97/17; Öffentlicher Verkehr (Teil 3)
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| 5. Parlamentarische Vorstösse Zwei überwiesene Postulate betreffen den weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs, ein drittes Postulat beinhaltet die Prüfung zur Einführung von Duo-Bussen. a) Postulat 89/24 von Max Ribi betreffend direkte Tramlinie von Allschwil zum Bahnhof Basel SBB Das am 30. Januar 1989 eingereichte und am 20. November 1991 überwiesene Postulat lautet wie folgt: " Allschwil hat eine gute Tramverbindung in die Stadt Basel und Riehen (Tram Nr. 6). Die Basler Verkehrs-Betriebe haben das Platzangebot in den letzten Jahren verbessert. Das ist anerkennenswert. Wir sind der Meinung, dass Allschwil mit seinen rund 18'000 Einwohnern auch eine direkte Tramverbindung zum Bahnhof SBB benötigt. Das Umsteigen an der Haltestelle Brausebad ist mit Gepäck umständlich und braucht Zeit. Ein erster Anfang wurde mit dem direkten Frühkurs (Allschwil Dorfplatz ab 6.34 Uhr, Bahnhof SBB an 6.50 Uhr) gemacht. Dieses Angebot sollte unbedingt noch weiter ausgebaut werden. Der Einwohnerrat Allschwil hat am 20.1.1988 mit der einstimmigen Überweisung eines gleichlautenden Postulates seinen Willen für die Schaffung einer direkten Tramlinie zum Bahnhof SBB bekundet. Hand in Hand mit den Verbesserungen und dem erhöhten Angebot der Bahnen müssen die Tram- und Busverbindungen zu den Bahnhöfen verbessert werden. Riehen hat seit kurzem zwischen 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.30 bis 19.00 Uhr mit der Tramlinie 2 via Eglisee-Mustermesse-Wettsteinbrücke-Bankverein eine direkte Verbindung zum Bahnhof SBB erhalten. Warum nicht auch eine solche Linie für Allschwil schaffen?
Antrag: Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung: Das Postulat wurde im Rahmen der Landratsvorlage 92/277 betreffend Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages für die Jahre 1993 - 1997 behandelt. Der Regierungsrat beantragte dem Landrat aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung, das Postulat als geprüft abzulehnen. Der Landrat hingegen beschloss am 3. Mai 1993, das Postulat zur weiteren Prüfung stehenzulassen. An den in der Antwort des Regierungsrates zum Postulat vorgebrachten Randbedingungen und Argumenten hat sich bis heute wenig geändert. Die 1992 von der ÖV-Fachstelle des Kantons Basel-Stadt geschätzten Investitionskosten in der Grössenordnung von 0.6 - 1.8 Mio. Franken (Preisbasis 1992) bleiben bestehen. Die Einsatzlinie 2, die 1992 als mögliche Verbindung zwischen Allschwil und dem Bahnhof Basel SBB während der Spitzenstunden vom Kanton Basel-Stadt angeboten worden war und jährliche Betriebskosten von ca. 1.5 Mio. Franken zur Folge gehabt hätte, steht heute allerdings nicht mehr zur Verfügung. Überprüfungen seitens der Basler Verkehrs-Betriebe vom November 1996 haben jedoch gezeigt, dass anstelle der ursprünglich vorgesehenen Einsatzlinie 2 zu denselben Konditionen ein Tram-Shuttle angeboten werden kann. Für jährliche Betriebsmehrkosten in der Grössenordnung von ca. 1.2 Mio. Franken ist als Variante in der Morgen- und Abendspitze auch ein Bus-Shuttle denkbar. Ein Bus-Shuttle hätte den Vorteil, dass keine hohen Investitionskosten in den Umbau der Tramendschlaufe getätigt werden müssten. Die genannten Kostenschätzungen für Tram- bzw. Bus-Shuttle beinhalten in Abweichung zum Territorialprinzip jeweils auch die auf BS-Gebiet entstehenden Aufwendungen, da nach Aussagen des Kantons Basel-Stadt für ein derartiges Zusatzangebot kein Bedarf besteht. Der Kanton Basel-Stadt hat eine weitere Möglichkeit aufgezeigt, um das Postulat Ribi zu erfüllen. Es handelt sich dabei um die Verlängerung der Tramlinie 8 via Binningerstrasse bis Allschwil. Bei mit den eingangs erwähnten Varianten vergleichbarem Kursangebot und vergleichbarer Betriebszeit ergäben sich jährliche Betriebsmehrkosten von ca. Fr. 720'000.-- und mindestens 0.6 Mio. Franken an Investitionskosten für das notwendige 2. Gleis bei der Endschlaufe in Allschwil. Hinzu kommen bei der genannten Variante weitere Investitionskosten in der Grössenordnung von ca. 30 Mio. Franken für den Gleisbau in der Binningerstrasse in Allschwil. Als Folge der hohen Investitionskosten für die Verlängerung der Tramlinie 8 ist davon auszugehen, dass sich die Betriebszeit nicht nur auf die Hauptverkehrszeiten beschränken wird, so dass auch mit einem weiteren Anstieg der Betriebskosten zu rechnen ist. Aus planerischer Sicht ergeben sich aus einer Verlängerung der Linie 8 wesentlich mehr Vorteile als durch die Führung direkter Kurse zum Bahnhof Basel SBB mit der Linie 6, so z.B. bessere Erschliessung der im Süden Allschwil's gelegenen Siedlungsgebiete sowie Anbindung von Allschwil an den Bahnhof SBB mit gleichzeitiger Anbindung ans Stadtzentrum. Die Verlängerung der Tramlinie 8 sollte daher aus der Sicht der Fachleute beider Kantone als "Option" ein Bestandteil der ÖV-Planung bilden. In Anbetracht der Tatsache, dass ca. 80 % der Allschwiler Wegpendler ihr Ziel auf städtischem Gebiet haben, ist Allschwil mit dem heutigen ÖV-Angebot gut bedient. Der Wunsch der Gemeinde Allschwil nach zusätzlichem ÖV-Angebot mit Direktfahrten zum Bahnhof Basel SBB ist verständlich und würde wesentlich zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs beitragen. Der Regierungsrat ist sich dieser Tatsache bewusst. Mit Blick auf die hohen Investitions- und Betriebskosten, die für eine derartige Attraktivitätssteigerung notwendig wären, und in Anbetracht der derzeit prekären finanziellen Situation, in der sich der Kanton Basel-Landschaft befindet, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, die postulierte Massnahme zu finanzieren. Der Regierungsat ist jedoch bereit, Direktverbindungen Allschwil - Bahnhof Basel SBB erneut zu prüfen, wenn bessere finanzielle Voraussetzungen gegeben sind. Das Postulat Ribi ist geprüft und im heutigen Zeitpunkt abzulehnen. Es ist aus den obenerwähnten Erwägungen abzuschreiben. b) Postulat 89/118 der Fraktion der Grünen, Lausen, betreffend Einführung von sogenannten Duo-Bussen im Kanton Basel-Landschaft Das am 8. Mai 1989 eingereichte und am 20. November 1991 überwiesene Postulat lautet wie folgt: " 1981 wurde durch die "Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (Cost)" eine Aktion eingeleitet, welche die Einsatzmöglichkeiten und Vorteile von sogenannten Duo-Bussen abzuklären hatte. Das Cost-Mitglied Schweiz übernahm insbesondere die Abklärung der Zuverlässigkeit, des Unterhalts, der Sicherheit, der Nominierung und der Wirtschaftlichkeit von Duo-Bussen. Der Duo-Bus (oder Bimode-Bus) kann als Trolleybus elektrisch oder als Dieselbus thermisch betrieben werden. Er verbindet Vorteile des wirtschaftlichen und sauberen Trolleybusses mit Vorteilen des beweglichen und störungsarmeren Dieselbusses. Am besten eignen sich Duo-Busse für Überlandstrecken, die in Stadtzentren oder -peripherien führen. Wird auf Überlandstrecken vorwiegend mit Dieselbetrieb gefahren, bietet sich in stadtnahen, verkehrsbelasteten Gebieten der Trolleybus an, ohne dass deswegen die Fahrgäste einen zeitraubenden, die Busbetriebe einen aufwendigen Buswechsel vorzunehmen haben. Der Duo-Bus erlaubt z.B. eine leichtere, raschere Erschliessung von neuen Wohnquartieren oder das Umfahren von Strassenverstopfungen und Verkehrszusammenbrüchen, ermöglicht das Ausweichen bei Baustellen oder die Betriebssicherheit bei störungsanfälligen Wintersituationen usw. Die Stadt Fribourg hat sich für 12 dieser Bimode-Busse entschieden, die ersten Exemplare sind bereits in Betrieb. Die seit 1981 geleistete Projektierung und Realisierung erlaubt es heute, ein ausgereiftes, vorteilhaftes Neuangebot im öffentlichen Verkehr aufzunehmen. In diesem Sinn wird die Regierung beauftragt, ein Projekt zur Einführung von Duo-Bussen auf allen Linien, die von der Landschaft ins Zentrum von Basel oder in dessen Peripherie führen, erarbeiten zu lassen. Dieses Projekt soll einen Zeitplan enthalten, der eine sinnvolle Auswechslung bestehender Busse enthält. Ferner soll eine Energie- und Umweltbilanz sowie eine Kosten-/Nutzenanalyse (inkl. Energie-/Umweltbilanz!) erstellt werden. Zudem soll die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt geprüft werden. In erster Linie sind die Bus-Linien 70, 64, 63, 61 und 37 in dieses Projekt einzubeziehen. " Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung: Aufgrund der positiven technischen Entwicklung des Dieselmotors in den letzten Jahren und der Tatsache, dass er ökonomisch betrachtet nach wie vor die günstigste Lösung darstellt sowie aufgrund der Weiterentwicklung alternativer Treibstoffe (z.B. Methanol, Ethanol, komprimiertes Erdgas, Wasserstoff, etc.) hat der Trolleybusbetrieb weltweit nach einem vermeintlichen Aufschwung ab 1982 und einer zwischenzeitlichen Stagnation heute sogar an Terrain eingebüsst. Trolleybusse sind vergleichsweise emissionsarm, aber bezüglich Betrieb relativ teuer. Andererseits sind Busse mit Antriebssystemen auf der Basis fossiler Energieträger (z.B. Dieselöl oder Erdgas) kostengünstiger, weisen jedoch im Vergleich zu Trolleybussen Nachteile bei den Umweltwirkungen auf. Die Beschaffung und der Einsatz von Duo-Bussen, wie im Postulat gewünscht, sind nur sinnvoll als Ergänzung zu Trolleybusbetrieben. Sie werden auf Strecken eingesetzt, welche nur teilweise - auf städtischem Gebiet - elektrifiziert sind. Dadurch entfällt für Fahrgäste aus Vororten das Umsteigen von einem Auto - in einen Trolleybus. Dennoch hat dieser Bustyp bei den Transportunternehmen nicht nur Befürworter gefunden, da vor allem bei im Winter schwierigen Verhältnissen sowie bei Strecken mit grösseren Steigungen die Motorenleistung zu wünschen übrig lässt. Der Einbau entsprechend starker Motoren ist zwar möglich, jedoch müssen auch hier Kosten und Nutzen gegeneinander abgewogen werden. Im Kanton Basel-Stadt sind Abklärungen im Gange, welcher Bustyp für die Zukunft am besten geeignet ist. Beschlüsse sind noch keine gefasst worden, jedoch hat sich bei den Basler Verkehrs-Betrieben eine Tendenz zu Erdgasbussen anstelle von Dieselbussen abgezeichnet. Die Diskussionen um die gemäss Bus-NOPTS geplante Verknüpfung der Trolleybuslinie 34 und der Buslinie 37 (Erdgasbusse) und die Frage nach dem einzusetzenden Bustyp ist noch nicht abgeschlossen. Die Idee des Einsatzes von Duo-Bussen stösst bei den Transportunternehmen auf Skepsis. Im Kanton Basel-Landschaft drängt sich keine Umstellung der Busflotte auf, da das Kursangebot auf den BL-Buslinien zu wenig dicht ist, als dass sich die Vorteile eines Trolleybusbetriebes mit den hohen Folgekosten rechtfertigen liessen. Zudem stehen heute mehrheitlich neue, umweltfreundliche Dieselbusse im Einsatz, die mit Oxicat ausgerüstet sind und mit schwefelarmem Diesel betrieben werden. Mit Ausnahme der Stickstoffoxyd-Werte werden die ab dem Jahr 2000 geplanten Abgaswerte für Dieselmotoren bereits heute unterschritten. Für die Reduktion der Stickstoffoxyd-Werte ist ein spezieller Katalysator in Entwicklung. Die einzig denkbaren Linien im Kanton Basel-Landschaft, für die eine Umstellung auf Trolleybusbetrieb diskutiert werden kann, sind die bereits erwähnte Buslinie 37 (Teilstrecke Binningen - Bruderholz) und die Linie 70, die als einzige BL-Buslinie städtisches Gebiet befährt. Da jedoch nur ca. 10 % der gesamten Streckenlänge der Linie 70 auf städtischem Gebiet liegt und somit trolleybuswürdig eingestuft werden könnte, 90 % der Streckenlänge hingegen als Überlandlinie gilt und folglich mit Duo-Bussen befahren werden müsste, spricht das Kosten-/Nutzen-Verhältnis eindeutig für die Beibehaltung der heutigen, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Dieselbusse. Sollten Alternativen geprüft werden müssen, stünden für unseren Kanton nach heutigen Erkenntnissen Erdgasbusse an vorderster Stelle. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die technische Entwicklung im Fahrzeug- und Motorenbau ebenso wie die Entwicklung alternativer Treibstoffe von den Transportunternehmen in unserem Kanton laufend mitverfolgt und wo nötig und möglich auch umgesetzt wird. Das Postulat der Fraktion der Grünen kann aus den vorgenannten Gründen als geprüft abgeschrieben werden. c) Postulat 94/230 von Heinz Aebi, SP, Nenzlingen betreffend Fahrplanverfahren SBB-Linie Laufen - Basel (Regionalzüge) Das am 31. Oktober 1994 eingereichte und am 26. Januar 1995 überwiesene Postulat lautet wie folgt: " Der Fahrplanwechsel 1993 hat den Benützern der Regionalzugslinie Laufen - Basel sowie der PTT-Linien ab und nach Grellingen, Zwingen und Laufen zum Teil massive Verschlechterungen gebracht. Ausgangspunkt war die Streichung des SBB-Regionalverkehrs zwischen Laufen und Delémont. In diesem Monat ist das Fahrplanverfahren 1995/97 angelaufen. Somit ergibt sich die Gelegenheit, Verbesserungen des Fahrplans durch Korrekturen oder durch Wiederherstellung des Fahrplans 1991/93 herbeizuführen. Ich bitte daher den Regierungsrat, zu prüfung und zu berichten - wie der 30 Minuten-Takt (Schnellzüge/Regionalzüge ab Laufen) auf der Linie Laufen - Basel wieder hergestellt werden kann und welche zusätzlichen Kosten daraus allenfalls entstehen würden. - wie allenfalls - ohne die Wiederherstellung des Fahrplans 1991/93 - die Regionalzüge Laufen - Basel ab Basel wieder benutzerfreundlich an die regionalen und nationalen Linien angeschlossen werden können. - wie und mit welcher Kostenfolge die PTT-Linien Grellingen - Bretzwil - Nunningen und Grellingen - Himmelried - Nunningen in Grellingen wieder an jeden Regionalzug angeschlossen werden können, falls eine Rückkehr zum Fahrplan 1991/93 nicht mehr möglich sein sollte. " Der Regierungsrat nimmt wie folgt zum Postulat Stellung: Aufgrund des revidierten Eisenbahngesetzes müssen sich die Kantone neu am Regionalzugverkehr der SBB finanziell beteiligen (ebenso an sämtlichen von den Postautos zu erbringenden Leistungen). Die Kantone treten somit gegenüber den SBB (und dem Postauto) künftig als Besteller auf. Für das Laufental sind folgende Massnahmen bereits eingeleitet: Auf Fahrplanwechsel 1. Juni 1997 werden die Regionalzüge wieder wie vor dem Fahrplanwechsel 1993 im Sinne einer Durchmesserlinie vom Laufental ins Ergolztal und umgekehrt verkehren. Zudem wird ein zusätzliches Kurspaar Laufen - Basel - Laufen angeboten, und ein heute in Zwingen endendes Zugspaar wird bis Laufen verlängert. Zusammen mit den notwendigen Anpassungen der Fahrpläne der Postautolinien im Laufental sowie den bestehenden Schnellzügen wird künftig wieder ein gutes Angebot bereitgestellt. Die für Kanton und Gemeinden anfallenden Kosten bilden bereits Bestandteil des Finanzprogrammes. Mit diesen Erläuterungen ist das Postulat als geprüft und erfüllt abzuschreiben. 6. Ergebnisse der Vernehmlassung Mit Schreiben vom 17. September 1996 wurden alle 86 Gemeinden des Kantons, sechs Transportunternehmen (AAGL, BLT, BVB, Post NWCH, SBB, WB) sowie die Finanz- und Kirchendirektion eingeladen, bis 25. November 1996 zum Berichtsentwurf betreffend "Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages für die Jahre 1997 - 2001" Stellung zu nehmen. In der Zwischenzeit wurden 4 Verkehrskonferenzen durchgeführt, und zwar am: 24.10.1996 in Laufen für alle BL-Gemeinden im Laufental 04.11.1996 in Oberwil für die Gemeinden im unteren Baselbiet 06.11.1996 in Sissach für die Gemeinden im oberen Baselbiet 11.11.1996 in Liestal für die Gemeinden im Raum Liestal, im Waldenburger- und Reigoldswilertal Die Verkehrskonferenzen hatten zum Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Grundlagen des Generellen Leistungsauftrages, die Grundzüge des Betriebsangebotes sowie des Finanzprogrammes auch mündlich zu informieren und eventuelle Fragen im Hinblick auf die Vernehmlassung zu beantworten. Insgesamt 38 Gemeinden und die kantonale Finanz- und Kirchendirektion haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Der Berichtsentwurf wurde mehrheitlich gut aufgenommen und der Wille der Regierung, das Angebot im öffentlichen Verkehr weiterhin zu optimieren und ein tragbares Kosten-/Nutzen-Verhältnis anzustreben, wurde unterstützt. Massive Angebotsausdehnungen oder Wünsche nach neuen Linien, die über die im Berichtsentwurf vorgesehenen Massnahmen hinausgehen, wurden nicht geäussert. Im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinden waren auch die zu leistenden Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr ein Thema, welches jedoch nicht Bestandteil des Generellen Leistungsauftrages sondern der noch hängigen Revision des kantonalen ÖV-Gesetzes ist. Bemängelt wurde von einigen Gemeinden die Tatsache, dass keine aktuellen Frequenzzahlen zur Verfügung gestellt werden können, die eine Beurteilung des Kursangebotes im Detail erlauben. Ferner waren einige Gemeinden der Meinung, die dem Finanzprogramm zugrundegelegte Teuerung von 3 % sei nicht zeitgemäss und demzufolge zu reduzieren. Die im Finanzprogramm (Beilage 2) unter Punkt 1b und c aufgeführten, geplanten Massnahmen wurden explizit nicht in Frage gestellt. Darüber hinaus sind folgende Wünsche zur Prüfung eingegangen: Bezirk Arlesheim
Gemeinde Arlesheim (Bemerkung: Bereits vor 4 Jahren wurden den betroffenen Gemeinden diesbezüglich Vorschläge unterbreitet. Damals sprachen sich aus Kostengründen 2 von 4 Gemeinden gegen die Realisierung aus).
Gemeinde Reinach
Gemeinde Allschwil Bezirk Sissach
Gemeinde Häfelfingen
Gemeinde Tecknau
Gemeinde Zunzgen Bezirk Waldenburg
Gemeinde Bennwil Eingegangene Vorschläge für Fahrplanänderungen sind nicht Bestandteil dieses Berichtes, werden jedoch entgegengenommen und - wenn möglich - im Rahmen der Fahrplanüberarbeitungen realisiert. Von Seiten der Transportunternehmen gingen keine Stellungnahmen ein. Die kantonale Finanz- und Kirchendirektion bemängelt im vorgelegten Bericht fehlende, klare Zielvorgaben, nach welchen später auch eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden kann. Sie schlägt z.B. vor Standards zu definieren, deren Erreichung regelmässig geprüft werden kann. Bei Nichterreichen der Standards sind Linien einzustellen bzw. alternative Lösungen zu suchen. Wie einzelne Gemeinden erachtet auch die Finanz- und Kirchendirektion die dem Finanzprogramm für die Jahre 1997 - 2001 zugrundegelegte Teuerung von 3 Prozent als deutlich zu hoch. Sie empfiehlt, für den erwähnten Zeitraum mit einer jährlichen BIP-Zuwachsrate von 1.5 Prozent zu rechnen. Beide Punkte sind mit folgender Begründung abzulehnen: Es ist nicht Aufgabe des Generellen Leistungsauftrages, Zielvorgaben bzw. Standards zu formulieren, mit denen später Erfolgskontrollen durchgeführt werden können und diese vom Landrat beschliessen zu lassen. Der Inhalt des Generellen Leistungsauftrages ist in § 4 Absatz 2 ÖVG festgelegt und ist auf Seite 3 Pkt. 2 detailliert aufgeführt. Beim vom Landrat alle 4 Jahre zu genehmigenden Generellen Leistungsauftrag geht es in erster Linie um eine politische Willensäusserung und das Zurverfügungstellen des dafür notwendigen Finanzrahmens, der bisher nie ausgeschöpft werden musste. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet der Abschluss kostengünstiger Detail-Leistungsaufträge. Eine Erfolgskontrolle des bestehenden Kursangebotes ist selbstverständlich und wird - wo immer die notwendigen Grundlagen vorliegen - laufend durchgeführt. Aufgrund des neuen Eisenbahngesetzes (EBG) und der damit verbundenen zusätzlichen Kostenbeteiligung am SBB-Regionalverkehr und an den Postautolinien ist es unerlässlich, das Controlling auszubauen und in Zusammenarbeit mit dem Bund und allen Kantonen zu vereinheitlichen, da zahlreiche ÖV-Linien kantonsüberschreitend sind (im Kanton Basel-Landschaft die Hälfte der ca. 60 Linien). Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Transportunternehmen widmet sich bereits diesem Thema, so dass die Hinweise der Finanz- und Kirchendirektion auf fruchtbaren Boden fallen. Das dem Finanzprogramm für die Jahre 1997 - 2001 zugrundegelegte Wachstum von 3 % ist nur teilweise teuerungsbedingt. Ein wesentlicher Teil resultiert aus dem Auffangen der im Zeitraum von 1997 - 1999 jährlich sinkenden Kostenbeteiligung seitens des Bundes. Zum allgemein besseren Verständnis wurde der Textteil zu Pkt. 4.5 entsprechend ergänzt. Gestützt auf die in dieser Vorlage gemachten Ausführungen beantragen wir Ihnen, dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen. |
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