Protokoll der Landratssitzung vom 3. März 2011
| |
|
52
2010-253 vom 24. Juni 2010 Postulat von Bruno Baumann,SP-Fraktion: Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit - Beschluss des Landrats vom 3. März 2011: < abgelehnt > |
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) teilt mit, dass der Regierungsrat das Postulat ablehnt. Sie gibt Regierungspräsident Jörg Krähenbühl das Wort, um die ablehnende Haltung der Regierung zu begründen.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, der
Regierungsrat sei sich der eng verwandten Problematik von Schwarzarbeit und Lohndumping - auch durch Scheinselbständigkeit - sehr wohl bewusst und habe deren Bekämpfung schon seit längerer Zeit hohe Priorität eingeräumt. Diesbezüglich sei auf die schriftliche Beantwortung der Interpellation von Andreas Giger, Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit, vom 16. Februar 2011 ( 2010/405 ) verwiesen.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des öffentlichen Beschaffungswesens, sind für alle Unternehmungen und somit für alle Marktteilnehmer die gleichen. Es besteht keine Rechtsungleichheit, wie dies im Postulat moniert wird.
Die Missachtung und somit die Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel durch Scheinselbständigkeit, entsteht erst in der Phase der Leistungserbringung, also nach der Auftragserteilung bzw. nach der Vertragsunterzeichnung.
Verfehlungen und Verstösse sind vor allem im Baunebengewerbe zu verzeichnen, welches im Vergleich mit dem Bauhauptgewerbe anteilsmässig auch viel mehr Arbeitstage von Entsandten verzeichnet.
Der Anteil der öffentlichen Hand am Auftragsvolumen im Hochbau und somit auch am Baunebengewerbe ist bedeutend kleiner als derjenige privater Bauherrschaften. (im Verhältnis ca. 85% private und ca. 15% öffentliche und somit dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellte Bauherrschaften).
Zum Postulat 2010/253 ist Folgendes zu bemerken:
Es ist Usanz im öffentlichen Beschaffungswesen - gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen -, spezifische Bestätigungen und Nachweise betreffend Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu verlangen, welche den Angebotsunterlagen beizulegen sind. Diese sind für die Vergabe eines Auftrages mitbestimmend.
Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Weisung des SECO zum «Vorgehen zur Überprüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit», welche den Vollzugsorganen eine effiziente Bekämpfung von Missbräuchen ermöglicht, wird die im Postulat geforderte Intervention beim SECO hinfällig.
Die vorgängig erwähnte Weisung des SECO gibt zu Handen der Kontrollorgane Empfehlungen zur Überprüfung der Selbständigkeit, im Rahmen von Kontrollen vor Ort, ab. Die Kontrollen vor Ort werden im Kanton Basel-Landschaft durch Inspektoren des KIGA Baselland und von der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK) vorgenommen.
Wird im Rahmen einer Kontrolle vor Ort oder einer schriftlichen Kontrolle eine Scheinselbständigkeit festgestellt, so erfolgt eine strikte Sanktionierung durch das KIGA Baselland.
Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme können Scheinselbständige von der Baustelle bzw. vom Arbeitsplatz weggewiesen werden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Regierungsrat das Postulat ablehnt,
|
-
|
weil der Regierungsrat der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und, damit eng verbunden, auch des Lohndumpings sowie der Schwarzarbeit hohe Priorität einräumt und in den vergangenen Jahren mit griffigen Massnahmen einen wirkungsvollen Vollzug der flankierenden Massnahmen ermöglichte;
|
|
-
|
weil mit der per 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Weisung des SECO ein griffiges Instrument für den Vollzug zur Verfügung steht;
|
|
-
|
weil die im Postulat genannten Anliegen, in Kombination mit der erwähnten schriftlichen Beantwortung der Interpellation von Andreas Giger, erfüllt sind.
|
Bruno Baumann (SP) dankt Regierungspräsident Jörg Krähenbühl für die Antwort. Er hofft auf dessen Verständnis, wenn er damit nicht zufrieden ist, denn er hat eine andere Meinung. Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit durch EU-Bürger nehmen enorm zu. Diese Tatsache gefährdet einheimische Arbeitsplätze.
Die SP und die Gewerkschaften haben den bilateralen Verträgen und der Personenfreizügigkeit nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass Lohndumping und Betrug durch verbindliche Begleitmassnahmen bekämpft werden. Leider hat der Bund in dieser Hinsicht überhaupt nicht vorwärts gemacht. SP und Gewerkschaften haben immer wieder signalisiert, dass sie Missbräuche nicht dulden werden. Ohne Rahmenbedingungen sind die hiesigen Arbeitsplätze in Gefahr. Kontrollen auf Baustellen zeigen, dass gehandelt werden muss. Offenbar haben aber noch nie Sanktionierungen stattgefunden, obwohl Missbräuche ganz klar aufgezeigt worden sind. Massive Rechtsungleichheiten zu Lasten einheimischer Betriebe gefährden Arbeitsplätze und Lehrstellen.
Für die SP und die Gewerkschaften ist klar, dass das Unterlaufen der verbindlichen Mindestbestimmungen der schweizerischen Gesamtarbeitsverträge, um günstiger und billiger zu arbeiten, verhindert werden muss. So müssen stärker als bisher saubere und regelmässige Kontrollen durch das KIGA durchgeführt werden. Die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nämlich dieselben - saubere Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und gleich lange Spiesse für alle.
SP und Gewerkschaften erwarten vom zuständigen Regierungsrat, dass er durch die Entgegennahme des Postulates ein starkes Zeichen für den Werkplatz Schweiz und vor allem für Baselland setzt. Mit der Überweisung des Postulates wird der Regierungsrat beauftragt, beim Bund und beim SECO zu intervenieren, um deutlich zu machen, dass Baselland keine Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit duldet. Auch soll beim Bund Druck gemacht werden, dass ausländische Verbände schweizerische Gesamtarbeitsverträge nicht anfechten können.
Bruno Baumann bittet, der Überweisung seines Postulates zuzustimmen.
Thomas de Courten (SVP) muss Bruno Baumann Goethes Worte zurufen «Herr, die Not ist gross! Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los.»
Das Ganze ist eine Folge der Personenfreizügigkeit, welche die SP immer befürwortet hat. Die SVP hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass es zu Problemen kommen würde, und die Probleme sind nun da. Es zeigt sich auch, dass verschiedene Massnahmen erforderlich sind - Regierungspräsident Jörg Krähenbühl hat bereits erwähnt, was alles unternommen werden muss.
Eigentlich könnte die SVP den Vorstoss Bruno Baumanns unterstützen, denn auch sie will keine Scheinselbständigen in der Schweiz haben. Wie aber die konkrete Umsetzung der Forderungen vonstatten gehen soll, vermochte Bruno Baumann bislang nicht zu beantworten. Wie stellt sich dieser die Durchführung der Kontrollen vor? Hat dieser eine Idee davon, wie viel Mehraufwand alle diese Meldungen, Bewilligungen, Kontrollen und Nachbearbeitungen für die Unternehmen bedeuten? Dieser Mehraufwand schnürt die Unternehmen zunehmend ein, gerade auch die Baselbieter KMU, die es sich nicht leisten können, eine grosse Administration aufzubauen.
Bruno Baumann fordert weitere Kontrollen auf den Baustellen. Die Kontrollorgane sind doch bereits eingesetzt und in den letzten Jahren auch laufend ausgebaut worden.
Was gemacht werden kann, ist also bereits realisiert. Noch mehr Belastungen für die KMU und auf den Baustellen noch mehr Kontrollen jener, die sich hier anständig an die Gesamtarbeitsverträge halten, erachtet die SVP als nicht zumutbar. Die Fraktion lehnt den Vorstoss daher ab.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Stephan Grossenbacher (Grüne) hält den Wert von 15% der Aufträge des Kantons für einen beachtlichen Anteil, um die Nebenwirkungen der Personenfreizügigkeit in den Griff zu bekommen. Missbräuche sollen mit diesem Postulat systematischer erfasst werden, und entstehende Schlupflöcher sollen frühzeitig erkannt werden. Der Kanton muss kontrollieren und allenfalls sanktionieren, weil dies der Bund nicht tun kann. Und der Kanton muss frühzeitig handeln, bevor unerlaubtes oder moralisch fragwürdiges Verhalten aufkommt. Die Grünen sind für Überweisen des Postulats.
Für Patrick Schäfli (FDP) ist Scheinselbständigkeit ein tatsächlich vorhandenes Problem, welches mit allen Mitteln zu bekämpfen sei. Interessanterweise kommt der Vorstoss aber von einer Partei, die die Schweiz zu einem Mitglied machen will. Dabei sind die Probleme in der EU für dortige Unternehmen wesentlich grösser. Strenge Kontrollen braucht es, aber das Instrumentarium dafür ist heute schon vorhanden. Es gilt deshalb abzuwägen zwischen einem Ausbau der Bürokratie und echter Missbrauchsbekämpfung. Seine Fraktion teilt das Grundanliegen mit Bruno Baumann, aber für diese Frage braucht es - nach den Ausführungen von Regierungsratspräsident Jörg Krähenbühl zu den Massnahmen des Kantons - kein zusätzliches Postulat.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) anerkennt, dass die Scheinselbständigkeit ein Problem ist. Dieses wird allerdings in Baselland an die Hand genommen. Mit den Sozialpartnern ist die Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) gebildet worden, um Überprüfungen vor allem auf Baustellen vornehmen zu können. Das Problem ist, dass die für den Vorstoss nötige gesetzliche Grundlage nicht vorhanden ist. Laut Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist für kommenden Herbst ein Gesetz bzgl. Scheinselbständigkeit geplant. Aber wenn sich jemand beim KIGA als Einzelunternehmen anmeldet und die entsprechenden Dokumente vorweisen kann, kann nichts dagegen getan werden, ausser die Unterlagen sind gefälscht.
Weiter können Personen als selbständig Erwerbende an Firmen zugewiesen werden. Wenn die Bestimmungen des Entsendegesetzes eingehalten und die Verwaltungsverfahren abgewickelt worden sind, können solche Leute im entsprechenden Betrieb arbeiten. Stellt eine Schweizer Firma jemanden aus dem Ausland als selbständig Erwerbenden an, bei dem es sich um einen Scheinselbständigen handelt, wird ein Strafverfahren nach dem Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer eingeleitet: Dann wird der Schweizer Betrieb sanktioniert, weil dieser einen Scheinselbständigen angestellt hat.
Es wird also nicht nichts getan, sondern der Kanton ist sehr erfolgreich mit seinen Massnahmen. Es ist wichtig, dass nicht immer alle Überprüfungen und Verfehlungen publiziert werden, weil sonst gewisse Kreise merken könnten, dass diese Überprüfungen sehr aktiv durchgeführt werden. Dabei sind solche Überprüfungen nicht ganz einfach. Wichtig ist, dass das SECO die erwähnten Grundlagen im Herbst in Kraft setzt.
Bruno Baumann (SP) fühlt sich ob der Reaktionen auf seinen Vorstoss sehr geehrt. Zum einen nehmen gleich zwei Regierungsräte dazu Stellung, zum andern sind im Prinzip alle LandrätInnen dafür, wobei der Vorstoss halt leider von Seiten der SP kommt. Thomas de Courten ist zu erwidern, dass im Postulat Ziel und Weg dorthin erwähnt sind, wobei Prüfungen auch von Gewerkschaften durchgeführt werden.
Schade und unverständlich ist, dass jene LandrätInnen, die ein eigenes Unternehmen haben, mit einer Nicht-Überweisung des Postulats sich selber bestrafen wollen, denn das Ziel sind gleich lange Spiesse für alle, indem es griffigere Gesetze und Massnahmen geben soll, um die bestehenden Missstände zu beheben.
Der Vorstoss hilft Unternehmern und sichert Arbeitsplätze und Sozialleistungen. Nicht zuletzt soll der Regierungsrat damit beim Bund für Druck in dieser Sache sorgen, um die Begleitmassnahmen auszubauen. Deshalb soll das Postulat überwiesen werden.
Andreas Giger (SP) hat den Eindruck, dass man sich im Landrat anscheinend einig sei, dass das diskutierte Problem gross und für alle gleich sei. Die gesetzlichen Bestimmungen sind aber ein «Papiertiger», weil die Menschen in der Realität nicht vor Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit zurückschrecken. Der Regierungsrat ist mit diesem Postulat dahingehend zu stärken, dass Massnahmen ergriffen sowie die gesetzlichen Grundlagen verschärft werden können und Missbräuchen vorgebeugt werden kann. Vor drei Tagen hat der Votant eine Baustelle im Laufental besucht, auf welcher der Verdacht auf Schwarzarbeit besteht, da es um ein Auftragsvolumen von mehreren hunderttausend Franken geht. Solche Fälle schädigen beide Seiten massiv, weshalb das Postulat bitte überwiesen werden soll.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) weist kurz darauf hin, dass laut Vergabestatistik 2010 von den ca. CHF 160 Millionen an Aufträgen des Kantons 62% in Baselland, 17% in Basel-Stadt, 8% in Aargau und Solothurn und der Rest in der Schweiz vergeben worden seien, während 0% ins Ausland gegangen seien.
Laut Daniel Münger (SP) ist die Scheinselbständigkeit in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) ein Problem. Dieses ist aber nicht auf die Personenfreizügigkeit zurückzuführen, denn in der EU wird diese schon länger praktiziert. Das grosse Problem dabei ist, dass damit in erster Linie Sozialbeiträge umgangen und Steuern nicht bezahlt werden. Nicht gut an der jetzigen Diskussion ist, dass über eine Branche diskutiert wird, in der man diesbezüglich schon aktiv ist, weil hier die Gefahr für Scheinselbständigkeit am grössten ist, und für welche schon sehr gute und kostengünstige Lösungen existieren. Das Postulat ist zu unterstützen und nicht nur auf das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe auszurichten. Der Vorstoss ist auch für andere Branchen wichtig, für welche ähnliche vertragliche Lösungen sinnvoll sein könnten und in denen ähnliche Kontrollen durchzuführen wären. Die Kontrollen in Baselland zeigen, dass sich auch einheimische Betriebe nicht an die Gesetze halten. In diesem Sinn möge der Vorstoss unterstützt werden.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2010/253 mit 34:32 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
Back to Top