Vorlage 1998-066: Staatsrechnungsabschluss 1997

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-066 vom 31. März 1998


Staatsrechnungsabschluss 1997


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Vorbemerkungen

Gemäss § 66 Buchstabe c der Staatsverfassung (1) legt der Regierungsrat die Staatsrechnung 1997 vor. Sie enthält die Verwaltungsrechnung mit der Laufenden Rechnung, der Investitionsrechnung, Spezialrechnungen und der Bilanz; weiter Rechnungen von Fonds und Stiftungen, von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von Institutionen mit ausgeschiedenem Zweckvermögen.


Gemäss § 30 Absatz 1bis des revidierten Finanzhaushaltsgesetzes (2) ist den Dienststellen der Kantonsverwaltung erstmals für ein volles Rechnungsjahr das Instrument der Kreditübertragung zur Verfügung gestanden. Ausserdem haben Dienststellen mit einem vom Regierungsrat erteilten Leistungsauftrag nach § 29 Absatz 2bis des Finanzhaushaltsgesetzes (3) - soweit es notwendig erschien - das ebenfalls neue Instrument der Kreditverschiebung in Anwendung gebracht.




2. Übersicht


Der Staatshaushalt für 1997 (Laufende Rechnung) hat besser abgeschlossen als budgetiert. Es ist ein Überschuss von 9.4 Millionen Franken erzielt worden (1996 rund 5.5 Millionen Franken); das Budget für 1997 hatte ein Defizit von 26.9 Millionen Franken vorgesehen. Der vorliegende Abschluss versteht sich nach zusätzlich 11.9 Millionen Franken an ausserordentlichen Abschreibungen, die der Regierungsrat beantragt.


Das seit Jahren anhaltende und fast traditionelle Haushaltwachstum - sowohl auf der Aufwand- wie auf der Ertragsseite - ist weitgehend zum Stillstand gekommen, wenn der wichtigste Einmalfaktor des Jahres 1997 (Ertrag aus dem Verkauf von Kantonalbankzertifikaten und Aufwand durch Einstellen des Erlöses in eine Spezialfinanzierung, je fast 56 Millionen Franken) nicht berücksichtgt wird. Das Haushaltvolumen bleibt dann unter 2 Milliarden Franken. Hier wie anderswo zeigt sich deutlich, dass die seit einiger Zeit in der Schweiz herrschende Preisstabilität einen günstigen Einfluss ausübt.


Die Bruttoinvestitionen sind gegenüber dem Budget leicht und gegenüber der Vorjahresrechnung deutlich gestiegen, während sich das Nettovolumen in der Grössenordnung des Vorjahres, aber leicht unter Budget gehalten hat.




Gesamtübersicht Verwaltungsrechnung




Für 1997 resultiert damit eine Selbstfinanzierungsquote von knapp 88 Prozent; budgetiert waren rund 49 Prozent, und in der Rechnung des Vorjahres waren, beeinflusst durch Sonderfaktoren, 112 Prozent erreicht worden. Damit entspricht das Jahr 1997 dem vom Regierungsrat mittelfristig vorgegebenen Ziel einer Selbstfinanzierungsquote von durchschnittlich 75 Prozent.


Neben der faktischen Nullteuerung sind als wichtigste Aufwandfaktoren für die Verbesserung der Rechnung zu nennen die anhaltende Stabilisierung des Personalaufwandes, das gedämpfte Wachstum des Sachaufwandes - beides auch Folgen der fortgesetzten Sparpolitik - und die Stabilisierung der Transferausgaben, die deutlich unter Budget geblieben sind. Auf der Ertragsseite ist die erwartete Stagnation der Eingänge aus der Staatssteuer eingetreten, während die Gewinnsteuern der Unternehmen einen kaum zu erwartenden Zuwachs aufgewiesen haben, was auch eine Folge des von Vernunft geprägten und stabilen Steuerklimas im Kanton ist.


Die Staatsrechnung 1997 ist relativ gut ausgefallen. Sie fügt sich in den Trend der letzten Jahre ein, der gekennzeichnet ist von ausgeglichenen Laufenden Rechnungen, auf hohem Niveau stabilen Investitionen und neuerdings der Vornahme von ausserordentlichen Abschreibungen.




Erste Erfahrungen mit der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung


Die Finanz- und Kirchendirektion sowie die Externen Psychiatrischen Dienste haben 1997 ein erstes Jahr mit Wirkungsorientierter Verwaltungsführung (WoV) (4) gearbeitet. Es wurde damit begonnen, die vom Regierungsrat erteilten Leistungsaufträge in die Tat umzusetzen. Instrumentell standen das neue Rechnungswesen, besonders die Betriebsrechnung, das Vewaltungscontrolling sowie die Kreditverschiebung und die Kreditübertragung als zusätzliche Führungshilfen zur Verfügung. Mit der Genehmigung des Personalgesetzes, des Dekrets und der Verordnung dazu ist ein weiterer wichtiger Baustein vorbereitet worden.


Die Erfahrungen mit WoV sind noch jung und für eine grundsätzliche Beurteilung nicht ausreichend. Generell ist die Aussage gerechtfertigt, dass sich Dienststellen mit Leistungsaufträgen aktiver und systematischer mit der Überprüfung von Arbeitsabläufen beschäftigen, was auf die Einführung von WoV zurückzuführen ist. Allerdings ist es manchmal nicht ganz einfach auszumachen, welche Aktivitäten auch ohne WoV unternommen worden wären, welche wegen WoV vorgezogen oder beschleunigt wurden und welche ohne WoV nicht an die Hand genommen worden wären.


Zusätzlich zu vielen Einzelverbesserungen (wie beispielsweise das Einführen einer Qualitätskontrolle für Veranlagungen in der Steuerverwaltung gibt es auch erste quantifizierte Ergebnisse.


- Im Bereich der Finanzverwaltung hat das aktivere Bewirtschaften der liquiden Mittel des Kantons zu Ertragsverbesserungen um deutlich mehr als eine Million Franken geführt.


- Im Personalamt sind durch Neu- und Umorganisation anderthalb Stellen eingespart worden (und zwar vor der Dezentralisierung der Personaldienste in die Direktionen), obwohl noch zusätzliche Aufgaben übernommen worden sind.


- Im Amt für Informatik hat sich die Einführung einer neuen Verpackungsstrasse finanziell günstig ausgewirkt, indem die Einsparungen bereits im Herbst 1997 die Höhe der investitionsspezifischen laufenden Zusatzkosten zu überschreiten begonnen hatten.


- Durch gezielteres Wirtschaften und vermehrte betriebswirtschaftlich ausgerichtete Organisation ist es den Externen Psychiatrischen Diensten gelungen, den Staatsbeitrag pro Behandlungsfall um über 8 % zu senken.


Bei der Überprüfung und Präzisierung der Leistungsaufträge für 1998 sind eine Reihe von Erfahrungen eingearbeitet worden, die auch anderen Dienststellen von Nutzen sind.


- Die Ersteinführung von Leistungsaufträgen ist mit einigem administrativem (Einmal-) Mehraufwand verbunden; das Gleiche gilt für die Einführung der Betriebsrechnung. Sind die Instrumente und Systeme einmal eingerichtet, dann ist allerdings deren Betrieb - von den positiven Seiten der Anwendung ganz abgesehen - mit nur wenig Mühe zu bewerkstelligen.


- Die Methodik der Quantifizierung (Zielumschreibung, Indikatoren und Standards, in Zahlen ausgedrückt) bedarf noch in vielen Bereichen der Verfeinerung. Das Erbringen einer Dienstleistung erstmals mit Zahlen zu umschreiben und anhand der Betriebsrechnung zu kontrollieren und auf Abweichungen rechtzeitig steuernd einzuwirken ist ein Lernprozess, der noch nicht abgeschlossen ist.


- Die Anzahl der Produktgruppen und Produkte muss in den meisten Fällen deutlich vermindert werden, damit das Verwaltungsmanagement wie gewünscht sich auf Prioritäten ausrichten kann.


- Bei der Einführung des neuen Rechnungswesens ist auf eine generelle Überprüfung der Arbeitsabläufe verzichtet worden. Die Dienststellen können sich dem nun widmen, nachdem ihnen in der Zwischenzeit die Instrumente zur Verfügung stehen.


Im Rechnungsjahr 1998 hat ein weiteres Dutzend Dienststellen einen Leistungsauftrag erarbeitet und vom Regierungsrat erteilt erhalten; andere Dienststellen haben mit der Ausarbeitung begonnen. Es ist damit zu rechnen, dass die Leistungsrechnung überall dort, wo sie sinnvollerweise eingesetzt werden kann, bis zum Jahr 2000 eingeführt ist.


Die Leistungsaufträge werden üblicherweise auf eine Dauer von vier Jahren erteilt. Dabei gilt das erste Jahr als eigentliches Versuchsjahr, während dessen erste Erfahrungen gesammelt werden, die in eine erste Überarbeitung des Leistungsauftrags eingehen. Der Leistungsauftrag kann während seiner Laufzeit geändert werden, wenn sich dies aufdrängt; gewichtige Änderungen müssen beim Regierungsrat beantragt werden.



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1 GS 29.276, SGS 100


2 GS 29.492, SGS 310


3 in Verbindung mit § 4 des Dekretes zum Finanzhaushaltsgesetz (GS 32.58, SGS 310)


4 Dem Ausdruck bzw. Abkürzung gleichzusetzen ist im vorliegenden Zusammenhang „New Public Managment" (NPM).