97/110; Neue Tr?gerschaft AIB; Teil 3
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| 5. BETRIEBLICHE AUSRICHTUNG (Strategische Alternativen) 5.1 Darstellung der zur Auswahl stehenden Möglichkeiten 5.1.1 Ueberblick Die in Abbildung 2 aufgeführten verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Ausrichtung (strategische Alternativen) sind grob auf ihre Eignung hin untersucht worden. Drei davon wurden in der Folge im Detailkonzept näher geprüft.
Abbildung 2: Auswahl der näher untersuchten Möglichkeiten der betrieblichen Ausrichtung
Der Verbund unterschiedlicher Geschäftsbereiche im Kanton (heutiger Zustand) umfasst die heutigen drei Geschäftsbereiche des AIB, nämlich den Betrieb der Abwasseranlagen, den Betrieb der Abfallanlagen, den Betrieb der Energieanlagen. Unter Aufsplitterung wird das Lösen sämtlicher Bindungen, die den heutigen Verbund ausmachen, verstanden. Eine lokale Kläranlage beispielsweise wird dabei von einer lokalen Betreibergesellschaft oder der Standortgemeinde betrieben, unterhalten und wo nötig ausgebaut. Im Verbund von einzelnen Anlagen gleicher Geschäftsbereiche im Kanton ("Dreiteilung") werden die bestehenden öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen im Kanton je in den Bereichen Abwasser, Abfall und Energie zusammengefasst. Im Verbund einzelner Anlagen gleicher Geschäftsbereiche in der Region werden Anlagen mit vergleichbarer Leistungserbringung regional (BL, BS, AG, SO) zusammengefasst; die unterschiedlichen Geschäftsbereiche (Abwasser, Abfall, Energie) jedoch als separate Organisationseinheiten strukturiert. Der Verbund unterschiedlicher Geschäftsbereiche in der Region entspricht der vorher erwähnten Variante (D) mit dem Unterschied, dass die drei Organisationseinheiten (Abwasser, Abfall, Energie) unter einem Dach zusammengefasst sind. In der Alternative einzelne gleiche Geschäftsbereiche in der Region werden einzelne Anlagen des AIB mit andern Anlagen ausserhalb unseres Kantons in der Region zu sinnvollen Zweckverbänden bzw. Gesellschaften im Bereich Abwasser, Abfall und Energie verbunden. Die Lösung einzelne gleiche Geschäftsbereiche im Kanton (Zweckverbände) entspricht grundsätzlich der Variante Aufsplitterung , wobei die einzelnen lokalen Kläranlagen zu regionalen Zweckverbänden zusammengefasst werden. Die folgenden Möglichkeiten der betrieblichen Ausrichtung wurden aus folgenden Gründen nicht mehr weiter verfolgt: Mit Ausnahme der leicht verbesserten Marktnähe verspricht die Aufsplitterung (B) in keinerlei Hinsicht Vorteile. Namentlich der Leistungsauftrag würde deutlich schlechter erfüllt. Mit dem Verbund einzelner Anlagen gleicher Geschäftsbereiche in der Region (D) sind gegenüber dem Ist-Zustand keine nennenswerten Verbesserungen zu erzielen. Auch ist diese Lösung nicht zu vereinbaren mit der Grundidee der Gemeinde-Initiative, die Mitwirkung der basellandschaftlichen Gemeinden an den Abwasser- und Abfallanlagen unseres Kantons zu verbessern. Eine kantonsgrenzenüberschreitende Lösung schmälert tendenziell die Einflussmöglichkeiten unserer Gemeinden. Der Verbund unterschiedlicher Geschäftsbereiche in der Region (E) wird als nicht realistische Lösung betrachtet, da sie innert nützlicher Frist nicht vollziehbar ist. Bezüglich der Mitwirkung der basellandschaftlichen Gemeinden gilt das bei der Variante (D) erwähnte.
Die Lösung
einzelne gleiche Geschäftsbereiche in der Region
(F) schneidet in allen Belangen deutlich schlechter ab als der heutige Zustand. Auch wird die Mitwirkung der Gemeinden nicht im gewünschten Mass zu vollziehen sein.
Die im Detail untersuchten und beurteilten Möglichkeiten, nämlich: 1. Verbund unterschiedlicher Geschäftsbereiche im Kanton (heutiger Zustand) (A) 2. Verbund einzelner Anlagen gleicher Geschäftsbereiche im Kanton ("Dreiteilung") (C) 3. Einzelne gleiche Geschäftsbereiche im Kanton (Zweckverbände) (G)
gehen aus Abbildung 2 hervor und sind im folgenden näher umschrieben.
5.1.2 Heutiger Zustand (Verbund unterschiedlicher Geschäftsbereiche im Kanton)
Der
heutige Zustand
umfasst den organisatorischen und teilweise auch den technischen Verbund von Anlagen der Geschäftsbereiche
Abwasserreinigung, Abfallentsorgung
und
Fernwärme Liestal. 5.1.3 "Dreiteilung" (Verbund einzelner Anlagen gleicher Geschäftsbereiche im Kanton)
Im Verbund von einzelnen Anlagen gleicher Geschäftsbereiche im Kanton werden die bestehenden öffentlichen Abwasseranlagen - entsprechend dem Bereich Betrieb Abwasseranlagen des AIB - zusammengefasst. Sie können so in einem grossen Zweckverband aller angeschlossenen Gemeinden oder von einer von diesen beauftragten Betreibergesellschaft geführt werden. Die Deponieanlage Elbisgraben kann ebenso wie das Fernheizkraftwerk Liestal als Betrieb je eines Zweckverbandes oder je einer eigens dafür geschaffenen Betreibergesellschaft geführt werden.
5.1.4 Zweckverbände (Einzelne gleiche Geschäftsbereiche im Kanton) Bei dieser Alternative wird die kantonsweite Zentralisation zugunsten von Zweckverbänden im gesamten Kantonsgebiet aufgebrochen. Folgende Zweckverbände stehen im Bereich Abwasser zur Disposition: - Birsigtal - Birs 1 / Schlammtrocknungsanlage Reinach - Birs 2 - Ergolz 1 - Ergolz 2 - Frenke 1 - Frenke 2 - Frenke 3 - Lokale Anlagen der Gemeinden im Westen des Kantons - Lokale Anlagen der Gemeinden im Osten des Kantons - Lokale Anlagen der Gemeinden im Nordosten des Kantons
- Lokale Anlagen der Gemeinden im Südosten des Kantons
Die bestehenden Institutionen mit möglicherweise denselben Mitgliedern im Abwasserbereich bleiben bestehen, nämlich: - Pro Rheno Betriebs AG, Basel - ARA Rhein, Pratteln - Zweckverband Falkenstein, Oensingen
- ARA Olsberg, Olsberg
Die Mitglieder der entsprechenden Zweckverbände sind durch die Einzugsgebiete der bestehenden Infrastrukturen weitgehend gegeben.
Für den
Abfall
ergibt sich ein Zweckverband Deponieanlage Elbisgraben und für die
Energie
ein solcher für den Betrieb der Fernwärme Liestal.
5.2.1 Aspekte der Beurteilung Die drei Möglichkeiten der betrieblichen Ausrichtung (Heutiger Zustand, "Dreiteilung", Zweckverbände) werden nach sechs zentralen Aspekten beurteilt: - Aufbau-/Ablauforganisation - Leistungsauftrag - Führung und Personal - Kunden - Finanzen
- gesellschaftlich-politische Aspekte
Diese Aspekte sind gemäss Abb. 6 in eine Vielzahl von einzelnen Analysekriterien unterteilt, anhand derer die drei Möglichkeiten der betrieblichen Ausrichtung beurteilt wurden.
Abbildung 6: Die zentralen Aspekte der Beurteilung und deren Analysekriterien
5.2.2 Beurteilung des heutigen Zustandes Der heutige Zustand, also der Verbund von Anlagen verschiedener Geschäftsbereiche im Kanton, wurde anhand der dargestellten Aspekte und den Analysekriterien im Grobkonzept erstmals beurteilt und im Detailkonzept, zusammen mit den Vertretern der Gemeinden überprüft und festgehalten.
Aufbau-/Ablauforganisation, Leistungsauftrag, Führung und Personal
sowie
gesellschaftlich-politische Aspekte
wurden beim heutigen Zustand als
gut
-
Kunden
und die
finanziellen Aspekte
als
mittelmässig
beurteilt. Bezüglich der als
bedeutungsvoll
eingestuften Aspekte
Leistungsauftrag, Finanzen, Kunden
sowie
gesellschaftlich-politische
Aspekte
ergeben sich die
Kernstärken
sowie die
Kernschwächen
des heutigen Zustandes.
5.2.3 Heutiger Zustand als Messlatte für "Dreiteilung", Zweckverbände
Die beiden weiteren Möglichkeiten der betrieblichen Ausrichtung (neben dem heutigen Zustand), nämlich die "Dreiteilung" (Verbund einzelner Anlagen gleicher Geschäftsbereiche im Kanton) sowie die Zweckverbände (einzelne gleiche Geschäftsbereiche im Kanton) wurden nach denselben Aspekten und denselben Analysekriterien beurteilt. Die vorstehend erwähnte Beurteilung des Ist-Zustandes galt dabei als Messlatte, an welcher die "Dreiteilung" und die Zweckverbände gemessen wurden.
5.3 Vergleich "Dreiteilung" mit heutigem Zustand Die bestehenden öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen im Kanton werden bei der "Dreiteilung" - wie in Kapitel 5.1.1 dargestellt - in den drei eigenständigen Bereichen Abwasser, Abfall, Energie zusammengefasst.
Im Bereich Abwasser entspricht die Betriebseinheit im wesentlichen der heutigen Hauptabteilung Betrieb Abwasseranlagen des AIB, allerdings ergänzt - da diese ja selbständig operieren muss - mit Projektierung und Zentralen Diensten. In den Bereichen Abfall und Energie entsprechen die Betriebseinheiten im wesentlichen den heutigen Gruppen "Elbisgraben" und "Fernheizkraftwerk" der Hauptabteilung Betrieb Deponien und Energieanlagen des AIB. Beide Betriebseinheiten müssen im Hinblick auf deren Selbständigkeit mit Elementen der Zentralen Dienste und der Projektierung ergänzt werden, oder aber es sind diese Leistungen zuzukaufen.
5.4 Vergleich Zweckverbände mit heutigem Zustand
Durch die Bildung von Zweckverbänden entstehen im Abwasserbereich verschiedene kleinere, regional orientierte Organisationseinheiten. Aufgrund der bestehenden Infrastruktur und der geografischen Gegebenheit im Kantonsgebiet, ist - wie in Kapitel 5.1.4 dargelegt - von der Bildung von 12 zusätzlichen Zweckverbänden auszugehen. Dabei entstehen kleine bis sehr kleine Betriebseinheiten. Die Betriebseinheiten im Bereich Abfall bzw. Energie entsprechen denen der Variante "Dreiteilung".
5.5 Zusammenfassung und Auswahl
Die Zusammenfassung zeigt, dass eine
Veränderung durch
eine
"Dreiteilung"
oder durch die Bildung von
Zweckverbänden
insgesamt
keine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand
ergibt. Eine Ausnahme stellt der Beurteilungsaspekt "Kunden" bei der Zweckverbandslösung dar: Viele kleine Zweckverbände können sich durch ihre lokale Ausrichtung flexibler auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, der Gemeinden, konzentrieren. Andererseits sind insbesondere die negativen Auswirkungen bei den Aspekten "Organisation", "Führung und Personal" sowie "Finanzen" durch eine Aenderung der betrieblichen Ausrichtung auffällig: Erstens sind sowohl die "Dreiteilung" als auch die Zweckverbandslösung aufwandseitig zum Teil erheblich teurer und verursachen eine Gebührenerhöhung, zumindest bei den Zweckverbänden. Zweitens entstehen durch die Bildung mehrerer "Mini-Organisationen" vielerorts Betriebe mit zu kleinen Betriebsgrössen. Zwar können einzelne Prozesse innerhalb der kleinen Einheiten durch ihre Ueberschaubarkeit möglicherweise schneller ablaufen, auf der anderen Seite entstehen jedoch Doppelspurigkeiten. Die einheitliche Gesamtführung und -koordination geht verloren und Tätigkeiten, welche die Zweckverbandsgrenzen überschreiten, können nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden.
Die betriebliche Ausrichtung des heutigen Zustandes (Verbund unterschiedlicher Geschäftsbereiche im Kanton) soll auf der Ebene der Rechtsformen (operative Varianten) weiter vertieft werden. |
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