Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2016

1. Pascal Ryf: Türkische Propaganda an Baselbieter Schulen?

Pascal Ryf (CVP) stellt vorweg fest, dass er mit den Antworten nicht völlig einverstanden ist, da sie teilweise nicht ganz korrekt seien oder nicht mehr ganz stimmen, und stellt folgende

Zusatzfrage: In der letzten Woche traf der Fragesteller sich mit der zuständigen Koordinatorin der türkischen Botschaft. Entsprechend haben seine Fragen beim AVS wie auch von Seiten HSK etwas Wirbel ausgelöst. Die HSK ist etwas Positives; aber es gibt fast 40 Trägerschaften insgesamt, und in der Regel pro Sprache eine Trägerschaft; bei der türkischen HSK aber deren zwei. Warum braucht es bei der türkischen HSK zwei Trägerschaften, nämlich einerseits die Akep des HEKS und andererseits diejenige der Botschaft?

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) kann die Frage so nicht beantworten und wird die Antwort nachliefern.

2. Kathrin Schweizer: Mehrwertsteuer ZAK

Keine Zusatzfragen.

3. Caroline Mall: Was kosten uns die Leistungsmessungen «Checks», und sind diese für unsere Jugend zielführend?

Caroline Mall (SVP) stellt fest, die Zahlenauflistung der Regierung gebe ein gutes Bild der geplanten Leistungsmessungen bei Kindern ab dem 1. Kindergartenjahr, und stellt folgende

Zusatzfrage: Ist die Regierung bereit, die Leistungsmessung wieder abzuschaffen, wenn sich im Jahr 2020 herausstellen sollte, dass diese weder im Sinne der Jugend noch der Lehrpersonen sind – auch wenn die Kantone Aargau, Solothurn und Basel-Stadt daran festhalten?

Antwort: Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) verdeutlicht, dass zurzeit eine Studie zur Frage Benotung ja oder nein in Arbeit ist und vermutet, dass ihre Vorrednerin darauf Bezug nimmt. Im Jahr 2020 oder 2021 wird allenfalls dem Landrat eine Vorlage zur Abschaffung der Checks vorgelegt. Eine Studie zur Auswirkung der Checks ist nicht geplant. Aber selbstverständlich müssen diese nun zuerst einmal eingeführt und Erfahrungen gesammelt werden. Die Checks liefern u.a. Steuerungswissen und Anhaltspunkte darüber, wie die Baselbieter Schülerinnen und Schüler im vierkantonalen Vergleich abschneiden. Sie sind u.a. auch sehr wichtig für Wirtschaft und Betriebe. Somit haben diese erstmals die Gelegenheit, einen Schüler, der sich für eine Stelle bewirbt, auch im vierkantonalen Vergleich zu beurteilen. 

Florence Brenzikofer (Grüne) sei zwar klar gewesen, dass die Checks aufsteigend geregelt sein werden aufgrund der vierkantonalen Gültigkeit, und stellt folgende

Zusatzfrage: Nun wird aber bereits der Check S2, der ebenfalls sehr viel Geld kostet, für die den jetzigen Achtklässler gemacht, die noch nicht im Harmos-Jahrgang sind. Warum?

Antwort: Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) verdeutlicht, die Aufgabensammlung, die den Checks zugrunde liegt, habe nichts mit Harmos zu tun. Zudem sind die Grundkompetenzen – egal ob mit oder ohne Harmos -– vom Bundesrat festgelegt worden. Auch ist der Kanton BL Mitglied im Harmos-Konkordat.

4. Caroline Mall: Gehören alle Angebote der Speziellen Förderung in den Zeugniskatalog?

Caroline Mall (SVP) hat per Zufall einen Katalog der im Zeugnis aufgeführten Unterrichtsfächer erhalten und wundert sich, dass nicht noch aufgeführt sei, ob die Kinder ein T-Shirt oder ein langärmliges Hemd tragen. Ins Zeugnis gehören ihrer Ansicht nach die Noten und eventuell die verstärkten Massnahmen, mehr nicht. Sie stellt folgende

Zusatzfragen: Warum muss ein Förderunterricht, der möglicherweise kurzfristig gewählt wird, im Zeugnis aufgeführt werden? – Neben Noten werden auch die Logopädie, DAZ etc. eingetragen. Wem soll dies alles dienen?

Antwort: Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) vertritt die Ansicht, man dürfe es auch von einer positiven Seite sehen, wenn aufgezeigt wird, wo ein Kind noch Bedarf hat und Unterstützung braucht. Auch für den Beförderungsentscheid ist es wichtig zu sehen, dass beispielsweise ein Kind lernzielbefreit war oder nicht. Die Angaben haben durchaus Positives zugunsten des Kindes.

5. Florence Brenzikofer: Kompetenzüberschreitung bei der Klassenbildung im Sekundarschulkreis Frenkentäler 

Florence Brenzikofer (Grüne) ist nicht glücklich mit den Antworten und stellt folgende Zusatzfrage:

Es ist festzustellen, dass die Klassenbildungen auf die Schulleitungen abgeschoben werden, die aber nicht dafür verantwortlich sind. Im Fall Waldenburgertal haben die Schulleitungen einen anderen Vorschlag gemacht. Auch die Klassenzahlen waren schon vor den Sommerferien bekannt. Nun ist seit dem neuen Schuljahr bereits ein Monat vergangen, und es gibt sehr viele Klassen, die über der Höchstzahl liegen; das ist im Kanton nicht tragbar. Auch kommt die Schulleitung in eine schwierige Situation, da sie nicht einfach neue Klassen eröffnen kann. Es wird im Verlauf des Schuljahres zu Schwierigkeiten kommen, vor allem angesichts der Tatsache, dass eine Überschreitung der Maximalschülerzahl bei diversen Klassen im Laufen- und im Waldenburgertal festzustellen ist. Auch sind die Schulzimmer nicht für mehr als 24 Schüler ausgestattet. Ist sich Regierungsrätin Monica Gschwind dieses Problems bewusst?

Auch Andrea Heger (EVP) vermerkt kritisch, das Ausmass der Zahlen in diesem Jahr sei nicht einfach eine Fügung, und stellt folgende Zusatzfrage:

Wer verantwortet die mehrfach widerrechtliche Schülerzahl in den Klassen?

Antwort: Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) hält vorweg fest, dass bei den dritten und vierten Klassen der bewusste Entscheid gefällt worden sei, die Klassen nicht auseinander  zu reissen. Gerade in der dritten Klasse, wo die Berufswahl voll zum Tragen kommt, brauchen die Schülerinnen eine Sicherheit, und für die vierte Klasse gilt dasselbe. Daher sind in Bezug auf Frage 3 vor allem dritte und vierte Klassen betroffen. Würden die Klassen in 12-er und 13-er Klassen aufgeteilt, wären viele Schüler benachteiligt und es entstünde mehr Unruhe, als wenn eine Überzahl in Kauf genommen und gleichzeitig Zusatzressourcen zur Verfügung gestellt werden. der Bildungsdirektorin ist sehr wohl bewusst, wie schwierig es ist, eine Klasse aufzuteilen; daher versucht man es zu vermeiden. Im Fall Reigoldswil ist die Beschwerde nachträglich gutgeheissen worden, weil die Maximalschülerzahl überschritten wurde. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass eine Klasse sehr wohl erstens von den Zusatzressourcen in Form von Halbklassenunterricht in den wichtigen Fächern profitiert und zweitens diese Lösung einiges kostengünstiger ist als die Führung von zwei Klassen. Tatsache ist auch, dass die Schulleitungen standortübergreifend die Klassenbildungen machen, und das AVS bewilligt.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) kann die Argumentation der Bildungsdirektorin nachvollziehen. Sie ist aber nicht nachvollziehbar für erste Klassen, die bereits mit 25 Schülerinnen und Schülern starten. Er stellt folgende Zusatzfrage :

Ist Regierungsrätin Monica Gschwind bewusst, dass es sehr viel mehr Klassen gibt, deren Schülerzahl über 24 liegt, als in der Antwort aufgelistet werden, weil gewisse Schüler mit Teilintegration gar nicht dazu gezählt werden, wenn sie beispielsweise statistisch in der Fremdsprachenklasse mitgezählt werden, aber sehr viele Fächer in einer Regelklasse besuchen und dort nicht mitgezählt werden?

 Caroline Mall (SVP) betont, das Bildungsgesetz schreibe klar eine Maximalgrösse von 24 Schülern pro Klasse vor – ausser im A-Niveau, bei Einführungs- und Kleinklassen –, und stellt folgende

Zusatzfrage: Welches ist die gesetzliche Grundlage für das geschilderte Vorgehen? Wo steht geschrieben, dass das AVS sozusagen Zusatzsitze in einem Klassenzimmer verteilen darf?

Antwort:  Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) verweist auf die Verordnung für die Sekundarschulen, § 11 Absatz 3, wie die Antwort besagt. Jürg Wiedemanns Frage ist nicht ganz verständlich. Es sind alle Klassen mit mehr als 24 Schüleriinnen aufgeführt. Möglich ist auch, dass ein Schüler in der Fremdsprachenklasse ist, oder dass es solche gibt, die doppelt gezählt werden.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) will sich zu Wort melden, aber Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) macht deutlich, dass bei der Fragestunde keine Diskussion stattfindet. Es gibt eine Zusatzfrage pro Parlamentsmitglied.

6. Andrea Kaufmann: Schülerinnen- und Schülerverschiebung Sekundarschule Waldenburgertal Andrea Heger (EVP) stellt – bezugnehmend auf die regierungsrätliche Aussage – fest, dass das AVS eine Verschiebung von Schülerinnen und Schülern an Schulen ausserhalb des Schulkreises bewilligt, und stellt folgende Zusatzfrage:

Wer hat die Verschiebung, speziell im Sekundarschulkreis Oberdorf nach Liestal, angeregt?

Antwort: Das Verfahren ist, so Regierungsrätin

 Monica Gschwind (FDP), klar: Die  Schulleitungen haben die Aufgabe, die Klassenbildungen standortübergreifend durchzuführen. Und das AVS kann Zuweisungen ausserhalb des Schulkreises bewilligen. Die Schulleitung Oberdorf machte eine Umfrage bei den Eltern der betroffenen Schüler, ob diese nach Reigoldswil oder Liestal oder ev. anderswohin zur Schule gehen möchten. Vier Eltern erklärten, ihre Kinder bevorzugten wenn schon ein Verschiebung nach Liestal. Dem stand nichts entgegen. In Liestal ist genügend Platz vorhanden. Von Hölstein ist der Schulweg dorthin ebenso weit wie nach Oberdorf. Also wurde dem entsprochen.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) stellt fest, jede/r Schüler/in werde statistisch nur bei einer Klasse mitgezählt. Es kann sein, dass ein Schüler gewisse Fächer in der einen und gewisse in der anderen Klasse besucht (z.B. Fremdsprachenschüler). Das kann dazu führen, dass der Schüler in der Fremdsprachenklasse statistisch erfasst wird, obwohl er grundsätzlich die Regelklasse besucht, in dieser aber statistisch nicht erscheint. Daher sind es wohl einige einige mehr. Deshalb folgt nun eine Zusatzfrage:

Ist sich die Regierungsrätin bewusst, dass es somit im Kanton effektiv mehr als die in der regierungsrätlichen Antwort aufgelisteten Klassen mit über 24 Schülern gibt?

Antwort:  Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) wird die Frage abklären und die Antwort nachliefern.

7. Marie-Theres Beeler: Gleichstellung

Marie-Theres Beeler (Grüne) freut sich auf den Massnahmenplan Zukunftsstrategie Gleichstellung, sieht aber auch ein, dass  aufgrund des Landrates der Realisierung  der Gleichstellung gewisse Grenzen gesetzt sind. Sie berichtet von einer Veranstaltung vom 6. September 2016, an dem Bundesrat Alain Berset zu einem nationalen Treffen der Regierungsratspräsidenten und -präsidentinnen eingeladen hat zum Thema Charta Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Es war möglich, die Charta an Ort und Stelle gleich zu unterschreiben. Deshalb folgt nun zu Punkt 2, Der Kanton als Arbeitgeber, eine Zusatzfrage:

Hat der Regierungsrat die Charta schon unterzeichnet, oder wann gedenkt er es zu tun?

Antwort: Regierungsrat Anton Lauber (CVP) erklärt, das Thema sei in der Regierung diskutiert worden und man kam zu dem Schluss, vorderhand noch nicht zu unterzeichnen, mit folgender Begründung: Zurzeit hat der Kanton Baselland ein streng geordnetes System mit Lohnklassen, Lohneinreihungen etc., und dieses gewährleistet bereits eine hohe Lohngerechtigkeit. Es stehen noch zwei oder drei Fragen offen, man wird sich der Klärung annehmen und anschliessend konkrete Antworten geben können. Beim Kader stellte sich die Frage, eine generelle Überprüfung des Lohnsystems anzustossen. Dies ist im Kanton BL aus Sicht des Finanzdirektors nicht nötig. Es wurden aber drei Punkte identifiziert, bei denen nachgehakt werden soll. Es ging vor allem darum, ob «Logip» eingeführt werden soll. Bisher haben ein paar Kantone und ein paar Städte unterschrieben, der Kanton Basel-Landschaft ist also nicht der einzige in Abwarteposition.

Der andere Aspekt, der angeschnitten wurde, war die Frage der Submission. Das Baselbieter Submissionsgesetz regelt bereits heute, dass der Gleichstellungsauftrag bei der Vergabe berücksichtigt wird und eine entsprechende Kontrolle erfolgt. Die Unternehmungen, die vom Staat einen Auftrag erhalten, müssen eine Selbstdeklaration abgeben. Der Kanton Baselland ist also bezüglich Charta gut aufgestellt, und man hat die Fragen auf dem Radar.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erklärt bezugnehmend auf die nächste Frage das korrekte Vorgehen im Rahmen der Fragestunde: Die Fragestellende hat die Möglichkeit, zwei Fragen zu stellen.

Marie-Theres Beeler (Grüne) stellt folgende

Zusatzfrage: Ist der Regierungsrat gewillt, die Hindernisse, die aktuell der Unterzeichnung der Charta entgegenstehen, zu beseitigen?

Antwort: Der Regierungsrat sei in der Beobachtungsposition, antwortet Regierungsrat Anton Lauber (CVP).

://: Damit sind sämtliche Fragen beantwortet.

 

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei