97/40; Amtsbericht 1996; Teil 3
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| Erster Teil: Regierungstätigkeit 1 Finanz- und Kirchendirektion Die Finanz- und Kirchendirektion beschäftigte sich im Berichtsjahr mit zwei wichtigen Gesetzesrevisionen: der Erneuerung des Finanzhaushaltsgesetzes und der Neufassung des Beamtengesetzes zu einem Personalgesetz. Hinzu kam die Erarbeitung eines Einführungsgesetzes zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG). Die Arbeiten am Finanzhaushaltsgesetz und -dekret wurden beendet; das neue Gesetz konnte nach erfolgter Volksabstimmung am 1. Januar 1997 in Kraft treten. Seine sollen zum sparsameren und effizienteren Mitteleinsatz und zur wirkungsvolleren Aufgabenerfüllung durch die Kantonsverwaltung führen. Die wichtigsten Instrumente, die im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision neu oder in verbesserter Form vorgeschlagen werden, sind die Vollkostenrechnung, eine erweiterte Kreditverschiebungskompetenz, die Möglichkeit zur Kreditübertragung, die mittelfristige Finanzplanung und eine Ausgabenbremse. Neu geordnet wurde mit dem revidierten FHG auch die Arbeit der Finanzkontrolle. Zum Personalgesetz sind im Berichtsjahr die Beratungen der Personalkommission aufgenommen worden. Parallel dazu wurde mit der Erarbeitung der dazugehörigen Folgeerlasse (Dekrete und Verordnungen) begonnen. Der Entwurf zu einem Einführungsgesetz zum (eidgenössischen) Gleichstellungsgesetz ist im Berichtsjahr in die Vernehmlassung gegeben worden. Damit der Auftrag des Bundesgesetzes - die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten - trotzdem rasch erfüllt werden konnte, erliess der Regierungsrat eine entsprechende Verordnung. Die Schlichtungsstelle konnte damit ihre Arbeit zusammen mit dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes aufnehmen, wenn auch erst auf einer vorläufigen Rechtsgrundlage. Neben den genannten gesetzgeberischen Aktivitäten wurden die Arbeiten an verschiedenen grossen Projekten aufgenommen beziehungsweise weitergeführt. Zu nennen ist hier zunächst das Projekt Besoldungsrevision, für das der Landrat im Berichtsjahr den Kredit gesprochen hat. Auf diesem Gebiet ist gegenwärtig sehr viel in Bewegung, was die Finanz- und Kirchendirektion bewogen hat, vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme nochmals die neuesten Entwicklungen zu analysieren. Die eigentlichen Arbeiten wurden deshalb mit einer Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Plan von etwa drei Monaten aufgenommen; die durch die zusätzlichen Voruntersuchungen gewonnenen Erkenntnisse dürften jedoch eher zu einer Verkürzung und Beschleunigungen der nachfolgenden Arbeiten führen. Mit anhaltender Intensität wird an der Einführung und weiteren Verbreitung des Neuen Rechnungswesens sowie am Projekt „Covela" (für computerunterstützte Veranlagung") gearbeitet. Die Planung konnte in diesen beiden Grossprojekten im grossen und ganzen eingehalten werden. Jedoch ergeben sich aus dem damit verbundenen enorm raschen Wachstum der internen und externen Daten-Netzwerke immer wieder gewisse Engpässe. Rechtzeitig auf die neue Veranlagungsperiode konnte im übrigen auch das (vom Aufwand her wesentlich kleinere) Projekt „EasyTax" realisiert werden. Es erlaubt das leichte Ausfüllen der Steuererklärung am PC. Diese neue Dienstleistung stiess in der Öffentlichkeit auf breite Zustimmung. Das bedeutendste Ereignis für die Finanz- und Kirchendirektion war im Berichtsjahr die Erarbeitung von Leistungsaufträgen für alle Dienststellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz- und Kirchendirektion hatten Gelegenheit, sich intensiv mit der Entstehung eines Leistungsauftrags auseinanderzusetzen und durch zahlreiche eigene Beiträge zu dessen Gelingen beizutragen. Die Leistungsaufträge sind als Teil des Budgets 1997 vom Landrat genehmigt worden; die notwendige gesetzliche Grundlage dafür lieferte das bereits erwähnte Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz.
Allgemeines Die Direktion nahm sich für das Jahr 1996 einiges vor. Das Jahresprogramm des Regierungsrates 1996 legt davon Zeugnis ab. Beziehungen zu den Gemeinden Das Vernehmlassungsverfahren zum Projekt Aufgabenteilung Kanton / Gemeinde fand im Januar 1996 seinen Abschluss. Der Regierungsrat setzte in der Folge eine Spezialkommission mit Gemeindevertretern für die Vorbereitung der weiteren Arbeiten ein. Um die Themenbreite der gesamten Aufgabenteilung technisch und politisch zu bewältigen, wurde beschlossen, die Aufgabenteilungsthemen in drei Bereiche zu gliedern. Der Bereich A beinhaltet das „Gemeindebeitragsgesetz" und der Bereich B das „Bildungsgesetz". Dem Bereich C wurden schliesslich jene Gesetzesvorhaben zugewiesen, die separat behandelt werden sollen. Volkswirtschaft Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf Mitte des Jahres trat das entsprechende Bundesgesetz in Kraft. Die Kantone werden darin verpflichtet, eine Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen von Frau und Mann im Beruf einzurichten. Der Regierungsrat wählte die erforderliche Paritätische Schlichtungskommission. Die Schlichtungsstelle wurde termingerecht per 1. Juli 1996 eröffnet. Sie ist dem Direktionssekretariat der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zugeordnet und dort der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten beigegeben. Die Mitarbeiterinnen der Schlichtungsstelle betreuen beide Sachbereiche. Für die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen wurde eine Vorsitzende in Teilzeit gewählt. Arbeitsmarkt/Verbesserung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Die Aenderung des eidg. Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG), welche als zentrale Elemente die Einrichtung von regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Einrichtung von Jahresmassnahmenplätzen im Rahmen der aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen per 1. Januar 1997 beinhaltet, stand beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit im Vordergrund der Tätigkeit. Die Vorgabe, sechs Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) aufzubauen und in Betrieb zu nehmen, wurde erfüllt. Der Regierungsrat erliess in diesem Zusammenhang im Februar 1996 eine Verordnung über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und wählte im Juni die erforderliche tripartite (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Staat) Kommission. Die Planung von 800 Jahresmassnahmenplätzen für das Jahr 1997 wurde abgeschlossen und bereits teilweise umgesetzt. Gemäss Regierungsratsbeschluss vom August 1996 wird sich die kantonale Verwaltung daran mit 180 Plätzen beteiligen. Das Ziel, dem Landrat eine Gesetzesvorlage über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen zu unterbreiten, wurde erreicht, ebenso die Fertigstellung der Gesetzesvorlage zum Ladenschluss. Der Regierungsrat sprach sich für die Mitwirkung am Benchmarking für die Nordwestschweiz im Rahmen des Internationalen Benchmark-Reports (IBR) der BAK-Konjunkturforschung Basel AG aus und stellte hierfür einen einmaligen Beitrag von Fr. 50’000.-- aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Verfügung. Ebenfalls zulasten dieses Fonds wurde die Fortführung der finanziellen Unterstützung des Jugendelektronik-Zentrums beider Basel über die nächsten drei Jahre im Umfang von Fr. 50’000.-- pro Jahr und schliesslich ein Beitrag von Fr. 60’000.-- zugunsten der CD-Rom „Work" zur Förderung von Berufslehren beschlossen. Forstwesen Der Regierungsrat unterbreitete dem Landrat den Antrag auf Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Fortsetzung der Waldschadenuntersuchungen in den Jahren 1996 bis 1999. Ebenfalls im Berichtsjahr erfolgte die formelle Uebertragung des vormals bernischen Staatswaldes im Bezirk Laufen an die Gemeinden mit Antritt der Grundstücke per 1. Oktober 1996. Die Dienstordnung des Forstamtes beider Basel vom Jahre 1993 wurde mit dem Forstkreis Laufen ergänzt. Für die Erarbeitung eines neuen, gestrafften Entwurfes eines kantonalen Waldgesetzes wurde eine Expertenkommission eingesetzt. Sie lieferte im Dezember ihren Bericht ab. Landwirtschaft Die Arbeiten am neuen Landwirtschaftsgesetz konnten abgeschlossen und die Vorlage Mitte des Jahres zuhanden des Landrates verabschiedet werden. Die Landwirtschaft war zudem stark betroffen von den Auswirkungen der BSE-Krankheit bei Rindern. Die Absatzpreise für Kühe und Rinder sanken auf einen Tiefstwert. Gleichzeitig erfuhren die Kosten für Kadaverentsorgung eine wesentliche Erhöhung. Der Regierungsrat trug diesem Umstand Rechnung, indem er die Kantonale Verordnung über die Bekämpfung von Tierseuchen änderte und unter anderem festlegte, dass die Tierseuchenkasse für die Entsorgungskosten ab Hof grosser landwirtschaftlicher Nutztiere von mindestens 200 kg Gewicht einen Beitrag leistet. Die Neuregelung wurde auf 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Rheinhäfen Die Zuständigkeit für die Aenderung von Baurechtsverhältnissen in den basellandschaftlichen Rheinhäfen wurde vom Regierungsrat an die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion delegiert. Vermessungs- und Meliorationswesen Seit 1989 ist der Aufbau eines verwaltungsinternen Landinformationssystems (LIS) im Gange. Der Regierungsrat setzte im November 1996 eine Kommission für die Organisation, den Aufbau und den Betrieb des Geographischen Informationssystems (GIS) unseres Kantons unter Einbezug der Gemeinden ein. Das Geographische Informationssystem (GIS), früher Landinformationssystem (LIS), beinhaltet die systematische Erfassung der auf Grund und Boden bezogenen Daten und wird direktionsübergreifend nachgefragt. Die Kommission wurde beauftragt, bis Mitte 1997 unter anderem eine Beurteilung zum dienststellenspezifischen und direktionsübergreifenden Informationsbedarf, zu den notwendigen verwaltungsweiten GIS-Standards und zur Kostenbeteiligung der internen und externen Datenbezüger abzugeben. Statistisches Amt Die Strukturanalyse führte zu einer Klärung des Personalbedarfes des Amtes. Der Sollstellenplan wurde aus dem Bestand der Sollstellen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion um 2,1 Stellen erhöht. Damit konnten die entsprechenden Aushilfsstellen in definitive Stellen umgewandelt werden. Gesundheit und Soziales Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) wurde von den Stimmberechtigten am 9. Juni 1996 mit grossem Mehr angenommen. Die Umsetzung des neuen Prämienverbilligungssystems brachte ein gerütteltes Mass Arbeit sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Direktionssekretariates, als auch für jene der Steuerverwaltung, des Amtes für Informatik und der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft. Im Laufe des Jahres mussten Anpassungen am System vorgenommen werden, da es sich zeigte, dass die Personengruppe der Quellenbesteuerten und jene der Jugendlichen in Ausbildung in ungenügendem Masse erreicht werden konnten. Auch im Bereich der ausserkantonalen Hospitalisationen machten sich die Vorschriften des KVG bemerkbar. Für eine medizinisch bedingte stationäre Behandlung einer grundversicherten Person in einem öffentlichen Spital oder Therapiezentrum eines anderen Kantons ist eine Kostengutsprache des Wohnkantons erforderlich. War früher ein Beinbruch beim Skifahren eine Sache zwischen beispielsweise dem Spital in Davos und der Versicherung der verunfallten Person, so ist heute seitens des Spitals beim Kantonsarzt des Wohnkantons der Person eine Kostengutsprache für die Behandlung des Beinbruches einzufordern, wenn der Unfall von der Krankenversicherung zu tragen ist. Die Kostengutsprache führt zur Belastung eines Kostenanteils an den Wohnkanton. Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe d des neuen Krankenversicherungsgesetzes verlangt eine „Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung". Der Regierungsrat nahm in diesem Zusammenhang Kenntnis vom Gutachten für eine Spitalplanung des Kantons Basel-Landschaft, erarbeitet durch die Firma Brains, Berater im Gesundheits- und Heimwesen. Dieses Gutachten bildet ein Element für die Vorbereitung der Liste der Spitäler gemäss § 39 Absatz 1 Buchstabe e des Krankenversicherungsgesetzes. Ein weiteres Element der Vorbereitungsarbeiten stellt die vorsorgliche Kündigung der bestehenden Verträge mit den Privatspitälern im Nachbarkanton Basel-Stadt per Ende 1997 dar. Fürsorgewesen Der Regierungsrat beschäftigte sich mit dem kantonalen Fürsorgesetz und verabschiedete im Herbst des Berichtsjahres einen Vorschlag für eine Teilrevision zuhanden der öffentlichen Vernehmlassung. Spitalwesen Die Externen Psychiatrischen Dienste beteiligen sich am Pilotversuch mit Leistungsaufträgen. Amt für Schulzahnpflege Das neue Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz fand bei Landrat und Stimmvolk gute Aufnahme. Der Regierungsrat legte auf dem Verordnungsweg die Inkraftsetzung auf den Beginn des neuen Schuljahres (11. August 1997) fest. Die Schulzahnkliniken wurden per Ende 1996 geschlossen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes haben eine neue Stelle gefunden. Die Auflösungsarbeiten des Amtes werden im 1. Halbjahr 1997 abgeschlossen werden können. Gesundheitlicher Dienst in den Schulen Die zum Schulgesundheitsgesetz gehörende Verordnung über den gesundheitlichen Dienst in den Schulen schreibt schulärztliche Untersuchungen im 1., 4. und 7. Schuljahr vor. Fachleute sind sich einig, dass der Behandlungserfolg von schulärztlich erfassten Entwicklungs- und Wahrnehmungsstörungen wesentlich vom Zeitpunkt der Erfassung abhängt. Der Regierungsrat setzte im Frühjahr eine Expertenkommission ein. Diese hat den Auftrag, in Zusammenarbeit mit Schulärzten und Gemeinden Möglichkeiten für die Vorverlegung der Untersuchungen ins Kindergartenalter zu prüfen. Weitere wichtige Geschäfte aus dem Zuständigkeitsbereich der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion betreffen die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen. Hierüber wird im entsprechenden Kapitel berichtet. Empfehlungen des Landrates aufgrund des Amtsberichts 1995 Im Rahmen des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission des Landrates über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vom Juli 1995 bis Juni 1996 (LR-Vorlage 96/40) wurden vier Empfehlungen formuliert: – Die Organisationsstrukturen im Drogenbereich sind zu analysieren und klar festzulegen. – Die Aufgaben eines Koordinators sind neu zu bestimmen. – Die strukturelle Zusammenarbeit mit Baselstadt ist anzustreben. Dies auch unter dem Aspekt des effizienten Einsatzes von Mitteln. In die Ueberlegungen sind auch die an die Region angrenzenden Gebiete der Kantone Aargau, Solothurn und Jura einzubeziehen. – Die Ausgaben des Kantons im Drogenbereich sind festzustellen und aufzuteilen nach den verschiedenen Bereichen (Prävention, Therapie, fürsorgerische Massnahmen, Repression). Anlässlich der Beratung des Amtsberichtes 1995 und des Berichtes der GPK des Landrates (Landratssitzung vom 19. September 1996, Protokoll Nr. 533) brachte der Vorsteher der VSD zwei Vorbehalte an: – Es bestehen unterschiedliche Auffassungen, wie zentral und zentralistisch die Drogenpolitik im Kanton geführt werden soll: Hier ist die Auffassung von E. Belser anders als diejenige der GPK. – Was die strukturelle Zusammenarbeit mit Basel-Stadt betrifft, betont E. Belser ‘Zusammenarbeit ja, strukturell ein Fragezeichen.’ Der Vorsteher zeigte sich bereit, diese Fragen im Rahmen der Beratung des Drogenberichtes (LR-Vorlage 95/167) auszudiskutieren. Die Beratung durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrates steht im ersten Halbjahr 1997 an. Aufgrund des Amtsberichtes 1994 empfahl der Landrat die regelmässige Überprüfung und Anpassung des Vertrages mit der Eskamed AG betreffend Gassenzimmer. Entsprechende Vorarbeiten wurden im Berichtsjahr veranlasst, die Umsetzung erfolgt jedoch erst im Jahre 1997. |
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