Aufsicht
Damit der gesetzlich geregelte Bildungsauftrag von den Schulen in erwarteter Qualität und im Rahmen der Vorgaben von Bund und Kanton umgesetzt wird, sorgt die kantonale Aufsicht dafür, dass in festgelegten Intervallen der aktuelle Stand von Auftragserfüllung und Qualität sichtbar gemacht wird (vgl. Aufsichtskonzept). Hierzu nutzt sie flächendeckend Audits und Entwicklungsgespräche.
In dringlichen Situationen interveniert sie anlassbezogen bzw. sorgt sie für die Umsetzung angemessener Massnahmen.
Die kantonale Aufsicht beruht auf den Grundprinzipien der Subsidiarität, der Teilautonomie und dem für die pädagogische Schulführung massgeblichen Modell der Kontextsteuerung.
Im Falle der Privatschulen prüft die kantonale Aufsicht die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben anhand der jährlichen Berichterstattung, im Falle der privaten Schulung anhand einer Dokumentenprüfung sowie über Aufsichtsbesuche und periodische bzw. anlassbezogene Gespräche.