Hochstammobstbäume
Beschreibung:
Hochstammobstgärten sind traditionell in der Region Basel sehr wichtig. Nach Einbruch des Rebbaues um die Wende ins 20. Jahrhundert verlegten sich viele Landbesitzer dem Obstbau. Das Obst diente zur Selbstversorgung, häufig waren die Obstgärten mit Gemüsefeldern kombiniert. Heute gelangen nur noch wenige Früchte von Hochstammobstbäumen in die Vermarktung, deshalb haben die Hochstamm-Obstgärten keine wirtschaftliche Bedeutung mehr. Landschaftlich und ökologisch sind sie jedoch nicht wegzudenken.
In Baumhöhlen ziehen Vögel oder Siebenschläfer ihre Jungen auf. Diese finden Nahrung direkt auf dem Baum oder sie fressen die Insekten, welche sich in der dicken Borke oder in toten Ästen aufhalten.
Bundesrichtlinien:
Steinobstbäume mit Stammhöhe von mindestens 1.2m
Kernobst-, Nuss- und Kastanienbäume mit mindestens 1.6m.
mindestens 20 Bäume pro Betrieb
Bedingungen für einen kantonalen Vertrag:
Mindestens 30 Bäume in einem Obstgarten
In maximal 50 Metern Distanz ist eine weitere Fläche mit kantonalem Vertrag, diese muss pro Baum 1 Are gross sein.
Stehen die Bäume direkt auf dieser Fläche ist die Mindestanzahl 10 Bäume.
Bäume müssen alle 5 Jahre geschnitten werden.
Pro 10 Bäume muss mindestens 1 natürliche Nisthöhle oder ein Nistkasten vorhanden sein.
Mögliche weitere Bewirtschaftungsauflagen:
mindestens 20% der Bäume sind unter 15 Jahre alt
