Aufsicht

Die kantonalen Aufsichtsprozesse stellen sicher, dass der gesetzliche Bildungsauftrag an die Volksschulen in erwarteter Qualität und unter Wahrung ihrer Teilautonomie umgesetzt wird.
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Damit der gesetzlich geregelte Bildungsauftrag von den Schulen in erwarteter Qualität und im Rahmen der Vorgaben von Bund und Kanton umgesetzt wird, sorgt die kantonale Aufsicht dafür, dass in festgelegten Intervallen der aktuelle Stand von Auftragserfüllung und Qualität sichtbar gemacht wird (vgl. Aufsichtskonzept). Hierzu nutzt sie flächendeckend Audits und Entwicklungsgespräche.

In dringlichen Situationen interveniert sie anlassbezogen bzw. sorgt sie für die Umsetzung angemessener Massnahmen.

Die kantonale Aufsicht beruht auf den Grundprinzipien der Subsidiarität, der Teilautonomie und dem für die pädagogische Schulführung massgeblichen Modell der Kontextsteuerung.

Privatschulung

Im Falle der Privatschulen prüft die kantonale Aufsicht die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben anhand der jährlichen Berichterstattung, im Falle der privaten Schulung anhand einer Dokumentenprüfung sowie über Aufsichtsbesuche und periodische bzw. anlassbezogene Gespräche.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25C
4410 Liestal
T 061 552 50 98