Badewasser

Für die Desinfektion von öffentlichen Bädern (wie Hallen- oder Freibäder, Therapie-bäder, Schwimmbecken in Fitness-Centern und öffentliche Planschbecken) ist eine Fachbewilligung erforderlich. Diese soll sicherstellen, dass die zuständigen Personen die nötigen Kenntnisse über die toxischen Wirkungen von Desinfektionsmitteln und deren richtige Verwendung und Entsorgung besitzen. Die detaillierten Anforderungen sind in der Verordnung "Badewasserdesinfektion" festgehalten.
Die Person mit der Fachbewilligung muss entweder die Desinfektion des Badewassers selber durchführen oder qualifiziertes Personal für diese Aufgabe schulen und anleiten. Zudem muss der Inhaber der Fachbewilligung mindestens einmal wöchentlich anwe-send sein und das eingesetzte Personal beaufsichtigen.

Für den Erwerb der Fachbewilligung gibt es mehrere Möglichkeiten
  • Fachbewilligungen aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA werden in der Schweiz anerkannt.
Kontakt
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