97/113; Bericht zur Wirtschaftslage; Teil 9
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| 8 Beurteilung der vorgeschlagenen Massnahmen Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die aufgezeigten Massnahmen keine kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage haben werden. Sie werden aber zweifellos die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wirtschaften in unserer Region stärken. Sie haben dabei den Vorteil, dass sie kaum wettbewerbsverzerrend wirken. Mit den Investitionsbeiträgen werden Bedürfnisse erfüllt, die nicht erst künstlich geschaffen werden müssen und die zahlreiche Impulse im näheren und weiteren Umfeld von Messe und EuroAirport auslösen. Auch das Recht verpflichtet den Regierungsrat, im Sinne der vorgeschlagenen Massnahmen aktiv zu werden. So hat beispielsweise gemäss Kantonsverfassung der Kanton eine ausgewogene Entwicklung der Volkswirtschaft zu fördern (§ 21), Vorkehrungen zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit und zu deren Milderung zu treffen (§ 104 Abs. 2) sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten und zu unterstützen (§ 97 Abs. 1). Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Wirtschaftsförderungsgesetz sowie im Gesetz über die Berufsbildung. Weder die laufenden Ausgaben für die Impulsprogramme I und II noch die in Aussicht genommenen Investitionsbeiträge sind explizit im Finanzplan berücksichtigt. Das Haushaltgleichgewicht ist noch wenig gefestigt; eine neue Teuerungsperiode könnte die Handlungsfähigkeit der Behörden rasch wieder verringern. Eine Kompensation der zusätzlichen 1,5 bis 2 Mio. Franken pro Jahr zulasten der laufenden Rechnung ist nur über allgemeine Sparmassnahmen im Haushalt möglich. Dennoch ist der Regierungsrat zu einer zusätzlichen Anstrengung bereit. Diese Massnahmen dürften mittelfristig einen günstigen Einfluss auf die Sozialausgaben aller Art haben, die mit einer hohen Arbeitslosigkeit verbunden sind. Die Investitionsbeiträge sind in den Investitionsbudgets unterzubringen. Allenfalls sind Vorhaben, die einen bescheideneren Beitrag zur wirtschaftlichen Attraktivität der Region leisten, zurückzustellen respektive zu verzögern. |
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