1995-085
Landrat / Parlament || Bericht vom 29. September 1998 zur Vorlage 1995-085
Bau- und Planungskommission
Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Radroute und die Korrektion der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Sissacherstrasse in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Entwurf Landratsbeschluss
1. Allgemeines
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage 95/85 betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Radroute und die Korrektion der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Sissacherstrasse in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach an mehreren Sitzungen eingehend beraten. Vom Regierungsrat und der Verwaltung haben Frau Elsbeth Schneider-Kenel, Bau- und Umweltschutzdirektorin, die Herren Rolf Schneider, Direktionssekretär, Heinz Berger, Stellvertreter des Dienststellenleiters des Amtes für Liegenschaftsverkehr, Manfred Beck, Kantonsingenieur, Stephan Frey, Hauptabteilungsleiter des Tiefbauamtes und Christian Kropf, Abteilungsleiter des Tiefbauamtes an den Sitzungen teilgenommen und die Vorlage im Detail erläutert.
Am ersten Sitzungstag haben die Bau- und Umweltschutzdirektorin sowie die Vertreter der Verwaltung die Vorlage im Detail vorgestellt, verschiedene Fragen beantwortet und einige grundsätzliche Anregungen aus der BPK zur weiteren Abklärung entgegengenommen. Am zweiten Sitzungstag hat die BPK die Strecke Gelterkinden-Rickenbach mit Velos abgefahren, die örtlichen Verhältnisse besichtigt und anschliessend die Vorlage sowie mögliche Varianten zum geplanten Ausbau behandelt. Aufgrund dieser Beratungen hat die Verwaltung weitere Abklärungen und Studien für einen reduzierten Ausbau der Radroute und der Kantonsstrasse durchgeführt, die an den folgenden Sitzungen vorgestellt und diskutiert worden sind. Nachdem die Vorlage bis zur Revision des Regionalplans Radrouten im Kanton Basel-Landschaft zurück gestellt worden war, hat die BPK am 14. September 1998 eine in Projektumfang und Kosten reduzierte Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet.
2. Bauprojekt und Baukosten
Die Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach ist Bestandteil der blau signalisierten Hauptverkehrsstrasse Gelterkinden-Rheinfelden. Der durchschnittliche Tagesverkehr beträgt 2'500 Motorfahrzeuge, zudem pendeln täglich 50-60 Schüler und Schülerinnen der Mittel- und Oberstufe von Rickenbach nach Gelterkinden. Im Mai 1990 wurde deshalb dem Regierungsrat eine von 924 Einwohnerinnen und Einwohnern unterzeichnete Petition für eine rasche Realisierung des Radweges zwischen Gelterkinden und Rickenbach eingereicht. In die gleiche Richtung zielte das am 18. März 1991 überwiesene Postulat 90/106 von Landrat Dieter Spiess, Gelterkinden.
Das vom Regierungsrat vorgelegte Bauprojekt kann in mehrere Abschnitte gegliedert werden:
Das Teilstück Sissacherstrasse bis Röthenweg in Gelterkinden ist bereits ausgebaut, hier wird lediglich ein Radstreifen für den bergwärts nach Rickenbach fahrenden Zweiradverkehr markiert. Im Abschnitt Röthenweg bis Rainweg soll der bestehende Engpass gemäss Vorschlag des Regierungsrates beibehalten und der vorhandene natürliche Torbereich bei der Ortseinfahrt nach Gelterkinden im Einspurbetrieb mit einer Lichtsignalanlage geregelt werden. Dabei ist eine 3.50 m breite Fahrbahn für den LSA-geregelten Motorfahrzeugverkehr und auf der Ostseite ein 2.30 - 2.80 m breiter Geh- und Radweg geplant. Zwischen dem Rainweg und dem Schleipfenweg sind gemäss Projekt eine Fahrbahnbreite von 6.00 m und zudem ein 2.50 m breiter kombinierter Geh- und Radweg für den bergwärts fahrenden Veloverkehr vorgesehen. Aus topographischen Gründen und wegen der unter Naturschutz stehenden Weiher im Gebiet Schleipfen muss die Linienführung der Kantonsstrasse und der Radanlage im Abschnitt Schleipfenweg bis Rickenbach den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst und verlegt werden. Auf diesem Abschnitt ausserorts sind eine 6.00 m breite Fahrbahn, ein 2.50 - 3.00 m breiter Rad- und Flurweg für den Zweiradverkehr in beiden Fahrrichtungen sowie ein 1.25 - 1.50 m breiter Grünstreifen zur Trennung und optischen Raumaufteilung vorgesehen.
Die gesamten Baukosten für den Ausbau der Radroute und die damit verbundene Korrektion der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach betragen 6'850'000 Franken. Für den als Variante vorgesehenen Ausbau der Fahrbahn im Abschnitt Röthenweg bis Rainweg auf 6.00 m (ohne Lichtsignalanlage) müsste mit zusätzlichen Kosten von 850'000 Franken gerechnet werden.
3. Detailberatung
Bei der Detailberatung der Vorlage hat sich die BPK vor allem an den hohen Baukosten, am Ausbaustandard sowie am LSA-geregelten Torbereich eingangs Gelterkinden gestossen und deshalb von der Bau- und Umweltschutzdirektion weitere Abklärungen und Varianten zum geplanten Projekt verlangt. Nach dem Augenschein per Velo sind der BPK verschiedene „mögliche und unmögliche" Alternativen sowie die entsprechenden Kosten vorgestellt worden:
- Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausserorts auf 60 km/h kann aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes kaum angeordnet werden und wäre ohne aufwendige Kontrollen auch nicht durchsetzbar.
- Die Führung der Radroute abseits der Kantonsstrasse wäre mit Umwegen und grossen Steigungen verbunden und würde darum vom Zweiradverkehr nicht angenommen. Eine Investition von rund 1.5 Millionen Franken für eine solche Verbindung ist darum nicht gerechtfertigt.
- Für die Markierung von ein- oder beidseitigen Radstreifen müsste die Kantonsstrasse auf 7.50 m bzw. 9.00 m ausgebaut und verbreitert werden. Dies wäre mit entsprechenden Eingriffen und Kosten von 4 - 4.5 bzw. 6.5 - 7 Millionen Franken verbunden. Abgesehen von den hohen Kosten ist auf solch breiten Strassen der Sicherheitsgewinn für die schwächeren Verkehrsteilnehmer fraglich.
- Einzig die Anordnung eines einseitigen Fuss- und Radweges für den bergwärts fahrenden Zweiradverkehr ohne Grünstreifen darf als alltagstaugliche und sichere Variante bezeichnet werden. Allerdings ist auch bei dieser Lösung mit Kosten von 6 - 6.5 Millionen Franken zu rechnen.
Aufgrund der topographischen Verhältnisse konnte also keine brauchbare Variante zu einem wesentlich günstigeren Preis gefunden werden.
In der Folge gingen die Meinungen über den notwendigen Ausbaustandard und die verantwortbaren Baukosten für die Radroute Gelterkinden-Rickenbach innerhalb der BPK weit auseinander. Zwischen der Befürwortung der regierungsrätlichen Vorlage und dem Vorschlag, auf Massnahmen gänzlich zu verzichten, sofern diese nicht für 1 - 2 Millionen Franken zu realisieren seien, wurde eifrig nach weiteren Lösungen und Varianten gesucht. Dabei drehte sich die Auseinandersetzung vor allem um die Anordnung eines Radstreifens oder Radweges sowie die notwendige Breite der Radanlage und die Ausgestaltung der Abtrennung von der Fahrbahn. Nach eingehender Diskussion kam die BPK zum Zwischenergebnis, dass die Radroute zwar nicht aus dem Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft gestrichen werden sollte, hingegen solle der Engpass im Bereich der Ortseinfahrt von Gelterkinden unangetastet belassen und das Projekt nochmals vereinfacht werden.
Aufgrund dieser Diskussion wurde eine weitere Projektstudie erstellt mit einseitigem Radweg für den bergwärts nach Rickenbach fahrenden Zweiradverkehr und ohne Ausbau des Engpasses, der als natürlicher Torbereich eingangs Gelterkinden wirkt. Bei einer Fahrbahnbreite von 6.00 m und einem 2.50 m breiten Fuss- und Radweg ohne begrünten Trennstreifen kann die ursprüngliche Linienführung im Gelände noch leicht optimiert werden. Die Baukosten für eine solche Anlage inkl. Landerwerb und Projekthonorar betragen 4'750'000 Franken. Nach einigen weiteren Diskussionen über die Radwegbreite und der Anregung, den Torbereich eingangs Gelterkinden doch auszubauen bzw. Richtung Baugebietsgrenze zu erweitern, hat die BPK die Beratungen über die Vorlage 95/85 bis zur Revision des Regionalplans Radrouten im Kanton Basel-Landschaft unterbrochen. Schliesslich hat die BPK im Zusammenhang mit der Behandlung der Planungs- und Kreditvorlage betreffend die regionalen Radrouten im Kanton Basel-Landschaft dem Antrag auf einen reduzierten Ausbau der Radroute entlang der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Rainweg in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach zum Betrag von 3'500'000.- zugestimmt. Die Querschnittsabmessungen wurden wie folgt bestimmt: Fahrbahn 6.0 m, Radweg 1.5 m bis 2.0 m; Abtrennung des Radweges von der Fahrbahn mit schräggestelltem, überfahrbarem Randstein. Damit waren die Beratungen abgeschlossen.
4. Beschluss
In der Schlussabstimmung hat die Bau- und Planungskommission dem geänderten Entwurf eines Landratsbeschlusses mit 10 : 1 Stimmen zugestimmt.
Binningen, den 29. Oktober 1998
Landrätliche Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Ruedi Felber