97/40; Amtsbericht 1996; Teil 33
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 15 Kantonales Institut für Pathologie 15.1 Personelles Der Stellenplan hat keine Aenderungen erfahren. Eine im Frühjahr freigewordene Oberarztstelle wurde vorläufig offen gelassen, da eine qualifizierte Bewerberin ihre Facharztausbildung noch nicht abgeschlossen hatte. Die Stelle wurde durch eine zusätzliche Assistenzarztstelle teilweise kompensiert. Da demnach nur noch zwei Kaderstellen (1 Chefarzt, 1 Oberarzt) besetzt waren, entstanden bei Abwesenheiten Engpässe, die durch Stellvertretungen aus dem Institut für Pathologie Basel überbrückt werden konnten. Schwierig gestaltete sich auch die Neubesetzung einer freigewordenen Sektionspflegerstelle, da die meisten Bewerber den Anforderungen nicht genügten. 15.2 Leistungsausweis 15.2.1 Autopsien und Todesursachen Leider ist die Zahl der Autopsien nach wie vor rückläufig, dies obwohl immer mehr eine effektive Qualitätskontrolle der medizinischen Diagnostik und Behandlung gefordert wird. Eine solche kann aber ohne Autopsien nie vollständig sein. Insgesamt wurden 52 Autopsien (total 494) weniger durchgeführt, was einer Abnahme von 9,5% entspricht. Erfreulicherweise ist aber die Autopsiefrequenz der medizinischen Abteilungen der Kantonsspitäler Bruderholz (76%) und Liestal (64%) hoch geblieben. Als Todesursache stehen Krankheiten des Kreislaufsystems (40%, 112 Männer, 86 Frauen) an erster Stelle, gefolgt von den Tumorkrankheiten (34%). Die Hälfte der kreislaufbedingten Todesfälle ist auf einen Herzinfarkt (plötzliche Herztodesfälle, sog. Sekundenherztod eingeschlossen) zurückzuführen. Bei den bösartigen Tumoren steht nach wie vor der Lungenkrebs sowohl bei den Männern (41) als auch bei den Frauen (13) an erster Stelle. Fast ausnahmslos handelt es sich um schwere Raucher/innen. Zweithäufigste Krebstodesursache waren Tumoren von Dickdarm und Rektum (10 Männer, 7 Frauen). An dritter Stelle folgt der Prostatakrebs (14). Bei der Frau ist der Brustdrüsenkrebs (8) die zweithäufigste Krebstodesursache. Gesamthaft gelangten mehr Männer (100) mit bösartigen Tumoren zur Autopsie als Frauen (66). Im Auftrag der Statthalterämter wurden 13 Suizidfälle autopsiert (9 Männer, 4 Frauen, Durchschnittsalter 57 Jahre). Bei 3 an Aids verstorbenen Männern wurde eine Autopsie durchgeführt. 15.2.2 Histologische Untersuchungen Obwohl in der Region ein zweites privates Pathologie-Institut eröffnet wurde und niedergelassene Aerzte und Privatspitäler ihre Untersuchungen mehrheitlich an privaten Pathologie-Instituten durchführen lassen, hat die Zahl der Einsendungen (13 739) um 3% zugenommen. 72% der Einsendungen sind Biopsien (kleine Gewebsproben aus den verschiedensten Organen), 17% sind Operationspräparate und 8% Gebärmutterauskratzungen (Curettage). Aufgrund der histologischen Untersuchungen wurden nebst den verschiedensten entzündlichen und degenerativen Krankheiten bei 318 Männern und 238 Frauen ein Organkrebs (Erstdiagnose) festgestellt. Bei den Männern ergibt sich folgende Häufigkeit der bösartigen Tumoren: 1. Prostata, 2. Dickdarm, 3. Haut, 4. Lymphknoten; bei den Frauen: 1. Brustdrüse, 2. Gebärmutter, 3. Dickdarm, 4. Haut und Ovar. In diagnostisch schwierigen Fällen wurden zusätzlich Spezialuntersuchungen durchgeführt, nämlich Immunhistochemie (2 049), in situ-Hybridisierung (148). DNA-Analyse (171) und Elektronenmikroskopie (95). 15.2.3 Zytologische Untersuchungen Die Zahl der zytologischen Untersuchungen (6 635), die hauptsächlich für die Tumordiagnostik und Krebsvorsorge (Gebärmutterhalsabstriche) eingesetzt werden, hat gesamthaft um 2% zugenommen. Am deutlichsten war die Zunahme bei den gynäkologischen Abstrichen (5%). 15.2.4 Aus-, Fort- und Weiterbildung Die Aktivitäten im Rahmen der Medizinischen Fakultät Basel umfassten Vorlesungen in spezieller Pathologie (Magen-Darmtrakt, 4. Jahreskurs), Autopsiekurse in Form des Gruppenunterrichtes (6. Jahreskurs) und Pathologiepraktikum im Rahmen des Wahlstudienjahres (18 Medizinstudenten). Zur Fort- und Weiterbildung gehörten institutsinterne Kolloquien, wöchentliche pathologisch-anatomische Demonstrationen für die Kliniken der Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal, Teilnahme an interdisziplinären Tumorfallbesprechungen und klinisch-pathologische Konferenzen. An der Laborschule Basel wurden durch die Cheflaborantin 166 Std. Unterricht erteilt. 15.2.5 Wissenschaftliche Tätigkeiten Es wurden 4 wissenschaftliche Arbeiten publiziert, 3 davon in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken. Weiter wurden 2 Dissertationen zum Abschluss gebracht, eine mit dem Thema „Plötzlicher Herztod beim Sport". 16.1 Rechtsetzung Das eidgenössische Departement des Innern hat im Berichtsjahr zwei Vernehmlassungen bei den Kantonen durchgeführt. Die erste Vernehmlassung befasste sich mit der Änderung des Volkszählungsgesetzes, das im Hinblick auf die Jahre 2000 und 2010 Voraussetzungen schaffen soll, diese Erhebungen unter Einsatz und Nutzung modernster Informatikmittel möglichst kostengünstig durchzuführen. Die Notwendigkeit der Durchführung einer "Strukturerhebung Schweiz", wie die Volkszählung in Zukunft heissen soll, war grundsätzlich unbestritten. Unterschiedliche Auffassungen zeigten sich in der Vernehmlassung bezüglich der Durchführungsmethoden. Als zweite Vernehmlassung wurde ein Vorschlag zur Realisierung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik unterbreitet. Der Kanton Basel-Landschaft führt als einer von wenigen Kantonen seit den siebziger Jahren eine entsprechende Statistik. Die Absicht des Bundes, die auf eine entsprechende Motion des Parlamentes zurückgeht, wurde grundsätzlich unterstützt, allerdings mit der Einschränkung, das Projekt auf die wesentlichen Bedürfnisse zu beschränken. Innerhalb der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion führt das Statistische Amt die Finanzaufsicht über die Gemeinden durch. Per 1. Januar 1996 trat das revidierte Gemeindegesetz in Kraft. Dieses brachte in der Finanzaufsicht Veränderungen mit sich. Das bisherige Genehmigungsverfahren wurde durch das Passationsverfahren ersetzt. Im weiteren bedingt das revidierte Gemeindegesetz sowie die Tatsache, dass auf Gemeindeebene zwei Rechnungsmodelle (Bezirk Laufen, übrige Bezirke) zur Anwendung gelangen, eine Revison der Verordnung über das Gemeinderechnungswesen. Die von der Regierung an den Landrat verabschiedeten Vorlagen zur Aufgabenteilung haben Konsequenzen auf die Finanzausstattung und damit auf den Finanzausgleich der Gemeinden. Das Amt ist deshalb beauftragt worden, die Auswirkungen der einzelnen Vorlagen auf notwendige Anpassungen im Finanzausgleich zu prüfen. 16.2 Organisation Im Herbst 1995 wurde auf Wunsch der Dienststelle von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eine Strukturanalyse in Auftrag gegeben. Ein externer Unternehmensberater führte diese Analyse durch. Im wesentlichen wurden mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vieraugengespräche geführt, verwaltungsinterne und verwaltungsexterne Stellen über die Leistungen befragt, sowie ein Statistikexperte bezüglich der Ablauforganisation und Informatik beigezogen. Im März des Berichtsjahres wurde die Analyse mit einem Massnahmenplan abgeschlossen. Insgesamt attestiert der Bericht dem Amt eine klare Regelung von Aufgaben und Befugnissen. Gemäss Bericht geniesst das Amt "bei allen Leistungsbezügern einen hervorragenden Ruf in Bezug auf den Inhalt und die Qualität der angebotenen Produkte". Hervorgehoben wurde ebenfalls die "vorzügliche produktivitätssteigernde Informatik-Infrastruktur". Bemängelt wurden ein fehlendes "data-warehouse" sowie Mängel bei der Sicherstellung des Informatikbetriebes. Letztere waren gemäss Bericht auf die fehlenden Personalressourcen zurückzuführen. So lastete die ganze Informatikverantwortung auf einem Mitarbeiter. Im Personalbereich zeigte sich bei einzelnen Stelleninhabern und -inhaberinnen bezüglich der Beschäftigung Unsicherheiten. Verschiedene Arbeitsverhältnisse bestanden seit Jahren, wurden aber im Stellenplan des Amtes nicht geführt. Zudem waren zwei Personen mit befristeten Aufgaben betraut. Der Stellenplan des Amtes konnte im Zuge der beschlossenen Massnahmen bereinigt werden, so dass ab 1. Januar 1997 die Strukturen des Amtes neu festgelegt sind (siehe unter Personelles). 16.3 Personelles Als Folge der Strukturanalyse wurde die Informatik von einer auf zwei Stellen ausgebaut. Die Stelle ist ab 1. Januar 1997 besetzt. Zwei langjährig besetzte Teilzeitstellen wurden in den Sollstellenplan des Amtes aufgenommen und zwei Mitarbeiter mit befristeten Aufgaben sind im Herbst 1996 ausgetreten und haben neue Stellen ausserhalb des Kantons angetreten. 16.4 Leistungsausweis 16.4.1 Übersicht Im Berichtsjahr wurden wieder die periodischen Veröffentlichungen realisiert. Wie üblich wurde in Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank die Taschenstatistik "Baselland in Zahlen" vor den Sommerferien herausgegeben. Nach den Sommerferien erschien das "Statistische Jahrbuch 1996". In der Reihe der "Statistischen Mitteilungen" wurden die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Bevölkerung, Bildung, Bau- und Bodenmarkt und Gemeindefinanzen herausgegeben. Zudem erschien das Heft Nr. 5 in der Reihe "Beiträge zur Baselbieter Statistik" zum Thema "Haushalte und Familien". 16.4.2. Publikationen Bei der Publikation "Haushalte und Familien" handelt sich um einen Situationsbericht über die familiären wie auch anderen Lebensformen im Kanton Basel-Landschaft, basierend auf einer statistischen Analyse und Interpretation der Volkszählungsdaten 1990. Die Analyse der Haushalte und Familien befasst sich in drei Kapiteln auf insgesamt über 100 Seiten mit der langfristigen Entwicklung der Haushalts- und der gelebten Familienformen, mit den aktuellen Haushaltsstrukturen sowie mit den Erwerbsverhältnissen der Familienhaushalte - und hier besonders mit der Erwerbssituation der Frauen. Die Publikation enthält neben der eigentlichen kantonsspezifischen Auswertung auch Vergleiche zum Nachbarkanton Basel-Stadt und zur Gesamtschweiz. 16.4.3. Energiestatistik In den vergangenen 10 Jahren hat das Statistische Amt verschiedene Vorarbeiten im Hinblick auf eine kantonale Energiestatistik durchgeführt. An der gemeinsamen Sitzung BUD/VSD vom 14. März 1995 meldete die BUD den Bedarf an aktuellen Daten über den gesamten Energieverbrauch im Kanton an. Das Statistische Amt erhielt in der Folge den Auftrag, eine kantonale Energiestatistik zu erarbeiten. Die Arbeiten mussten mit den vorhandenen Ressourcen des Amtes durchgeführt werden. Deshalb waren aufwendige Erhebungen zum vornherein ausgeschlossen. Im Sinn einer Synthesestatistik wurden die verfügbaren Daten systematisch ausgewertet und in einem einheitlichen konzeptionellen Rahmen dargestellt. Namentlich bei den nicht-leitungsgebun-denen Energieträgern beruhen die Verbrauchszahlen auf Schätzungen. Bei seinen Arbeiten wurde das Statistische Amt vom Amt für Umweltschutz und Energie, vom Lufthygieneamt beider Basel und vom Hochbauamt unterstützt. Im Dezember 1996 legte das Statistische Amt seinen Bericht vor. Er enthält neben dem ausführlichen methodischen Teil die Zahlen für die Jahre 1994 und 1995. Für die meisten Energieträger konnten auch die Zeitreihen für die Jahre seit 1990 vorgelegt werden. Wo es die Daten zuliessen, sind die Ergebnisse auch nach Gemeinden ausgewiesen. Der Bericht wird interessierten Stellen auf Anfrage vom Statistischen Amt zur Verfügung gestellt. Ein Auszug der Zahlen wird im 1997 erscheinenden Umweltbericht beider Basel veröffentlicht. Ein Teil der Daten ist in den Emissionskataster beider Basel eingeflossen. Für ein breitere Öffentlichkeit werden die Ergebnisse ferner in einer im ersten oder zweiten Quartal 1997 erscheinenden "Statistischen Mitteilung" dargestellt und kommentiert. 16.4.4 Regionale Spitalstatistik beider Basel Die Kantone sind vom Bund beauftragt worden, eine Statistik der stationären Betriebe des Gesundheitswesens zu erheben. Diese Statistik besteht aus drei verschiedenen im Jahre 1998 einzuführenden Erhebungen: Die Krankenhausstatistik, die medizinische Statistik der Spitäler, welche auf der Erhebung von Individualdaten beruht sowie die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen. Der Bund geht mit diesen Vorgaben weit über das im März 1995 am Statistischen Amt begonnene Projekt einer regionalen Spitalstatistik beider Basel hinaus. Im regionalen Projekt waren ursprünglich weder die fallbezogene Erhebung von Diagnosen und Operationen noch die Erhebung einer Betriebsstatistik der sozialmedizinischen Institutionen vorgesehen. Im Verlaufe der bisherigen Projektarbeiten wurden in verschiedener Hinsicht wichtige Erfahrungen gesammelt: Mit allen auch im Bundesprojekt zu erhebenden Spitälern wurden intensive Gespräche über die Datenlage und die EDV-Situation geführt. Durch die Erhebung und Auswertung von Testdaten verschiedener Spitäler in den beiden Basler Kantonen wurden grundlegende methodische Probleme bereits gelöst. Gleichzeitig musste aufgrund des Bundeskonzeptes gegenüber der ursprünglich eingeschlagenen Richtung ein Marschhalt eingelegt werden. Die vorgesehene flächendeckende Erhebung von 95er-Patienteneinzeldaten im Jahre 1996 hätte aufgrund der stark veränderten Rahmenbedingungen durch das Bundeskonzept nur unter Inkaufnahme von erheblichen Doppelspurigkeiten realisiert werden können, so dass darauf verzichtet wurde. Infolgedessen wurde auch die in der Vereinbarung zur Regionalen Spitalstatistik vorgesehene Stelle nur zu 80% beansprucht. 16.4.5 Gemeinderechnungswesen Informationstagung Finanzhaushalt der Gemeinden Im September führte das Statistische Amt eine Reihe von Informationstagungen über den Finanzhaushalt der Gemeinden durch. Insgesamt nahmen an den fünf Informationsabenden rund 450 kommunale Behördenmitglieder teil. So konnte insbesondere auch den im Wahljahr 1996 zahlreichen Neueinsteigern und Neueinsteigerinnen ein Überblick über die verschiedenen Aspekte des Gemeindefinanzhaushaltes gegeben werden. Für diese Veranstaltungsreihe wurde auch eine Dokumentationssammlung Gemeinderechnungswesen erstellt. In dieser Schriftenreihe werden in kurzer und einfacher Form, Themen und Zusammenhänge im Bereich Gemeinderechnungswesen dargelegt. Voranschlag 1996 Die Voranschläge der Gemeinden wurden gemäss den gesetzlichen Grundlagen geprüft. Bei 11 Einwohner- und zwei Bürgergemeinden wurden Mängel festgestellt. Bei neun Einwohnergemeinden musste auf eine ungesunde Finanzverwaltung hingewiesen werden, die restlichen Einwohner- sowie die zwei Bürgergemeinden zeigten Mängel in der Anwendung des Rechnungsmodells auf. Jahresrechnung 1995 Die Jahresrechnungen der Einwohnergemeinden wurden gemäss den gesetzlichen Grundlagen geprüft. In 17 von 86 Fällen wurde der Gemeinde über die Kenntnisnahme der Rechnung Bericht erstattet. In 13 Berichten wurde auf materielle Punkte, d.h. die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltgleichgewichts und der ordentlichen Deckungsgrundsätze hingewiesen. In zwei Fällen wurden formelle Mängel beanstandet. Die Abschlüsse von zwei Einwohnergemeinden haben die Kenntnisnahme nicht passiert. Beide Fälle konnten nach Intervention der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bzw. der Abt. Gemeinderechnungswesen bereinigt werden. Im Rechnungsjahr 1995 erwirtschafteten die bisherigen Baselbieter Gemeinden in den Einwohnerkassen einen Ertragsüberschuss von 5 Mio. Franken. Damit lag der laufende Gewinn um 3 Mio. Fr. unter dem Vorjahreswert, aber durch die leicht erhöhten Abschreibungen blieb die Selbstfinanzierung nahezu konstant auf 76 Mio. Franken. Die Nettoinvestitionen in der Höhe von 103 Mio. Fr. konnten zu 74% von den Gemeinden selber finanziert werden. Das Finanzierungsdefizit beträgt 27 Mio. Franken. In den neunziger Jahren ist der Finanzierungssaldo bislang ausnahmslos negativ, d.h. die vollständige Finanzierung der Nettoinvestitionen ist nur über eine Neuverschuldung möglich. Die Rechnungsabschlüsse der Laufentaler Gemeinden schlossen mit einem laufenden Überschuss von 1 Mio. Fr. ab. Die Selbstfinanzierung konnte um fast einen Viertel von 6,9 auf 8,6 Mio. Fr. gesteigert werden. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 206%, d.h. die Nettoinvestitionen wurden vollumfänglich aus eigenen Mitteln finanziert und zusätzlich konnten Schulden abgebaut werden. Finanzausgleich und Beiträge Gemäss Steuer- und Finanzgesetz leistet der Kanton den Einwohnergemeinden Beiträge zur Verringerung der Unterschiede in der Steuerbelastung und zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Der ungebundene Finanzausgleichsbeitrag sowie die Subventionen an die Besoldungsaufwendungen der Gemeinden für die Lehrkräfte der Primar-, Real- und Sonderschulen richten sich nach der Steuerkraft. Der den Gemeinden zur Verfügung stehende ungebundene Finanzausgleich beträgt 6,5% des Staatssteuerertrages 1995 und belief sich für das Auszahlungsjahr 1996 auf 52,8 Mio. Franken. Es kamen wie im Vorjahr 70 von insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden in den Genuss des ungebundenen Finanzausgleichs. Dieser garantierte jeder Gemeinde eine minimale Finanzausstattung aus Steuerkraft und Finanzausgleich von 2 040 Franken pro Einwohner. Gemeinden, mit einer Steuerkraft von mehr als 2 040 Fr. erhielten 1996 keinen ungebundenen Finanzausgleich. Im Rahmen des Finanzausgleichs werden jeweils auch die Beiträge der Gemeinden an den Kanton für die gemeinsam getragenen Aufgaben verrechnet. Die Beiträge der Gemeinden an den Kanton nahmen gegenüber dem Vorjahr um 7,1% zu und erreichten eine Summe von knapp 85 Mio. Franken. Davon entfielen je 24 Mio. Fr. oder 28% allein auf die Beiträge an die Ergänzungsleistungen sowie auf die Beiträge an die IV-Sonderschulen, Heime und an das Sprachheilwesen. Mit 16 Mio. Fr. machten die IV-Beiträge einen Anteil von gut 20% aus. Je über 7,5 Mio. Fr. oder 9% der gesamten Gemeindebeiträge entfielen auf die AHV-Beiträge sowie auf die Beiträge an die Betriebsdefizite der Alters- und Pflegeheime. Ausgleichsfonds Die jährliche Einlage in den Ausgleichsfonds beträgt gemäss Steuer- und Finanzgesetz 0,5% des Staatssteuerertrags. Im Berichtsjahr entsprach dies einem Betrag von 3,4 Mio. Franken. 1996 wurden Zahlungen von 1,4 Mio. Fr. an sechs verschiedene Projekte geleistet. Für die kommenden Jahre bestehen bereits Zahlungszusagen in der Höhe von 0,8 Mio. Franken. Auszahlungen aus dem Ausgleichsfonds im Jahre 1996
* EG = Einwohnergemeinde, BG = Bürgergemeinde 1996 bewilligte der Regierungsrat fünf Gesuche um Beiträge aus dem Ausgleichsfonds mit einem Beitragsvolumen von insgesamt 1,6 Mio. Franken. In einem weiteren Fall kam es zu einer Aufhebung eines bewilligten Beitrages. Bei Beiträgen aus dem Ausgleichsfonds steht eine ausreichende Selbstfinanzierung im Vordergrund. Gemeinden, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzierungslücke nicht decken können, können ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Ausgleichsfonds stellen. Entscheide des Regierungsrates im Jahre 1996
* EG = Einwohnergemeinde, BG = Bürgergemeinde 16.4.6 Wirtschaftsförderungsfonds Am 11. Januar 1993 trat die Ergänzung des Wirtschaftsförderungsgesetzes in Kraft, das die Förderung von Holzschnitzel- und Stückholzfeuerungen mittels Kantonsbeiträgen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds vorsieht. Voraussetzung für die Bewilligung von Beiträgen sind angemessene Eigenleistungen der Betreiber der Anlagen. Insgesamt standen für die Förderung 5 Mio. Fr. innert drei Jahren zur Verfügung. Die Förderungsbeiträge wurden aufgrund von Zusicherungen des Regierungsrates bis Ende 1995 ausgeschöpft. Die vom Regierungsrat bewilligten Förderungsbeiträge sind in den Amtsberichten 1993 bis 1995 aufgeführt. Bis Ende 1996 konnten von den insgesamt 25 unterstützten Projekten deren 15 abgeschlossen werden. Aus der folgenden Aufstellung gehen die bisher geleisteten Auszahlungen hervor. Erfolgte Auszahlungen bis Ende 1996
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