Privat
Information für private Verwenderinnen und Verwender von Chemikalien
In jedem Haushalt finden sich eine Vielzahl von Chemikalien wie Waschpulver, Reinigungsmittel, Entkalker, Bau- und Hobby-Produkte usw. Viele dieser Produkte haben gefährliche Eigenschaften. Leider passieren in Schweizer Haushalten jedes Jahr über 50'000 Unfälle mit Chemikalien.
Unfällen mit Chemikalien lassen sich mit Vorsichtsmassnahmen und Beachtung einiger einfacher Regeln vermeiden:
Chemikalien müssen vom Hersteller in Bezug auf die Gefahren bei der Verwendung gekennzeichnet werden. Wichtig zu wissen ist, dass Chemikalien seit 2015 mit dem GHS-System gekennzeichnet sind (schwarz gedruckte Warnsymbole auf rotumrandeten Rauten):
Zusätzlich wird mit Gefahrenhinweisen (H- Sätzen, von engl. hazard) angegeben, welche konkreten Gefahren von den Produkten ausgehen, und mit Sicherheitshinweisen (P-Sätzen, von engl. precautionary) werden Empfehlungen für eine sichere Handhabung bei der Verwendung aufgeführt.
In der heutigen Übergangsphase findet man auf Verpackungen auch noch die frühere EU-Kennzeichnung (DSD-System) mit schwarz gedruckten Gefahrensymbolen auf orangem Hintergrund. Die Bedeutung dieser Symbole findet sich unter folgendem Link:
Gefahrensymbole nach dem alten DSD-System
2. Gebrauchsanweisung
Chemikalien dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Halten Sie sich strikt an die Gebrauchsanweisung und beachten Sie die Sicherheitsratschläge. Beim Umgang mit ätzenden oder reizenden Chemikalien müssen Augen und Haut geschützt werden (Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen).
In Fachmärkten, Apotheken und Drogerien sind auch gefährlichere Chemikalien erhältlich (z.B. stark ätzende Produkte oder giftige Stoffe). Das Verkaufspersonal ist verpflichtet, beim Verkauf von bestimmten gefährlichen Chemikalien über die Schutzmassnahmen bei der Verwendung und die vorschriftsgemässe Entsorgung zu informieren. Machen Sie Gebrauch von ihrem Recht auf Beratung.
Chemikalien nicht zusammen mit Lebensmitteln, Medikamenten oder Futtermitteln lagern.
Chemikalien niemals in Getränkeflaschen oder andere Behälter umfüllen
Chemikalien müssen immer in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Das Umfüllen in andere Gebinde (z.B. PET-Flaschen) ist mit grossen Risiken verbunden (Verwechslungsgefahr!). Angebrochene Packungen sind der Verkaufsstelle zurückzugeben, oder können in Kleinmengen bis 5 kg in einer Drogerie abgegeben werden.
Es ist dafür zu sorgen, dass Unbefugte keinen Zutritt zu diesen Chemikalien haben (Aufbewahrung in abschliessbarem Raum oder abschliessbarem Schrank).
Flüssiggebinde dürfen nicht direkt auf dem Boden gelagert werden, sondern müssen über genügend dimensionierte Auffangwannen gelagert werden.
Beim Umgang mit ätzenden Stoffen sind Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
Bei Verätzungen, Verbrennungen oder Vergiftungsverdacht sofort den Arzt oder Tel. 145 anrufen (24-Stunden-Notfallnummer des Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrums Zürich).
Im Übrigen gelten für Privatpersonen beim Umgang mit Chemikalien dieselben rechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht und die Beachtung von Anwendungseinschränkungen wie für die beruflich-gewerblichen Verwenderinnen oder Verwender. Mit Chemikalien ist grundsätzlich so umzugehen, dass sie für den Mensch, Tiere und für die Umwelt nicht gefährlich werden können. Falls notwendig, sind Massnahmen zum eigenen Gesundheitsschutz, dem Schutz Dritter oder zum Schutz der Umwelt zu treffen.
Die Verwendung von Herbiziden oder Unkrautvertilgern ist auf und an allen Strassen, Wegen und Plätzen sowie auf Dächern und Terrassen verboten. Dass dieses Verbot auch für den privaten Liegenschafts- und Umgebungsunterhalt gilt, ist in der Bevölkerung noch zu wenig bekannt.