Protokoll der Landratssitzung vom 3. März 2011
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2010-168 vom 22. April 2010 Interpellation von Andreas Giger, SP-Fraktion: Stösst der Kanton die Wohnsiedlung Laubiberg ab? - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 29. Juni 2010 - Beschluss des Landrats vom 3. März 2011: < erledigt > |
Landrats-Vizepräsident Urs Hess (SVP) fragt den Interpellanten an, ob er mit der Antwort zufrieden ist, eine kurze Erklärung abgeben möchte oder die Diskussion wünscht.
Andreas Giger (SP) verlangt die Diskussion, welcher stattgegeben wird. Er bedankt sich für die regierungsrätliche Antwort, fügt aber gleich an, diese lasse sich folgendermassen umschreiben: Millionen Realersatz aus dem Staatsvermögen für ein nicht bewilligtes privates Fantasieprojekt und um das umstrittene Birsbrückenprojekt in Laufen zu realisieren, welches notabene vom Landrat noch nicht einmal bewilligt wurde, sondern im Gegenteil vor einem Monat um ein halbes Jahr zurück gestellt wurde.
Am 22. April 2010 hat Andreas Giger seine Interpellation eingereicht. Dies nachdem die Baurechtsnehmer der Wohnsieldung Laubiberg sich an ihn gewandt hatten und besorgt - via Dritte - feststellen mussten, dass ihre Wohnsiedlung anscheinend zum Objekt eines Landabtausches geworden ist, welcher am 29. Juni beurkundet und am 7. Juli 2010 im Grundbuch eingetragen wurde.
Neben der Laubiberg-Wohnsiedlung in Liestal wurden noch zwei weitere Siedlungen im Baurecht aus Reinach vom Kanton eingetauscht. Namentlich die Genossenschaft Nepomuk in Reinach, welche sogar im Besitz des Vorkaufsrechts war. Das Vorkaufsrecht wurde aber mit dem Tauschgeschäft umgangen. Eingetauscht wurden die drei Siedlungen als Realersatz für eine Parzelle in Laufen, auf der eine private Wohnüberbauung geplant war. Diese habe jedoch kein Bewilligungsverfahren durchlaufen und weise eine völlig überhöhte Ausnützungsziffer aus, und hätte so nie realisiert werden können. Grundlage dieses Tauschgeschäfts ist für den Kanton ein Baurechtsvertrag mit einem Investor, der der Grundeigentümerschaft beim Zustandekommen eines Quartierplans den Baurechtszins zugesichert hätte.
Nun werde seit Monaten in diesem Parlament und anderswo über die schwierigen Kantonsfinanzen diskutiert. Mit dem vorliegenden Tauschgeschäft aber verschleudert der Kanton Baselland Millionen seines Staatsvermögens als Realersatz für ein unbewilligtes Fantasieprojekt und verstösst bei den Baurechtsnehmern der drei betroffenen Siedlungen gegen Treu und Glauben.
Keine weitere Wortmeldung
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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