97/40; Amtsbericht 1996; Teil 4
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| 3 Bau- und Umweltschutzdirektion Gesetzgebung Die Beratungen der landrätliche Spezialkommission über den Entwurf für ein neues Raumplanungs- und Baugesetz wurden im Berichtsjahr in 17 Sitzungen intensiv weitergeführt. Es ist beabsichtigt, die 2. Lesung im ersten Quartal 1997 abzuschliessen. An den Vorbereitungen für eine neues Submissionsgesetz wurde in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt und diversen Sozialpartnern weitergearbeitet, sodass per Ende 1996 der Entwurf eines neuen Submissionsgesetzes dem Regierungsrat unterbreitet werden konnte. Planung Nachdem der Entwurf des Regionalplans Siedlung im Sinne des Landratsbeschlusses vom 8. Mai überarbeitet worden ist, konnte der bereinigte Entwurf am 31. Mai 1996 in die Vernehmlassung geschickt werden. Insgesamt gingen 128 Stellungnahmen ein. Mit Ausnahme von zwei privaten Einsprachen, wurde der Entwurf des Regionalplans Siedlung im Grundsatz positiv aufgenommen. Luftreinhaltung Das Modellprogramm „VOC-Reduktion in der Druckindustrie" wurde in einer Medienveranstaltung gemeinsam mit dem Baudepartement Basel-Stadt der Öffentlichkeit vorgestellt. Die breite Umsetzung wurde angegangen, indem weitere rund 100 Mittel- und Kleinbetriebe miteinbezogen wurden. Zur weiteren Reduktion der Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen wurde eine Branchenaktion im Carrosseriegewerbe gestartet. Zusammen mit dem BUWAL und der Mehrheit der Kantone konnte die Finanzierung einer nationalen Luftkampagne für die Jahre 1997-1999 sichergestellt werden. Beide Basler Parlamente haben die notwendigen Kredite bewilligt. Gewässerschutz Mitte 1996 hatte der Regierungsrat die Ausgliederung des Amtes für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung beschlossen. Gleichzeitig erhielt die Bau- und Umweltschutzdirektion den Auftrag, eine Landratsvorlage auszuarbeiten. Eine Arbeitsgruppe, in der Personen aus Verwaltung und Gemeinden mitwirkten, erarbeitete den Entwurf der Vorlage. Nach der verwaltungsinternen Vernehmlassung konnte die Vorlage auf Ende Jahr bereinigt werden. Gemäss § 3 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 18. April 1994 regelt der Landrat im Dekret die Anforderungen an den Generellen Entwässerungsplan (GEP). Dieser dient den Gemeinden als Grundlage für einen effektiven Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung. Am 19. März 1996 unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage betreffend Dekret über den GEP. Nach gründlicher Vorberatung hat der Landrat am 17. Oktober 1996 ein entsprechendes Dekret beschlossen und auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Energiewirtschaft Aufgrund seiner Beteiligung an der Kraftwerk Augst AG hat der Kanton Basel-Landschaft seinen Stromanteil von 20% aus diesem Kraftwerk zu übernehmen und zu bezahlen. Der Kanton verkauft diese Energie an die Elektragenossenschaften Baselland (EBL) und Birseck (EBM) weiter, welche unser Gebiet mit Strom versorgen. Da der Augster Strom infolge des Heimfalls (Neubewertung) und der Erneuerung bzw. des Ausbaus des Kraftwerkes verglichen mit den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der EBL und EBM relativ teuer geworden ist, ergaben sich schwierige Vertragsverhandlungen zwischen dem Kanton und der EBL/EBM bezüglich der Abnahme und Vergütung dieses Stroms. Im Herbst 1996 konnte eine Einigung erzielt und der Vertrag unterzeichnet werden. Sondermüllentsorgung Die intensiven Bemühungen des Baudepartementes Basel-Stadt und der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, der modernen und allen Anforderungen des Umweltschutzes genügenden Sondermüllverbrennungsanlage der CIBA in Basel überregional die problematischen Sonderabfälle zuzuführen, waren bisher leider wenig erfolgreich. Die vom Bund versprochenen Richtlinien zur Lenkung der Sonderabfallströme liegen zwar im Entwurf vor, wurden aber noch nicht in Kraft gesetzt. Daher gelangen die meisten Problemabfälle weiterhin ungehindert in weit billigere Zementöfen. Diese auch für die Umwelt höchst bedenkliche Entwicklung hatte zur Folge, dass der Kanton Basel-Landschaft aufgrund des Vertrages mit CIBA für das nicht ausgeschöpfte Kantonskontingent eine erste Garantiezahlung von 2,5 Mio Franken ausrichten musste. Öffentlicher Verkehr Die Realisierung der Regio-S-Bahn ist für die Verbindung Frick/Laufenburg und Mulhouse vorangeschritten. Ab Juni 1997 kann die „Ligne verte" eröffnet werden. In Binningen konnte nach sechsjährigen Plangenehmigungsverfahren mit dem Doppelspurausbau der BLT-Linien 10/17 zwischen den Haltestellen Schloss und Oberdorf begonnen werden. Privater Verkehr Im Eggfluetunnel der Ortsumfahrung Grellingen sind im Sommer die Betonarbeiten für den Innenausbau des Tunnels angelaufen. Aufgrund des Projektstandes der J2 und der politischen und juristischen Probleme im Zusammenhang mit der Volksinitiative für den Ausbau der Rheinstrasse zeigte sich im vergangenen Jahr immer deutlicher, dass die Jurastrasse J2 im Abschnitt Hülften bis Liestal noch längere Zeit nicht ausführungsreif sein wird. Deshalb hat der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, die Vorbereitungen für den Bau der Umfahrung Sissach so an die Hand zu nehmen, dass die Bauarbeiten ab 1998 aufgenommen werden können. Hochbau Der Hochbau konzentrierte sich besonders auf die zwei grossen kantonalen Verwaltungsneubauten Gutsmatte und Kantonsspital Liestal. An der Gutsmatte wurden im Hinblick auf die Fertigstellung 1997 vielfältigen Ausbauarbeiten ausgeführt. Beim Kantonsspital Liestal erfolgten die Arbeiten simultan auf mehreren Bauplätzen, mit Schwergewicht bei der Errichtung des Bettenhauses 2. Störfallverordnung Am 1. November 1996 jährte sich die Brandkatastrophe von Schweizerhalle zum zehnten Mal. Dazu hatte eine ganztägige Fachtagung unter dem Titel „Wieviel Risiko? Gedanken 10 Jahre nach Schweizerhalle" unter dem Beisein von Bundesrat Flavio Cotti stattgefunden.
Asylbereich Im Berichtsjahr stieg die Zahl der eingegangenen neuen Asylbegehren gesamtschweizerisch von 17’021 (1995) auf 18’001 (1996) an. Auch im Kanton Basel-Landschaft erhöhte sich dadurch die Zahl der ihm zugewiesenen Personen von 628 (1995) auf 659 (1996). Beim Bundesamt für Flüchtlinge waren Ende 1996 noch 1’100 Fälle (1’030) und bei der Asylrekurskommission 250 Fälle (220) aus unserem Kanton pendent. Im Berichtsjahr erfüllten 23 Personen (67) die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Zum Ende des Jahres 1996 hielten sich insgesamt 1’950 Asylsuchende (1’795) in Baselland auf. Polizeigesetz und Teilrevision der Strafprozessordnung Der Landrat hat im Berichtsjahr seine Beratungen abgeschlossen und das Polizeigesetz zuhanden der Volksabstimmung, die am 2. März 1997 stattgefunden hat, verabschiedet. Am gleichen Tag befand der Souverän auch über die Teilrevision der Strafprozessordnung (Schaffung der Gesetzesgrundlagen für den Einsatz von V-Personen). Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens hat der Regierungsrat dem Landrat im Frühjahr 1996 die Vorlage zum Kantonalen Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht unterbreitet. Der Landrat hat den Gesetzesentwurf in einigen wenigen Punkten bereinigt. Im September 1996 haben die Stimmberechtigten unseres Kantons der Gesetzesvorlage mit grossem Mehr zugestimmt. Das Kantonale Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht ist am 1. Februar 1997 in Kraft getreten. Gastwirtschaftsgesetz Die Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrates ist fast durchwegs auf ein positives Echo gestossen. Die wesentlichen Elemente des Entwurfs, wozu auch der Verzicht auf die Bedürfnisklausel und auf den Fähigkeitsausweis gehören, wurden auch in die Vorlage des Regierungsrates an den Landrat übernommen. Die Justiz- und Polizeikommission hat ihre Beratungen abgeschlossen. Der Landrat wird die Vorlage voraussichtlich noch in der ersten Hälfte 1997 behandeln. Einführungsgesetz zum Schuldbetreibung- und Konkursgesetz Die Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs bedingte eine Totalrevision des kantonalen Einführungsgesetzes. Zugleich wurden die Strukturen des Betreibungs- und Konkurswesens an die Erkenntnisse der Strukturanalyse der Bezirksschreibereien und der Gerichte angepasst, indem die Aufsichtszuständigkeit neu geordnet wurde. Diese Vorschläge wurden in der Vernehmlassung begrüsst, so dass der Regierungsrat die Vorlage im April 1996 ohne wesentliche Aenderungen verabschieden konnte. Auch im Kantonsparlament war die Vorlage unbestritten und wurde in der Volksabstimmung vom Dezember 1996 mit grosser Mehrheit angenommen. Notariatsgesetz In der Vernehmlassungsvorlage lehnte der Regierungsrat die Freigabe des kleinen Notariates an private Notare ab und empfahl Nichteintreten auf diesen Gesetzesentwurf. Das Vernehmlassungsverfahren ergab indessen eine klare Mehrheit für die Einführung des kleinen freien Notariates, weshalb die Vorlage in diesem Sinne überarbeitet und vom Regierungsrat am 3. September 1996 dem Landrat überwiesen wurde. Gesetz über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter Die Vernehmlassungsvorlage zu diesem Gesetzesentwurf hat in der Oeffentlichkeit ebenfalls eine gute Aufnahme gefunden. Nach Abschluss der Beratungen durch die Justiz- und Polizeikommission hat der Landrat den Gesetzesentwurf im Januar 1997 zuhanden der Volksabstimmung beschlossen. Vernehmlassungsvorlage betreffend Aenderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums In der Vernehmlassungsvorlage wird vorgeschlagen, dass Gesetze und Staatsverträge künftig der fakultativen Volksabstimmung unterliegen, wenn sie im Landrat eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der stimmenden Landratsmitglieder erreichen. Die vorgeschlagene Aenderung der Kantonsverfassung bezweckt, den Souverän von unnötigen Abstimmungen über unbestrittene Gesetze und Staatsverträge zu entlasten. Die Stimmberechtigten sollen sich auf die wesentlichen, staatspolitisch interessanten Fragen konzentrieren können. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende Februar 1997 ab. Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens wird der Regierungsrat dem Landrat innerhalb der ersten Hälfte 1997 eine Vorlage unterbreiten. Entwicklungszusammenarbeit Bei der Entwicklungszusammenarbeit, die vollumfänglich aus dem Lotteriefonds finanziert wird, wurde im Rahmen der inländischen Hilfe ein Projekt einer kleinen Bündner Berggemeinde, das den Bau eines Schulhauses kombiniert mit einer Mehrzweckhalle vorsieht, mit einem grösseren Beitrag unterstützt. Würde dieses Projekt nicht realisiert, wäre eine Abwanderung junger Familien und Einzelpersonen aus dem Dorf kaum zu vermeiden, was letztlich den Fortbestand der Gemeinde in Frage stellen würde. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass es gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten sehr wichtig ist, wenn die Verbundenheit unseres Kantons mit den wirtschaftlich weniger entwickelten Regionen der Schweiz nicht bloss mit schönen Worten beschworen wird. Dies gilt ebenso für die ausländische Entwicklungshilfe. Auch hier verfolgt der Regierungsrat seit Jahren die Politik, konkrete und überschaubare Projekte schwergewichtig zu unterstützen. Dabei wird insbesondere Wert auf eine selbsttragende Entwicklung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe gelegt, die aus bestehenden Abhängigkeiten herausführt, ohne neue zu schaffen. Projekte, die zwar prestigeträchtig sind, aber auf einen dauernden Technologietransfer angewiesen sind, werden nicht unterstützt. Wir wählen unsere Partner - es kommen ausschliesslich regierungsunabhängige Organisationen in Betracht - sorgfältig aus und achten darauf, dass grundsätzlich nur einmalige Beiträge ausgerichtet werden, doch können diese in mehrere Jahrestranchen aufgeteilt werden. Dies ist gerade in der Entwicklungszusammenarbeit wichtig, da es kaum je möglich ist, dass ein Projekt bereits schon nach einem Jahr übergeben werden kann. So sind denn auch vier der insgesamt acht im Berichtsjahr unterstützten Projekte schon früher angelaufen, nämlich je ein solches in Peru, in Simbabwe, in Burkina Faso und in der Dominikanischen Republik. Neu dazugekommen sind Projekte in Bolivien, Kasachstan und Rumänien. Die Beiträge betrugen zwischen Fr. 20'000.-- und Fr. 160'000.--, insgesamt rund Fr. 600'000.--. Für humanitäre Hilfe im Ausland wurden rund Fr. 500'000.-- aufgewendet. Grössere Beiträge wurden für die Erweiterung der Apotheke im arabischen Gesundheitszentrum in Jerusalem, für Hilfe in Ostzaire und in Südindien sowie für Ex-Jugoslawien zur Verfügung gestellt.
Universität Basel Nachdem der Universitätsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt am 1. Januar in Kraft getreten war, nahm der Universitätsrat seine Tätigkeit auf. Am 1. März wurde das Universtitätsstatut erlassen, welches die wichtigste organisatorische Grundlage für die selbstverwaltete Universität bildet. Fachhochschule beider Basel Im Sommer wurde das Genehmigungsgesuch beim Bundesrat eingereicht. Anschliessend wurde der Fachhochschulvertrag und die dazugehörige Landratsvorlage als partnerschaftliches Vorhaben mit dem Kanton Basel-Stadt ausgearbeitet und vom Regierungsrat an den Landrat zur Beratung und Ratifizierung überwiesen. Neue Bildungsgesetzgebung In der ersten Projektphase wurden bildungspolitische Anliegen des Regierungsrats mit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden verbunden. Ausserdem ging es darum, in der Trägerschaftsvorlage, die dem Landrat im August zugeleitet wurde, die hängigen Volks- und Gemeindeinitiativen im Bildungsbereich zu verarbeiten. Zusammenführung des Amts für Berufsbildung und des Amts für Berufsberatung Die vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe, welche unter dem Arbeitstitel ZABAB die Zusammenführung der beiden Ämter vorbereitete, lieferte dem Regierungsrat ihren Schlussbericht mit entsprechenden Anträgen termingerecht im August ab. Im Rahmen dieser Neuorganisation wird die Abteilung für Ausbildungsbeiträge aus dem Direktionssekretariat aus- und ins neue Amt eingegliedert werden. Die Beschlüsse wurden dahingehend gefasst, dass die beiden Ämter antragsgemäss auf den 1. Februar 1997 zusammengeführt werden. Kulturvertrag Im Sommer unterbreitete der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft jenem des Kantons Basel-Stadt einen Kulturvertrag zur Regelung der Beiträge zur Abgeltung des zentralörtlichen Kulturangebots zugunsten der ganzen Region. Nach einer längeren Phase der Ungewissheit, ob der Nachbarkanton darauf eintreten würde, zeichnete sich zum Jahresende das Zustandekommen einer entsprechenden Partnerschaft ab. Basel 2001 Der immer noch hängigen Bewerbung zur Kulturstadt Europas 2001 wurde abermals mit mehreren Aktionen Nachdruck verliehen. Eine Antwort wird im Verlaufe von 1997 erwartet. |
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