97/17; Öffentlicher Verkehr (Teil 4)
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Entwurf
Landratsbeschluss Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 1997 - 2001 Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 und auf das Dekret über das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr vom 17. Mai 1990, beschliesst: 1. Dem Generellen Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 1997 - 2001 wird zugestimmt. 2. Mit dem Generellen Leistungsauftrag sind festgelegt: 2.1 Das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel mit der Zuordnung der einzelnen Linien zum Hauptangebot (A) bzw. Grundangebot (B). (Siehe Beilage "ÖV-Linien und deren Zuordnung"). 2.2 Die Linienführung gemäss Plan (siehe Beilage "Plan über das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel im Kanton Basel-Landschaft). 2.3 Die Tarifpolitik gemäss den Leitlinien (siehe Landratsvorlage Punkt 4.4). 2.4 Die Weiterführung des bisherigen Angebotes und Ergänzung durch die unter Punkt 4.2 aufgeführten, geplanten Änderungen. 2.5 Das Finanzprogramm (siehe Beilage "Zusammenstellung des Finanzprogrammes für den 3. Generellen Leistungsauftrag 1997 - 2001"). 3. Folgenden Anträgen wird zugestimmt: 3.1 Das überwiesene Postulat 89/24 von Landrat Max Ribi betreffend direkte Tramlinie von Allschwil zum Bahnhof Basel SBB ist als geprüft abzuschreiben. 3.2 Das überwiesene Postulat 89/118 der Fraktion der Grünen betreffend Einführung von sogenannten Duo-Bussen im Kanton Basel-Landschaft ist als geprüft abzuschreiben. 3.3 Das überwiesene Postulat 94/230 von Landrat Heinz Aebi betreffend Fahrplanverfahren SBB-Linie Laufen - Basel (Regionalzüge) ist als geprüft und erfüllt abzuschreiben. |
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