Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2016
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[1. Lesung]
Vorlage: Gesetz über die Behindertenhilfe (Behindertenhilfegesetz, BHG) - partnerschaftliches Geschäft
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 18. Juli 2016
- Beschluss des Landrates vom 8. September 2016: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) führt in die Vorlage ein. Mit dieser Landratsvorlage wird die Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Behindertenhilfe beantragt. Diese wurde notwendig, weil im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 2008 diese Aufgabe an die Kantone überging. Die Kantone wurden zugleich beauftragt, das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) einzuhalten. Ein entsprechendes partnerschaftliches Konzept Behindertenhilfe der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde 2010 vom Bundesrat genehmigt und bildet die Grundlage für den vorliegenden Gesetzesentwurf. Das neue Gesetz sichert den Anspruch auf den Ausgleich von Nachteilen, den die Person mit Behinderung aufgrund ihrer Behinderung zu ihrer Eingliederung und zur gesellschaftlichen Teilhabe benötigt. Die Einführung der individuellen Bedarfsermittlung und der subjektorientierten Leistungsvergütung erfordert eine Totalrevision der kantonalrechtlichen Grundlagen der Behindertenhilfe. Es geht also um Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit Behinderung Es geht um Wahlfreiheit der Personen mit Behinderung in Bezug auf den Ort und die Gestaltung des Leistungsbezugs. Es geht um Subjektfinanzierung anstelle von Objektfinanzierung. Und es geht darum, möglichst vielen Personen mit Behinderung ambulante Unterstützung anstelle von stationären Lösungen zu bieten.
Unterschiedlicher Betreuungsbedarf soll künftig auch unterschiedlich abgegolten werden, d.h. Personen mit einem höheren Unterstützungsbedarf sollen mehr Leistungen geltend machen können als Personen mit einem geringeren Unterstützungsbedarf. Im Unterschied zu den heutigen Einheitstarifen sollen Quersubventionierungen reduziert und Anreize für einen zielgerichteten und kostengünstigen Leistungsbezug geschaffen werden. Die finanzielle Vergütung erfolgt in Form von Kostenpauschalen pro Bedarfsstufe. Diese unterscheiden sich anfänglich auch pro Institution, werden aber im Laufe der Zeit kontinuierlich für alle Institutionen an einheitliche Normkosten angeglichen, wobei der Regierungsrat auf der Grundlage von Qualitätsanforderungen und Betreuungsbedarf die Angleichungsparameter festlegt. Mit diesem Systemwechsel sollen insgesamt weder Mehr- noch Minderausgaben verbunden sein, sondern die Umsetzung des Gesetzes soll kostenneutral passieren. Allerdings kann durch den Aufbau der System-Steuerung während der ersten Jahre nach der Einführung des neuen Systems ein zeitlich und finanziell begrenzter Mehraufwand an staatlichen Mitteln entstehen, so z.B. für die unabhängige fachliche Abklärungsstelle zur Ermittlung des Bedarfs. Die zeitliche Befristung dieser zusätzlichen Ausgaben untersteht dem Gebot der Kompensation. Die allfälligen Mehrkosten sollen nach einer Einführungsphase mit durch den Systemwechsel ermöglichten Einsparungen kompensiert werden.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission nahm die Behandlung des Gesetzes am 26. November 2015 in Liestal in einer gemeinsamen Sitzung mit der Kommission für Gesundheit und Soziales Basel-Stadt auf, womit auch gesagt sei, dass es sich im Prinzip um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, beide Kantone jedoch trotzdem in der Ausgestaltung des Gesetzes unabhängig agieren können. Bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs waren von Seiten der Regierungen Regierungsrat Christoph Brutschin und Regierungsrätin Monica Gschwind anwesend. Im Rahmen der Beratungen fanden Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern des Behindertenbereichs statt, auch der VBLG (Verband BL-Gemeinden) wurde zu einer Kommissionssitzung eingeladen. Und gegen Ende des Entscheidungsfindungsprozesses holte sich die BKSK auch noch Input bei Niklas Baer, dem Leiter Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation, Psychiatrie Baselland. Auf Antrag der SVP in der Geschäftsleitung des Landrats liegt zudem ein Mitbericht der Finanzkommission vor.
Nach der gemeinsamen Startsitzung wurde das Gesetz an 6 weiteren Kommissionsitzung in erster und zweiter Lesung beraten und schliesslich mit 8:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit den im Kommissionsbericht angesprochenen Änderungen dem Landrat zur Zustimmung empfohlen. Die einzelnen Änderungen sind ausführlich im Kommissionsbericht dokumentiert. Wahrscheinlich haben alle Landrätinnen und Landräte vergangenes Wochenende einen Brief vom Verband Soziale Unternehmen beider Basel erhalten, in welchem empfohlen wird, dem Bericht der Bildungs- Kultur und Sportkommission zu folgen, mit einer Ausnahme, die sich auf die Sparvorgabe im Landratsbeschluss bezieht. Im Landratsbeschluss wurden drei neue Punkte aufgenommen, die nach Ansicht der Antragssteller die Akzeptanz des neuen Gesetzes erhöhen sollen. Mit einem neuen Punkt werden Einsparungen im Bereich Behindertenhilfe festgeschrieben. Der Betrag von CHF 900'000 soll bei den Kostenpauschalen der Institutionen eingespart werden, welche heute über dem Benchmark liegen. Der Betrag hängt mit dem Anliegen der Finanzkommission zusammen, den Verpflichtungskredit einzusparen, der in Punkt 6 gesprochen wird, und ist ein finanzieller Kompromiss. Er entspricht einer Kostenreduktion von 3 % bei Institutionen, die über dem Normkostenwert liegen – was seitens der Verwaltung als zumutbar eingeschätzt wird. Damit nimmt die Kommission auch den Wunsch der Finanzkommission auf, die Kosten bei den teuren Institutionen zu senken. Gleichzeitig ergänzt die Kommission den Landratsbeschluss mit einem neuen Punkt 4 – mit dem Auftrag an den Regierungsrat, den Landrat jährlich über die Kostenentwicklung der Behindertenhilfe zu informieren. Und mit einem Punkt 8, der den Regierungsrat verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung des Verpflichtungskredits über dessen Umsetzung und Wirkung zu berichten. Auch diese letzte Ergänzung des Landratsbeschlusses geht auf ein Anliegen aus dem Mitbericht der Finanzkommission zurück.
Die BKSK hat mit diesem Geschäft die erste grössere Kiste dieser Legislatur bewältigt, die Kommission war eine Zeit lang überwältigt von den Informationen, die an sie herangetragen wurden, hat sich aber gut durch dieses Geschäft navigiert. Der Kommissionspräsident bedankt sich bei allen Mitgliedern der Kommission für ihre engagierte Arbeit im Sinne der Sache. Der Dank geht aber auch an die Verwaltung und das Kommissionssekretariat, die die Kommission bei diesem Gesetz bestens unterstützt haben – und der Dank geht auch an meine Kollegin Beatriz Greuter, die die Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt präsidiert. Nochmals abschliessend der Beschluss: Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt dem Landrat mit 8:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das Behindertenhilfegesetz gemäss beiliegender Fassung und mit beiliegendem Landratsbeschluss zu beschliessen.
Roman Klauser (SVP) stellt als Kommissionspräsident der Finanzkommission deren Mitbericht vor, der das Geschäft aus finanzieller Optik betrachtet. In der Vergangenheit wurde mit den Institutionen unterschiedlich abgerechnet. Das muss angegangen werden. Aus finanzieller Sicht ist es aber unschön, dass die Kontrollen und Änderungen erst einmal CHF 522'000 pro Jahr kosten. Diese Kosten fallen nicht nur einmal sondern wiederkehrend an. Verglichen mit den Einsparungen in der Höhe von CHF 900'000 besteht ein Delta – die Rechnung geht nicht auf. Wieso ist der Aufwand so gross, um ein Reglement zu schaffen, mit dem alle Institutionen gleich abrechnen. Es gibt ein grosses Fragezeichen, ob diese Investitionen wirklich nötig und richtig sind. Die Finanzkommission hat sich mit der Richtlinie der Cluster beschäftigt, mit den Ober- und Untergrenzen und sie sieht auch dort eine Gefahr, dass die heute günstigen Anbieter, sobald sie den Level kennen, relativ schnell teurer werden.
– Eintretensdebatte
Paul Wenger (SVP) dankt Christoph Hänggi, dem Kommissionspräsidenten, für seine gute Arbeit. Innerhalb der SVP-Fraktion ist das Gesetz zum Zeitpunkt der Vernehmlassung nicht auf Wohlwollen gestossen. In der damaligen Fassung hätte es nicht bewilligt werden können. Aber die SVP-Fraktion wird der jetzigen Version, mit der Aufnahme der zusätzlichen Ziffern (Punkt 3, 4 und 8) in den Landratsbeschluss und dem Sparbetrag von CHF 900'000, zustimmen. Im Rahmen der Detailberatung wird noch ein Antrag aus der SVP-Fraktion folgen. Bezüglich der Empfehlung der Organisation, grundsätzlich der Bildungskommission zu folgen, bis auf die Einsparungen in der Höhe von CHF 900'000: Dieser Betrag entspricht knapp 1 % des Budgets der Behindertenhilfe. Das ist vertretbar. Die FDP-Fraktion wird zum Landratsbeschluss Ziffer 3 eine leicht modifizierte Version vorschlagen und die SVP-Fraktion wird auch dieser Änderung zustimmen.
Roman Brunner (SP) dankt ebenfalls dem Kommissionspräsidenten und allen Kommissionsmitgliedern für die Arbeit an diesem Gesetz. Es liegt ein Gesetz für die Behindertenhilfe vor, das eine rechtliche Grundlage für einen staatlichen Auftrag liefert, welcher vor acht Jahren vom Bund an der Kanton übergegangen ist. Das vorliegende Gesetz ermöglich eine finanzielle Steuerung der Behindertenhilfe. Es bietet aber auch weitere Vorteile: die Behinderten werden ins Zentrum gestellt, die soziale Teilhabe wird gesetzlich verankert, der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ermöglicht mehr Wahlfreiheit und – wo immer möglich – Selbstbestimmung für die Behinderten. Weiter wird ein Vergleich zwischen den Institutionen möglich.
Die heutige Situation, in der gleiche Leistungen unterschiedlich vergütet werden, macht eine Anpassung des Systems unabdingbar. Dass die Kosten vereinheitlicht und steuerbar werden, ist sehr zu begrüssen. Die Möglichkeit der Steuerung darf aber mittel- oder langfristig nicht dazu führen, dass die benötigten Mittel und Leistungen abgebaut werden. Das ist eine Bitte an die Regierung, dieses Gesetz nicht für einen Leistungsabbau zu nutzen, wenn der Kostendruck grösser wird. Es darf auch nicht sein, dass durch den Kostendruck die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in den Institutionen verschlechtert werden. Da wünscht sich die SP-Fraktion einen besseren Arbeitnehmerschutz durch eine Regelung der Arbeitsbedingungen. Eine Ausweitung der Anspruchgruppe, wie sie von verschiedenen Organisationen gewünscht wurde, ist aufgrund finanzieller Überlegungen schlicht nicht zu leisten. Dass Familienangehörige keine Leistungserbringer sein können, ist hingegen unverständlich. Das wird dazu führen, dass vielmehr Leistungen extern eingekauft werden, was wiederum Kosten generiert. Deshalb wird die SP-Fraktion einen Antrag zu § 18 stellen, welcher bereits in der Kommission gestellt wurde. Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen der vorliegenden Version und der Version in Basel-Stadt: In Basel-Stadt kann der Regierungsrat Leistungen definieren, die auch von Familienangehörigen erbracht werden können. Dieser Unterschied führt zur zweiten Bitte an den Regierungsrat, das vorliegende Gesetz möglichst zeitnah und vor allem zeitgleich wie im Kanton Basel-Stadt einzuführen und umzusetzen, um den Institutionen in der Region die nötige Planungssicherheit zu geben und den Systemwechsel rasch durchzuführen.
Die Forderung im Landratsbeschluss zur Kostensenkung um CHF 900'000 ist nicht plausibel und in der vorliegenden Formulierung nicht nachvollziehbar. Der Votant ist nicht gegen eine Einsparung, wenn es dann möglich ist. Die Finanzkommission schreibt aber selbst in ihrem Mitbericht, dass eine numerische oder prozentuale Festlegung der Kostensenkung nicht sinnvoll ist, weil ein Grossteil auf demografische Faktoren zurückzuführen ist. Wenn das aber präzisiert wird, wäre diese Kostensenkung vertretbar.
Zum Instrument der Bedarfsermittlung, dem IBB plus: Von den Institutionen wird dieses Instrument teilweise sehr stark kritisiert. Es ist aber nicht Bestandteil des Gesetzes, sondern der Verordnung. Es ist klar, dass die Selbst- und Fremdeinschätzung von behinderten Personen, insbesondere auch bei psychisch behinderten Menschen, eine große Herausforderung darstellt. Dieser Herausforderung muss sich auch eine Abklärungs- und Beratungsstelle stellen. Um Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten, braucht es diese Abklärungsstelle. Die SP-Fraktion unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf als zukünftige Grundlage für die Behindertenhilfe. Paul R. Hofer (FDP) dankt ebenfalls dem Kommissionspräsidenten. Grundsätzlich steht die FDP-Fraktion hinter diesem Gesetz. Es ändert von Beiträgen an eine Institution zu Beiträgen an Einzelnpersonen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Die Normkosten wurden in den letzten vier Jahren erarbeitet und dürften solid berechnet sein. Es führt zu einer besseren Kostentransparenz und Kostensteuerung. Es geht immerhin um einen Betrag von CHF 150 Mio. im Jahr, der mit der demografischen Entwicklung eher noch zunimmt. Die FDP-Fraktion wird in der Detailberatung nochmals beantragen, § 14 Absatz 4, welcher per Stichentscheid des Präsidenten in der zweiten Lesung ausgehebelt wurde, wieder einzubringen. Hier geht es um einen Betrag in der Höhe von CHF 380'000 und um knapp 20 Behinderte im Kanton, die nach dem neuen Gesetz weniger Leistungen erhalten würden. Der zweite Punkt, der eingebracht wird, betrifft die rasch entstandene und nicht sehr präzise Formulierung in Zusammenhang mit den CHF 900'000. Die neue Formulierung wurde mit der Direktion abgesprochen und wird bei der Beratung des Landratsbeschlusses eingebracht.
Für Florence Brenzikofer (Grüne) weisen die Ausführung der Vorredner und die Dauer der Behandlung auf die Komplexität des Geschäfts hin. Nach dem Vernehmlassungsprozess vor zwei Jahren wurde das Gesetz überarbeitet und wichtige Forderungen wurden übernommen. Beispielsweise wurde die Transparenz erhöht und die Komplexität des Abklärungsverfahrens verringert. Ebenfalls wurde eine verstärkte Unterstützung für Personen im Abklärungsverfahren aufgenommen. Es gibt aber auch in der Grüne/EVP-Fraktion kritische Stimmen, die eine Ausweitung der Zielgruppe fordern und gerade im Bereich der psychischen Behinderung mehr Flexibilität wünschen oder bei Personen, die bereits im Pensionsalter sind, einen Leistungsabbau befürchten. Auch § 18, welcher von Roman Brunner bereits angesprochen wurde, ist ein grosses Anliegen der Fraktion; dieser Antrag wird unterstützt werden.
Die Grüne/EVP-Fraktion ist für Eintreten. Es handelt sich um ein zeitgemässes und notwendiges Gesetz. Das Gesetz orientiert sich an den Grundsätzen der UNO-Behindertenrechtskonvention und bringt viel Klarheit. Es ist ein Konzept nach dem Grundsatz der Subjektkostenfinanzierung und es orientiert sich am individuellen Bedarf. Es bringt viele Vorteile, weshalb die Fraktion einstimmig zustimmt. Die Votantin dankt allen Beteiligten, v.a. auch den Verwaltungsmitarbeitenden, welche die kritischen Fragen gut beantworten konnten.
Sabrina Corvini-Mohn (CVP) führt aus, dass das vorliegende Gesetz in der Materie ziemlich komplex sei. Die Verflechtung mit anderen Bereichen ist gross. Dass sich das Gesetz jetzt am individuellen Bedarf von Personen orientiert, ist ein Ansatz, welcher die CVP/BDP-Fraktion vollumfänglich teilt und unterstützt. Die Gruppe von Personen mit Behinderung ist sehr heterogen und den CVP/BDP- Mitgliedern war es in den Kommissionsberatungen ein grosses Anliegen, dass die Paragrafen so ausgelegt werden, dass möglichst keine Person durch die Maschen fallen kann und für alle eine Lösung gefunden wird. Auch weil in diesem Bereich Bund, Kantone und Gemeinden sehr eng zusammenspielen und die Gemeinden nicht einfach ein Auffangbecken sein sollen. Mit der Vorlage soll das Postulat 2008/109 von Jacqueline Simonet abgeschrieben werden. Dabei geht es um den Zugang zu Behindertenorganisationen für nicht IV-Berechtigte. Vor allem Menschen mit psychischer Behinderung, welche noch keine IV-Rente erhalten, also quasi im Wartemodus sind, sollen möglichst rasch von dem Angebot der niederschwelligen Behindertenhilfe profitieren können. Das Thema wurde bereits in der Kommission intensiv diskutiert und das Anliegen in einer moderaten Version umgesetzt, welche die CVP/BDP-Fraktion unterstützen kann. Damit ist die Fraktion auch mit der Abschreibung einverstanden. Weiter unterstützt die CVP/BDP-Fraktion die Kommissionsvorlage, wie sie vorliegt und ist gespannt auf den angekündigten Antrag der FDP-Fraktion. Für den Antrag der SP hat die Fraktion grundsätzlich Sympathien. Es ist falsch, wenn die Möglichkeit verbaut wird, dass Menschen mit Behinderung von Familienangehörigen betreut werden, die dafür entsprechend entschädigt werden. Andererseits wünscht sich die Fraktion eine restriktive Lösung, weil nicht einfach eine Präjudiz geschaffen werden soll. Im Kanton gibt es ganz viele Menschen, welche ihre Angehörigen unentgeltlich pflegen, z.B. im Bereich Alter. Diese Arbeit verdient Wertschätzung. Aber es darf nicht Tür und Tor geöffnet werden, damit alle diese Leistungen abgegolten werden können. Deshalb wird die CVP/BDP-Fraktion die Kann-Formulierung der SP wohlwollend prüfen. Der geplante Systemwechsel bringt für alle Beteiligten grosse Herausforderungen und ist teilweise auch mit Unsicherheiten verbunden. In der Umsetzung ist Fingerspitzengefühl gefragt. Die Übergangsfristen müssen angemessen festgelegt werden.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) erklärt, die Fraktion glp/GU werde die Vorlage unterstützen. Es war nicht ganz einfach, weil die Fraktion in der Kommission nicht vertreten ist. Die Stossrichtung der Vorlage stimmt: die fundierte Abklärung der individuellen Betreuung und die unterschiedliche Abgeltung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs. Es besteht ein gewisses Risiko, dass das Gesetz als Vorwand genommen wird, um die Unterstützung von einzelnen Personen zu reduzieren. Einen Leistungsabbau möchten die Fraktion nicht hinnehmen. In der Vorlage auf Seite 2 steht, dass insgesamt keine Mehr- und auch keine Minderkosten entstehen sollen. Im Vergleich zur ersten Version werden jetzt aber CHF 900'000 eingespart. Zwar ist es nur ein Prozent des Budgets, aber absolut doch eine erhebliche Zahl. Was muss dafür effektiv eingespart werden? Nichts desto trotz wird die Vorlage, so wie sie vorliegt, befürwortet.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) möchte das Wichtigste nochmals zusammenfassen: Das vorliegende Behindertenhilfegesetz (BHG), welches in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet wurde, ist aktuell das innovativste Gesetz für die Behindertenhilfe. Das BHG legt die Basis für die Stärkung der Wahlfreiheit beim Leistungsbezug und der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung. Bis jetzt wurden die Institutionen finanziert und das vorhandene Angebot hat die Menschen mit Behinderung gesteuert. Das System soll jetzt abgelöst werden. Neu werden die Leistung und ihre Kosten nach dem individuellen Bedarf der Personen mit Behinderung abgestuft und bemessen. Menschen mit einer schweren Behinderung erhalten in Zukunft eine höhere Kostenpauschale. Bis jetzt gab es für die Institutionen keinen Anreiz, schwerbehinderte Menschen zu betreuen, weil sie eben nur eine einzige Kostenpauschale verrechnen konnten. Mit den neuen Leistungen werden die Menschen gezielt in ihrer Selbstständigkeit gefördert und können so auch selbstständige Wohn- und Betreuungsformen wählen. Der Zugang zu ambulanten Leistungen wird systematisiert und stark verbessert. Neue Leistungen wie beispielsweise der Assistenzbeitrag erhöhen den Anreiz und die Möglichkeiten zum ambulanten Leistungsbezug.
Die fachliche Abklärungsstelle und die Informations- und Beratungsleistungen sind neue Leistungen. Die Abklärungsstelle setzt sich systematisch mit der Situation und dem Umfeld der Menschen auseinander. So wird die Möglichkeit zum ambulanten Leistungsbezug und einem stärker selbstbestimmten Leben gefördert. Noch eine Anmerkung zu Roman Klauser: Die Abklärungsstelle ist eine Investition, die sich für den Kanton lohnt. Wenn jemand ambulante Betreuung wählt, kostet das rund CHF 14'000 im Jahr, wenn ein stationäres Angebot gewählt wird, sind es rund CHF 100'000. Und wenn die Abklärungsstelle beraten und für wenige hunderte Franken ein massgeschneidertes Angebot empfehlen kann, werden die ambulanten Leistungen gefödert, was sich schliesslich auch für den Kanton auszahlt. Das BHG ermöglicht die Kostentransparenz und die Kostensteuerung. Die jährlichen Kosten der Behindertenhilfe betragen im Kanton rund CHF 150 Mio., Tendenz steigend. Die heutige Steuerung basiert im Wesentlichen auf einer Kontigentierung der Plätze, welche im Kanton Basel-Landschaft angeboten werden. Das System ist aber ungeeignet, da der Zugang zu den anerkannten ausserkantonalen Plätzen nicht kontigentiert ist. Trotz der Leistungsvereinbarungen, welche mit den Institutionen abgeschlossen werden, ist das bisherige Finanzierungssystem ein System der Defizitdeckung. Wer hohe Defizite schreibt und sich «am lautesten meldet», hat sehr gute Chancen auf höhere Beiträge der öffentlichen Hand. Bildlich gesprochen tappt der Kanton bis heute im Dunkeln. Er weiss nicht, wieso ein Heim höhere Kosten als ein anderes Heim hat und wie hoch der Bedarf an Betreuung effektiv ist. Es kann keine Relation zwischen dem Betreungsbedarf und den Kosten hergeststellt werden. Diese schlechte Ausgangslage für den Kanton soll geändert werden. Das neue BHG führt Instrumente zur Kostentransparenz und der Vereinheitlichung der Kosten ein und setzt die richtigen Anreize, zum Beispiel die Abstufung der Kosten und Leistungen nach dem individuellen Bedarf der Person und die Förderung des ambulanten Bereichs. Um dem Anspruch auf Kostentransparenz, Kostensteuerung und Koordination zwischen den unterschiedlichen Beteiligten gerecht zu werden, braucht es detaillierte Gesetzesbestimmungen. Das Gesetz hat 41 Paragrafen, schlänker lässt es sich nicht formulieren, ausser man würde noch mehr auf Verordnungsstufe delegieren.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Erste Lesung Behindertenhilfegesetz
Titel und Ingress keine Wortmeldungen
I.
§§ 1- 13 keine Wortmeldungen
§ 14 Absatz 4
Paul R. Hofer (FDP) stellt einen Antrag zum Leistungsbezug im Bereich Arbeit, welcher neu nur im Rahmen der Rentenstufe bewilligt werden kann. Der Votant möchte die Kürzung der Leistungen von weniger als 20 Personen mit Behinderung verhindern, die nach dem alten Gesetz mehr Leistungen im Bereich Arbeit beziehen konnten. Der Erhalt dieser Leistung für die mehrheitlich älteren Personen kostet den Kanton insgesamt CHF 380'000. Über die Jahre ist dieser Betrag abnehmend. Die FDP-Fraktion beantragt deshalb, auf die Version der ersten Lesung zurückzukommen.
Die SP-Fraktion lehne diesen Antrag ab, antwortet Roman Brunner (SP). Dies mit der Überlegung, dass diese 20 Personen für den auslaufenden Zeitraum keinen grossen Betrag ausmachen. Für die betroffenen Personen ist es aber eine grosse Erleichterung, wenn sie mit den entsprechenden Beträgen rechnen können.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erklärt, dass im § 14 Absatz 4 geregelt sei, dass der Leistungsbezug im Bereich Arbeit nur im Rahmen des IV-Grades bewilligt werden kann. Grundsätzlich schränkt das BHG die Leistungen auf den Mehrbedarf ein, der durch die Behinderung bedingt ist, d.h. auf ein betreutes Arbeitspensum von 20 Stunden bei Personen mit einer Viertels- oder halben IV-Rente. Diese Begrenzung ist zumutbar. Der Bedarf im Bereich Arbeit wird von der IV bewertet. Das Angebot und der Leistungsbezug sollen nicht erweitert werden.
Es bestehe nun eine gewisse Verwirrung, gibt Marianne Hollinger (FDP) zu; sie möchte, dass die Invaliden, die bisher zu einem höheren Prozentsatz arbeiteten als ihnen ihre IV-Rente zuspricht, weiterhin so arbeiten können. Es betrifft ungefähr ein Dutzend Menschen, die seit langem in geschützten Bereichen arbeiten, oft mehr als der Individualitätsgrad ihnen attestiert. Neu könnten sie nur noch im Rahmen des IV-Grades arbeiten, in der Meinung, sie können den anderen Prozentanteil im ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Das ist völlig realitätsfremd. Diese Personen würden keine Stellen finden und würden weiterhin Geld vom Staat beziehen müssen, ohne dass sie dafür arbeiten dürfen. Personen, die arbeiten möchten und können, sollen dies auch dürfen. Das betrifft nur die Übergangszeit.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) unterbricht die Sitzung für die Mittagspause.
Für das Protokoll:
Stéphanie Bürgi, Landeskanzlei
Die 1. Lesung des Behindertenhilfegesetzes wird ab § 14 fortgesetzt, erklärt Landratspräsident
Philipp Schoch (Grüne).
§ 14
Paul R. Hoferr (FDP) hat sich entschieden, seinen Antrag vom Vormittag zurück zu ziehen. Er habe eigentlich das gewollt, was Marianne Hollinger so brillant präsentiert habe. Die letzte Version im Bericht gilt.
Marianne Hollinger (FDP) erklärt, ein wenig verwirrt gewesen zu sein. Roman Brunner und Christoph Hänggi, gegenüber welchen sie am Vormittag Unverständnis geäussert hat, sind natürlich – wie die SP überhaupt – nicht dagegen, korrigiert sie ihr Votum, sondern dafür. Sie entschuldigt sich und bedankt sich für den guten Bericht, den die Kommission gemeinsam stütze.
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) fügt an, er habe tatsächlich gestutzt über Paul Hofers Aussage, die ihn für den Stichentscheid «gegen die Leute» verantwortlich gemacht habe. Der Redner habe nämlich im Gegenteil den Stichentscheid für die Behinderten und gegen eine Einschränkung der ambulanten Leistungen gegeben; nachzulesen im Kommissionsbericht auf Seite 5.
§§ 15-17 keine Wortbegehren
§ 18
Roman Brunner(SP) verlangt einen neuen Absatz 5. Der bisherige Absatz 5 würde damit zu Absatz 6. Die Formulierung ist im Kommissionsbericht enthalten und entspricht der im Basel-Stadt bereits mit dem Gesetz verabschiedeten Version.
5
Der Regierungsrat kann ambulante Leistungen bestimmen, die durch Angehörige gegen Entgelt erbracht werden können. Er regelt den Kreis der Anspruchsberechtigten, die Abgeltung und Leistungskontrolle unter Berücksichtigung der Unterstützungspflicht.
Eine Unterstützung durch Familienmitglieder sei für betroffene Personen unabdingbar. Dank diesem Absatz wird es dem Regierungsrat künftig möglich sein, Leistungen abzugelten, die durch Familienmitglieder erbracht werden können. Es ist eine Möglichkeit und nicht verpflichtend, um von Familienmitgliedern geleistete Care-Aufgaben zu wertschätzen. Die Argumentation der Verwaltung, dies führe zu einer Kostenexplosion, greift zu kurz. Im Pilotprojekt wurden die Kosten der Leistungen, die durch Familienmitglieder erbracht wurden, ermittelt. Dass aber die Leistungen ohne Mithilfe von Familienangehörigen von externen Personen bzw. Institutionen erbracht werden müssen, und was diese kosten, steht nirgends. So schreibt denn die Verwaltung auch sehr vage und im Konjunktiv von möglichen Mehrkosten. Er ist gespannt, wie eine Ablehnung des Antrags begründet wird.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) bittet um Ablehnung des Antrags, denn es handle sich klar um eine Ausweitung der Möglichkeiten. Man befürchtet eine Kostenexplosion, wenn dies im Gesetz so verankert wird. Dafür werden Tür und Tor geöffnet, und man rechnet mit mindestens CHF 3 Mio. zusätzlichen Kosten. Im Rahmen der Sozialversicherung sind Hilflosenentschädigungen der IV und Ergänzungsleistungen an die Angehörigen möglich. Das BHG sieht auch vor, dass Familienangehörige entlastet werden können; sie können beispielsweise einen Nachmittag frei erhalten usw.
Pia Fankhauser (SP) war am vergangenen Freitag bei einer Tagung zur Langzeitpflege, an der auch viele Angehörige von Menschen waren, die Unterstützung brauchen. Ein sehr grosses allgemeines Anliegen war, dass solche Entschädigungen ermöglicht werden. Was ist das für eine Art, wenn man sagt, das kostet nur? Die Personen sollten entschädigt werden. Sie wollen keine Entlastung, sondern ihre Betreuungsarbeit entschädigt haben, so dass sie es sich leisten können, z.B. im Beruf zurückzustecken respektive ihr Pensum zu reduzieren. Anstatt von Kostenexplosion sollte von Entschädigungen an Personen gesprochen werden, die – ohne grosse Administration und ohne grosse Ansprüche – an Personen im Baselbiet geleistet werden, die für ihre nächsten, unterstützungsbedürftigen Menschen Leistungen erbringen können. Die Landrätin ist fest davon überzeugt, dass damit Kosten gespart werden könnten. Im Übrigen würde sie sich überlegen, ob man diesen Personen einfach sagen kann: Nein, ihr seid es uns nicht wert, ihr bekommt keine Entschädigung.
Sabrina Corvini-Mohn (CVP) und ihre Fraktion haben, wie sie bereits mit ihrem Eingangsvotum gesagt hat, grundsätzlich Sympathie für den Antrag. Er gibt dem Regierungsrat die Möglichkeit (kann-Formulierung), die Leistungen abzugelten und dabei die Kosten so einzuschränken, dass es nicht zur Kostenexplosion kommt. Wichtig ist der CVP, dass die Betreuung in der Familie geleistet werden kann. Warum aber darf die Frau den Mann nicht entgeltlich betreuen, sondern muss einer Erwerbsarbeit nachgehen und somit die Dienstleistung quasi wieder einkaufen? Unter dem Strich kann dies auch nicht günstiger kommen. Zurzeit ist die Fraktion noch nicht ganz einig; es stehen noch Zahlen gegen Zahlen. Vielleicht kann auch die von Roman Brunner schon erwähnte Fragestellung im Rahmen der zweiten Lesung noch geklärt werden: Wurden in dem erwähnten Pilotversuch die Leistungen, die eingekauft werden mussten, berücksichtigt, oder sind die Mehrkosten in Höhe von CHF 30'000 pro Person lediglich der Betrag, den die Familie erhalten würde? Diese Frage ist noch offen.
Paul Wenger (SVP) fragt Roman Brunner nach den notwendigen Qualifikationen, die die betreuenden Familienmitglieder aus seiner Sicht mitbringen müssten, um die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Sicher müssten sie allenfalls Kurse besuchen und Nachqualifikationen absolvieren etc. – ebenso wie dies auch neu jemand muss, der einen Mittagstisch betreuen soll. Aus Sicht des Redners würde die Realisierung der Idee einen ganzen «Rattenschwanz» nach sich ziehen, um eine fachkundige Betreuung sicherzustellen.
Paul R. Hofer (FDP) hat dem Votum seines Vorredners nur Folgendes beizufügen: Heute wird nichts bezahlt. Es wären neue Kosten. Mit dem Wort «kann» wird eine Pandora-Büchse geöffnet, von der man nicht weiss, in welche Höhe sich die Kosten entwickeln werden. Mit «kann» sind 3, 5, 7 oder auch 10 Mio. zusätzlich pro Jahr möglich.
Daniel Altermatt (glp) findet, die Sache müsste vielleicht auch einmal von der anderen Seite aus betrachtet werden. Er selbst hatte eine solchen Fall in der Familie. Nach dem Tod der betreffenden Person gingen erst – als es ums Erben ging – die Diskussionen darum los, ob solche Leistungen entschädigt werden sollen oder nicht. Schliesslich stellte man fest, dass kein Auftrag bestand und auch nicht klar war, was zu tun gewesen wäre. Soll eine Entschädigung gesprochen werden, so muss auch ein Auftrag definiert sein; was die Person braucht, was sie zu tun hat. Auf diese Art und Weise hat man auch die ganzen Abläufe besser unter Kontrolle. Zum Schluss ist es tatsächlich eher günstiger als teurer, glaubt Daniel Altermatt, wenn die Betreuungsarbeit auf einigermassen kontrollierte Art und Weise von den Familienmitgliedern getätigt werden kann.
Christine Gorrengourt (CVP) knüpft bei ihrem Vorredner an und meint, die Ausgestaltung liege am Regierungsrat. Er kann festlegen, dass nur jemand mit der richtigen Ausbildung und auf ärztliche Verordnung hin etc. eine entgeltliche Betreuung ausüben kann. Etwas merkwürdig ist es ja schon, dass ein Grosskind beispielsweise seine Grossmutter nicht entgeltlich versorgen kann und daneben 50% arbeiten, während die Grossmutter die Leistung bei der Spitex einkaufen kann. Mit der jetzigen Gesetzesfassung sind familieninterne Lösungen explizit nicht möglich. Mit der vorgeschlagenen Formulierung von Absatz 5a kann der Regierungsrat die Betreuung auf entsprechend qualifizierte Personen beschränken (VO). Dann ist es ein Ersatz für eine Leistung und sollte nicht zu Mehrkosten führen.
Roman Brunner (SP) selbst unterstreicht, dass es sich bei seinem Antrag um eine kann-Formulierung und nicht um eine Pandora-Büchse handle. Wäre es eine solche, so kann immer noch die Regierung bestimmen, ob er sie allenfalls öffnet. Und die Regierung bestimmt die Leistungen. Auch kann die Exekutive Qualitätskriterien festlegen, die die Leistungserbringenden erfüllen sollen, entgegnet er Paul Wenger. Es gibt durchaus Arbeiten die durch Familienangehörige ausgeführt werden können. Für die von der Spitex erbrachten Arbeiten braucht es keinen Universitätsabschluss oder grosse Zusatzqualifikationen. Ermöglicht wird aber eine Wertschätzung der Care-Arbeit, die innerhalb der Familie geleistet wird.
Florence Brenzikofer (Grüne) und die Grünen unterstützen nach wie vor die kann-Formulierung, mittels welcher der Regierung die Art und Weise der Umsetzung in der Verodnung freisteht. Die Landrätin bittet darum, die Türe zur Betreuung durch Angehörige damit zu öffnen.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) entgegnet, genau die Tatsache, dass eingeschränkt und vorgelegt werden muss, was man genau gemacht hat und auch eine entsprechende Ausbildung notwendig sei, zu einer grossen Bürokratie führe. Damit würden Tür und Tor zum Abrechnen geöffnet für jeden, der für seine Mutter einkaufen geht. Das mache genauso wenig Sinn wie die Diskussion um eine Entschädigung von Freiwilligenarbeit. Es muss nicht alles entschädigt werden. Und das Bundesamt für Sozialversicherung hat den Pilotversuch mit dem Assistenzbudget zwischen 2006 und 2008 gemacht. Die Auswertung zeigte, dass jährlich pro Person CHF 30'000.- Mehrkosten angefallen sind. Die Studie kann gerne nochmals auf Wunsch vorgelegt werden. Die Bildungsdirektorin bittet den Landrat, das bisherige Angebot nicht auszuweiten. Die Kosten sollen gesteuert werden. Das jetzige Angebot soll erhalten, das System verbessert, aber nicht ausgedehnt werden.
Pia Fankhauser (SP) meint zu Regierungsrätin Monica Gschwind, hier würden ein paar Dinge durcheinander gebracht. Es geht nicht um Freiwilligenarbeit, die nach wie vor bestehen bleibt. Sondern es geht um Angehörige, die eine Betreuungsaufgabe wahrnehmen, die der behinderte Mensch selbst zu organisieren hat aufgrund der Subjektfinanzierung. Und die Angehörigen verpflichten sich beispielsweise, für 2 Nachmittage die Betreuung zu übernehmen. Wieso die Bürokratie zunehmen soll, versteht die Landrätin nicht, denn für alle anderen Leistungen sind solche Prozessabläufe auch notwendig, und das Ganze kann auf ein Minimum beschränkt bleiben. Sie verweist auf den Behinderten- und Betagtentransport. Bei der Diskussion um dieses Thema hatte Pia Fankhauser auf den grossen Bürokratieaufwand hingewiesen, und es wurde dann doch gemacht. Also sollte jetzt nicht gerade in diesem Fall mit dem bürokratischen Zusatzaufwand argumentiert werden. Freiwilligenarbeit wiederum leistet das Rote Kreuz. Es sind alle Landräte und Landrätinnen herzlich dazu eingeladen, sich in diesem Rahmen auf freiwilliger Basis zu engagieren. Mit Betreuungsaufgaben hat dies aber nichts zu tun. Angehörigenarbeit und Arbeit von Leistungserbringern sind etwas anderes. Aber immerhin haben die Angehörigen ein Recht darauf, dass ihre Arbeit anerkannt wird – und das hat auch mit Entschädigung zu tun.
Marie-Theres Beeler (Grüne) weist darauf hin, dass bei einer Zustimmung zum Antrag nicht die Leistungen erweitert werden, sondern dem Regierungsrat wird die Kompetenz erteilt, den Kreis der LeistungserbringerInnen bei entsprechender Qualifikation und nachgewiesener Notwendigkeit der Leistungen zu erweitern.
Für Paul R. Hofers (FDP) Ohren hört sich die betonte und wiederholte Unterstützung der kann-Formulierung durch die Gegenseite eher wie ein «muss» an, und er bittet dringend abzulehnen.
Oskar Kämpfer (SVP) glaubt, der Landrat werde kaum einen Konsens finden bezüglich der Frage, ob Anerkennen – und gleichzeitig Zahlen gemäss seiner Vorrednerin – dasselbe sei wie Freiwilligenarbeit. Sein Ordnungsantrag lautet, zur Abstimmung zu schreiten.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erklärt, nur Regierungsrätin Monica Gschwind stehe noch auf der Rednerliste.
Oskar Kämpfer (SVP) zieht seinen Ordnungsantrag zurück.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) ergänzt, es gäbe Leistungen von den Sozialversicherungen, nämlich die Hilflosenentschädigung der IV, die genau zugunsten der betreuenden Angehörigen eingesetzt werden kann.
://: Roman Brunners Antrag wird mit 32:39 Stimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt.
§§ 19-24 keine Wortmeldungen
§ 25
Caroline Mall (SVP) bringt nochmals ihren Antrag, der in der Kommission keine Mehrheit gefunden hat. Wenn bei dem Gesetz schon von einer Steuerung der Gelder gesprochen werde, so dürfe auch § 25 Absatz 2 leicht angepasst werden. Ihr Antrag lautet – analog zu den Baudarlehen:
Planungsbeiträge sind innert 5 Jahren zurückzuzahlen Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) korrigiert die Vermutung des Landratspräsidenten, es handle sich wohl um eine Ergänzung, mit der Feststellung, dem sei nicht so: Es ist ein Änderungsantrag.
://: Der Landrat lehnt der Antrag von Caroline Mall mit 54:22 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
§§ 26-41 keine Wortbegehren
II., III., IV. keine Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei