Buntbrachen, Rotationsbrachen, Saum auf Ackerland
Ökoflächen im Ackerland sind wertvolle Oasen. Die meist sehr intensiv genutzten Ackerflächen sind arm an natürlichen Strukturen. Typische Ackerlandbewohner wie der Feldhase oder die Feldlerche leiden darunter. In den nicht oder nur zur Pflege bewirtschafteten Flächen, finden sich schnell eine Vielzahl an wilden Tieren und Pflanzen ein. In Buntbrachen tummeln sich Wespenspinnen, Wildbienen und sogar Rehe und Dachse. Brachen und Säume werden mit speziellem Saatgut angesät. Die Säume werden jedes Jahr zur Hälfte gemäht, hier stellt sich eine stabile Vegetation mit spezialiserten Saumpflanzen ein. Die Säume können deshalb, je nach Standort, dauerhaft erhalten bleiben.
Bundesrichtlinien:
Ansaat mit empfohlener Saatmischung
keine Düngung
Säuberungsschnitt nach der Ansaat erlaubt
Schnitt bei Unkrautproblemen erlaubt. Schnitt zwischen 1.10 und 15.3, bei Buntbrachen erst ab dem zweiten Standjahr.
Saum auf Ackerland; Hälfte des Saumes muss alternierend jährlich in Längsrichtung geschnitten werden
Verpflichtungsdauer mindestens 2 Jahre (Rotationsbrachen mindestens 1 Jahr)
Verpflichtungsdauer maximal 8 Jahre bei Buntbrachen und 3 Jahre bei Rotationsbrachen
Bedingungen für einen kantonalen Vertrag:
Saatgut "Vollversion" muss verwendet werden
Vernetzender Standort der Elemente: nicht entlang von Waldrändern oder Strassen
Vertragsdauer 6 Jahre. Rotationsbrachen müssen mindestens einmal den Standort wechseln.
Maximalbreite von 25 Metern, 15m bei Säumen
