Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2016
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Vorlage: Regierungsprogramm 2016-2019
- Bericht der Finanzkommission vom 18. August 2016
- Beschluss des Landrates vom 8. September 2016: < genehmigt > |
Berichte des Regierungsrates vom 10. Dezember 2015 und der Finanzkommission vom 18. August 2016 sowie Mitberichte der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 15. Februar 2016, der Bau- und Planungskommission vom 17. März 2016, der Umweltschutz- und Energiekommission vom 4. April 2016 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 10. März 2016: Regierungsprogramm 2016-2019
Die federführende Finanzommission beantrage mit 8:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Regierungsprogramm zu genehmigen, sagt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).
Finanzkommissionspräsident Roman Klauser (SVP) spricht die vielen Mitberichte der Sachkommissionen an; wobei eine Kommission verzichtet hat.
Nach dem Eintreten hat man gesehen, dass man zwei, drei Anträge hat, welche rein formalistische und weniger wichtige Dinge betreffen. Man hatte aber auch zwei Anträge, die man diskutieren musste (man sieht es im Bericht).
Man hat grundsätzlich diskutiert, dass das Regierungsprogramm die Basis für den künftigen Aufgaben- und Finanzplan sein sollte (da ist man in der Finanzkommission noch nicht so weit. Die Organisation ist aber ein Stück weit schon darauf ausgerichtet; was es schwer macht, den Plan wirklich zu lesen).
Man hatte konkret zwei Dinge zu prüfen: Bei der «Innovation und Wertschöpfung» wurde es von der Kommission mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, dass die Besteuerung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten «moderater und gleichmässiger ausgestaltet» werden soll; was ja im Steuergesetz eine riesige Diskussion ist. Man hatte andererseits bei der «Mobilität» einen Antrag zur expliziten Nennung des CO2. Im neuen Energiegesetz wird die Mobilität mit dem CO2 nicht ausdrücklich erwähnt. Die Finanzkommission hat den Antrag mit 8:4 Stimmen abgelehnt. Gleichzeitig wurde stillschweigend eine Änderung betreffend die Massnahmen gegen Lärmemissionen beschlossen; sie sollen «gemäss dem Stand der Technik umgesetzt werden».
Die Finanzkommission hat dem Regierungsprogramm, wie bereits vom Präsidenten gesagt, mit 8:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt respektive es in dieser Form zur Genehmigung beantragt.
Christoph Hänggi (SP), Präsident der Bildungs-, Sport- und Kulturkommission, spricht von ambitionierten Zielen. Man hat aber gespürt, dass die Ziele am Schluss vom Spardiktat übersteuert werden, das sicher kommen wird und kommen muss, wie man gemerkt hat. – Zwei Punkte hat die Kommission bemängelt: Man hat kritisiert, dass zur Kulturförderung keine konkreten Ziele im Regierungsprogramm zu finden sind. Hierzu hat Regierungsrätin Monica Gschwind gesagt, dass mit dem Kulturförderungsgesetz und der Umsetzung des Kulturleitbilds diese Ziele bereits gegeben sind und darum im Regierungsprogramm nicht speziell erwähnt werden müssen. Zudem hat es ja eine Änderung in der Hauptabteilung Kultur gegeben; dort ist eine neue Leiterin. Eine Kommissionsminderheit äusserte sich sodann zum neuen Bildungsgremium, das im Regierungsprogramm genannt ist (auf Seite 34 heisst es, man wolle «flexible und rasche Anpassungen der Bildungsangebote und Bildungsplätze an veränderte Bedürfnisse der Wirtschaft, beispielsweise mittels eines übergeordneten Bildungsgremiums»). Dies hat die Minderheit moniert; sie kam mit dem Anliegen aber nicht durch, sodass es auch keinen Antrag an die Finanzkommission gegeben hat.
Christine Gorrengourt (CVP) als Präsidentin der Umweltschutz- und Energiekommission spricht die Anträge ihrer Kommission an – sie wurden praktisch alle angenommen; dafür herzlichen Dank. Man hat auch einen Antrag eingebracht, der nicht angenommen wurde: Eine knappe Mehrheit der UEK wollte die CO2-Reduktion im Regierungsprogramm verankern. Man hat dies im Zusammenhang mit dem Energiegesetz gemacht, weil es dort – bei der Mobilität und der Verminderung des CO2 im Kanton – keinen Einfluss hatte. Darum wollte man die Thematik im Regierungsprogramm haben. Es ist schade, dass dies nicht berücksichtigt wurde. Man ist aber froh, dass die andern Änderungen aufgenommen wurden. Man konnte das Thema dann nicht nochmals in der Kommission diskutieren, weil der Bericht der Finanzkommission vom August datiert. Danke für die Arbeit.
VGK-Präsidentin Rahel Bänziger (Grüne) sagt, dass auch die Volkwirtschafts- und Gesundheitskommission das Papier diskutiert hat. Man hat jedoch nur kurz gewisse Schwerpunkte angeschaut, die das Programm der VGD betreffen. Die Mehrheit der VGK ist der Meinung, dass das Regierungsprogramm ein operatives Instrument des Regierungsrates ist – und dass der Landrat andere Instrumente (Motionen, Postulate) hat, um sich einzubringen. Man hat lange diskutiert, ob man den Bericht wirklich genehmigen oder nur zur Kenntnis nehmen soll. Man weiss, dass man ihn gemäss Gesetz genehmigen muss. Man hat aber in der Diskussion nicht die nötige Tiefe erreicht – und so sieht man im Mitbericht, dass die VGK mit 13:0 Stimmen Kenntnis nimmt vom Programm.
– Eintretensdebatte
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erlaubt sich vorab einige grundsätzliche Worte: Es mutet eigenartig, wenn man an der Landratssitzung am 8. September 2016 über das Regierungsprogramm 2015-2019 befinden muss, das vom 8. Dezember 2015 datiert – und wohl einige Monate zuvor zusammen gestellt wurde. Mit andern Worten: Es ist mindestens ein Jahr her, dass es so beschlossen wurde. Es ist gelinde gesagt nicht mehr ganz up to date.
Man muss das Regierungsprogramm heute genehmigen; ein Unterfangen, dass doch einige Fragen aufwirft – umso mehr, als die Zeit nicht stehen geblieben ist und doch einige Veränderungen gegenüber dem Regierungsprogramm gerade in wichtigen finanziellen Fragen offenkundig wurden. – Wenn man auch den Sinn des Voraussehens durch die Regierung anerkennt (das soll ja im Regierungsprogramm zum Ausdruck kommen), so ist es am heutigen Tag nicht einfach möglich, diese Veränderungen einfach auszublenden. Man ist sich im Klaren, dass es nur um einen Leitfaden geht, der lediglich Zielsetzungen und Programme umreisst – und dass daraus keine Forderungen oder künftigen Beschlüsse abgeleitet werden können. Diesen Grundsatz möchte man klar unterstreichen: Man fühlt sich in der eigenen Politik auf keinen Fall an alle Punkte des Regierungsprogramms gebunden.
Speziell bei der Finanzstrategie sind wichtige Änderungen eingetreten. So ist zum Beispiel der bereits 2015 notwendig gewordene Ausgleich der Unterdeckung der BLPK weder erwähnt noch berücksichtigt (es geht immerhin um einen Betrag von über 40 Millionen, der auch dieses Jahr wieder erwartet werden muss, wenn man keine Gegenmassnahmen trifft). Auch bei der Finanzstrategie sind die konkreten formulierten Zielsetzungen vermutlich grösstenteils nicht erfüllbar. Das zeichnet sich ja ab beim U-Abo, beim Selbstbehalt für den Krankheitskostenabzug, bei der Begrenzung der Abzüge für die Fahrkosten: Hier geht es um weitere 30 bis 40 Millionen. Auf der andern Seite ist auch die wichtige Forderung der SVP nach einer markanten Senkung des Beitrags an die Uni (50 bis 70 Millionen) nicht enthalten beziehungsweise nicht als Ziel geplant. Dies sind nur einige Aspekte.
Wenn die Fraktion heute trotzdem Ja sagt zum Regierungsprogramm, so geschieht dies, weil man die Hoffnung in die bürgerliche Regierung nicht aufgibt; dass viele wichtige Zielsetzungen erreicht werden können und die Einsicht reift, dass am richtigen Ort gespart werden muss und gespart werden kann. Von den Rezepten der Linken, welche in solchen Zusammenhängen meist nach Steuererhöhungen schreien, will die SVP-Fraktion nichts wissen.
Die SP ist bekanntermassen nicht mehr in der Regierung, sagt Urs Kaufmann (SP); aus diesem Grund hat sie sicher eine grössere Distanz zum Regierungsprogramm als in früheren Jahren.
In einigen Bereichen finden sich dort gar viele Worthülsen; das betrifft speziell das Thema Standortförderung und die Partnerschaft mit Basel-Stadt. – Die schlechte Finanzlage des Kantons ist zwangsläufig der rote Faden durch das Regierungsprogramm. Das Thema Steuerung der Kantonsfinanzen ist ein Thema; es beschäftigt die Finanzkommission schon lange. Man hat aber festgestellt, dass die Regierung in ihrem Programm nur die halbe Wahrheit präsentiert: Einerseits sagt sie klar, dass sie in Zukunft keine automatischen Steuererhöhungen mehr will (so wie das heute mit der aktuellen Defizitbremse und auch in andern Kantonen funktioniert). Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz soll jetzt die bisherige Sanktionsregel beerdigt werden – sie soll aber durch ein automatisches Sparen ersetzt werden. Solche in Zukunft gesetzlich verordneten Kürzungen mit dem Rasenmäher kennt kein anderer Kanton in dieser Form. Sie werden das demokratische System einer grossen Belastungsprobe aussetzen. Im Regierungsprogramm sind auch weitere Steuersenkungen angekündigt; die Senkung der Unternehmenssteuern steht dabei im Vordergrund. Die SP versteht nicht, warum die Regierung bereits mit konkreten Versprechen in der Öffentlichkeit vorgeprescht ist. Es sind den Unternehmen kürzlich Steuersenkungen von 113 Millionen versprochen worden. Das wäre eine Senkung im Bereich von 40 Prozent. Aus Sicht der SP handelt es sich dabei um einen unnötigen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. International sind die schweizerischen Steuern im Unternehmensbereich und auch sonst sehr wohl konkurrenzfähig.
Ein weiteres Regierungsziel ist die Reform der Einkommens- und Vermögenssteuern. Auf der letzten Seite des Regierungsprogramm wird aber doch eingestanden, dass eine Steuersenkung der Einkommens- und Vermögenssteuern in der aktuellen Finanzlage nicht tragbar ist. Dennoch spürt man klar die Absicht, die Steuern bei den unteren Einkommen anzuheben und bei den oberen Einkommen zu senken. Diese steuerliche Mehrbelastung der unteren Einkommen und der Familien wird noch deutlich verstärkt durch weitere Mehrbelastungen: Zu nennen sind etwa die bereits beschlossene Reduktion der Verbilligung der Krankenkassenprämien (im Umfang von 8,4 Millionen) oder die geplante Aufhebung der U-Abo-Subventionen (mehr als 15 Millionen). Das sind nur die grössten Brocken, welche die finanziell Schwächeren in unserem Kanton werden tragen müssen. Mit der Rasenmäher-Sparpolitik werden weitere Belastungen auf diese Leute zukommen. Da würde man von Regierung und Landrat erwarten, dass sie ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und die Schwächsten nicht immer mit neuen Massnahmen belasten. Diesen Aspekt vermisst man im Regierungsprogramm schmerzlich.
Es ist natürlich auch so, dass die SP einige positive Punkte im Regierungsprogramm sieht. Es ist an den Energiebereich zu erinnern, in dem die SP das Regierungsprogramm sehr wohl unterschreiben könnte. Die Landratsdebatte über die Totalrevision des Energiegesetzes im Juni hat aber gezeigt, dass die bürgerliche Seite im Landrat wenig Vertrauen in ihre Regierung hat – bei erstaunlich vielen Punkten hat der Landrat die Regierungskompetenz durch eine Zuständigkeit des Landrats ersetzt. Bei Energiefragen traut also der bürgerliche Landrat der eigenen Regierung keine angemessenen Detailregelungen zu. Dieses Misstrauen erstaunt etwas.
Insgesamt wird ein bürgerliches Regierungsprogramm vorgelegt, dem die SP nicht zustimmen kann. Wenn man an das zuvor im Gottesdienst gehörte Bild vom Rad erinnern will und es auf das Regierungsprogramm anwendet, so muss man sagen, dass gewisse Speichen zu kurz geraten sind und das Rad ziemlich holpern wird. Insbesondere im Bereich der sozialen Verantwortung, die zu stark im Hintergrund steht, will die Regierung die Verantwortung nicht wahrnehmen. Aus diesem Grund lehnt die SP das Regierungsprogramm ab.
Die FDP wird Ja zum Regierungsprogramm sagen, erklärt Christof Hiltmann (FDP); so wie es die Finanzkommission verabschiedet hat.
Grundsätzlich darf man festhalten, dass das Regierungsprogramm eingebettet ist in eine Planungshierarchie, welche dem Regierungsrat respektive dem Kanton die Richtung vorgeben sollte. Diese Planungshierarchie, mit der man arbeitet und lebt, ist eine moderne Führung für den Kanton. Man muss aber schauen, dass man die Einordnung und die Rolle des Programms richtig sieht: Man hat von Hans-Jürgen Ringgenberg gehört, dass einige Themen in diesem Programm längst überholt sind. Themen wie die Unternehmenssteuerreform III mit ihren finanziellen Auswirkungen fehlen gänzlich. Man hat also eine ziemliche Zeitdifferenz zwischen der Verabschiedung des Programms durch den Regierungsrat und der Behandlung im Landrat.
Es ist ein Programm, das lebendig sein muss; es muss aufnahmefähig sein für Erneuerungen im Umfeld des Kantons; es muss bereit sei, auf Änderungen zu reagieren, die aus dem Parlament kommen. Insofern sieht die FDP das Programm mehr als Orientierungshilfe. Man hat diskutiert, ob man das Programm genehmigen oder eher zur Kenntnis nehmen will. Weil der Teufel bekanntlich im Detail steckt – in den konkreten Vorlagen, die im Parlament zur Diskussion gebracht werden. Das Regierungsprogramm ist kein Ersatz für die Budgetdiskussion, die man weiter alljährlich wird führen müssen. Dort wird ja eine signifikante Änderung der finanziellen Steuerung kommen (auch wenn dies nicht per 1. Januar 2017 der Fall sein wird, wie es im Regierungsprogramm heisst, sondern ziemlich sicher erst ab 2018). Auch dort wird es gewisse Anpassungen im Programm geben. Mit der neuen finanziellen Steuerung wird die Einflussnahme des Parlaments abstrakter: Wer moniert, dass das Programm auf einer abstrakten Ebene angesiedelt ist, verkennt, dass dies Sinn und Zweck der Sache ist. Wenn es heruntergebrochen wird in konkrete Aufgaben für die Direktionen, wird der Landrat künftig auf einer zweistelligen Konto-Ebene seine Budgetdiskussionen führen. Da wird man einiges lernen müssen; die Zeiten, in denen man episch über Ausgabenpositionen von 5000 Franken diskutiert hat, sind vorbei.
Im Gegensatz zur SP hat die FDP zwei Regierungsvertreterinnen in der Partei. Es erstaunt deshalb wohl nicht, dass die Fraktion insgesamt in der Stossrichtung einig ist mit der Regierung. Man könnte sich teils (ohne hier auf einzelne Themen eingehen zu wollen) eine forschere Gangart vorstellen. Im Grundsatz geht das Programm in die richtige Richtung.
Man darf aber nicht vergessen, das man drei Ebenen hat: das gänzlich abstrakte Zukunftsbild, an dem man nicht herumschrauben kann; das Regierungsprogramm, das etwas konkreter wird (wobei man in den Kommissionen relativ wenig Zeit hatte, um sagen zu können, man genehmigt das; hier wird wohl noch eine Diskussion stattfinden, wie das künftig ablaufen wird); und schliesslich die Jahresplanung, welcher die detaillierten Diskussionen zu den Sachvorlagen folgen werden.
In der Grünen/EVP-Fraktion überwiegen die Vorbehalte, sagt Klaus Kirchmayr (Grüne). Es sind zwei Aspekte zu betonen: Es gibt die formellen und die inhaltlichen Seiten. Zum ersten Punkt: Es ist von den Vorrednern bereits erwähnt worden, dass man Ende 2016 über ein Regierungsprogramm abstimmt, das bereits ein Jahr Laufzeit hat. Das wirft doch Fragen auf. Es ist auch fragwürdig, ob es richtig ist, dass der Landrat dieses Programm formell genehmigen muss; vielleicht wäre eine Kenntnisnahme gescheiter (künftig soll dies ja im zustimmenden oder ablehnenden Sinn möglich sein). Am Schluss ist das Programm ein operatives Instrument der Regierung, dass Einfluss haben soll auf den Aufgaben- und Finanzplan, auf Budget und Sachvorlagen – wo der Landrat dann jeweils gefragt sein wird. Es ist etwas schwierig, wenn man dem Regierungsprogramm zugestimmt hat, dann aber die Regierung im Regen stehen lässt (wie es im vergangenen Jahr häufig der Fall war – auch bei den Parteien, die mehrheitlich in der Regierung vertreten sind). Es wäre ehrlicher, man würde das Programm als operatives Instrument der Regierung zur Kenntnis nehmen und entsprechend behandeln. – Inhaltlich ist für die Fraktion der Aspekt der Nachhaltigkeit deutlich zu wenig gewichtet. Es sind zu viele kurzfristige, teils hau-ruck-artige Aktionen angedacht; Aktionen, welche man auch schon vor dem Volk gescheitert sind; sie werden dennoch zum wiederholten Mal auf den Weg durch die Instanzen geschickt. – Aber es hat auch positive Aspekte im Regierungsprogramm. Es ist deutlich spürbar, dass mehr unter den Direktionen zusammengearbeitet werden soll. Das bildet sich auch in der Realität ab.
Gesamthaft wird sich die Grünen/EVP-Fraktion mit grosser Mehrheit enthalten; es wird vereinzelt Ablehnungen oder Zustimmung geben.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
Simon Oberbeck (CVP) erklärt, die CVP/BDP-Fraktion sei einstimmig für die Genehmigung. Aufgrund der Flughöhe, auf der sich das Regierungsprogramm befindet, wäre es sinnvoll, das Regierungsprogramm nur zur Kenntnis zu nehmen. Die parlamentarische Arbeit hat dazu geführt, dass es ein Jahr gedauert hat, bis es hier diskutiert wird. Gerade weil es diese Flughöhe hat, soll das Regierungsprogramm auch nicht zur Oppositionspolitik missbraucht, sondern sachlich diskutiert werden.
«Gouverner c’est prévoir», sagt Daniel Altermatt (glp). Regieren heisst vorausschauen, so steht es prominent in der Einleitung zu diesem Regierungsprogramm. Vorausschauen bedeutet offenbar, Altlasten so weit wie möglich abzuschütteln. Anders ist nicht zu erklären, wieso der Dauerbrenner Pensionskasse im Regierungsprogramm nicht vorkommt. Es fehlt ein dreistelliger Millionenbetrag für diese vier Jahre. Eine Strategie dazu ist nicht erkennbar. Ein anders Beispiel ist die Kantonalbank: Der Wert der Steuerbefreiung und des teilweisen Dividendenverzichts ist einerseits eine Subvention der Bank, auf der anderen Seite eine schleichende Erhöhung des Eigenkapitals – Geld das dem Kanton und den Gemeinden fehlt, geschätzt ungefähr CHF 50 Mio. für den Kanton und CHF 20 Mio. für die Gemeinden. Wenn ein Kanton saniert werden muss, wäre auch dieser Punkt einmal anzuschauen. Es werden sieben strategische Schwerpunktfelder definiert, was schön und sinnvoll ist. Aber die Analyse der Ausgangslage und die Definition von Messgrössen, mit denen sich effektiv die Zielerreichung bewerten lässt, fehlen. Die schönsten Ziele nutzen nichts, wenn sie ohne Fundament im Raum schweben. Ein Beispiel wäre die Analyse der Bildungskosten gegenüber dem Ertrag. Das betrifft die Primar- und Sekundarstufe, vor allem aber auch die vielen Doppelspurigkeiten zwischen der FH NWCH und der Universität, welche in den letzten Jahren aufgebaut wurden. Die beste Standortförderung besteht darin, verlässliche Rahmenbedingungen und gute Grundlagen zu schaffen.
Bei dem Zitat (auf Seite 34 des Regierungsprogramms) «Sicherung des Anspruchsniveaus und der basalen Studien- und Berufskompetenzen» wäre es wahrscheinlich hilfreich, wenn gesagt würde, was damit gemeint ist. Der Kanton Basel-Landschaft ist im Finanzausgleich der neuntstärkste Kanton der Schweiz, seine effektive Handlungsfreiheit ist aber praktisch bei null. Das muss einem zu denken geben – und das müsste auch einfliessen. Die glp/GU-Fraktion hat nicht den Eindruck, dass dieses Regierungsprogramm den Kanton wirklich weiterbringt und wird es darum ablehnen.
Hanni Huggel (SP) stellt fest, das Regierungsprogramm enthalte sehr viele schöne Formulierungen und auch sehr viele Wiederholungen. Auf Seite 31 des Regierungsprogramms (im Kapitel zur Standortförderung) steht das Wort «Innovation» ungefähr achtmal. Das ist also ein ganz wichtiges Wort – hoffentlich steht es nicht nur so geschrieben, sondern wird auch umgesetzt. Zum Thema «Wohnen» sind noch Vorstösse der SP hängig. Im Regierungsprogramm sind «Instrumente der Wohnbauförderung» erwähnt, ohne dass etwas Konkretes dazu steht. Die existierende Projektgruppe wurde sogar sistiert, obwohl es heisst, dass der selbstgenutzte, der gemeinnützige, der energieeffiziente und der altersgerechte Wohnungsbau gefördert werden sollen. Das soll zügiger voran gehen. Die Votantin ist mit der VGK einverstanden, das Regierungsprogamm zur Kenntnis zu nehmen – aber zustimmen kann sie eigentlich nicht.
Regula Meschberger (SP) bemerkt zum Thema Flughöhe und Kenntnisnahme, dass § 44 des Landratsgesetzes klar sage, das Regierungsratprogramm müsse genehmigt, mit Ergänzungen oder Änderungsbeschlüssen genehmigt oder an den Regierungsrat zurückgewiesen werden. Kenntnisnahme ist kein Thema, sonst müsste zuerst das Landratsgesetz geändert werden. Und wenn ein Grossteil der SP-Fraktion gegen dieses Regierungsprogramm ist, ist das nicht einfach Opposition, sondern Politik. Das Programm ist sozial zu wenig nachhaltig und ganz wichtige Aspekte werden ausgeblendet.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) nimmt zu dem von Christoph Hänggi angesprochenen «ominösen Bildungsgremium» Stellung. Es wird manchmal reflexartig angenommen, dass damit dem Bildungsrat Arbeit weggenommen wird und er entmachtet würde. Das ist nicht so. Das Gremium ist effektiv eine «Koordinationsgruppe Fachkräftemangel«. Es werden Themen aus den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation bearbeitet. Die Gruppe ist zusammengesetzt aus Vertretern der Wirtschaftskammer, der Handelskammer, der OdA Gesundheit beider Basel, aus interdirektionalen Vertretern der VGD, FKD und BKSD. Das Ziel dieser Gruppe ist es, den Bedarf an Fachkräften gezielt zu analysieren, Massnahmen zu lancieren und zu überprüfen und die Zusammenarbeit dieser Partner zu koordinieren. Der Regierungsrat hat kürzlich den Startschuss gegeben, damit die «Koordinationsgruppe Fachkräftemangel» mit ihrer Arbeit beginnen kann. Die Arbeit dieser Gruppe ist auf drei Jahre beschränkt. Der Fachkräftemangel wird zum Problem für die Wirtschaft und die KMU werden. Der Kanton muss rechtzeitig Gegensteuer geben.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) erklärt, es gebe eine Planungshierarchie im Kanton. Die Zielsetzungen und Massnahmen werden von oben nach unten konkretisiert. Die Flughöhe wurde bewusst hochgehalten. Einig ist er mit Klaus Kirchmayr, dass man sich fragen kann, ob ein Regierungsprogramm mit einer Geltungsdauer von vier Jahren nicht besser zur Kenntnis genommen werden würde, anstatt es zu genehmigen. Das ist eine spezielle Situation, die durchaus zu überlegen ist. Nichts desto trotz wurde das Regierungsprogramm im normalen Rhythmus wie jedes Jahr erarbeitet und dem Landrat zum gleichen Zeitpunkt vorgelegt.
Es wurden einzelne Aspekte angesprochen, welche eigentlich in ganz anderen Gremien diskutiert werden: Die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes musste nicht aufgenommen werden, weil sie bereits in Bearbeitung ist. Es ist zu respektieren, dass es unterschiedliche Meinungen zum Inhalt gibt, insbesondere zum Auftrag, Ausgaben und Einnahmen in die Balance zu bringen und wie das erreicht werden soll, aber diese Fragen werden bei der Totalrevision des FHG konkret beantwortet und sind nicht Gegenstand der Vision bis 2019. Das Gleiche gilt auch für andere Anliegen – sie gehören in den Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Die Abläufe zur Pensionskasse sind gesetzlich geregelt und klar, es wurde vor zwei, drei Jahren darüber abgestimmt. Auch wenn es wieder zu einer Unterdeckung kommt, sind die Instrumente im Pensionskassengesetz und im Dekret enthalten. Da muss keine Vision mehr entwickelt werden. Die Unternehmensteuerreform III ist im Finanzplan bereits berücksichtigt. Im Jahr 2019 wurden CHF 40 Mio. eingestellt. Finanztechnisch ist der Regierungsrat schon lange daran, die Steuermindereinträge, welche jetzt tatsächlich drohen, als solche anzuschauen. Hinter die Behauptung, in einem unnötigen Wettbewerb zu stehen, gehört ein grosses Fragezeichen. Der Wettbewerb findet statt, mit oder ohne den Kanton Basel-Landschaft. Zuerst muss der Staat Steuern eintreiben können, bevor das Geld wieder ausgegeben werden kann. Dieser Wettbewerb findet statt und der Kanton Basel-Landschaft muss sich ihm stellen. Alle Kantone sind diesem Wettbewerb unterworfen.
Zur Kantonalbank lagen mehre Vorstösse vor, die im Landrat beantwortet wurden. Sogar ein Verkauf und eine Teilprivatisierung etc. wurden diskutiert, innerhalb der Bank laufen Diskussionen um die künftige Strategie der Kantonalbank. Aus Sicht des Regierungsrates ist es nicht nötig, das hier nochmals aufzunehmen – schliesslich wurde die Eigentümerstrategie bereits durch den Regierungsrat verabschiedet. Summa summarum geht es immer wieder um die Frage der Regulierungs- und Planungshöhe – und das ist hier eine abstrakte Ebene. Deswegen werden auch die Themen U-Abo, Pendlerabzug und Selbstbehalt der Krankheitskosten im Ausgaben- und Finanzplan diskutiert und nicht bei der Vision des Kantons.
Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) sagt, zum Thema «Wohnen», der § 106 a sei selbstverständlich in der Verfassung enthalten und werde umgesetzt. Das Thema kann aber nicht in einem Gesetz behandelt werden, sondern hat Auswirkungen auf verschiedenste laufende Gesetzesprojekte; beispielsweise auf das Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter, welches in Kürze in die Vernehmlassung geht.
Das Regierungsprogramm ist kein ideologisches Parteiprogramm, sondern ein Führungsinstrument, in welchem unabhängig der Fraktionspositionen Ziele festgelegt werden. Es hat beispielsweise Auswirkungen auf die Zielsetzungen der Dienststellenleitenden und v.a. Auswirkungen auf den AFP. Wichtig ist darüber hinaus, dass einige übergeordnete Ziele direktionsübergreifend sind. Verstärkte direktionsübergreifende Arbeit ist wichtig für den langfristigen Erfolg des Kantons. Das Regierungsprogramm soll dazu dienen, die Standortqualität des Kantons Basel-Landschaft im weitesten Sinne zu fördern und in der Kooperation mit den Nachbarkantonen sachbezogen und auf fairer Basis weiterzukommen. Der Regierungspräsident bittet auch diejenigen Fraktionen, die nicht im Regierungsrat vertreten sind, das Regierungsprogramm 2016 - 2019 zu genehmigen.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Regierungsprogramm
Kapitel 1, «Regierungsprogramm als strategisches Instrument» (S. 8-15) keine Wortmeldungen
Kapitel 2, «Zukunftsbild» (S. 16-23)
keine Wortmeldungen
Kapitel 3, «Strategische Schwerpunktfelder und Legislaturziele» (S. 24-55)
3.2 «Innovation und Wertschöpfung» (Seite 28)
keine Wortmeldungen
3.3 «Basel Bildungslandschaft (EBL)» (Seite 32)
keine Wortmeldungen
3.4 «Zusammenleben in Baselland» (Seite 35)
keine Wortmeldungen
3.5 «Natur und Klimawandel» (Seite 41)
– NK-RZD 5 (Seite 42):
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) weist auf einen Antrag der Finanzkommission zu NK-RZD 5 (Seite 42) hin. Hier ist ein Schreibfehler zu korrigieren im letzten Satz: Es muss «Bevölkerung» heissen.
keine Wortmeldungen
– NK-RZD 7 (Seite 42):
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass die Finanzkommission auf Antrag der UEK die letzte Zeile des NK-RZD 7 (Seite 42) den Begriff «Zum Beispiel» ergänzt habe: «Zum Beispiel Aufsicht über Sanierungsprojekt Deponie Feldreben in Muttenz».
keine Wortmeldungen
– NK-RZD 8 (Seite 42):
Weiter habe die Finanzkommission, so Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne), auf Antrag der UEK beim Ziel in Klammern den Begriff «Abwasserplanung» ergänzt und neben dem AUE auch das Amt für Industrielle Betriebe mit der Umsetzung des Ziels beauftragt.
keine Wortmeldungen
3.6 «Mobilität» (Seite 45)
– MO-RZD 4 (Seite 45):
Die FIK habe hier auf Antrag der BPK den Punkt «Projekt Hafen Nord» ersetzt mit «Bereitstellung Ersatzkapazitäten bei Wegfall Westquai», erklärt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).
keine Wortmeldungen
– MO-RZD 11 (Seite 45):
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, die FIK habe hier auf Antrag der UEK folgende Änderung unter «Massnahmen/Projekte» vorgenommen: Statt dem Satz «In Siedlungsgebieten werden bei Belagserneuerungen gemäss dem Stand der Technik prioritär lärmarme Beläge eingebaut.» heisst es neu: «Die Massnahmen gegen Lärmemissionen werden gemäss dem Stand der Technik umgesetzt.»
keine Wortmeldungen
3.7 «Auftritt und Kooperation» (Seite 46)
keine Wortmeldungen
Kapitel 4, «Finanzplan 2016-2019»
keine Wortmeldungen
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Das Regierungsprogramm 2016 - 2017 wird mit 51:16 Stimmen bei 16 Einhaltungen in der von der Finanzkommission beantragten Fassung genehmigt.
Für das Protokoll:
Stéphanie Bürgi, Landeskanzlei