1995-085-lrb

Landrat / Parlament || Bericht vom 29. September 1998 zur Vorlage 1995-085


Landratsbeschluss (Entwurf)


Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Bau der Radroute entlang der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Rainweg in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Bericht zur Vorlage 95/85




Vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der für den Bau der Radroute entlang der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Rainweg in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 3'500'000.- zulasten Konto 2312.501.20-115 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis März 1995 werden bewilligt.




2. Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird dem Regierungsrat gemäss § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.




3. Das Postulat 90/106 von Dieter Spiess, Gelterkinden vom 3. Mai 1990 betreffend Strasse und Radweg Gelterkinden-Rickenbach wird als erledigt abgeschrieben.




4. Ziffer 1 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36 Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



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