97/40; Amtsbericht 1996; Teil 10
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| Regierungsrat / Verwaltung |
| 2 Beziehungen zu anderen Kantonen 2.1 Basel-Stadt Mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hielten wir zwei gemeinsame Sitzungen ab. Dabei behandelten wir unter anderem folgende Themen: Konzept der Tagung "10 Jahre nach Schweizerhalle", Ausbau der Ingenieurschule beider Basel, Trinationale Ingenieurausbildung, Fachhochschule beider Basel, Regionale Sondermüllverbrennungsanlage in Basel, Fusion Ciba-Sandoz, Familiengarten-Areal Reinacherhof, Schiessplatz Allschwilerweiher, Submissionsgesetze Basel-Stadt/Basel-Landschaft, Vollzug des Binnenmarktgesetzes/Kaminfegerwesen, Kulturvertrag, Perspektiven der Medizinischen Fakultät der Universität Basel, Busverbindung Kantonsspital Bruderholz-Bahnhof Basel SBB-Kantonsspital Basel, Ausbau des Euroairports, Hauptversammlung der Versammlung der Regionen Europas, Beitritt zur Fondation des Archives des anciens Evechés de Bâle. Die Zusammenarbeit mit dem Partnerkanton Basel-Stadt findet auf vielen Ebenen und Bereichen statt. Dies ist im Rahmen der schriftlichen Beantwortung (10. September) der Interpellation von Paul Schär über die Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt u.a. (96/45) ausführlich dargestellt worden. Im besonderen berichten wir über: 2.1.1 Rheinschiffahrt Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat Ende 1995 die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit in Rheinschiffahrts- und Hafenangelegenheiten gekündigt. Die Verhandlungen über die neuen Abgeltungen konnten im Berichtsjahr zum Abschluss gebracht werden. Das Konkordat über die künftige Zusammenarbeit der drei Kantone wurde zum Mitbericht aufgelegt. 2.1.2 Urologische Universitätsklinik beider Basel Im April 1996 erfolgte die Berufung von Dr. med. Bernhard Leibundgut, Chefarzt der urologischen Klinik des Kantonsspitals Liestal, zum Professor und Ordinarius für Urologie. Gleichzeitig wählte der Universitätsrat Prof. Dr. B. Leibundgut zum ersten Leiter der Urologischen Universitätsklinik beider Basel und nahm Kenntnis davon, dass die Leitung der neuen Klinikstruktur „Urologische Universitätsklinik beider Basel" im Sinne eines Pilotprojektes für vorerst vier Jahre ins Kantonsspital Liestal verlegt wird. 2.1.3 Medizinische Universitätsklinik Im Juni 1996 genehmigte der Universitätsrat den „Bericht zur Regionalen Struktur Departement Innere Medizin" der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. In einem ersten Schritt wurde die Medizinische Klinik des Kantonsspitals Bruderholz auf den 1. Oktober 1996 in den Status einer Universitätsklinik mit Allgemein Internistischer Ausrichtung erhoben und deren Chef, Herr Prof. Dr. H. Kummer, zum Ordinarius für Allgemeine Innere Medizin ernannt. Die Medizinische Klinik des Kantonsspitals Liestal wird in einem zweiten Schritt ebenfalls den Statuts einer Universitätsklinik erlangen. 2.1.4 Universitäre Pädaudiologie Die Pädaudiologie befasst sich mit der Diagnostik und Behandlung der kindlichen Schwerhörigkeit. Die beiden Kantone regelten im Januar 96 vertraglich die interkantonale Arbeitsteilung im Bereich der universitären Pädaudiologie. 2.1.5 Gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten Die Projektierungsarbeiten wurden mit grosser Intensität fortgesetzt. Die Betriebsaufnahme des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals ist auf Anfang 1999 geplant. Entsprechende Vorlagen werden den Parlamenten der beiden Kantone Ende 1997 unterbreitet werden. 2.1.6 Augenspital Basel Die Vereinbarung vom 15.12.1987 über den partnerschaftlichen Betrieb des Augenspitals Basel und die gegenseitige Willenserklärung von 1992/1993 über die Fortführung des bisherigen Abrechnungsverfahrens wurden per Mitte 1996 einvernehmlich aufgelöst und durch einen befristeten Vertrag abgelöst. Im neuen Vertrag verpflichten sich die beiden Kantone, für ihre krankenversicherten Einwohnerinnen und Einwohner Beiträge an die ungedeckten Kosten der stationären Behandlung in der Allgemeinen Abteilung des Augenspitals Basel, bzw. der Augenabteilung des Kantonsspitals Liestal zu leisten. Neu an diesem Vertrag ist somit die Gegenseitigkeit. Bezüglich der Kostenbeteiligung wurden ebenfalls neue Wege beschritten und feste Pflegetagskosten vereinbart. 2.1.7 Kinderkrankenschwesternschule am Basler Kinderspital Aufgrund der Neuen Ausbildungsbestimmungen (NAB) des Schweizerischen Roten Kreuzes erfolgte eine Zusammenlegung der fünf bestehenden Schulen für Krankenpflege im Kanton Basel-Stadt zu einer einzigen „Schule für Gesundheits- und Krankenpflege". Die bisherigen Ausbildungskurse für Kinderkrankenschwestern werden nicht mehr angeboten. Der letzte Kurs findet im Herbst 1998 seinen Abschluss. Die Vereinbarung vom 17. Februar 1976 über die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Kinderkrankenschwesternschule am Basler Kinderspital konnte somit per 31. Dezember 1998 gekündigt werden. 2.1.8 Regionale Spitalstatistik beider Basel Auf der Grundlage des Bundesstatistikgesetzes vom 1. August 1993 sowie des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind die Kantone vom Bund beauftragt, eine Statistik der stationären Betriebe des Gesundheitswesens zu führen. Ziel dieser Statistik ist es, gesamtschweizerisch vollständige und vergleichbare Daten zu erheben. Im Rahmen der Regionalen Spitalstatistik führen die beiden Basler Kantone seit 1987 eine gemeinsame Datenerhebung in den Spitälern durch. Die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben am 24. August 1994 eine Vereinbarung geschlossen, mit dem Ziel, die seit 1987 bestehende Form der Regionalen Spitalstatistik zu verbessern. Zurzeit werden die Weichen für das gemeinsame Projekt neu gestellt, um die Vorgaben des Bundes in das regionale Projekt einzubeziehen. 2.1.9 Spitalplanung BS/BL Wie bereits im Amtsbericht des Regierungsrates 1995 dargelegt, haben die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und das Sanitätsdepartement Basel-Stadt der Firma Brains je einen Auftrag zur Aktulisierung der Grundlagen betreffend die stationäre Versorgung der Bevölkerung erteilt. Basierend auf den beiden Berichten erarbeitete Brains im Berichtsjahr Überlegungen für eine regionale Spitalplanung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. 2.1.10 Gemeinsames Submissionsgesetz BS/BL Durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Sozialpartner und der Verwaltungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, wird der Entwurf eines gemeinsamen Submissionsgesetzes beider Basel zuhanden der Regierungen erarbeitet. Per 1. Juli 1998 tritt das Binnenmarktgesetz vollumfänglich in Kraft; d.h. auch der formale Rechtsschutz ist durch die Kantone zu gewährleisten. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch das neue Submissionsgesetz in unserem Kanton in Kraft treten. Ziel ist es, die Vorlage im Spätsommer 1997 dem Landrat vorzulegen und per Ende 1997 in die Vernehmlassung zu geben. 2.1.11 Arbeitsgruppe Dreispitz Die Vereinbarung über den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetze und der darauf basierenden Verordnungen auf dem Dreispitz-Areal ist grundsätzlich zur Unterzeichnung durch die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft bereit. Der Vollzug dieser beiden Gesetze würde damit umfassend durch den Kanton Basel-Stadt vorgenommen. Da die Zustimmung der Gemeinde Münchenstein betreffend einem Abtreten der entsprechenden Kompetenzen im Bereich Gewässerschutz an den Kanton Basel-Stadt bis Ende 1996 noch nicht vorlag, konnte die Ratifizierung nicht vorgenommen werden. 2.1.12 Universität Basel Nachdem der Universitätsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt am 1. Januar in Kraft getreten ist, nahm der Universitätsrat seine Tätigkeit auf. Am 1. März wurde das Universitätsstatut erlassen, welches die wichtigste organisatorische Grundlage für die selbstverwaltete Universität bildet. 2.1.13 Fachhochschule beider Basel Im Sommer wurde das Genehmigungsgesuch beim Bundesrat eingereicht. Anschliessend wurde der Fachhochschulvertrag und die dazugehörige Landratsvorlage als partnerschaftliches Vorhaben mit dem Kanton Basel-Stadt ausgearbeitet und vom Regierungsrat an den Landrat zur Beratung und Ratifizierung überwiesen. Der Vertrag ist geografisch und fachlich so offen ausgestaltet, dass Kooperationen mit anderen Kantonen und in zusätzlichen Fachbereichen zukünftig möglich ist. 2.1.14 Kulturelles Im Sommer unterbreitete der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft jenem des Kantons Basel-Stadt einen Kulturvertrag zur Regelung der Beiträge für die Abgeltung des zentralörtlichen Kulturangebots zugunsten der ganzen Region. Nach einer längeren Phase der Ungewissheit, ob der Nachbarkanton darauf eintreten würde, zeichnete sich zum Jahresende das Zustandekommen einer entsprechenden Partnerschaft ab. 2.2 Solothurn 2.2.1 Spitalabkommen mit dem Kanton Solothurn Im Berichtsjahr wurden die Verhandlungen für ein neues Spitalabkommen aufgenommen. Das neue Abkommen soll die Spitalvereinbarung aus dem Jahre 1983 ablösen, welche im November 1995 per Ende 1997 gekündigt wurde. Über die Kündigung wurde bereits im Amtsbericht des Regierungsrates 1995 berichtet. Im Bereich der Langzeitpflege konnte für die Jahre 1996 und 1997 eine Übergangslösung bezüglich Kostenabgeltung vereinbart werden. Diese sieht die Abrechnung der Pflegetage nach den Regeln im Alters- und Pflegeheimbereich vor. 2.2.2 Gymnasium Laufen Der neue Vertrag für die bikantonale Trägerschaft des Gymnasiums Laufen ist auf das Schuljahr 1996/97 in Kraft getreten. 2.3 Aargau Aufgrund der anhaltenden Raumnot am Gymnasium (Matur- und Diplomabteilung) und der Diplommittelschule 2 (DMS 2), beide in Muttenz, fasste der Regierungsrat den Beschluss, mit dem Kanton Aargau seien Verhandlungen aufzunehmen, um eine Anpassung des Abkommens zwischen diesen beiden Kantonen zu erzielen. Das Abkommen regelt den aargauischen Schulbesuch an den genannten Schulen und legt das Schulgeld fest, welches der Kanton Aargau dem Kanton Basel-Landschaft entrichtet. So ist im Herbst in drei Sitzungen Übereinstimmung erzielt worden, allerdings unter Ausklammerung der DMS 2, welche der Kanton Aargau nicht ins Abkommen aufnehmen, sondern weiterhin innerhalb des Regionalen Schulabkommens regeln wollte. Der neue Abkommensentwurf bedarf der parlamentarischen Zustimmung in beiden Kantonen. |
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