Jordanvirus
Das Jordanvirus ist auch unter dem Namen «Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV)» bekannt. Es gehört wie das Tomato-Mosaic-Virus zu den Tobamoviren. Das Virus befällt in erster Linie Tomaten und Paprika/Peperoni. Auch Zierpflanzen und verschiedene Unkräuter (z.B. Schwarzer Nachtschatten) können befallen werden. Seit Januar 2020 gilt das Virus in der Schweiz als potentieller Quarantäneorganismus und ist daher melde- und bekämpfungspflichtig.
Erkennungsmerkmale
Befallene Pflanzen zeigen meistens eine mosaikartige Verfärbung an den Blättern und gelbe Flecken auf den Früchten. Auch deformierte oder unregelmässig gereifte Früchte können vorkommen. Die Symptome können sich aber je nach Sorte unterscheiden, weshalb eine eindeutige Identifizierung nur mittels Labor-Diagnostik möglich ist.
Verbreitung und Überwachung
2014 trat das Virus erstmals in Israel auf. Seither werden immer wieder Fälle in verschiedenen Teilen Europas gemeldet. Auch in der Schweiz gab es schon mehrere Verdachtsfälle. Um die Verschleppung des Virus zu vermeiden, gelten für den Transfer und den Handel von Samen und Pflanzen von Tomaten (Solanum lycopersicum) und Paprika/Peperoni (Capsicum spp.) spezifische Regeln. Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Samen) müssen zur Einfuhr von einem Pflanzenpass begleitet werden. Zur Gebietsüberwachung werden Tomatenpflanzen visuell auf Symptome untersucht. Von verdächtigen Pflanzen werden Proben genommen und untersucht. Ausserdem werden Routineproben von gesunden Pflanzen genommen.
Massnahmen
Das Virus tritt über kleine Verletzungen in die Pflanze ein und vermehrt sich dort stark – deshalb besteht Gefahr der Übertragung über Werkzeuge, Bewässerungssysteme und vegetative Vermehrung. Auch der Transport von Hummelvölkern zwischen Gewächshäusern kann das Virus verbreiten.
Infizierte Pflanzen und ihre Nachbarpflanzen müssen vernichtet (verbrannt, nicht kompostiert) werden. Werkzeuge und Ausrüstung müssen gereinigt und desinfiziert werden. Zur Vorbeugung eines Befalls ist die Verwendung von nachweislich gesunden Jungpflanzen und Samen mit Pflanzenpass Pflicht.
