Kältemittel
Man unterscheidet synthetische und natürliche Kältemittel. Zu den synthetischen Kältemittel zählen ozonschichtabbauende Stoffe und sog. in der Luft stabile Stoffe (synthetische Treibhausgase). Die synthetischen Kältemittel bezeichnet man auch als Freon, oder chemisch als Halogenkohlenwasserstoffe.
Seit 1. Dezember 2013 ist die Verwendung von in der Luft stabilen Kältemitteln in Anlagen ab bestimmten Kälteleistungen verboten. Für grosse Anlagen müssen natürli-che Kältemittel wie Ammoniak, CO2 oder Kohlenwasserstoffe verwendet werden.
Natürliche Kältemittel haben nur geringe Umweltauswirkungen, deren Einsatz in Anla-gen stellt jedoch sicherheitstechnisch höhere Anforderungen. Zu den hauptsächlich verwendeten natürlichen Kältemitteln zählen
Ammoniak (R717), Kohlendioxid (R744), sowie Kohlenwasserstoffe, z.B. Propan (R290) und Isobutan (R600a).
Gemäss den Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) über die Ausübung bewilligungspflichtiger Tätigkeiten ist der Umgang mit Kältemitteln nur Personen erlaubt, die im Besitz der entsprechenden Fachbewilligung oder eines als gleichwertig anerkannten Ausweises sind, oder von einer solchen Person angeleitet werden.
Als bewilligungspflichtige Tätigkeit gilt der beruflich-gewerbliche Umgang mit Kälte-mitteln beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen, wie z.B.:
Nicht fachbewilligungspflichtig ist die Annahme von Kältemittelabfällen für die Zwischenlagerung oder Weitergabe zur Entsorgung oder Wiederverwendung, sowie das Entsorgen oder Recyclieren der Kältemittel selbst.
Die Anforderungen richten sich nach der Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung beim Umgang mit Kältemitteln (VFB-K, SR 814.812.38).
Erwerb der Fachbewilligung
Liste der als Fachbewilligung anerkannten Ausbildungsabschlüsse (Download)
Der Fachbewilligung Kältemittel gleichgestellt ist die Lehrabschlussprüfung als Kältemonteur seit 1997 sowie gleichwertige Ausweise aus den Staaten der EU oder EFTA.
Liste der Prüfungsstellen / Kurse für Fachbewilligungen nach ChemRRV (Download)
Weitere Informationen über die Fachbewilligungspflicht beim Umgang mit Kältemitteln siehe:
Merkblatt A17 Umgang mit Kältemitteln
Fachbewilligungen-Information des Bundesamtes für Umwelt