97/077; Uni-Kinderspital; Teil 2
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Zusammenfassung Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verfügen je über ein gut ausgebautes medizinisches Angebot auf dem Gebiete der Kinderheilkunde. Die medizinische Entwicklung, die dazu führt, dass immer mehr Eingriffe ambulant oder teilstationär durchgeführt werden, die wachsende Zahl der freipraktizierenden Kinderärzte und Kinderärztinnen, die Eröffnung einer Kindertages-Klinik in Liestal im Jahre 1995 und das neue Angebot der Ita-Wegmann-Klinik in Arlesheim im Bereich der stationären kindermedizinischen Versorgung lassen die „Fallzahlen" insbesondere für das Kinderspital Basel als Universitätsklinik unter qualitativen und kostenmässigen Gesichtspunkten kritisch werden. Der Betrieb der beiden Spitäler als gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten soll das Angebot einer kindergerechten universitären medizinischen Versorgung für die beiden Halbkantone erhalten und langfristig sicherstellen. Das künftige gemeinsame Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten soll aus den bestehenden Verwaltungsstrukturen herausgelöst und als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt den Versorgungsauftrag und den universitären Auftrag in Lehre und Forschung auf dem Gebiete der Kindermedizin erfüllen. Die gemeinsame Institution soll ihren Betrieb auf den 1. Januar 1999 aufnehmen. Die Vorlage richtet sich an den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt und an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft, mit dem Ziel, einen Projektierungskredit von 1,8 Mio Franken für die Vorbereitung der Gründung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten zu erwirken. Der Kredit soll durch beide Kantone zu gleichen Teilen getragen werden und die Kosten für die Vorbereitungsarbeiten bis zur Inbetriebnahme der gemeinsamen Institution am 1. Januar 1999 abdecken. 3 Ausgangslage / heutige Organisation In der Region Basel bestehen auf vergleichsweise engem Raum drei öffentliche Kinderkliniken (auch Lörrach verfügt über eine gut ausgebaute Kinderklinik). Im Juli 1995 hat zudem die Kinder-Tagesklinik Liestal (eine private AG) ihren Betrieb aufgenommen und auch die Ita-Wegmann-Klinik in Arlesheim hat neu ein stationäres kindermedizinisches Angebot. Die medizinische Entwicklung (immer mehr kann ambulant oder teilstationär gemacht werden), die wachsende Zahl der freipraktizierenden Kinderärzte und Kinderärztinnen und Veränderungen der ausserkantonalen Nachfrage als Folge des neuen Krankenversicherungsgesetzes lassen die Fallzahlen insbesondere für das Kinderspital Basel als Universitätsklinik unter qualitativen und kostenmässigen Gesichtspunkten kritisch werden. Am 21. Juni 1992 wurde in Basel-Stadt die Volksinitiative „zur Rettung des Kinderspitals in Basel" deutlich angenommen. Damit war das zuvor erarbeitete Projekt für eine gemeinsame Kinderklinik mit Standort Bruderholz nicht mehr realisierbar. Mit der Ergänzung des Basler Spitalgesetzes wurde der Entscheid der Volksinitiative festgeschrieben. Ein zusätzlicher Absatz in § 2 lautet: „Er (sc. der Kanton) betreibt eine Kinderklinik auf Kantonsgebiet." Die Gesetzesrevision wurde in einer zweiten (obligatorischen) Volksabstimmung am 12. Juni 1994 gutgeheissen. Am 24. September 1995 wurde in Basel-Landschaft die Volksinitiative „für eine gemeinsame Kinderklinik beider Basel" ebenfalls deutlich abgelehnt. Der Weg zu einem gemeinsamen Universitäts-Kinderspital mit Standort „Bruderholz" und Baselbieter Trägerschaft ist somit durch Volksentscheide in Basel-Stadt verbaut. Eine Schliessung der Kinderklinik „Bruderholz" ist für den Kanton Basel-Landschaft nicht opportun. Um unter diesen Randbedingungen eine bestmögliche Spitalversorgung der Kinder unserer Region und den Fortbestand des Universitäts-Status in der Kindermedizin zu gewährleisten, haben das Sanitätsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft nach Wegen zu einer engeren Zusammenarbeit in der Betreuung kranker Kinder gesucht und ein Kooperationsmodell in Erwägung gezogen. Sie beauftragten am 24. April 1995 das Unternehmen BRAINS, Berater im Gesundheits- und Heimwesen, die Machbarkeit eines gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten zu beurteilen. Als Orientierungsrahmen wurde die Rechtsform der selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts erwogen. Der Auftragnehmer lieferte seinen Bericht am 27. Juli 1995 ab. Er sah im Rahmen dieser Analyse auf der „sachlichen" Ebene keine grösseren Probleme und Hindernisse mit Bezug auf die Realisierbarkeit eines gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten. Erhebliche Schwierigkeiten wurden bei der aktuellen Bewusstseinslage von Beteiligten geortet. In finanzieller Hinsicht kam die Grobanalyse zum Schluss, dass bei einem gemeinsamen Betrieb die Kosten am Basler Kinderspital gesenkt, die Aufwendungen an der Kinderklinik Bruderholz erhöht würden. Einige Kenndaten der öffentlichen Kinderkliniken in Basel-Stadt und Basel-Landschaft zeigen, einander gegenübergestellt, folgendes Bild:
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