Kennzeichnung
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Gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Gemische von Stoffen) müssen mit bestimmten Piktogrammen und Texthinweisen gekennzeichnet sein, welche Auskunft über die Gefährdung und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen geben.
Seit Mitte 2015 müssen in der Schweiz neu hergestellte oder importierte Chemikalien nach dem global harmonisierten Kennzeichnungssystem GHS gekennzeichnet werden. Bis Mitte 2017 dürfen zudem noch nach dem alten System (EU-Stoffrichtlinie) gekennzeichnete chemische Produkte verkauft werden.
Somit trifft man heute folgende Kennzeichnungen an:
- Neue Kennzeichnung nach GHS/CLP
Das neue global harmonisierte Kennzeichnungssystem GHS (Einstufung und
Kennzeichnung von Chemikalien, engl. Globally Harmonized System of
Classification and Labelling of Chemicals) bringt eine weltweit einheitliche
Kennzeichnung. Dieses Kennzeichnungssystem ist in der CLP-Verordnung der EU konkretisiert.
Weitere Informationen: Merkblatt A11 'GHS-Kennzeichnung'
- Alte Kennzeichnung nach EU-Stoffrichtlinie (DSD)
Weitere Informationen: Merkblatt A12 'EU-Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien'