97/40; Amtsbericht 1996; Teil 27
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| 7 Kantonales Laboratorium 7.1 Rechtsetzung Der Entwurf einer Verordnung über den kantonalen Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände liegt vor. 7.2 Personelles Die Belegschaft des Kantonalen Laboratoriums umfasst 19 Sollstellen. Dazu kommen Lehrlinge, befristete Fachpraktikastellen für Studierende naturwissenschaftlicher Fächer, Hilfs-und Aushilfspersonal aus dem Sozialstellenplan und aus den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen. Dank diesem Personal können die vielfältigen Aufgaben besser bewältigt werden. Zur Verstärkung des Aussendienstes und zur Steigerung der Flexibilität wurden Stephan Wullschleger und Jürg Grimmbichler zu Lebensmittelkontrolleuren ausgebildet. Nach der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung können sie neben der Tätigkeit im Bakerieologielaboratorium nun auch im Aussendienst eingesetzt werden. Hansjörg Hirschi, Chemielaborant, wurde als Pilzexperte ausgebildet und ist nun nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung befugt, als amtlicher Pilzkontrolleur die Lebensmittelinspektoren und -kontrolleure im Aussendienst zu unterstützen. Roman Klaus beendete seine Chemielaborantenlehre im August nach erfolgreich bestandener Lehrabschlussprüfung. 7.3 Leistungsausweis 7.3.1 Allgemeines Die per 1.7.1995 in Kraft gesetzte neue Lebensmittelgesetzgebung ist sowohl für die Betroffenen wie auch für die Kontrollorgane eine Herausforderung. Viel Neues musste eingeführt und umgesetzt werden. Die Lebensmittelinspektoren und -kontrolleure wurden auf die Kontrolle der Selbskontrolle geschult. Aus diesem Grund organisierte der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) spezielle Ausbildungskurse. Im Anschluss daran wurde das Gelernte durch die Lebensmittelinspektoren auf ihren Kontrollgängen konsequent umgesetzt. Zusätzlich wurden allen Betroffenen die wichtigsten Punkte der Selbstkontrolle schriftlich erklärt und, falls nötig, auf den Kontrollgängen mündlich erläutert. In vorbildlicher Art und Weise stellten etliche Berufsverbände ihren Mitgliedern schon bald nach der Einführung des neuen Gesetzes Hilfsmittel zur Verfügung, dies erleichterte die eigene Arbeit. Es darf festgestellt werden, dass eine Mehrheit von Betrieben die Neuerungen der Lebensmittelgesetzgung positiv aufgenommen hat und die Vorteile, die sich daraus ergeben können, bereits kräftig nutzt. Die nach der Liestaler Trinkwasserverunreinigung aufgenommene Neubeurteilung von Grundwasserpumpwerken und die Anpassung der Untersuchungsfrequenz und Analysenparamter wurde konsequent weitergeführt. Die dafür nötige Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz und Energie sowie dem Amt für industrielle Betriebe darf als erfreulich bezeichnet werden. Die Einfuhr GVO-veränderter Sojabohnen und das gentechnisch hergestellte Vitamin B12, welches sich in sehr vielen Lebensmitteln befindet, sorgten für Schlagzeilen. Dank der zwischenzeitlich erteilten Bewilligungen durch das Bundesamt für Gesundheit hat der Druck auf die Vollzugsorgane zumindest vorübergehend etwas nachgelassen. Die Diskussionen um solche Lebensmittel und Lebensmittelzusätze werden erfahrungsgemäss nicht sehr rasch verstummen, die Weiterentwicklung auf diesem Gebiet muss im Auge behalten werden. Der Oeffentlichkeitsarbeit wurde grosses Gewicht beigemessen. Sie umfasste eine Gratistestaktion von Sonnenbrillen für Konsumentinnen und Konsumenten sowie zahlreiche Presseinformation über einzelne Tätigkeiten, zum Beispiel die Brennbarkeit von Teddybären, die Frische von frischen Fischen oder Informationen über die laufende Radongasuntersuchung in den einzelnen Gemeinden des Kantons. Verstärkt wurde die Zusammenarbeit mit dem Kantonstierarzt bezüglich der Bestimmung von Tiernarnzeimitteln in Fleisch von frisch geschlachteten Kälbern. Sämtliche Fleischproduzenten wurden schriftlich auf die Problematik solcher Rückstände aufmerksam gemacht und auf bevorstehende Kontrollen hingewiesen. Antibiotikarückstände in Fleisch und Fleischwaren, vor allem Chloramphenicol, schaden der menschlichen Gesundheit und sind wegen der Resistenzbildung eine grosse Gefahr. Der Untersuchung von Fleisch und Fleischwaren wird ein entsprechendes Gewicht beigemessen. Die regionale Zusammenarbeit wurde weitergeführt. Gemeinsam mit den benachbarten Kantonalen Laboratorien wurden Wintersalate auf Pestizide und Nitrat sowie Baumnüsse auf die Verkehrstauglichkeit während einer genau festgelegten Periode untersucht. Die hydrogeologische Kartierung des Oberrheins im Rahmen eines Interreg-I-Projektes wurde erfolgreich abgeschlossen. Es wird angestrebt, dieses Kartenwerk auf das Hochrheingebiet auszudehnen. Zusammenfassend darf festgehalten werden, dass viele Verbesserungen erzielt worden sind. 7.3.2 Instruktionskurse 19.4.1996 Brunnenmeisterkurs im Gymnasium Laufen Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter auch etliche interessierte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, liessen sich über die Neuerungen der neuen Lebensmittelgesetzgebung auf dem Gebiet des Trinkwassers, speziell über die Eigenverantwortung und die Einführung der Qualitätssicherung im Bereich der Trinkwasserversorgung, orientieren. Weitere Themen waren neue Erkenntnisse über Bakterien in Trinkwasser, Probleme mit Installationen nach der Wasseruhr und das Vorstellen der Risikoanalyse und der neuen Prüfmodule. Diese Kurse erfreuen sich grosser Beliebtheit und sind eine Gemeinschaftsproduktion des Brunnenmeisterverbandes Baselland und Umgebung und des Kantonalen Laboratoriums. Die Kurse finden alle 2 Jahre statt. 16.10.1996 Wiederholungskurs für Ortspilzexperten und Ortspilzexpertinnen Der traditionelle Wiederholungskurs fand Mitte Oktober unter der administrativen Leitung des Kantonschemikers statt. 22 der 25 zur Zeit amtierenden Ortspilzexpertinnen und -experten liessen es sich trotz Dauerregens nicht nehmen, am Kurs teilzunehmen. Obwohl man von einem aussergewöhnlich mageren Pilzjahr spricht, konnten zahlreiche Arten gesammelt und gemeinsam bestimmt werden. Erstmals wurden kleine Arbeitsgruppen gebildet, welche sowohl als Pilzsammler wie auch als Experten auftraten. Man legte sich gegenseititg ausgewählte Pilze zur Kontrolle vor und konnte dabei feststellen, ob abweichende Ergebnisse erzielt werden. Diese Schulungsart wird in Zukunft noch verfeinert und fand bei fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Zustimmung. Der Wiederholungskurs wurde durch einen interessanten Diavortrag von B. Latscha, Bottmingen, bereichert. 7.3.3 Untersuchungstätigkeit im Laboratorium Insgesamt wurden 6867 Proben untersucht (Vorjahr 6435). 5967 Proben waren im Sinne des Lebensmittelgesetzes kontrollpflichtig, 900 Proben betrafen Rohwässer, Oberflächengewässer, öffentliche Bäder sowie kriminaltechnische Objekte. Von den 5967 kontrollpflichtigen Proben mussten 1001 Proben (17%) aus verschiedenen Gründen beanstandet werden. Es ist zu beachten, dass wegen der gezielten Probenahme aus ausgesuchten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen die Beanstandungsquote nicht repräsentativ für die Situation im Kanton Basel-Landschaft ist und nur bedingt Rückschlüsse auf die Güte der sich in Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zulässt. Schwerpunktsmässig wurden die Grundnahrungsmittel Milch, Getreide, Obst, Gemüse, Trinkwasser, Fleisch und Fleischwaren, Spielwaren für Kleinkinder sowie Proben von zusammengesetzen Lebensmitteln von Betriebshygienekontrollen untersucht. In Schwerpunktsaktionen wurden zusätzlich Speziallebensmittel, Essig, Kochsalz, Getreide aus cadmiumbelasteten Gebieten, Kaffee, Fische und Sonnenbrillen speziell geprüft. Detaillierte Informationen zu allen Untersuchungen, den Ergebnissen und den Beanstandungsgründen sind dem offiziellen Jahresbericht des Kantonalen Laboratoriums Basel-Landschaft zu entnehmen. 7.3.4 Aussendienste 7.3.4.1 Lebensmittelkontrolle Wie bereits einleitend festgehalten wurde, hat die Lebensmittelkontrolle mit der Einführung der neuen Lebensmittelgesetzgebung grosse Änderungen erfahren. Sämtliche Betriebe, die der Lebensmittelgesetzgebung unterstehen, wurden erfasst und zwecks Festlegung der Kontrollfrequenz eine erste Risikobeurteilung vorgenommen. Betriebe mit hohem Risiko werden häufiger kontrolliert als solche mit geringem Risiko. Ein jetzt noch hohes Risiko kann sich mit der Einführung eines funktionell guten und wirksamen Qualitässicherungssystems in den Betrieben verkleinern und umgekehrt. Die Beurteilung der Betriebe muss auch für die Kontrollorgane nachvollziehbar sein. Die Nachvollziehbarkeit erfordert eine viel genauere Dokumentation der anlässlich einer Inspektion gemachten Feststellungen als bisher. Insgesamt wurden 438 Betriebe inspiziert (Vorjahr 343 Betriebe), in 110 Fällen mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Aus dieser Zahl kann keine Bewertung abgeleitet werden, denn oft müssen in einem Betrieb mehrere Unzulänglichkeiten beanstandet werden. Die häufigsten Mängel traten im Bereich der Kühlung auf. 7.3.4.2 Trinkwasserkontrolle Im Gegensatz zum Vorjahr waren im allgemeinen glücklicherweise keine nennenswerten Havariefälle zu verzeichnen. Die seit vielen Jahren angewandte Praxis bei der chemischen Untersuchung von Trinkwasserproben bestand darin, Wasserproben immer denselben Untersuchungsprogrammen zu unterziehen. Diese Praxis erleichterte die Planung der Jahrestätigkeit auch bezüglich der Laborkapazität, hatte aber den eindeutigen Nachteil, dass die für den jeweiligen Grundwasserbrunnen spezifischen chemischen Eigenschaften, welche sich aus der Risikoanalyse ableiten lassen, nicht oder nur ungenügende Berücksichtig fanden. Zudem bestand die Gefahr, dass die Liste der zu untersuchenden Stoffe immer länger wurde, was sich negativ auf die Kosten auswirkte. Im Verlauf des Jahres wurden die Untersuchungsprogramme in den grossen Birstalgemeinden auf ein neues System umgestellt. Diese Art von Trinkwasseruntersuchung wird für alle in Frage kommenden Gemeinden des Kantons angestrebt. Die Statisktik vorhandener Daten wird zwar etwas verschlechtert, die Sicherheit der Wasserversorgungen kann aber bei gleichem Aufwand verbessert werden. Nitrat gehört zu jenen Parametern, welchen nach wie vor grosse Beachtung geschenkt wird. Punktuell werden immer noch hohe Werte festgestellt, es sind aber auch Erfolge feststellbar, z.B. in der Gemeinde Reinach. Dort führte die Betriebsschliessung einer grossen Schweinemästerei am Anströmbereich zweier Trinkwasserbrunnen entgegen aller früheren Anzeichen ab Mitte 1996 zu einer deutlichen Verminderungen des Nitratgehaltes. 81 der 86 Gemeinden liefern heute Trinkwasser mit einem mittleren Nitratgehalt von weniger als 25 Milligramm pro Liter und haben das Qualitätsziel erreicht. In 5 Gemeinden schwankt der Nitratgehalt zwischen 25 und 40 Milligramm (Toleranzwert). Punktuell traten früher immer wieder hohe Werte an halogenierten Kohlenwasserstoffen auf. 48 Proben aus 28 ausgewählten Trinkwasserbrunnen wurden auf solche Chemikalien untersucht. Zwar konnten Spuren einiger chlorierter Lösungsmittel gefunden werden, der Toleranzwert (Interventionswert) von 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser als Summe aller in Frage kommender Substanzen wurde aber bei keiner Probe erreicht. Deutlich gebessert hat sich auch die Rückstandssituation von Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser. Von 125 auf solche Stoffe untersuchten Proben mussten 25 Proben wegen Toleranzwertüberschreitung beanstandet werden. 7.3.4.3 Badewasseruntersuchungen Sämtliche 18 öffentliche Hallenbäder und Lehrschwimmbecken von Schulanlagen wurden chemisch und mikrobiologisch untersucht. Alle Wasserproben erfüllten die bakteriologischen Anforderungen. In vier Becken wurde ein zu hoher Chlorgehalt festgestellt, in einem Fall lag der Chlorgehalt ein Mehrfaches über der Norm. Jährlich beklagen sich immer wieder etliche Badegäste über starke Hautrötung und Juckreiz nach dem Besuch des Hallenbades. Im Routineuntersuchungsprogramm eines Hallenbadwassers ist die Bestimmung von Pilzen nicht vorgesehen. In Absprache mit dem Kantonsarzt wurde Badewasser, Bassinränder, Böden von Umkleidekabinen und Duschenanlagen erstmals auf Dermatophyten untersucht. Diese gelten als Verursachen von Mykosen. Die Diagnostik erwies sich als so schwierig, dass die Ergebnisse nicht spezifisch auf die gesuchten Pilze ausgewertet werden konnten. Immerhin ergab die Studie, dass die meisten Böden in Hallenbädern teilweise sehr stark mit Pilzen, Hefen und Bakterien belastet waren. Inwieweit dies mit dem Reinigunskonzept oder mit der Art der Reinigungsmittel zusammenhängt, war nicht Gegenstand dieser Studie. Trotz der schlechten Witterung wurden erneut auch Gartenbäder untersucht. Die Qualität der Gartenbadwasserproben war zwar generell gut, dennoch mussten etliche Beanstandungen ausgesprochen werden, wobei Planschbecken erfahrungsgemäss die meisten Mängel aufwiesen (Beanstandungsquote über 40%). Flusswasser von gut frequentierten, öffentlich zugänglichen Badeplätzen an den Gewässern Birs, Rhein, Ergolz und Marbach wurde ab Mitte Juni bis Ende August stichprobenweise untersucht. Erneut zeigte es sich, dass allein der Rhein unterhalb des Kraftwerks Augs eine gute bis akzeptable Wasserqualität zum Baden aufwies. In den andern Gewässern war das Baden nur mit gewissen Einschränkungen zu empfehlen, die Wasserqualtität war erneut deutlich schlechter als diejenige des Rheins. 7.4 Besonderes Radongas-Messkampagne 1996 Radioaktives Radongas entsteht beim Zerfall von radioaktivem Uran, welches natürlicherweise mehr oder weniger überall im Boden vorkommt. Intermediär gebildetes radioaktives Radongas kann vom Untergrund durch durchlässige Gebäudeteile ins Innere von Wohnhäusern gelangen und wird somit von den Bewohnern eingeatmet. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte werden in der Lunge abgelagert und bestrahlen das Gewebe von innen. Dadurch kann Lungenkrebs ausgelöst werden. Man glaubt, dass etwa 10% aller Lungenkrebserkrankungen in der Schweiz auf das Konto des Radons gehen. Zwar können Radongebiete mit Hilfe geologischer Kriterien grob ermittelt werden, doch letztlich können nur Messungen genaue Kenntnisse liefern. In einer Pilotstudie wurden in Gebäuden von 12 Gemeinden, welche nach geologischen Kriterien ausgewählt worden waren, Messungen durchgeführt. Die Messinstrumente wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bevölkerungsschutz durch Angehörige der örtlichen Zivilischutzorganisationen an die vorgesehenen Messorte verteilt und nach drei Monaten Messzeit wieder eingesammelt. 11 Gemeinden lagen nicht in einem Radongebiet, in einer Gemeinde ergaben sich gewisse Hinweise auf mögliche Radonprobleme. Die Pilotstudie wird im Winter 1996/1997 auf weitere Gemeinden ausgedehnt. |
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