Die Kapitalversicherung mit Einmalprämie (Ergänzung)

Kurzmitteilung Nr. 262 , Ergänzung, 22. August 1995

(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung


Übergangsregelung bei der direkten Bundessteuer
Gemäss einem Schreiben der Eidg. Steuerverwaltung vom 24.4.1996 gilt das Kreisschreiben Nr. 24 vom 30.6.1995 für Erlebensfallversicherungen mit Rückgewähr, Versicherungen auf festen Termin (terme fixe) oder ohne feste Vertragsdauer (open end) sowie für ähnliche Kapitalversicherungen (Kapitel II Ziff. 1b des Kreisschreibens) erst ab dem 1.7.1995, sofern die jeweiligen Versicherungsverträge bereits vor diesem Datum abgeschlossen worden sind.

Diese Übergangsregelung wurde im Einvernehmen mit dem Ausschuss der Konferenz staatlicher Steuerbeamter beschlossen.

Liste der geprüften Kapitalversicherungen

Beiliegend ist eine Liste aller von der Eidg. Steuerverwaltung bisher geprüften Kapitalversicherungsprodukte zu finden, aus der ersichtlich ist, welche Versicherungsprodukte noch als tatsächliche Kapitalversicherungen betrachtet und entsprechend steuerlich privilegiert behandelt werden. Die Prüfung der jeweiligen Versicherungsprodukte ist notwendig geworden, da auf dem heutigen Markt der eigentliche Versicherungsschutz immer mehr in den Hintergrund, die Kapitalanlage jedoch in den Vordergrund rückt, besonders wenn dabei der Ertrag steuerfrei bleibt.

Die Liste ist sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuer anzuwenden.

Der Steuerverwalter Salzgeber, BP/Za

Beilage [PDF]


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