin studieren möchten und einen Studienplatz bekommen.
Pia Fankhauser (SP) erklärt, auch die SP-Fraktion sei einstimmig für die Überweisung des Postulats. Da der Vorstoss eigentlich schon beantwortet ist, wäre es im Sinne der Effizienz der Parlamentsarbeit sinnvoll, es abzuschreiben. Das ändert aber an der eigentlichen Problemstellung nicht allzu viel.
Der Ärztemangel ist nicht nur eine Frage der Ausbildung, sondern auch von ganz vielen anderen Faktoren. Am besten wäre es, Regina Vogt würde einen neuen, etwas weiter gefassten Vorstoss zur Fragestellung «Welche Ärzte wollen wir wann und wo?» einreichen.
Vor noch nicht allzu langer Zeit gab es einen Ärzte-Stopp: wegen der steigenden Gesundheitskosten müsse unbedingt auf die Bremse getreten werden, hiess es damals. Deshalb wurden Bewilligungen reduziert und der Numerus clausus eingeführt. Nun ist man offenbar gescheiter geworden und merkt, dass es zu wenige Ärzte gibt...
Im Zusammenhang mit der vor der Einführung stehenden neuen Spitalfinanzierung wird bei der Erstellung der Spitalliste darauf zu achten sein, ob alle Kliniken, die sich darauf eintragen lassen wollen, auch ausbilden. Diese Frage ist im vorliegenden Postulat gar nicht angetönt, wäre aber sehr wichtig.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) bemerkt, an die Gäste auf der Tribüne gewandt, er habe einmal erfolglos für den aargauischen Grossen Rat kandidiert. Als Folge hat er dann später sein politisches Glück im Baselbiet versucht. [Heiterkeit]
Informationen, die der Regierungsrat in einer Stellungnahme zu einem Postulat wiedergibt, müssen aktuell sein. Er kann also keine Aussagen machen, die er erst ein Jahr später kennen wird. Im übrigen sei daran erinnert, dass die Traktandierung der Geschäfte nicht vom Regierungsrat, sondern von der Ratskonferenz vorgenommen wird.
Das Votum von Pia Fankhauser hat gezeigt, dass das Thema sehr weit gefasst ist. Es bestehen viele Wechselwirkungen, und es wäre zweckmässig, wenn auf der Grundlage des aktuellen Erkenntnisstandes ein neuer Vorstoss eingereicht würde. Das wäre auch der Effizienz des Ratsbetriebs dienlich. Mit der Abschreibung des Postulats würde aber keinesfalls die Problematik des Ärztemangels abgeschrieben.
Regina Vogt (FDP) meint, mit einem neuen Vorstoss wäre nichts gewonnen, sondern es würde nur noch länger dauern. Die Fragen im Postulat sind präzise gestellt. Sie zielen auf Zahlen ab, die gemäss aktuellen Informationen vorhanden sind, dem Landrat aber vorenthalten werden. Deshalb ist das Postulat nicht abzuschreiben.
://: Das Postulat 2010/165 wird stillschweigend überwiesen.
://: Den Antrag des Regierungsrates auf Abschreibung lehnt der Landrat mit 48:26 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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