Vermeidung von Ausscheidungsverlusten im interkantonalen Verhältnis

Kurzmitteilung Nr. 415, 30. Juli 2007


Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtssprechung ist ein Ausscheidungsverlust im interkantonalen Verhältnis auf jeden Fall zu vermeiden ( KM Nr. 407 ). Dazu hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) das beiliegende Kreisschreiben Nr. 27 vom 15. März 2007 erlassen. Dieses Kreisschreiben soll ab sofort gesamtschweizerisch zur Anwendung kommen. Auch im Kanton Basel-Landschaft wird dieses Kreisschreiben angewendet und ist EDV-technisch bereits umgesetzt. Sollten sich bei der Anwendung im Einzelfall trotzdem Ausscheidungsverluste ergeben, so müssen diese manuell gelöst werden.

Ferner hat das Bundesgericht in einem Entscheid vom 3. November 2006 (publ. in StE 2007 A 24.43.1 Nr. 19) bestimmt, dass bei Liegenschaftshändlern zur Vermeidung von Ausscheidungsverlusten im interkantonalen Verhältnis die bisherige Praxis der Aktivierung von Schuldzinsen aufgegeben wird und neu ebenfalls das allgemein gültige System der proportionalen Schuldzinsenverlegung zur Anwendung kommt. Diese neue Praxis ist ab sofort anzuwenden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
Kreisschreiben SSK Nr. 27 vom 15. März 2007 [PDF]


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