97/113; Bericht zur Wirtschaftslage; Teil 7
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| 6 Massnahmen des Kantons Baselland in nächster Zukunft Trotz der relativ guten wirtschaftlichen Ausgangslage des Kantons Basel-Landschaft sieht der Regierungsrat den Zeitpunkt gekommen, mit besonderen Massnahmen mittelfristig den Arbeitsmarkt wie die Standortattraktivität positiv zu beeinflussen.
Die vorstehende Analyse der wirtschaftlichen und besonders der arbeitsmarktlichen Entwicklung unseres Kantons in den letzten Jahren zeigt mit aller Deutlichkeit auf, dass die durch den Bund verfolgte und durch den Kanton vollzogene Politik bei der Bewilligung ausländischer Arbeitskräfte, v.a. der Saisonarbeitskräfte, ungünstige Konsequenzen hat. Dies ist keine neue Erkenntnis. Die Schwachstelle Ausländerpolitik wird von führenden Volkswirtschaftern und besonders Arbeitsökonomen schon seit längerem kritisiert. Aufgrund der Rechtslage hat der Regierungsrat keine Möglichkeit, in einem rechtsetzenden Sinn auf die Ausländerbewilligungspolitik Einfluss zu nehmen. Er zieht aber die Schlussfolgerung, dass beim Vollzug der Bewilligungspolitik die arbeitsmarktliche Vorprüfung durch die Arbeitsmarktbehörde (Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit - KIGA) mit höchster Konsequenz vorgenommen werden muss. Der Vermeidung von Arbeitslosigkeit bei schweizerischen Arbeitnehmenden ist hier mit Entschiedenheit Nachachtung zu verschaffen, was mithin dazu führen muss, dass aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage bis auf weiteres praktisch keine neuen Saisonbewilligungen (inkl. Saisonbewilligungen im Kantonswechsel) von der Arbeitsmarktbehörde (KIGA) mehr bewilligt werden können. Auf der anderen Seite kommt aber auch der ausbildungsmässigen und beruflichen Qualifikation unserer Bevölkerung im Wettbewerb mit andern Regionen hohe Bedeutung zu. Die Bildung ist gleichzeitig ein Gebiet, in welchem die Kantone dank ihrer Zuständigkeit aktiv werden können.
Für viele Weiterbildungswillige besteht an und für sich ein reiches Kursangebot. Diese Kursangebote sind in der Regel durch zwei wichtige Punkte gekennzeichnet. Einerseits wird eine mehr oder weniger klar definierte Vorbildung erwartet, andererseits entspricht das Angebot der üblichen „Schulstruktur"; das heisst, der Ausbildungsbeginn ist in der Regel auf den Anfang eines Semesters gelegt, der Lerninhalt folgt den Spuren eines allgemein gültigen Lehrplanes. Was fehlt, ist ein Angebot für Menschen, die sich aus den verschiedensten Gründen nicht in den üblichen Schul- und Bildungsstrukturen zurecht finden. Die beiden Übergänge von der obligatorischen Schulzeit in die Lehre wie auch der Wechsel von der Lehre in den Arbeitsmarkt sind schwierig, und eine spezielle Gruppe von Jugendlichen (Abbrecher von Lehr- oder Anlehrausbildungen, KleinklassenschülerInnen, Teilanalphabeten, fremdsprachige, verhaltensauffällige und leistungsschwache Jugendliche) ist in diesen Situationen überfordert. Für solche Jugendliche kann der Schritt ins Erwerbsleben in einer angespannten Arbeitsmarktsituation bedrohlich werden. Das Risiko für ein soziales Abgleiten ist nicht zu unterschätzen. Kritische Zeitpunkte, in welchen für diese Gruppe besondere Risiken bestehen, sind: Schulende - Lehreintritt und Lehrabschluss - Übertritt in die Arbeits(losen)welt. Ein gezieltes Fortbildungsprogramm für diese Zielgruppe muss grundsätzlich jederzeit anfangen, die Dauer und die Inhalte mit grosser Flexibilität der jeweiligen Bedürfnisgruppe angepasst werden können. Ausbildungswillige sollten sich direkt und unkompliziert bei einer Koordinationsstelle melden können. Darüber hinaus sollten Betriebe vor geplanten Umstrukturierungen die Möglichkeit erhalten, wenig ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer gezielten Zusatzqualifikation zu schulen. Die Kostenbeteiligung wäre ebenfalls mit grosser Beweglichkeit zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Kursbesucherinnen und Kursbesuchern sowie dem Staat auszuhandeln. Bei der konkreten Durchführung solcher gezielter Weiterbildungsmöglichkeiten sind die Angebote privater Anbieter zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit mit Privatschulen ist willkommen. Ähnliche Anstrengungen werden im Rahmen des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) unternommen, doch kommen sie oft zu spät. Sie sind auch nur teilweise geeignet, auf besondere Qualifikationsdefizite einzelner Gruppen einzugehen. Hinsichtlich ihrer Dauer sind sie eng mit der Arbeitslosigkeit verknüpft. Das Impulsprogramm I „Chance" sieht folgende Teilprojekte vor: Verbesserung der Chancen von benachteiligten Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt Verbesserung der Chancen von benachteiligten Jugendlichen nach der Lehre auf dem Arbeitsmarkt Weiterbildung von wenig qualifizierten Arbeitskräften.
Verbesserung der Chancen von benachteiligten Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt Für Jugendliche ohne Lehrstelle sowie für Lehrabbrecher ist eine Beratungsstelle „wie weiter" einzurichten. Die Beratungsstelle bietet den Ratsuchenden rasche und unkomplizierte Hilfe (Sprach-Zusatzunterricht, Verhaltenstraining, Vorstellungsgespräch, etc.) mit dem Ziel, die Jugendlichen in eine Anlehre oder in eine Lehre zu führen. Zusätzlich sollen auch Jugendliche mit speziellen Schwierigkeiten kurz vor oder nach Lehrabschluss von der Beratungsstelle unterstützt werden (z.B. durch Qualifikationskurse oder Kurse zur Selbstfindung). Für Teile dieser Massnahmen kommt das AVIG auf. 2. Verbesserung der Chancen von benachteiligten Jugendlichen nach der Lehre auf dem Arbeitsmarkt Im Kanton gibt es zu wenig Anlehrstellen. Die Anlehre ist aber eine gute Möglichkeit, schwache Jugendliche in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die gewerblichen Kreise stehen der Anlehre skeptisch gegenüber, weil sie ihnen besonders viel Aufwand verursacht. Daher muss sich eine verantwortliche Stelle dieser Ausbildung annehmen. Diese Aufgabe umfasst u.a. das gesamte Marketing für die Anlehre, die Koordination mit BerufsinspektorenInnen, mit GewerbevertreternInnen, mit LehrmeisternInnen und Lehrkräften sowie den Jugendlichen. Zudem sind die Jugendlichen vor dem Lehrabschluss und auch beim Übertritt ins Berufsleben zu begleiten. 3. Weiterbildung von wenig qualifizierten Arbeitskräften Aus Überforderung oder Desinteresse an Weiterbildung entsteht Frustration oder Resignation. Daher müssen stufengerechte Angebote erstellt werden, die auch Motivationsaspekte mit berücksichtigen. Konkret geht es darum, die wichtigsten Weiterbildungsbedürfnisse von wenig qualifizierten Mitarbeitenden zu ermitteln, stufengerechte Angebote evtl. kombiniert mit Anreizsystemen zu erstellen und die Berufsschullehrer/innen entsprechend aus- und weiterzubilden. Die Weiterbildung soll in einer vertrauenerweckenden Umgebung und unter Qualitätskontrolle erfolgen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Verpflichtungskredit von vier Millionen Franken für die Dauer von vier Jahren zur Durchführung eines Impulsprogrammes für beruflich wenig bis schlecht Qualifizierte zu beschliessen.
Die Bedeutung des Bildungssektors zur Sicherung unserer Standortattraktivität ist in diesem Bericht wiederholt zum Ausdruck gekommen. Produktezyklen in Gewerbe und Industrie sind kürzer geworden. Mit dem Auftreten neuer Anbieter aus andern Regionen wirken sich hiesige Führungs- und Managementfehler verstärkt aus. Während weltweit tätige Unternehmen sich mehr oder weniger gewohnt sind, mit diesen neuen Bedingungen umzugehen, ist eine verstärkte Auseinandersetzung mit solchen Fragen in vielen kleineren und mittleren Betrieben angezeigt. In Anlehnung an bisherige Anstrengungen der Fachhochschule beider Basel schlägt der Regierungsrat dem Landrat ein Impulsprogramm II „Qualifikation" vor. Wie bereits erwähnt, sind besonders die KMU durch den Strukturwandel stark gefordert. In zahlreichen Betrieben sind die Kader aber auch die Mitarbeitenden den heutigen und künftigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Die vorhandenen beruflichen Weiterbildungsangebote finden zu wenig Anklang, weil sie nicht ausreichend ziel(gruppen)orientiert und umsetzungsorientiert angelegt sind. Eine Verbesserung dieser Situation bedingt verschiedene Massnahmen: Zum einen muss erreicht werden, dass künftig bereits in der Grundausbildung die nötigen zusätzlichen Eigenschaften (Selbstverantwortung, Sozialkompetenz, Flexibilität u.a.) vermittelt und gefördert werden. Solche Massnahmen sind jedoch erst längerfristig wirksam. Für die jetzt im Arbeitsprozess Stehenden sollten andererseits auf allen Stufen angemessene und wirksame Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Handlungsbedarf besteht vor allem auf Kaderebene. Daher sollen für diese Stufe qualifikationsfördernde Massnahmen als Impulsprogramm für die Jahre 1998 bis 2001 eingeleitet werden. Das Programm sieht folgende Phasen vor: - Aufbereitung marktgerechter Qualifizierungsangebote - Überprüfen der Effektivität und Effizienz - Überführung der neuen Angebote in bestehende Bildungsgefässe nach Ablauf des Impulsprogramms Das Impulsprogramm soll auch anwendungsnahe Forschungselemente zur Erarbeitung von Grundlagen enthalten. Die Hauptleistung wird hingegen im Aufbau und Betrieb von Qualifikationsangeboten liegen, wobei auch die „Ausbildung der Ausbildner" ausreichend berücksichtigt werden muss. Trägerin respektive Koordinatorin des Gesamtangebots dieses Impulsprogramms zur Förderung von Qualifikation und Kompetenz soll die künftige Fachhochschule beider Basel (FHBB) sein. Dozierende und weitere Mitarbeiter/innen der FHBB wirken beim Aufbau und der Umsetzung der Projekte mit. Eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist erwünscht und wird angestrebt. Das Impulsprogramm II umfasst - nach einem ersten Konzept - folgende Teilprojekte: 1. Weiterbildungsmotivation (Zielgruppe Kader und Mitarbeitende) Die Mechanismen hinsichtlich Förderung oder Verhinderung der betrieblichen Weiterbildung sind nicht hinreichend bekannt. Dazu gehört auch das Thema Anreizsysteme in der beruflichen Weiterbildung. Mittels Erhebungen, die sich an der Praxis orientieren, sollen die positiven und negativen Einflüsse bezüglich Weiterbildung in den Unternehmen erhoben werden. Schlüsselpersonen der beruflichen Weiterbildung sollen zwecks Bündelung der eingesetzten Mittel und zur Schaffung besserer Transparenz zusammengeführt werden. 2. Geistiger Fitnessraum für Kaderleute (Zielgruppe oberes und mittleres Kader sowie Projektleiter) Führungskräfte haben oft keine Zeit für geführte und zeitlich eng gefasste Aus- und Weiterbildungsgänge. Sie benötigen zudem ein Angebot, das ihrer Problemstellung entspricht. Dabei steht eine Mischung zwischen geführter Ausbildung und Selbststudium in einer gut ausgerüsteten Trainings-Institution im Vordergrund. Als Option kann nach Leistung eines Sollpensums ein formeller Abschluss erlangt werden. Im Rahmen des Teilprojekts geht es konkret um: Aufbau der Trainings-Institution, Verpflichtung und Vorbereitung von Lehrkräften, Erstellen von Computer Based Training-Tools, KMU-Gedankenaustausch, Qualitätskontrolle etc. 3. Nachdiplomkurs für Jungunternehmer (Zielgruppe junge bzw. potentielle Kader) Jungunternehmer/innen brauchen eine fachbezogene unternehmerische Ausbildung. Dazu muss ein Nachdiplomkurs konzipiert und angeboten werden. 4. Nachdiplomkurs „Führung von betrieblichen Umstrukturierungen" (Zielgruppe Kader oder Kaderanwärter) Die KMU benötigen Fachkräfte, die betriebliche Umstrukturierungen begleiten und die nötigen Weiterbildungsaktivitäten initiieren, anbieten oder koordinieren können. Da die KMU für diese Aufgabe im Normalfall personell nicht genügend dotiert sind, soll diese Ausbildung in Ergänzung zu einer etablierten Ausbildung erfolgen. Es ist ein Angebot zu entwickeln und umzusetzen mit den Schwergewichten Ausbildung und Projektarbeit in KMU. 5. Weiterbildung im Unternehmen (Zielgruppe Kader und Mitarbeitende) Die Tätigkeiten des Tagesgeschäftes erschweren oft die individuelle Weiterbildung für Betriebsangehörige, obwohl teilweise eine gemeinsame Weiterbildung von Kader und Mitarbeitenden wertvoll, z.T. unerlässlich (z.B. bei der Einführung in neue Unternehmensformen) ist. Bei den Weiterbildungsmassnahmen müssen auch Aspekte des Team-teachings miteinbezogen werden. Die Weiterbildung muss zudem die innerbetriebliche Umsetzung begleiten. Konzeptionell sind daher firmenspezifische Weiterbildungsveranstaltungen vorzusehen. Es betrifft dies: Beratung bezüglich Festlegung der firmenspezifischen Kursinhalte sowie der Umsetzungsmassnahmen, Vorbereitung der Ausbildner/innen, Ausbildung von Weiterbildungsassistenten mit Zielsetzung Weiterbildungs-Spin offs und Rekrutierung von Fachkräften zur Begleitung von Umsetzungsprojekten in den KMU. Auch in diesem Programm sind Kostenbeteiligungen Dritter vorzusehen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für die Jahre 1998 bis 2001 einen weiteren Verpflichtungskredit von vier Millionen Franken zur Durchführung eines Impulsprogrammes II „Qualifikation" zu beschliessen. |
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