Personensicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
§ 10 Abs. 1 Personalgesetz (SGS 150; PersG) vom 25.09.1997
http://bl.clex.ch/data/150
Personensicherheitsprüfung
- ein sorgfältiges Studium der Bewerbungsunterlagen,
- ein geplantes und seriöses Bewerbungsgespräch,
- das Einholen von Referenzen beim letzten Arbeitgeber und
- das Einfordern von Registerauszügen zur Personensicherheitsprüfung.
Die Anstellungsbehörden tragen die Verantwortung dafür, das Notwendige getan zu haben, dass keine vorbelasteten oder problematischen Personen angestellt werden.
Die Einholung und Prüfung der Registerauszüge erfolgt vor Ablauf der Probezeit. Die Anstellungsbehörde (Schulrat, Schulleitung) ist verantwortlich für den zeitgerechten Eingang der Registerauszüge und überprüft den Inhalt. Bei allfälligen Einträgen prüft die Anstellungsbehörde nach Rücksprache mit der Personalabteilung nötige Massnahmen. Die Kosten für das Ausstellen der Registerauszüge trägt die / der Mitarbeitende.
Weitere Informationen sowie das Vorgehen zum Einholen der Registerauszüge können Sie der Richtlinie und den Fachweisungen entnehmen.