Internes Kontrollsystem

Das Interne Kontroll-System (kurz IKS) soll Risiken aufzeigen und Möglichkeiten wie diese verhindert/minimiert werden können. Die Hauptziele des IKS sind der Schutz des kantonalen Vermögens, Gewährleistung genauer und zuverlässiger Buchführung und die Einhaltung der gesetzlichen Normen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung zum Finanzhaushaltsgesetz, § 2

 

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