97/40; Amtsbericht 1996; Teil 25
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| Regierungsrat / Verwaltung |
| 4 Amt für Schulzahnpflege 4.1 Organisation Im Rahmen des Massnahmepaketes II zur Sanierung des Staatshaushaltes wurde die Auflösung des Amtes für Schulzahnpflege und seiner Kliniken beschlossen. Als Termin für diese Massnahmen wurde nunmehr von der Sanitätsdirektion Ende 1996 definitiv festgelegt. Dieser Termin wurde auftragsgemäss eingehalten, nachdem in der Volksabstimmung vom 1./2. 12. das neue Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz mit eindeutigem Mehr angenommen wurde. Dabei ist vorgesehen, dieses Gesetz in Etappen in Kraft zu setzen: Schliessung des Amtes und der noch betriebenen Kliniken per Ende Jahr, administrative Weiterführung des schulzahnärztlichen Dienstes gemäss bisheriger Ordnung bis zum Ende des laufenden Schuljahres Sommer 1997. Damit sollen in der Uebergangsphase Unsicherheiten auf dem Gebiet des bisherigen privat-schulzahnärztlichen Dienstes möglichst vermieden werden. Es betrifft dies vor allem das Abrechnungswesen und die Zuständigkeit und Zuordnung privater Schulzahnärzte zu deren Gemeinden. 4.2 Personelles Im Rahmen des Auflösungsprozesses wurden keine Kündigungen ausgesprochen. Bisherige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entweder privatzahnärztlich tätig oder können direktionsintern umgeteilt und untergebracht werden. Der schulzahnärztliche Prophhylaxedienst bleibt beim Kanton, damit auch die beiden bisherigen und bewährten Prophylaxehelferinnen. 4.3 Leistungsausweis 4.3.1 Schulzahnkliniken Bereits im Frühjahr konnte die ambulante Schulzahnklinik III aus dem Verkehr gezogen werden. Auf Begehren der Hilfsorganisation "Margareta" (Hilfe für Kriegsopfer in Opatija/Kroatien) war vorgesehen, diese Ambulanz im Rahmen humanitärer Hilfe dieser Organisation zu übergeben. In der Folge wurde jedoch von kroatischer Seite die Annahme dieses Angebots verweigert mit dem Hinweis, diese Ambulanz sei zu alt (diese Ambulanz stand bis Ende März in den Schulen basellandschaftlicher Gemeinden im Einsatz und war vollständig ausgestattet mit zahnärztlicher Einrichtung und Ausrüstung). In der Folge wurde sodann diese Ambulanz von der "Vereinigung Humanitäre Hilfe an Bosnien-Herzogowina/VHBH" wiederum im Rahmen humanitärer Hilfe übernommen und nach Bosnien zur zahnmedizinischen Versorgung der dortigen Bevölkerung überführt. Die dann noch betriebenen stationären temporär besetzten Schulzahnkliniken Allschwil, Birsfelden, Läufelfingen, Muttenz, Pratteln-Fröschmatt und Ormalingen wurden Ende Jahr auftragsgemäss geschlossen, desgleichen hat die ambulante kantonale Schulzahnklinik IV ihren Betrieb zum gleichen Zeitpunkt eingestellt. In all diesen Fällen wurden die Patienten mit einem Elternbrief, die Schulpflegen und Gemeinden, die Leiter/-innen der schulzahnärztlichen Dienste sowie die Zahnärztegesellschaft Baselland über diese Veränderungen und deren Konsequenzen informiert. 4.3.2 Karies- und Paradontitisprophylaxe Kantonaler schulzahnärztlicher Prophylaxedienst Wie schon in den vergangenen Jahren wurde der Unterricht in Karies- und Paradontitisprophylaxe von den Prophylaxegehilfinnen den Kindern der Kindergärten und der ersten drei Primarschulstufen erteilt. Die Inhalte der Lektionen wurden und werden laufend aktualisiert, der Versorgungsgrad blieb unverändert: im Kantonsdurchschnitt wurden 1,6 Aktionen/Gemeinde mit total 1366 Instruktionen durchgeführt. Dabei wurden annähernd 23 000 Schüler im Total erfasst. 4.3.3 Behandlungen Tarif Der Schulzahnpflegetarif blieb unverändert Konservierende Behandlungen Die endgültigen Zahlen für den Aufwand 1996 für die Karieskontrolle und allfällig notwendige Versorgungen kariöser Zahnschäden liegen noch nicht vor. Behandlung von Zahnunfällen Die Kinder und Jugendlichen, die sich während des Unterrichts oder in der Freizeit unfallbedingte Zahnschäden zugezogen hatten, wurden in den noch verbliebenen kantonalen Schulzahnkliniken zahnärztlich versorgt. Der finanzielle Aufwand für die Versorgung eines Unfall-Schadens ist zur Zeit noch nicht erfasst. Kieferorthopädische Behandlungen Im Berichtsjahr wurde in den noch betriebenen stationären Kliniken regelmässig kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt. Genaue Umsatzzahlen liegen noch nicht vor. Kieferorthopädische IV-Fälle Im Rahmen kieferorthopädischer Betreuung wurden noch 90 IV-Untersuchungen und Behandlungen vorgenommen (1995: 149). Der Behandlungsbetrag belief sich auf CHF 589.25/Schüler (1995: CHF 629.45 Schüler. 4.4 Besonderes An bis zuletzt regelmässig durchgeführten Klinikrapporten wurden fachlicher Gedankenaustausch, Festlegung von Behandlungsmethoden oder -grundsätzen, administrative und/oder organisatorische Fragen erörtert, sowie persönliche Kontaktnahmen ermöglicht. Dass dabei Fragen im Zusammenhang mit der Aufhebung und Auflösung von Amt und Kliniken schwerpunktmässig dominierten ist naheliegend. Wegen der Aufhebung der Amtstelle und der restlichen kantonalen Schulzahnkliniken wurden die Patientenunterlagen (Karteikarten, Röntgenbilder, kieferorthopädische Modelle) und das vorhandene Aktenmaterial des Amtes und der Kliniken geordnet archiviert (Liegenschaft "Roth", Liestal) Im Rahmen direktionsinterner Umverteilungen wurden im Juni die Amtsräume des Amtes für Schulzahnpflege aus dem Rufstein-Bürohaus in die Räumlichkeiten der Sanitätsdirektion verlegt. In diesen Räumen wird auch der neuzuwählende Kantons-Zahnarzt sowie sein Sekretariat untergebracht sein. Die - auch nach neuer Ordnung (Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz) weiterhin im Staatsdienst verbleibenden Prophylaxehelferinnen erhielten eigene Büroräumlichkeiten. Der Vorsteher des Amtes für Schulzahnpflege hat zum Jahresschluss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für die jahrelange gute Mitarbeit gedankt und für die neue Zukunft Erfüllung, Befriedigung und Erfolg gewünscht. 5.1 Rechtsetzung Einer 13-köpfigen Expertenkommission, die alle am Wald interessierten Kreise vertrat, wurde ein von der Verwaltung neu ausgearbeiteter Entwurf eines kantonalen Waldgesetzes zur Bearbeitung vorgelegt. Sie überreichte der Volkswirtschaftsdirektion nach intensiven Auseinandersetzungen am Ende des Jahres eine einstimmig verabschiedete Lösung, die die verschiedenen Interessen ausgewogen berücksichtigt und von allen Kommissionsmitgliedern und ihren vertretenen Verbänden mitgetragen werden kann und die zugleich hohe fachliche Qualität aufweist. Der Regierungsrat gab bekannt, wie in der zukünftigen Waldverordnung die Reviereinteilung im Forstkreis Sissach aussehen wird. Fast alle Gemeinden haben sich vorgängig auf diese Lösung geeinigt. Ferner hat der Regierungsrat eine Verordnung über die Bewilligungen für das Bauen im Wald erlassen. Sie wird den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des kantonalen Waldgesetzes überbrücken und entspricht einem grossen Klärungs- und Informationsbedürfnis. 5.2 Organisation Der vormals bernische Staatswald im Bezirk Laufen ist auf den 1. Oktober 1996 entschädigungslos ins Eigentum der Bürgergemeinden, Burgergemeinden bzw. Burgerkorporationen übergegangen. Damit ist die entsprechende Verpflichtung gemäss Laufentalvertrag vom 10. Februar 1983 sowie gemäss der Vereinbarung vom 12. Mai 1989 über die Anpassung des Laufentalvertrages vom Kanton Basel-Landschaft erfüllt worden. Ausgelöst durch die neue universelle Gebäudeverkabelung des Bürohauses Rufsteinweg 4 wurde die für das Jahr 1997 vorgesehene interne Vernetzung des Forstamtes vorgezogen und damit die technischen Voraussetzungen für die Einführung des Neuen Rechnungswesen geschaffen. Das Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, hat in Zusammenarbeit mit dem Forstamt beider Basel eine Verordnung über Abgeltungen und Beiträge für besondere Naturschutzleistungen im Wald und eine Landratsvorlage für einen Verpflichtungskredit zur Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald ausgearbeitet. Wegen der angespannten Finanzlage hat die Bau- und Umweltschutzdirektion die Vorlage zurückgestellt. Mit geplanten Vorhaben ist zuzuwarten. Eine Pilotphase zur Erprobung eines Abgeltungsmodelles für die ökologische Aufwertung von Waldrändern konnte abgeschlossen werden. Leider muss die Umsetzung infolge fehlender Finanzierungsmöglichkeiten durch den Kanton (siehe LRV Naturschutz im Waldareal) sistiert werden. 5.3 Personelles Nachdem 1995 eine Person in Pension gegangen war, konnten die Stellen in den Zentralen Diensten auf den 1. März 1996 wieder besetzt werden. Durch Umverteilung der Aufgaben nach persönlichen Neigungen wurde die Effizienz in diesem Dienststellenzweig erhöht. 5.4 Leistungsausweis 5.4.1 Beratung, Forstliche Planung und Betriebsabrechnung Die waldbauliche und betriebliche Beratung von Waldeigentümern und Betriebsleitern, wie sie das Bundesgesetz über den Wald vorschreibt, sowie die Planungsmithilfe und Überwachung von Pflege und Nutzung des Waldes sind wesentliche Teile der Dienststellentätigkeit. Das Jahresprogramm der Forstlichen Planung konnte vollständig ausgeführt werden. In Lausen und Ramlinsburg wurden die Waldinventur (Kontrollstichproben) durchgeführt, in den Gemeinden des Forsteinrichtungskreises Sissach (Sissach, Itingen, Zunzgen, Böckten, Thürnen) die betriebliche Planung in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich aufgenommen. Die Arbeiten an den Pilotprojekten für die Definition der Minimalanforderungen an die Betriebspläne sind abgeschlossen. Mit der Erstellung und Auswertung der Luftbilder in den Gemeinden Liestal, Pratteln, Frenkendorf Füllinsdorf, Augst, Giebenach und Arisdorf wurde die Basis für die Revision der Wirtschaftspläne (Grundlagen- und Betriebsplanteil) in diesen Gemeinden geschaffen. Im Berichtsjahr fanden erste Gespräche zwischen dem AOR und dem Forstamt statt. Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung für die vom Bundeswaldgesetz geforderte Koordination von Forstlicher Planung und Raumplanung zu finden. Die Ergebnisse aus der forstlichen Betriebsabrechnung (BAR) in den 42 beteiligten Forstbetrieben zeigten zwar ein leicht verbessertes wirtschaftliches Gesamtbild. Von einer wirklichen Besserung der Situation kann aber keine Rede sein. Hochgerechnet aus den Ergebnissen der BAR-Betriebe erwirtschafteten die Waldeigentümer im Kanton Basel-Landschaft ein Defizit von rund 4 Mio. Franken, das nur zur Hälfte durch Beiträge der öffentlichen Hand gedeckt wird. 5.4.2 Forstliche Projekte Waldzusammenlegung Wintersingen: Die Auflage des Restkostenverteilers erfolgte im Jahre 1996. Die eingegangenen Einsprachen konnten gütlich erledigt werden; die Schlussabrechnung ist in Bearbeitung. Rickenbach: 4 Einsprachen gegen die „Neuzuteilung Feld" liegen zum Entscheid beim Verwaltungsgericht. Mit der Bearbeitung „Neuzuteilung Wald" muss weiterhin zugewartet werden. Waldwegbau Mit der neuen Verordnung über die Bewilligungen für das Bauen im Wald unterliegen Wald- und Maschinenwege neu einem öffentlichen Auflageverfahren. Ein Bewährungstest konnte noch nicht durchgeführt werden, da keine Strassenbauprojekte eingereicht wurden. Schutzwaldprojekte Zu den bereits laufenden Waldbauprojekten „mit besonderer Schutzfunktion" in den Gemeinden Liestal, Lausen, Itingen, Sissach und Waldenburg, kam 1996 neu das Waldbauprojekt „Gugen" Hölstein hinzu. Für verschiedene Waldgebiete im Bereich von Siedlungen und Verkehrswegen im Homburgertal wurde eine Vorstudie zur Begutachtung beim Bund eingereicht. Seilkraneinsatz Um den Einsatz des Mobil-Seilkranes für die Waldpflege in schlecht erschlossenen und steilen Jura-Lagen stärker zu fördern, wurde 1996 ein Abgeltungsmodell ausgearbeitet, welches zum Ziel hat, die finanziellen Nachteile eines solchen Einsatzes im Vergleich zur Alternative Waldwegbau auszugleichen. Leider muss die Umsetzung infolge fehlender finanzieller Mittel vorläufig sistiert werden. 5.4.3 Forstschutz Im Spätherbst sind in diversen Waldungen, verteilt über das ganze Kantonsgebiet, Käfernester entstanden, die von den örtlichen Forstdiensten geräumt werden. Diese Vorkommnisse rechtfertigen nach wie vor gezielt angeordnete Massnahmen zur Beobachtung und Bekämpfung diverser Borkenkäferarten. Jungwaldpflege Ziel aller Massnahmen in den Jungwaldbeständen ist die Heranbildung standortsgemässer, vitaler Bäume, die möglichst allen negativen Umwelteinflüssen gewachsen sind.
5.4.4 Weiterbildung, Informationstätigkeit, Koordinationsaufgaben Im Bereich der Aus- und Weiterbildung fanden für Forstwartlehrlinge, Forstwarte, Waldarbeiter und für Landwirte Kurse in Holzhauerei, Waldpflege, Holzrücken, Arbeitssicherheit und forstlichem Bauwesen statt. Erstmals wurden Nothelferkurse, welche auf forstliche Bedürfnisse abgestimmt sind, durchgeführt. Ein Mitarbeiter des Forstamtes ist in der Gewerbeschule als Lehrer für die Forstwartausbildung tätig. An den Försterschulen haben zwei Kandidaten die neu eineinhalbjährige Ausbildung zum Förster HFF (Höhere Forstliche Fachschule) abgeschlossen. Es waren keine Neueintritte zu verzeichnen. Bei der berufsbegleitenden Ausbildung zum Forstwart-Vorarbeiter erfolgte im Sommer der erste Abschluss. Das Forstamt informierte speziell an einer Pressefahrt über den Einbezug von gesellschaftlichen Forderungen bei der Waldpflege. Die Broschüre „Keine Märchen aus dem Forstamt" stiess auf grosses Interesse und die Pressekonferenz über zehn Jahre forstliche Betriebsabrechnung fand in der Presse Beachtung. 5.4.5 Waldgrenzenkarten Die Umsetzung der Vorgabe des Bundesgesetzes über den Wald, beim Erlass oder bei der Revision von Nutzungsplänen die Abgrenzung von Wald und Bauzone definitiv vorzunehmen, ist in vollem Gange. Folgende Waldgrenzenkarten sind erlassen worden: Rheinhäfen, Biel-Benken, Buus, Tenniken und Münchenstein. In anderen Gemeinden laufen die Vorbereitungen zur Unterbreitung der Waldgrenzenkarte an den Regierungsrat oder gegen den Erlass ist ein Beschwerdeverfahren hängig. 5.4.6 Rodungen Eine Rodungsbewilligung darf gemäss Bundeswaldgesetz nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Bewilligung ist immer an einen Rodungsersatz gebunden. Bis zu einer Rodungsfläche von 5’000 m 2 liegt die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in kantonaler Kompetenz. 1996 hat der Regierungsrat auf Antrag des Forstamtes Rodungen für Versorgungs- und Erschliessungsanlagen sowie für Abbaustellen und eine Fliessgewässerkorrektur im Umfang von rund 1.5 Hektaren bewilligt. Entsprechende Ersatzmassnahmen sind an Ort und Stelle oder in der gleichen Gegend vorgenommen worden. Rodungsbewilligungen über 5’000 m 2 liegen in der Kompetenz des BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft). Das ganze administrative Verfahren und die Überwachung werden jedoch vom Forstamt beider Basel durchgeführt. In diesem Bereich konnten die Ersatzaufforstungen für die Rodungen zugunsten der Transitgasleitung abgeschlossen werden. 5.5 Besonderes Waldschadenuntersuchungen 1996 - 1999 Im Frühjahr 1996 beschloss der Landrat, die Waldschadenuntersuchungen bis ins Jahr 1999 fortzusetzen. Die bisher auf diesem Gebiet aktiven Kantone der Nordwest- und Zentralschweiz entschieden gleich, so dass die koordinierten Abklärungen fortgesetzt werden können. Dem Informationsaustausch zwischen Forschungsinstitut und den Forstbetrieben wird die nötige Beachtung geschenkt. Direkte forstliche Gegenmassnahmen sind bis heute nur in beschränktem Masse möglich, das Forstamt prüft aber weitere Möglichkeiten. Vegetationskarte des Waldes im Laufental Die vom Landrat 1995 beschlossene pflanzensoziologische Waldkartierung des Laufentals nimmt ihren geplanten Fortgang. Im Jahre 1996 wurden 1’550 ha im Wald aufgenommen und die Karten fertigerstellt. Es verbleiben noch 2’750 ha zur Bearbeitung. |
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