Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2016

Der Präsident der Personalkommission, Balz Stückelberger (FDP), informiert, dass im Gegensatz zum vorherigen Geschäft, als in Rekordzeit 20 Millionen ausgegeben wurden, nun CHF 3,5 Mio gespart werden könnten. Er fasst zusammen, dass es bei der Vorlage um ein Geschäft vor dem Hintergrund des Spardrucks des Kantons geht und darum, die Altersentlastung aufzuheben. Nur dürfe man diese nicht

als solche betiteln, sondern als Unterrichtsentlastung. Konkret geht es darum, dass heute Lehrpersonen, wenn sie das 55. Altersjahr vollendet haben, ein Gesuch stellen und für zwei Stunden pro Woche vom reinen Unterrichten vor der Klasse entlastet werden können. Im Gegenzug kümmern sie sich um andere Bereiche, wie zum Beispiel das Betreuen der Bibliothek, sodass sie insgesamt dieselbe Jahresarbeitszeit leisten müssen. Die Schüler haben also nicht weniger Unterricht, denn die Stunden, welche von den entlasteten Lehrpersonen nicht unterrichtet werden, werden von anderen Lehrpersonen übernommen, was zu einem Mehraufwand führt.

Der Regierungsrat schlägt nun vor, diese Unterrichtsentlastung zu streichen. Würde sie gänzlich gestrichen, könnten CHF 3,5 Mio. eingespart werden. Die Vorlage sieht jedoch vor, dass 1 Million davon an den Schulen zurückbehalten wird, um zu kompensieren, dass sowohl die Entlastung, als auch Arbeiten wegfallen, welche von den entlasteten Lehrpersonen übernommen werden.

Die Kommission war sich in der Beratung nicht einig und hat mit 5:3 Stimmen Eintreten beschlossen. Mit demselben Resultat entschied sie auch die Frage nach der Aufhebung der Entlastung im positiven Sinne. Die Mehrheit der Kommission sieht, dass sich der Kanton diese Entlastung schlicht nicht leisten kann, auch wenn sie an und für sich etwas Gutes ist, respektive unter den Lehrpersonen gut ankommt. Doch auch in diesem Punkt ist die Kommission der Meinung, dass in der jetzigen Zeit die Komfortzone verlassen werden muss.

Für eine Streichung spricht auch das Argument der Gleichbehandlung. Die Lehrpersonen haben Anspruch auf zusätzliche Altersentlastung, weil auch für sie die Altersentlastung in Form von Ferientagen, analog für alle Kantonsangestellten, gilt. Somit kommen Lehrpersonen in den Genuss einer doppelten Entlastung, was eine Kommissionsminderheit jedoch anders sieht. Sie argumentiert, dass Lehrpersonen die gewöhnliche Entlastung mittels Ferientagen aufgrund der speziellen Situation im Schulalltag gar nicht umsetzen können.

Es wurde anlässllich der Kommissionsberatung zudem lange über den Rückbehalt diskutiert, das heisst, über die Million, welche zugunsten der Schulen zurückbehalten werden soll, um zu kompensieren, dass die Tätigkeiten wegfallen, welche die altersentlasteten Lehrpersonen ausführen. Dafür würde der Schulpool erhöht. Kurz zusammengefasst kann dazu gesagt werden, dass eine Kommissionsmehrheit die Notwendigkeit dieses Rückbehalts nicht sieht. Es wurde gesagt, die Schulen müssten sich einfach anders organisieren und die Arbeiten ebenso auf eine andere Art organisieren. Das war vor dieser Altersentlastung ja auch möglich. Nur ist das gemäss Landratsbeschluss nicht Thema und über diese Frage kann gar nicht abgestimmt, sondern sie kann nur zur Kenntnis genommen werden. In der Meinung, dass die Personalkommission nur über etwas befindet, was in ihre Zuständigkeit fällt, lehnt sie die Kenntnisnahme ab. Zudem ist sie auch inhaltlich dagegen.

Aus diesen Gründen beantragt die Personalkommission dem Landrat eine Abänderung des Landratsbeschlusses, nämlich eine Beschränkung auf die Ziffer 1, auf die eigentlich materielle Frage, ob die Unterrichtsentlastung gestrichen werden soll. Der Rest, welcher mangels Zuständigkeit des Landrats lediglich zur Kenntnis genommen werden sollte, soll gestrichen werden.

Eine letzte Bemerkung redaktioneller Art: alle, welche bereits einen höheren Puls bekommen haben, weil im Bericht der Personalkommission die Zuständigkeit des Bildungsrates genannt wurde, können sich beruhigen, weil es sich hierbei um ein Versehen handelt, das sich aus der Kommissionsberatung bis in den Bericht geschlichen hat. Die korrekte Zuständigkeit ist an dieser Stelle des Berichts der Landrat, nicht der Bildungsrat.

Zusammengefasst: die Personalkommission beantragt die Aufhebung der Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen.

Der Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, Christoph Hänggi (SP), erklärt, dass sich auch die BKSK mit dem vorliegenden Geschäft befasst habe. Er dankt dem Kommissionspräsidenten der Personalkommission, möchte jedoch noch ergänzen, dass in der BKSK eine Minderheit Eintreten bestritten hat und dort Argumente ins Feld geführt wurden, welche noch nicht genannt wurden. So einerseits, dass die Aufhebung der Unterrichtsentlastung den Wegfall von vier Vollzeitstellen auf der Primarstufe, sieben auf der Sekundarstufe I und vier bis fünf auf der Sekundarstufe II zur Folge habe. Zudem finde, nebst diesem Stellenabbau, welcher hier beschlossen wird, derzeit insbesondere auf der Sekundarstufe I ein weiterer Stellenabbau statt - aufgrund der Verkürzung der Sekundarstufe von vier auf drei Jahre, des Rückgangs der Schülerzahlen sowie der Klassenoptimierung. Somit würde mit der Vorlage ein weiterer Stellenabbau bewilligt. Entsprechend wurde Nichteintreten beantragt, was von einer Kommissionsmehrheit jedoch abgelehnt wurde. Schlussendlich stimmte die Kommission der Vorlage mit 8:4 Stimmen zu.

Eintretensdebatte

Pascale Uccella (SVP) sagt, sie habe das Geschäft ganz genau angeschaut und finde, die zusätzlichen Lektionen ab dem 55. Altersjahr könnten gestrichen werden. Fragt man die Lehrer und die Schulleitungen, ist der Tenor klar, dass die meisten Lehrpersonen lieber arbeiten würden, als irgendwelche «Aemtli» zu übernehmen.

Die Vorlage sollte zur Kenntnis genommen werden. Um den Pool etwas anders zu verteilen, folgt in der nächsten Sitzung diesbezüglich ein Vorstoss. Fürs Erste sollte diesbezüglich jedoch der Regierungsvorschlag angenommen werden.

Jürg Degen (SP) erklärt, dass die SP-Fraktion die bestehende Stundenentlastung für Lehrpersonen ab 55, welche es bereits seit Längerem gibt, eine gute Lösung fände. Sie ist nicht verpflichtend, jedoch kann sie von einzelnen Lehrpersonen beantragt werden, ohne dass jemand gezwungen wird, dieser Lösung zu folgen. Für viele Lehrpersonen ist das Unterrichten im Schulhaus im Alter nicht immer ganz einfach und denen kommt die Entlastung entgegen. Es ist keine Arbeitszeitreduktion und es fallen an einer Schule sehr viele Arbeiten organisatorischer Art an, welche übernommen werden können. Das gibt auch der Regierungsrat in seiner Vorlage zu, indem er rund einen Drittel der eingesparten Mittel wider in den Schulpool zurückgeben will, um diese Arbeiten, welche nicht einfach nicht gemacht werden können, weiter finanzieren kann.

Die SP-Fraktion empfindet die Sparmassnahme als weiteren Schlag gegen das Personal. Langsam bestätigt sich bei den Angestellten das Gefühl, dass in diesem Kanton wird dem Personal immer weniger Wertschätzung entgegen gebracht wird. Darum möchte die Fraktion nicht auf die Vorlage eintreten. Sollte trotzdem Eintreten beschlossen werden, wird die SP-Fraktion diese ablehnen.

Andrea Kaufmann (FDP) gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion dem Beschluss der Personalkommission folge und der Aufhebung der altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen zustimme. Mit der Aufhebung gibt es eine Gleichbehandlung aller dem Personalgesetz unterstellten Mitarbeitenden und ist unter dem Aspekt einer einheitlichen Personalpolitik gerechtfertigt. Zudem leistet sie einen Beitrag zur finanziellen Entlastung des Staatshaushaltes.

Andrea Heger (EVP) erklärt, die Grüne/EVP-Fraktion werde auf die Vorlage eintreten. Danach ist sie aber wahrscheinlich in der Minderheit, schliesst sie sich doch den Voten von Landrat Degen an. Es ist erwiesen, dass der Bedarf an Stunden, respektive Arbeit, welche von unterrichtsentlasteten Lehrpersonen verrichtet wird, vorhanden ist. Eine Gleichbehandlung mit den übrigen Staatsangestellten findet ebenso statt, weil die Arbeitszeit von den Lehrerinnen und Lehrern effektiv auch geleistet wird.

Die Vernehmlassungsantwort der EVP-Fraktion fiel im Sinne einer Beibehaltung des Status quo aus. Als Beitrag zur Gesundung der Kantonsfinanzen wurden Vorschläge zu möglichen Einsparungen gemacht. Auch die Grüne-Fraktion sprach sich in der Vernehmlassung gegen das Geschäft aus und brachte gewisse Vorschläge ein. Leider wurden keine dieser Vorschläge aus beiden Fraktionen aufgenommen.

Die Ziffern 2 und 3, welche eine Mehrheit der Kommission gestrichen haben will, möchte die Grüne/EVP-Fraktion zur Kenntnis nehmen, wäre dies doch ein wichtiges Zeichen, wenigstens einen Teil abzufedern, weil diese Arbeit wirklich vonnöten ist. Die Rückbehaltslösung mit dem Pool hat, verglichen mit der jetzigen Lösung der Altersentlastung, einen gewissen Vorteil, was die Gerechtigkeit betrifft. Insgesamt ist der Verlust der Unterrichtsentlastung jedoch zu gross, sodass die Grüne/EVP-Fraktion dem Geschäft grossmehrheitlich nicht zustimmen wird.

Pascal Ryf (CVP) nimmt vorweg, dass die CVP/BDP-Fraktion einstimmig dafür sei, dass die Änderung des Personaldekrets umgesetzt werde.

Die Altersentlastung ist sicherlich für viele Lehrpersonen eine Entlastung im Schulalltag, damit sie nicht an der Front, sondern eventuell etwas mehr im Backoffice tätig sein können. Es zeigt sich aber in relativ vielen Schulen, dass Lehrpersonen sich dahingehend äussern, anstelle irgendeines «Jöblis» zu übernehmen, lieber mit den Kindern arbeiten und deshalb auch gerne unterrichten.

Auch wenn nicht darüber abgestimmt werden kann, sei betont, wie wichtig es ist, dass der Rückbehalt in den Schulpool fliesst. Es ist nicht so, dass den Schulen mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenteil: es werden zwei Drittel der Gelder gestrichen.

In der Diskussion mit anderen Landräten stellte sich oftmals die Frage, was denn aus diesem Schulpool überhaupt finanziert werde. Genau das drückte beim Votum von Balz Stückelberger auch wieder durch: «diese Aufgaben können ja innerhalb des Kollegiums auch anders verteilt werden». Dieser Aussage fehlt jedoch das Bewusstsein, was alles aus dem Schulpool finanziert wird. In Allschwil zum Beispiel, einer Schule mit 1500 Kindern, fallen im Jahr Schulmaterialverwaltungskosten von CHF 150'000 an. Diese werden von einem Schulmaterialverwalter verwaltet. Dieser wird nicht über Stunden, in denen er unterrichtet, entlöhnt, sondern er erledigt diese Arbeit nebst dem Unterricht, wird also aus dem Schulpool entschädigt. Dasselbe gilt bei der Stundenplanlegung. Auch dies ist ein Zusatzamt für eine Lehrperson, welches sehr aufwändig ist. Auch dieses Amt wird über den Schulpool entlöhnt. So gibt es noch zahlreiche Beispiele wie Konventsleitung oder Schülerbibliothek, welche ebenso sehr aufwendige Arbeiten sind und aus dem Pool entschädigt werden.

Wenn nun eine Lehrperson, welche ein solches Amt inne hatte, unterrichtet, fehlt die Ressource und es muss jemand gefunden werden, der diese Arbeit übernimmt. Diese muss dann entsprechend entschädigt werden.

Die CVP/BDP-Fraktion ist einverstanden damit, die Altersentlastung zu streichen, bittet die Regierung jedoch ganz klar, dem Schulpool entsprechende Beträge zuzuschiessen.

Regina Werthmüller (parteilos) votiert, dass erfahrungsgemäss eine Lehrperson, je länger sie unterrichte, über mehr Erfahrung verfüge. Sie ist also sehr wertvoll für eine Schule. Die Zeit vor einer Klasse wird aber zunehmend herausfordernd. Die permanente Präsenz vor 22 bis 26 pubertierenden Jugendlichen bei einem Vollpensum kann mit der Zeit sehr an die Substanz gehen. Es machen sich Abnützungserscheinungen bemerkbar. Auch klafft der Altersunterschied zwischen Schüler und Lehrer immer mehr auseinander. Im Alter von 55 Jahren, in welcher die altersabhängige Unterrichtsentlastung erst zum Tragen kommt, sind Lehrer und Schüler bereits zwei Generationen auseinander.

Dass hier verschiedene Welten aufeinander treffen und ein gewisses Konfliktpotential vorhanden ist, ist offensichtlich. Darum macht die Entlastung vom Unterricht für zwei Stunden ab einem bestimmten Alter für die glp/GU-Fraktion Sinn, fallen doch an allen Schulen auch ausserhalb des Unterrichts Arbeiten an, welche erledigt werden müssen. Replizierend auf Balz Stückelberger kommt es dabei nicht in Frage, diese «irgendwie zu erledigen». Es bringt sonst ein ganzes Schulsystem durcheinander. Sicherlich können die Arbeiten delegiert werden, jedoch ist «irgendwie» ein fragwürdiger Begriff in diesem Zusammenhang.

Betroffen sind vor allem die Bereiche C und D, welche Elternarbeit und Schulentwicklung beinhalten. Diese Bereiche als unwichtig darzustellen und zu streichen ist problematisch. Zudem fallen diese Arbeiten, welche bis anhin im Vollpensum erledigt wurden, weg, wie Pascal Ryf dies bereits dargelegt hat. Zum Beispiel die Betreuung unerfahrener Junglehrer, welche noch mit Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen haben. Diese wurden bis anhin durch erfahrene Lehrkräfte betreut, was in Zukunft nicht mehr möglich wäre.

Entlastete Lehrkräfte arbeiten bei gleichbleibendem Pensum weiter, werden jedoch für zwei Stunden vom Unterrichten vor einer Klasse entlastet, erfüllen aber in den Bereichen C und D wichtige Aufgaben.

Darum ist die glp/GU-Fraktion dafür, dass die altersabhängige Unterrichtsentlastung nicht gestrichen wird.

Oskar Kämpfer (SVP) kündigt an, er freue sich bereits auf den Moment, in dem die Ausstandspflicht im Landrat gelte. In dem Sinn nimmt er auch nicht Stellung zur Belastung von Lehrpersonen, sonst müsste er auch noch die Belastung von Industriearbeitern im Akkord darlegen.

Replizierend auf Pascal Ryf soll jedoch klargestellt werden, dass die Regierung bereits sehr viel für die Lehrer unternimmt, für genau die Programme, welche sie benötigen, zum Beispiel das Informatikprojekt SAL. Dieses trägt im Bereich Stundenplanerstellung zu grosser Entlastung bei.

Roman Brunner (SP) ergänzt auf das Votum von Oskar Kämpfer, dass auch Akkord- und Bauarbeiter eine Entlastung erhielten, wenn sie älter würden. Es ist erwiesen und auch Balz Stückelberger hat es erwähnt, dass die altersabhängige Entlastung etwas Sinnvolles ist. Alle umliegenden Kantonen kennen diese in irgend einer Form. Mit einer Streichung macht sich der Kanton als Arbeitgeber einfach weniger attraktiv. Bei der Rangliste der Berufszufriedenheit des Schweizerischen Lehrerverbandes befindet sich der Kanton Baselland bereits heute an letzter Stelle, insofern wird die Attraktivität durch solche Massnahmen sicherlich nicht gesteigert.

Wenn im Bildungsbereich schon ein Spardiktat herrscht, sollte das nicht immer auf die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen abgewälzt werden, sondern dann muss wirklich auch ein Bildungsabbau stattfinden. Auch muss man dies der Bevölkerung ehrlich kommunizieren.

Paul R. Hofer (FDP) wendet ein, er finde Stellenabbau nicht per se negativ. Es ist eine Frage, wer was macht und wie. Dass aber ein Stellenabbau zunächst immer negativ dargestellt wird, sollte einmal hinterfragt werden.

Zudem ist ein Beitrag in den Pool nicht eine Frage, welche im Parlament diskutiert werden muss, ausser eventuell anlässlich der Budgetdebatte. Die Verantwortung hierfür trägt der Regierungsrat und darum soll der Vorschlag der Personalkommission unterstütz werden.

Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, sie wolle die Situation schildern, wie sie heute sei. In gewissen Bereichen mussten Junglehrerinnen und Junglehrer gehen. Auf der Sek-I-Stufe gibt es kaum mehr Lehrpersonen unter 32 oder 30 Jahren. Das hat mit dem Wechsel von fünf auf sechs Primarschuljahre, respektive vier auf drei Sek-I-Schuljahre zu tun. Nächstes Jahr ist mit einer radikalen Kürzung von Vollzeitstellen zu rechnen, welche noch einmal die Junglehrerinnen und Junglehrer treffen wird.

Auch die vorliegende Massnahme wird auf der Primarstufe, den Sekundarstufen I und II, Jürg Degen hat es bereits gesagt, noch einmal Junglehrerinnen und Junglehrer tangieren. Das ist für eine Schulentwicklung nicht förderlich und es ist spürbar, denn es sind die Jungen, welche «ziehen» und die sehr gerne ins Lager gehen. Es werden auf die Art jedoch die Falschen ausgepresst.

Kommissionspräsident Balz Stückelberger (FDP) bringt sich noch einmal ein, um zur Klärung falsche Bilder zu vermeiden. Der Schulpool werde nicht gestrichen, sondern einfach nicht erhöht. Die anstehenden Arbeiten, welche zweifelsfrei auch bestehen und für welche der Schulpool auch gedacht ist, werden weiterhin ausgeführt. Die Schule muss sich aber tatsächlich anders organisieren, muss priorisieren, was jedoch erwartet wird, dass sie das kann.

Es werden auch keine Arbeitsbedingungen aktiv verschlechtert, sondern vorgeschlagen, eine Zusatzleistung, welche irgendwann einmal eingeführt wurde, nun zu streichen, weil sie für den Kanton nicht mehr finanzierbar ist. Das hat absolut nichts mit Geringschätzung zu tun, sondern es geht darum, zu schauen, wo gespart werden kann, ohne dass es allzu sehr schmerzt.

Am liebsten wollen alle nichts machen, aber es muss etwas getan werden. Darum scheint es sinnvoll, dort anzusetzen, wo ohnehin eine Ungleichbehandlung besteht, respektive eine Besserbehandlung der Lehrpersonen.

Aus diesen Gründen sollte die Massnahme in vollem Umfang der CHF 3,5 Mio. umgesetzt werden.

Pia Fankhauser (SP) deklariert, sie spreche als Mitglied der Personalkommission, und wie sie verstanden habe, gehe es in der vorliegenden Diskussion noch immer um die Frage des Eintretens. Die SP-Fraktion stellte den Antrag auf Nichteintreten, weil die Vermischung der Altersentlastung mit dem Schulpool ein unsäglicher Vorschlag der Regierung ist, welcher gar keinen Sinn macht. Die beiden Angelegenheiten haben nichts miteinander zu tun. Das eine ist eine personalrechtliche Massnahme, welche unter Spardruck getroffen wird. Das andere ist der Schulpool, über welchen die Altersentlastung bis anhin finanziert wurde. Als «Zückerli» soll darin die eine Million zurückbehalten werden, obwohl der Schulpool einen ganz anderen Sinn hat, nämlich die Organisation Schule als solche, es geht nicht um die Lehrpersonen. Darum wollte die Personalkommission diese zwei Ziffern auch nicht zur Kenntnis nehmen. Sie hat diese Vermischung erkannt und nicht goutiert.

Es gibt im Rahmen der Aufhebung der Altersentlastung also einen Stellenabbau und eine Massnahme, welche der Kanton als Arbeitgeber ergreifen will. Man sollte sich jedoch beim bestehenden Image und der vorhandenen Qualität gut überlegen, ob es diese Massnahme wirklich braucht.

Abschliessend fragt die Votantin Regierungsrätin Monica Gschwind, wie weit die Überarbeitung des Berufsauftrags zeitlich gediehen ist und ob diesbezüglich bereits Fortschritte erzielt werden konnten. Dieser sollte ja gemäss letzter Vorlage der Personalkommission mit der Pensenerhöhung verknüpft werden, was im Landrat abgelehnt wurde. Begründet wurde die Ablehnung seitens der Regierung damit, dass man bereits daran sei, den Berufsauftrag zu überarbeiten. Schlussendlich tangiert der Berufsauftrag aber auch die hier zu beratende Vorlage.

Paul Wenger (SVP) fügt an, er habe ebenfalls eine Frage an Regierungsrätin Monica Gschwind. Er bezieht sich auf den neuen Bildungsbericht 2015 und die darin enthaltene Statistik «Lehrpersonen der öffentlichen Schulen nach Stufe und Alter». Je nach Stufe sind von den Lehrpersonen über 60 Jahre etwa 4-7 oder 8 % überhaupt noch im Beruf tätig. Im Bereich 50-59 Jahre, je nach Schulstufe, etwa 25-28 %. Das heisst, bei den Lehrpersonen, welche älter als 55 sind, handelt es sich um etwa 20 %.

Es fragt sich nun, wie viele davon überhaupt von der Unterrichtsentlastung betroffen sind und wie viele sie tatsächlich wollen. Es ist ersichtlich, dass die Anzahl der Lehrpersonen, welche im in Frage kommenden Alter überhaupt noch arbeiten, stetig abnimmt.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erläutert, die Unterrichtsentlastung sei eine Vorlage zur Entlastung des Staatshaushalts. Jedoch ist sie auch der Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons geschuldet.

Vielfach sind es die gestandenen, älteren Lehrpersonen, welche gerade schwierige Klassen bändigen können. Insofern muss dem Votum von Regina Werthmüller etwas widersprochen werden. Natürlich sind junge Lehrpersonen auch betroffen aber die älteren Lehrpersonen sind für den Kanton ebenfalls sehr wichtig. Daher hat die Vorlage auch etwas Positives, können so die Lehrer fürs Unterrichten behalten werden.

Um die Frage von Paul Wenger zu beantworten: es sind 64 % der Lehrerinnen und Lehrer, welche die Unterrichtsentlastung in Anspruch nehmen (Stichtag 31. August 2016).Verteilt sind diese in etwa zu 50 % auf die Primarstufe, zu 89 % auf die Sekundarstufe, zu 62 % auf die Gymnasien und zu etwa einem Drittel auf die Berufsfachschulen. Über alles gesehen erhält man dann einen Durchschnittswert von 64 %.

Als Bildungsdirektorin ist es der Votantin wichtig, zu betonen, dass den Schulen schlussendlich keine Mittel entzogen werden. Arbeiten, welche diese auch im Verwaltungsbereich zu erledigen haben, können weiterhin geleistet werden. Es ist möglich, dazu über den Schulpool wie bis anhin Lehrpersonen einzusetzen, oder neu eben auch Dritte. Die Schulleitung kann entscheiden, welche Personen sie braucht, um zum Beispiel eine Website neu zu gestalten, wozu Spezialkenntnisse vonnöten sind, oder eine Mediathek oder Bibliothek zu pflegen. Das Medienkonzept, welches die Schulen erarbeiten müssen, ist höchst anspruchsvoll, auch dort können die Schulleitungen wählen, wen sie dazu einsetzen wollen.

Der Schulpool wird, wie gesagt, von der Schulleitung verwaltet und ist sehr transparent. Der Lehrerkonvent muss vor der Mittelverwendung informiert werden. Zusätzlich muss die Schulleitung jedes Jahr dem Schulrat einen Rechenschaftsbericht darüber ablegen, was mit dem Geld aus dem Schulpool gemacht wurde. Damit wird die ganze Angelegenheit viel transparenter, als sie bis anhin war. Die Schulen und Schulleitungen können wirklich aufzeigen, was mit dem Geld passierte.

Es ist unbestritten, dass es mit dieser Massnahme auch zu einem kleineren Personalabbau kommen wird. Die BKSD wird die Schulen dabei wieder eng begleiten, um die Stellenreduktion abzufedern. Es wird Pensionierungen geben und es können Pensen abgetauscht werden, um den Wegfall zu kompensieren. Es gibt eine Stellenbörse und bis jetzt gelang es noch immer, solche Reduktionen abzufedern. Selbstverständlich steht auch hier der Sozialplan zur Verfügung und kommt zum Tragen.

Was die Kenntnisnahme der Punkte 2 und 3 angeht: es ist klar, dass wenn der Landrat diese Aufstockung nicht will, er davon auch nicht Kenntnis nehmen möchte. Trotzdem ist es dem Regierungsrat wichtig, transparent zu zeigen, dass die Verordnung angepasst und der Schulpool aufgestockt werden soll. Die Schulleitungen müssen rechtzeitig im Frühling wissen, wie viele Ressourcen sie auf das Schuljahr 2017/18 zur Verfügung haben, sie müssen planen können.

Zur angesprochenen Attraktivität als Arbeitgeber: auf der Sekundarstufe kann sich nicht mancher Kanton mit den Arbeitsbedingungen des Kantons Baselland vergleichen, hier ist der Kanton sehr gut aufgestellt. Bei der Primarstufe sieht es etwas weniger gut aus, trotzdem ist der Kanton gesamthaft gesehen ein attraktiver Arbeitgeber, auch wenn er in den letzten Jahren gewisse Vergünstigungen streichen musste.

Die Votantin berichtet abschliessend, sie gehe jeden zweiten Freitag auf Schulbesuch. Kürzlich war sie in Allschwil. Allgemein sei noch kein Lehrer auf sie zugekommen und habe sich beschwert, er sei völlig demotiviert und fühle sich von ihr nicht wertgeschätzt. Im Gegenteil, was sie antreffe, seien hochmotivierte Lehrer und tolle Klassen, was sie immer wieder mit einem super Gefühl nach Hause gehen lasse. Es ist ihr persönlich ein Anliegen, dass sie an die Basis geht, um die Stimmung zu spüren.

Aus all diesen Gründen soll dem Wegfall der Unterrichtsentlastung zugestimmt werden.

://: Der Landrat beschliesst mit 51:25 Stimmen bei 2 Enthaltungen Eintreten.

> Namenliste einsehbar im Internet; 16.26]

Detailberatung Personaldekret

Keine Wortmeldungen.

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat beschliesst mit 49:26 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Änderung des Personaldekrets gemäss Kommissionsantrag.

> Namenliste

> Dekretstext

Landratspräsident  Philipp Schoch (Grüne) schliesst die heutige Sitzung pünktlich um 16.30 Uhr. Er wünscht sich künftig mehr Effizient und kürzere Voten, um ein besseres Vorwärtskommen zu ermöglichen. Er wünscht allen einen schönen Abend.

 

Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei