Tierzucht und Viehabsatz
Viehschauen
Die Regionalschauen sollen Treffpunkte für das Fachpublikum sein, traditionelle Werte erhalten und die Landwirtschaft der Bevölkerung näher bringen.
Programm der Viehschauen 2024
Regionalschau Diegten, Samstag 12. Oktober 2024, Katalog
ABGESAGT:
Schlachtviehmärkte
Grossvieh:
- Organisation:
Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung (Organisation und Abrechnung) in Zusammenarbeit mit der Proviande (Einschätzung der Tiere und Auszahlung der Guthaben). Der Kanton übernimmt zudem die Miete und Unkosten des Marktplatzes.
- Marktorte, /-daten:
Hölstein jeden Monat (siehe Marktprogramm 2024)
- Tierkategorien:
Grosses Schlachtvieh aller Kategorien und Jungvieh zur Weitermast ab fünf Monaten.
- Ausschreibung / Anmeldung:
Wöchentliche Ausschreibung in der BauernZeitung.
Anmeldungen per Mail [email protected], per Telefon 061 552 21 15 oder per Anmeldeformular bis 8 Tage vor dem Markt an das Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung, Tierzucht & Viehabsatz, Ebenrainweg 27, 4450 Sissach.
- Beitrag:
Markttransportbeitrag von Fr. 80.– pro Tier
- Bedingungen:
Das Tier stand vor dem Markt mind. 1 Monat im Betrieb des Verkäufers;
2 TVD-Ohrmarken und ein Begleitdokument für jedes Tier;
Das Tier wurde versteigert oder zugeteilt und mit Protokoll abgerechnet;
- Tieren mit schlechtem Allgemein- oder Pflegezustand kann der Marktbeitrag verweigert werden.
- Ablauf
- Lieferanten, die früh auf dem Markt erscheinen, können auch frühzeitig ihre Tiere zur Einschätzung und Versteigerung bringen.
- Lieferanten, die später Erscheinen, wissen, dass sie Wartezeit in Kauf nehmen müssen.
- Im Warteraum vor der Einschätzung sind dadurch immer nur wenige Tiere, was die Unfallgefahr bedeutend verringert.
- Dokumente:
Anmeldeformular für Schlachtviehmarkt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlachtviehmarkt
Auffuhrbestimmungen für Viehmärkte und Viehschauen 2022
Marktprogramm (Grossvieh) 2024
Selbstdeklaration Schlachtviehmarkt
Schafe:
- Organisation
Die Schlachtschafmärkte werden öffentlich ausgeschrieben. Die Administration erfolgt durch den Ebenrain. Die Schafhalter werden direkt angeschrieben und erhalten ein Anmeldeformular zugestellt.
Beginn der Einschätzung und Vermarktung der Tiere ist wie gewohnt ab 08.00 Uhr auf dem Marktplatz in Hölstein.
- Es werden wie bisher folgende Kategorien übernommen:
* LA schlachtreife Lämmer
* SM Mutterschafe / Widder
* WP Weidelämmer
Kranke, oder Tiere von sehr schlechter Qualität werden nicht übernommen.
- Ablauf des Marktes
Seit 2020 arbeiten wir mit dem neuen Marktprogramm von Proviande und den elektronischen Ohrmarken. Alle auf dem Markt aufgeführten Tiere müssen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein und zwei Ohrmarken haben. Davon muss eine Ohrmarke elektronisch erfassbar sein. Die Tiere werden auf der Waage durch die Experten der Proviande gescannt, taxiert, gekennzeichnet und versteigert. Tiere welche nicht auf der TVD registriert sind, werden von der Proviande zurückgewiesen. Alle Daten werden in ein Tablet eingegeben und an die Abrechnungsstelle in der Halle weitergeleitet. Die Auszahlung der Erlöse erfolgt per Überweisung oder bar. Die Bezahlung muss immer mit dem Käufer abgeklärt werden, bevor der Markt verlassen wird. Die aktuellen Wochenpreise können immer unter www.proviande.ch eingesehen werden. - Der Unkostenbeitrag inkl. Waaggebühr beträgt CHF 2.– pro Schaf und wird nicht mehr bar eingezogen, sondern über die Abrechnung vom Käufer abgezogen. Danach erhalten wir diese Gebühren direkt vom Käufer zurückerstattet.
Für die Marktüberwachung und Einschätzung der Tiere durch Experten der Proviande müssen mindestens 100 Tiere aufgeführt werden.
Die Tiere müssen spätestens bis zur Schlachtung vom Herkunftsbetrieb abgemeldet sein. Fehlerhafte Tiergeschichten werden wie beim Rindvieh gebüsst. - Anmeldung
Die Tiere müssen bis spätestens Montagmittag eine Woche vor dem Markt angemeldet werden. - Dokumente:
Daten Schlachtschafmärkte 2024, inkl. Anmeldeformular
Information Schlachtschafmärkte 2024
Sömmerungsvorschriften Basel-Landschaft
Gestützt auf Artikel 32 Absatz 1 der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) werden durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft (ALV), seuchenpolizeiliche Vorschriften über die Sömmerung 2024 für das ganze Kantonsgebiet Basel-Landschaft erlassen.
Sömmerungsvorschriften 2024
