1997-17
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| Der 2. Generelle Leistungsauftrag läuft Ende Mai 1997 aus. Ziel dieser Vorlage ist es daher, rechtzeitig einen 3. Generellen Leistungsauftrag für die Jahre 1997 bis 2001 beschliessen zu lassen. Als gesetzliche Grundlagen sind unverändert das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie das Angebotsdekret zu nennen. Neu hinzu kommt das revidierte Eisenbahngesetz, welches den Kanton neu zur Mitfinanzierung von Leistungen beim SBB-Regionalverkehr sowie bei allen Postautolinien verpflichtet. Während der 2. Generelle Leistungsauftrag ganz im Zeichen der Konsolidierung und Optimierung des ÖV-Angebotes stand, sind mit dem vorliegenden Leistungsauftrag wieder Angebotsverbesserungen geplant, und zwar sowohl auf der Schiene wie auch auf Buslinien. Die neuen Angebote - meist Ergänzungen und/oder Verbesserungen bestehender Angebote - sollen dazu beitragen, den öffentlichen Verkehr in unserem Kanton noch attraktiver zu gestalten. Die geplanten Angebotsverbesserungen werden nur im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden realisiert, da diese gemäss geltendem ÖV-Gesetz einen Teil zur Deckung der Betriebsfehlbeträge beitragen müssen. Für die Dauer des 3. Leistungsauftrages müssen Kanton und Gemeinden jährlich durchschnittlich 23.6 Mio. Franken zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufwenden. Unverändert sind auch die von der öffentlichen Hand zu leistenden Beiträge an die verbilligten Abonnemente des Tarifverbundes sowie an Investitionen der konzessionierten Transportunternehmen. |
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