97/40; Amtsbericht 1996; Teil 14
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| Finanz- und Kirchendirektion Direktor: Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling Stellvertreter: Regierungsrat Eduard Belser 1 Allgemeines Wie bereits im Teil I des Amtsberichts dargelegt wird, lagen die Schwerpunkte der Arbeit der Finanz- und Kirchendirektion im Berichtsjahr einerseits auf die Revisionen des Finanzhaushaltsgesetzes und des Personalgesetzes, wobei im ersten Fall bereits an der Umsetzung gearbeitet werden konnte, während im zweiten Fall die parlamentarische Vorberatung in der Personalkommission aufgenommen wurde. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Informatik, und zwar einerseits in der technischen Abwicklung der Projekte Neues Rechnungswesen, Computerunterstützte Steuerveranlagung (Covela) und, parallel dazu, Aufbau der Bürokommunikation, anderseits in der weiter greifenden Planung. Es ist deshalb im nachfolgenden Bericht ausführlicher als sonst über Informatik berichtet wird (Abschnitte 5 und 6). 1.1 Empfehlungen der GPK Im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Landrates über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vom Juli 1995 bis Juni 1996 (Vorlage 96/40) sind verschiedene Empfehlungen an die Finanz- und Kirchendirektion enthalten. Dazu kann folgendes berichtet werden: „Die Übergabe der Stiftung Kirchen- und Schulgut in die alleinige Verantwortung der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist gelegentlich zu untersuchen" (Ziff. 4.1.7.1): Die Revision des Kirchengesetzes ist in Vorbereitung. Empfehlung der GPK: „Das Kirchengesetz ist mittelfristig an die heutigen Verhältnisse anzupassen (Aufhebung der Oberaufsicht des Regierungsrates)" (4.1.7.2): Die Revision des Kirchengesetzes ist in Vorbereitung. Empfehlung der GPK: „Künftig ist auch der Elternverein für hochbegabte Kinder [folgt Adresse] auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Handschin-Stiftung aufmerksam zu machen" (4.1.7.3): Ist erfolgt. Empfehlung der GPK: „Bis spätestens Ende 1996 ist der Geschäftsprüfungskommission ein Zwischenbericht über das kantonale Subventionswesen vorzulegen" (4.1.7.4): Ein Bericht ist in Vorbereitung. Noch nicht beantwortet worden sind Empfehlungen der GPK aus ihrem Bericht über den Zeitraum Juli 94 bis Juni 95 (Vorlage 95/40). Die damaligen vier Empfehlungen zur Finanz- und Kirchendirektion betreffen ausschliesslich Informatik-Fragen: „Die Probleme der EDV-Anwender sind ernst zu nehmen - wenn nötig ist das Gespräch zu suchen." „Vorschläge der Anwender sind zu überprüfen und nicht unbesehen einer, zwar wünschbaren, Vereinheitlichung zu opfern." „Es ist zu prüfen, ob nicht einzelne Probleme und Aufgaben mit Hilfe unserer EDV-unterrichtenden-Schulen zu lösen wären, besonders da dort offensichtlich genügend Kapazität verfügbar wäre." „Die EDV-Ausbildungsmöglichkeiten der Anwender an unseren EDV-unterrichtenden Schulen zu prüfen und ins Ausbildungskonzept einzubeziehen." Diesen Empfehlungen ist nachgelebt worden; die dahinter stehenden Sachverhalte sind zufriedenstellend geregelt worden. In bezug auf die Wünschbarkeit und Probleme einheitlicher Standards wird auf Abschnitt 6 verwiesen; dieses Gebiet stellt für die EDV-Verantwortlichen fortwährend eine der grössten Herausforderungen dar. Im Abschnitt Bau- und Umweltschutzdirektion der Vorlage 95/40 wird schliesslich ebenfalls eine Empfehlung an die FKD gerichtet: Empfehlung der GPK: „Die FKD soll die Abläufe im Kündigungs- und Anstellungswesen überprüfen. Bei Personaleinstellungen sollen die einzelnen Direktionen mehr Kompetenzen erhalten." Die Erfüllung dieser Empfehlung ist von der Finanz- und Kirchendirektion schon vorher auf verschiedenen Ebenen vorbereitet worden. So wird im Entwurf zum neuen Personalgesetz die Möglichkeit vorgeschlagen, dass Anstellungen künftig dezentral entschieden werden können und nicht vom Gesamtregierungrat vorgenommen werden müssen. Allein dies wird schon eine wesentliche Vereinfachung der Abläufe mit sich bringen. Darüber hinaus hat das Personalamt die Grundlagen für eine administrative Dezentralisierung der Personalarbeit im Detail vorbereitet. 2.1 Staatsrechnung und Fonds Über Aufwand und Ertrag der Verwaltungsrechnung und über die Vermögens- und Investitionsrechnung orientiert die Staatsrechnung 1995 detailliert. Desgleichen gibt sie über die Fonds, die Stiftungen und die Rechnungen in der Verwaltung des Staates Auskunft. 2.2 Handschin-Stiftung Im Jahre 1996 wurden aus der Handschin-Stiftung folgende Stipendien bewilligt:
*) Mit der Genehmigung der neuen Verordnung durch die Regierung (RRB 548 v. 9.3.93) hat sich die Handschin-Stiftung - selbstverständlich im Sinne des Testaments des Stifters - neue Ziele gesetzt. Anlässlich dieser Revision wurde die Stipendienabteilung der Erziehungs- und Kulturdirektion dahin orientiert, dass zulasten der Handschin-Stiftung keine neuen Lehrlingsunterstützungen mehr zu bewilligen sind. Die bereits begonnenen Stipendien wurden jedoch bis zum Lehrabschluss weiter bezahlt. Per Ende 1995 sind diese Unterstützungen ausgelaufen. 3.1 Kantonale Steuern 3.1.1. Allgemeines 1996 bildete bei den natürlichen Personen das zweite Jahr der Veranlagungsperiode 1995/96. Es hatten somit grundsätzlich nur die neu in die Steuerpflicht eintretenden Personen eine Steuererklärung abzugeben. Hingegen mussten die jährlich zu veranlagenden juristischen Personen eine Steuererklärung einreichen. Im Berichtsjahr wurden die Veranlagungsarbeiten fortgesetzt. 3.1.2. Staatssteuer 3.1.2.1 Vermögens- und Einkommenssteuer der natürlichen Personen Von den 1995 noch nicht veranlagten Personen konnten im zweiten Steuerjahr 58’286, wovon 6605 Selbständigerwerbende, eingeschätzt werden. Davon entfallen 43’615 Veranlagungen auf Gemeinden, welche die Unselbständigerwerbenden selbst veranlagen. Bei den am Jahresende noch nicht eingeschätzten Personen handelt es sich zum Teil um Steuerpflichtige, bei denen die Veranlagung wegen Erbschaften, Steuerrepartitionen, Neuzuzug usw. zurückgestellt werden musste. Gegen 946 (629) Einschätzungen wurde Einsprache erhoben. Zusammen mit Pendenzen des letzten Jahres wurden 883 Einsprachen erledigt. 3.1.2.2. Steuern der im Handelsregister eingetragenen natürlichen und juristischen Personen Steuerpflichtig waren 4767 (4715) Aktiengesellschaften, 372 (237) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 290 (290) Genossenschaften, 116 (130) übrige juristische Personen, 1191 (1140) Teilhaber von Personengesellschaften und 3649 (3482) Einzelfirmen. In erster Instanz wurden 132 (83) Einsprachen erledigt. 16 Entscheide wurden an die Kantonale Steuerrekurskommisson weitergezogen. Arbeitsbeschaffungsreserven (nach altem Recht; Gesetz vom 12.5.1952): Der Stand der Rückstellung betrug per 31.12. 1996 unverändert Fr. 28’135.45. Im Berichtsjahr erfolgten keine Veränderungen. 3.1.2.3 Nachsteuern und Bussen Es wurden 92 (90) Nachsteuerfälle gemäss den §§ 151/152 StG behandelt. Die ausgefällten Nachsteuern, Bussen und Verzugszinsen betrugen Fr. 1’565’040.45 (Fr. 2’618’140.-). Ferner wurden in 5 (22) Nachsteuerfällen gemäss den §§ 146 und 164 StG Fr. 105’522’65 (Fr. 294’264.65) Nachsteuern und Verzugszinsen erhoben. Gegen die Nachsteuer- und Bussenverfügungen wurden 13 (3) Einsprachen eingereicht. Gestützt auf § 154 StG wurden 2832 (1062) Ordnungsbussen von insgesamt Fr. 341’052.- (Fr. 158’351.-) ausgefällt. An Nachsteuern, Bussen (inkl. Ordnungsbussen) und Verzugszinsen wurden 1996 total Fr. 2’011’615.10 (Fr. 3’070’755.65) in Rechnung gestellt. Von den 390 (367) behandelten Fällen konnten 287 (252) im ordentlichen Veranlagungsverfahren nachbesteuert werden. 3.1.3 Immobilien 3.1.3.1 Grundstückgewinnsteuern Es wurden 3825 Fälle registriert. Veranlagungen wurden 2182 (2051) vorgenommen, wovon 1056 (1140) oder 48,39 % (55,58 %) ohne steuerbaren Gewinn waren. 1679 (1277) Fälle waren gemäss Steuergesetz von der Grundstückgewinnsteuer befreit. Der Steuerertrag ist von Fr. 35’301’669.35 auf Fr. 39’266’400.25 angestiegen. Am Ertrag sind die Bezirkschreibereien wie folgt beteiligt:
Es gingen 96 (71) Einsprachen ein. Von diesen und früheren Einsprachen konnten 91 (71) erstinstanzlich durch die Steuerverwaltung erledigt werden. 20 (13) Entscheide wurden an die kantonale Steuerkommission und 2 (2) an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Von den laufenden und früheren Einsprachen sind 47 (42) noch unerledigt. 24 (22) Steuerpflichtige stellten ein Erlassgesuch. 3.1.3.2 Handänderungssteuern Es wurden 3825 Fälle registriert. Veranlagungen wurden 4084 (3069) vorgenommen. 1769 (1182) Fälle waren gemäss Steuergesetz von der Handänderungssteuer befreit. Der Steuerertrag ist von Fr. 22’306’457.75 auf Fr. 25’708’529.40 angestiegen. Daran sind die Bezirksschreibereien wie folgt beteiligt:
Es gingen 42 (45) Einsprachen ein. Von diesen und früheren Einsprachen konnten 41 (41) erledigt werden. 7 (15) Entscheide wurden an die kantonale Steuerkommission und 2 (3) an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Von den laufenden und früheren Einsprachen sind 23 (22) noch unerledigt. 30 (30) Steuerpflichtige stellten ein Erlassgesuch. Verkehrswertschätzungen: Im Zusammenhang mit der Berechnung von Liquidationsgewinnsteuern wurden 19 (28) Verkehrswertschätzungen vorgenommen. Für die Ausgleichskasse Binningen wurden 38 (57) Verkehrswertschätzungen erstellt. 3.1.3.3 Katasterwesen Von den Gemeinden gingen 17’777 (16’398) Katasteranzeigen zur Bearbeitung ein. 3.1.4 Erbschafts- und Schenkungssteuer Es wurden 2800 (2900) Fälle registriert, wobei für 655 (508) Erbfälle die Akten noch ausstehend sind. Steuerrechnungen wurden 2267 (2411) eröffnet. 989 (1080) registrierte Fälle erwiesen sich als steuerfrei. Nach Angaben der Bezirksschreibereien wurden folgende Beträge abgerechnet (ohne Saldi des Vorjahres):
Es wurden 57 (65) Einsprachen erhoben. Insgesamt konnten 57 (74) Einsprachen, wovon 20 (24) aus früheren Jahren, erledigt werden. Unerledigt sind noch 43 (43) Einsprachen. 4 (0) Einspracheentscheide wurden an die Steuerrekurskommission weitergezogen. Weiterzug von Rekursentscheiden an das Verwaltungsgericht 1 (0). Verkehrswertschätzungen: Im Zusammenhang mit Schenkungen wurden in 433 (453) Fällen insgesamt 681 (661) Einzelparzellen, wovon 425 (396) mit Gebäude, bewertet. 3.1.5 Steuerrevisorat (Buchprüfungen) 1996 wurden mit 5 Revisoren (davon eine Person mit 50 %-Pensum) 137 (201) Revisionen durchgeführt, wovon 10 (8) zu Nach- und Strafsteuerverfahren führten. In den Monaten Januar, September, Oktober und November waren die Revisoren grösstenteils in den Veranlagungsabteilungen tätig.
Zusätzlich wurden in 12 Fällen Korrekturen des steuerbaren Vermögens von insgesamt Fr. 855’618.- vorgenommen. Die durchgeführten Revisionen verteilen sich wie folgt auf die Einschätzungsabteilungen (in Klammern Grundstückgewinnsteuern):
Am Jahresende waren 86 Revisionen pendent. 3.2 Bundessteuer 3.2.1 Direkte Bundessteuer In der Veranlagungsperiode 1995/96 wurden 146’570 Veranlagungen vorgenommen. 1996 wurden gegen Einschätzungen der direkten Bundessteuer 670 (472) Einsprachen erhoben. Da in der Regel gleichzeitig mit der Staatssteuereinsprache auch gegen die direkte Bundessteuer Einsprache erhoben wird, werden diese zusammen erledigt. Wegen Widerhandlungen im Sinne der Artikel 129 und 131 BdBSt bzw. der Artikel 151, 174 und 175 DBG mussten in 98 (107) Fällen Nachsteuern und Bussen von insgesamt Fr. 563’489.75 (Fr. 693’700.10) erhoben werden. 3.2.2. Verrechnungssteuer Die Gesamtzahl der in der Veranlagungsperiode 1995/96 bearbeiteten Verrechnungsanträge inkl. Erbenanträge betrug 117’177 (110’528). Die zurückerstattete Verrechnungssteuer belief sich 1995/96 auf Fr. 439’275’496.30 (Fr. 491’257’541.20), wovon Fr. 241’858’380.42 auf das Jahr 1996 fielen. Rund 71 % der kontrollierten Verrechnungsanträge / Wertschriftenverzeichnisse wurden durch die Gemeinden veranlagt (Vorperiode 22 %). Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wurde im gleichen Zeitraum von 1477 Steuerpflichtigen zurückgefordert. Er betrug insgesamt Fr. 1’236’462.34 (Vorperiode 1554 Pflichtige mit Fr. 744’031.20). Die in der Berichtsperiode eingereichten 4249 (2884) Anträge auf pauschale Steueranrechnung von ausländischen, nicht rückforderbaren Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden und Lizenzen konnten grösstenteils geprüft werden. Zur Rückerstattung gelangten Fr. 9’184’778.-, wovon Fr. 3’805’053.60 auf den Kanton entfielen (Vorperiode Fr. 4’669’309.55, wovon Fr. 2’076’353.35 zu Lasten des Kantons). Die im Jahre 1996 visierten Anträge auf Rückerstattung ausländischer Quellensteuern von insgesamt 1944 (1738) Stück verteilten sich auf folgende Länder: Australien 1, Belgien 9, Dänemark 2, Deutschland 613, Frankreich 250, Griechenland 1, Grossbritannien 43, Indien 5, Indonesien 1, Italien 19, Kanada 1, Niederlande 940, Oesterreich 9, Portugal 11, Russland 2, Schweden 6, Singapur 5, Spanien 11, Südafrika 10, USA 3, Zaire 2. – Ferner wurden 1806 (1497) Aktiengesellschaften und Genossenschaften (vornehmlich im Kanton domizilierte) per 1.1.1995 resp. 1.1.1996 bewertet. 3.3 Steuererlass Im Berichtsjahr wurden insgesamt 942 (1995: 787) Begehren eingereicht. Davon waren 782 (1995: 689) reine Erlassbegehren. In 137 (Vorjahr 72) Fällen wurde um Zahlungserleichterungen (Stundungen/Raten) ersucht. In 4 (11) Fällen wurde die Wiedererwägung eines abgewiesenen Entscheids anbegehrt und zu 19 (15) Beschwerden musste Stellung genommen werden. In der markanten Zunahme der Gesuche innert 3 Jahren um 80 % spiegelt sich die heutige wirtschaftliche Situation vieler Bürger wieder. Insgesamt wurden 856 (775) Begehren erledigt, wovon 400 (359) gutgeheissen und 162 (190) abgewiesen wurden. Teilweise Gutgeheissen wurde kein Gesuch (Vorjahr 14). In 30 Fällen (74) musste das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben werden, da keine Ausstände mehr bestanden oder erst provisorische Rechnungen gestellt waren. Nichteintretensentscheide wurden 144 (152) gefällt, da die Gesuchsteller entweder ihrer Mitwirkungspflicht im Erlassverfahren nicht nachkamen oder weil in etwa der Hälfte dieser Fälle die um Erlass nachgesuchten Beträge bereits betrieben waren. Die erledigten Erlassgesuche wurden wie folgt begründet: Fürsorgeunterstützung 21% (18%), Einkommen unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum 27% (26%), Verschuldung 13% (20%), Arbeitslosigkeit 11% (12%), Krankheit 4% (5%), Suchtprobleme 8% (6%), Scheidung 2% (1%) und übrige 14% (12%). Erlassen wurde 1996 bei den Staatssteuern ein Betrag von Fr. 1’456’829.-- (1995: Fr. 650’000.--). Abgewiesen wurden Erlassgesuche mit Forderungen von Fr. 1’154’529.--. Die überproportionale Steigerung des Erlassbetrages ist in der Zunahme der gewährten Erlasse begründet. |
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