97/40; Amtsbericht 1996; Teil 39
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Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage (97/40; Amtsbericht 1996) | ||
| Zu r Übersicht Vorlagen an den Landrat | |||
| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 4 Amt für Orts- und Regionalplanung 4.1 Übersicht Aufgabe des Amtes für Orts- und Regionalplanung ist die Bearbeitung von Fragen, die für die Weiterentwicklung des „Lebensraumes Baselbiet" maßgebend sind. Dabei ist die Koordination mit Gemeinden und anderen Fachstellen innerhalb des Kantons zu beachten. Hinzu kommen Aufgaben in Verbindung mit dem Kanton Basel-Stadt, der Nordwestschweiz und dem benachbarten Ausland. Als spezielle Aufgabe wurde 1996 im Organisationskomitee für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Marché Concours in Saignelégier mitgewirkt. 4.2 Regionalplanung 4.2.1 Regionalplanung beider Basel Zu den wichtigsten Aufgaben gehörte das im Laufe des Jahres abgeschlossene Gemeinsame Freiraumkonzept Oberrhein (Interreg I-Projekt), das neu begonnene Interreg II-Projekt Raumordnerischer Orientierungsrahmen für das Oberrheingebiet, das Entwicklungskonzept für die Trinationale Agglomeration Basel, das Projekt EuroVille Basel sowie Grundlagen für die Planung Jugendhilfe BS/BL. Mit der Teilnahme an deutsch-schweizerischen und tripartiten Konferenzen zusammen mit Behörden aus dem Elsass und Südbaden wurde an der internationalen Planungskoordination mitgearbeitet. Gemeinsam mit der Regionalplanung BL wurden zwei Studien durchgeführt: Einwohnerperspektiven sowie Perspektiven des Wohnungsbedarfs für die Region Nordwestschweiz 1996 bis 2015. Beide Studien dienen als Planungsgrundlage für die kantonalen Regional- und Richtplanungen. Die wichtigsten Ergebnisse werden voraussichtlich 1997 veröffentlicht. Die Regionalplanungsstelle konzentrierte sich auf die Vorbereitung des Entwicklungskonzepts und der damit zusammenhängenden Projekte für die Trinationale Agglomeration Basel. Die dafür eingesetzte Fachliche Koordinationsgruppe, bestehend aus 15 Planern aus den drei Teilräumen, traf sich im Berichtsjahr zu acht Sitzungen, die Politische Lenkungsgruppe mit 15 Politikern aus dem Elsass, Südbaden und Nordwestschweiz trat zu drei Sitzungen zusammen. Als Zwischenergebnisse liegen vor: Auflistung der Projektideen, Stärken-Schwächen-Katalog, Strukturkarte, erste Entwicklungsvorstellungen sowie ein Interreg-Antrag für das Gesamtprojekt, der Ende Jahr eingereicht wurde. 4.2.2 Regionalplanung BL Raumbeobachtung und Grundlagen Die zusammen mit den Gemeinden erfolgte Erhebung des Standes der Ueberbauung, der Erschließung und der Baureife gemäss Art 21 Abs. 1 und 2 RPV ist abgeschlossen. Die digitale flächenmässige Erfassung konnte weitgehend abgeschlossen werden. Eine Übersicht über die Ergebnisse liegt Ende Januar 1997 vor. Zur Beurteilung der vorhandenen Wohnbauzonenreserven wurden sämtliche Baugesuche zur Neuerstellung von Wohn-einheiten zwischen 1994 und 1995 analysiert. Dabei wurden die Kennwerte bezüglich Baulandverbrauch (ermittelt aufgrund der Baugesuche 1991-1993) weitgehend bestätigt. Mit einer Ausnahme allerdings, der durchschnittliche Baulandverbrauch für freistehende Einfamilienhäuser nahm gegenüber der ersten Untersuchungsperiode signifikant um 20% zu. Auf den durchschnittlichen Baulandverbrauch pro Wohneinheit hatte dies allerdings keinen grossen Einfluss, er hat 1994/1995 mit 370m 2 gegenüber 350m 2 (1991-1993) nur geringfügig zugenommen. Gemäss Art. 30 Lärmschutzverordnung (LSV) dürfen noch nicht erschlossene Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen nur erschlossen werden, sofern die Planungswerte eingehalten sind. Von dieser Regelung sind insbesondere Gemeinden des oberen Kantonsteils mit Bauzonenreserven betroffen, die entlang von Autobahnen und SBB-Strecken (zudem häufig in Hanglage) liegen, betroffen. Am Fallbeispiel Rütschacker, Gemeinde Gelterkinden, wurde untersucht, mit welchen planerischen, baulichen und gestalterischen Maßnahmen die Planungswerte eingehalten werden könnten und wieviel dies die Eigentümer kostet. Die Untersuchung läßt den Schluß zu, dass die Einhaltung der Planungswerte an Hanglagen vermutlich ohne die Erstellung einer Lärmschutzwand nicht zu bewerkstelligen ist. In der Studie wird aber auch aufgezeigt, dass sich der Lärm mittels einer Lärmschutzwand alleine auch nicht lösen läßt (technische Probleme, Ortsbildschutz etc.). Der Lärm muss mit verschiedenen zusätzlichen Maßnahmen, welche auf den jeweiligen Standort und das jeweilige Relief abgestimmt sind, gedämmt werden. Die Kosten für den Lärmschutz belaufen sich je nach Massnahmenkombination auf etwa 100 bis 130 Fr. pro m2 Bauzone. Das grenzüberschreitende Regio-Klima-Projekt REKLIP untersucht die klimabestimmenden Vorgänge und die räumliche Verteilung der Klimazustandsgrössen im mittleren und südlichen Oberrheingraben sowie im unteren Hochrheintal. Basierend auf diesen Daten wurde zusammen mit dem Lufthygieneamt beider Basel, dem Hochbau- und Planungsamt BS, der Suiselectra sowie dem Geographischen Institut der Universität Basel ein Projekt entwickelt, welches klimabezogene Informationen für Orts- und Regionalplanungen liefert. Die Daten werden kartographisch in Form von Klima-Analysekarten und Planungshinweiskarten in den Massstäben 1:100'000 und 1:25'000 aufgearbeitet. Aufgrund der Karten ist es erstmals möglich, Richtplanungen, Ortsplanungen und Quartierplanungen (grössere Bauvorhaben) in den beiden Halbkantonen auf ihre klimatischen Auswirkungen hin zu beurteilen. Es ist beabsichtigt, das Projekt im Sommer 1997 abzuschliessen und die Karten Gemeinden und interessierten Planern zur Verfügung zu stellen. Für das ganze Gebiet des Kantons Baselland hat das Amt für Orts- und Regionalplanung im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines kantonalen Deponiekonzepts eine Negativplanung durchgeführt. Diese Planung stellt in Form einer Eignungskarte für die systematische Deponiestandortsuche Flächen dar, die aus übergeordneten Kriterien nicht für einen Deponiestandort in Frage kommen. Folgende Ausschlusskriterien wurden zugrundegelegt: Siedlungen inkl. Abstandsstreifen von ca. 300 m; Naturschutzzonen und Inventarobjekte nationaler Bedeutung gemäss Art. 18 NHG sowie rechtskräftig ausgeschiedene Grundwasserschutzzonen und weitere im öffentlichen Interesse stehenden Fassungsgebiete gemäss Grundlagen der Abt. Wasser des Amts für Umweltschutz und Energie. Diese Karte steht Gemeinden und Unternehmern zur Verfügung. Gemäss § 116.5 der kantonalen Verfassung soll die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung gesamthaft ausgeschiedene Zonenfläche erhalten werden. Seit Inkrafttreten der Verfassung am 1. Januar 1987 bis Ende 1996 hat die Fläche der Landwirtschaftszonen durch Umzonungen um rund 287 ha zugenommen. Der Zuwachs der Fruchtfolgeflächen betrug im gleichen Zeitraum 200 ha. Regionalplan Siedlung Nachdem der Entwurf des Regionalplans Siedlung im Sinne des Landratsbeschlusses vom 8. Mai überarbeitet worden ist, konnte der neue Entwurf vom 31. Mai 1996 den Gemeinden und übrigen betroffenen Stellen zur Mitwirkung und Vernehmlassung unterbreitet werden. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist gingen insgesamt 128 Stellungnahmen ein. Mit Ausnahme von zweier privater Einsprecher wurde der neue Entwurf trotz zahlreicher Einzeleinwände im Grundsatz bei allen gutgeheissen. Regionalplan Fuss- und Wanderwege Anfang 1996 wurde das Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren zum Entwurf des Teilplanes Bezirk Laufen durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet und die entsprechende Landratsvorlage verfasst. Schulplanung Im Auftrag der Erziehungs- und Kulturdirektion wurden die Prognosen für Schüler/innen und Klassen der Primarschulen für 1997-2004 sowie der Gymnasien und Diplommittelschulen für 1997-2010 nachgeführt. Diese Grundlagen dienen der Personal- und Schulraumplanung. Zur Beurteilung der finanziellen Auswirkungen einer Verkürzung der Gymnasialdauer wurden verschiedene Prognose-Szenarien erarbeitet. Die Klassenbildungspläne der Volksschulen und der Gymnasien wurden begutachtet. Dabei wurden auch die Schulwegzeiten (Isochronen) für die Gymnasien zur Beurteilung von Umteilungen berechnet. Im Auftrag der Erziehungsdirektion sind die Grundlagen betreffend Entlastung der öffentlichen Hand durch die Rudolf-Steiner-Schule hinsichtlich der Klassen bereitgestellt worden. Behindertenhilfe Die Erhebung der Jugendhilfe BS/BL, der Heime und Versorger/Innen wurde ausgewertet. Die Resultate dieser Arbeit dienen der laufenden Überprüfung der Bedarfssituation, aber auch als Grundlage für die Gesuche um Bundesbeiträge. 4.3 Ortsplanung Schwerpunkte Für die ortsplanerischen Belange sind die Gemeinden zuständig. Da die kommunalen Planungen vom Regierungsrat. beschlossen werden, ist die Ortsplanung bestrebt, allfällige Probleme und Konflikte zwischen den kommunalen und kantonalen Interessen frühzeitig zu bereinigen. In diesem Sinne wurden die Kontakte zu den Gemeinden und den privaten Planungsbüros gefördert. Im Zusammenhang mit hängigen Ortsplanungsrevisionen wurden insgesamt 14 Gemeinden besucht und mit ihnen grundlegende ortsplanerische Problembereiche (Anpassung der Nutzungsplanung an das Raumplanungsgesetz) diskutiert und Lösungen aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Durchführung von 3 Basellandschaftlichen Raumplanungsgesprächen mit Vertretern von privaten Raumplanungsbüros und der Bauverwalterkonferenz. Genehmigungs- und Beschwerdeverfahren Im Berichtsjahr konnten dem Regierungsrat insgesamt 116 (1995: 105) Anträge zur Genehmigung ortsplanerischer Beschlüsse der Gemeinden zum Entscheid vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang waren auch 34 (1995:46) unerledigte Einsprachen zu behandeln. Im Zusammenhang mit der neuen Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung möglich gewordenen Beschwerden an das Verwaltungsgericht waren 20 Fälle zu behandeln. Landschaftsplanung Beim Vollzug des Regionalplanes Landschaft durch die Gemeinden ergibt sich per Ende 1996 folgende Bilanz: - 69 (Vorjahr 65) Gemeinden besitzen einen rechtskräftigen Zonenplan Landschaft über das ganze Gebiet außerhalb der Bauzonen; - 1 (Vorjahr 2) Gemeinde hat ihre Landschaftsplanung vor kurzem dem Kanton zur Genehmigung eingereicht; - 3 (Vorjahr 6) Gemeinden, die ihre Landschaftsplanung aufgrund der Vorprüfung beim Kanton bereinigen und vor Abschluss der Planungsarbeiten stehen. Somit verfügen alle 73 Gemeinden des alten Kantonsteils über einen rechtskräftigen oder vorgeprüften Zonenplan Landschaft. Nicht erfaßt in dieser Übersicht werden die Gemeinden des Bezirkes Laufen, da diese bis auf weiteres nicht der Planungspflicht gemäss Verordnung über den Regionalplan Landschaft vom 23. Oktober 1980 unterstehen. Rund 10 Gemeinden des Laufentals haben jedoch bereits einen Schutzzonenplan nach bernischem Recht, der allerdings nur teilweise die Anforderungen eines kommunalen Landschaftsplanes erfüllt. Siedlungsplanung 1996 wurden 2 (1995:1) Gesamtrevisionen einer Siedlungsplanung vom Regierungsrat genehmigt. In 13 Gemeinden wurden zudem einzelne Plangrundlagen und Reglemente vollständig revidiert. Ein wichtiges Ziel, die Anpassung der kommunalen Nutzungspläne an die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), konnte noch nicht vollumfänglich erreicht werden. 28 Gemeinden haben diesbezüglich noch Pendenzen, speziell in bezug auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden sowie die Anpassung ihrer Bauzonen im Sinne von Art. 15 RPG. Arealüberbauungen und Quartierplanungen Die Abteilung Ortsplanung hat sich im Berichtsjahr mit diversen Arealüberbauungen und Realisierungsvorschläge rechtskräftiger Planungen befasst. Die kantonale Fachkommission für Arealüberbauungen hatte in 4 ordentlichen und 2 Delegationssitzungen insgesamt 12 Projekte zu beurteilen. Grundlagen Zu den Grundlagen "Nutzungsplanung Siedlung" (Roter Ordner) konnten drei neue Arbeitshilfen abgegeben werden: - Wegleitung über die Planung und Realisierung von Fusswegnetzen - Wegleitung für die Erarbeitung des Berichtes zu den Nutzungsplänen gemäss Art. 26 RPV - Wegleitung zur Neufassung der Gemeindebaureglemente der Laufentaler Gemeinden aufgrund des Kantonswechsels. 4.4 Objektplanung Die Baugesuche haben gegenüber 1995 bedingt durch den Wohnungsbau um 7,4% zugenommen (ohne Bezirk Laufen). Die Mehrfachprüfung bereinigter Baugesuche ging dank vermehrt durchgeführter Vorabklärungen leicht zurück (3,7%). Die zu prüfenden Grundstücksmutationen nahmen gegenüber 1995 um 14,4% zu. Im Bezirk Laufen wurden 58 Baugesuche mit Bauvorhaben außerhalb des Siedlungsgebietes bearbeitet. Der Druck auf volle Ausnützung des Baulandes mit verdichteter Bauweise hält an. Dies führte zu vermehrten Abklärungen und Auskunftserteilungen, verbunden mit zahlreichen Rückfragen bei Gemeinden und Bauverwaltungen. Es wurden mehrere Nutzungsplanungsrevisionen geprüft. Im Zusammenhang mit den Gesetzes- und Ortsplanungsrevisionen wurden die Bestrebungen nach effizienten Gemeindebauvorschriften und damit einem rationelleren Baubewilligungsverfahren fortgesetzt. Eine vertiefte Auseinandersetzung erforderten folgende Spezialthemen: Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone,, nichtlandwirtschaftliches Wohnen auf dem Bauernhof, Berechnungsart für Verkaufsflächen nach Landratsbeschluss bzw. nach UVP-Verordnung, Aufarbeitung der eigenen Entscheidsammlung. 4.5 Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Richtungweisend für die Arbeit der Naturschutzfachstelle war auch 1996 das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept. Das Grossprojekt Ornithologisches Inventar des Bezirkes Laufen konnte abgeschlossen werden. Der definitive Schlußbericht wird Anfang 1997 zur Verfügung stehen. Auf Ende Jahr wurde auch das Reptilien-Inventar beider Basel beendet. Die Datenerfassung auf EDV erfolgt zur Zeit durch die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz. Die ursprünglich vorgesehene anschließende Bearbeitung des Bezirks Laufen muss aus finanziellen Gründen noch zurückgestellt werden Die Gesamtfläche des ökologischen Ausgleichs konnte gegenüber dem Vorjahr um rund 84 ha auf total 1’309 ha erhöht werden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 5,9% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der Vollzug des Inventars der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung bildete 1996 ein neuer Arbeitsschwerpunkt. Der vorliegende Entwurf dieses Bundesinventars enthält im Baselbiet 10 Objekte. Die Sicherstellung der Objekte ist gemäss Bundesrecht durch die Kantone vorzunehmen. Schwierigkeiten bei Schutz ergeben sich erwartungsgemäss bei den Objekten, die sich ganz oder teilweise innerhalb des Baugebietes befinden. Diverse Unterhalts- und Pflegemassnahmen in kantonalen Naturschutzgebieten führten zu weiteren naturschützerischen Aufwertungen dieser Objekte. Grösste Projekte waren die Verlegung der Ergolz im Naturschutzgebiet „Tal", Anwil (Baubeginn im November 1996) sowie die Sanierung des Amphibienlaichgebietes von nationaler Bedeutung „Bohlberg" in Liesberg. Beide Vorhaben waren nur dank maßgeblicher Unterstützung des Tiefbauamtes realisierbar. In den Naturschutzgebieten „Chilpen", Diegten, und „Reinacherheide" wurden Informationstafeln für die Bevölkerung installiert. Im Gebiet „Langmatt" in Therwil konnte eine neue Weiheranlage gestaltet werden. Das Naturschutzgebiet „Untere Widen" in Arlesheim erfuhr eine wichtige Erweiterung. Das Gebiet „Schanz-Walten" in Eptingen sowie 1,86 km Hecken im Gebiet „Schmutzberg", Eptingen und Läufelfingen, wurden in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. 4.6 Lärmschutz Allgemeines In den letzten Jahren wurden auf dem Gebiet der Lärmbekämpfung zweifellos einige Teilerfolge erzielt. Dennoch sind im Kanton Basel-Landschaft immer noch zuviele Menschen übermäßigem Lärm ausgesetzt. Einen Schwerpunkt stellt hierbei die Lärmbelastung durch den Straßen- und Eisenbahnverkehr dar. Gegen diesen soll in Zukunft auch hauptsächlich vorgegangen werden. Allerdings kann dabei kein absoluter Anspruch auf Lärmschutz für alle Personen geltend gemacht werden. Es wird immer wieder Situationen geben, bei denen überwiegende öffentliche Interessen überwiegen. Die Problematik der wirtschaftlichen Tragbarkeit des Lärmschutzes tritt immer mehr in den Vordergrund. Lärmschutz entlang Straßen wird teilweise über die Treibstoffzollabgaben finanziert. Für die SBB muss auf Bundesebene noch ein Finanzierungsmodell gefunden werden. Die in der Lärmschutz-Verordnung festgelegte Frist der Sanierungen bis zum Jahr 2002 ist zu optimistisch und kann leider nicht bei allen Anlagen eingehalten werden. Fast 30% der Korrespondenz beinhalten Lärmklagen von Privatpersonen. Dabei bilden die lästigen Lärmimmissionen der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen einen Schwerpunkt. Ähnliches wurde auch von der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Basel-Stadt festgestellt. An einer weiteren Tagung in der Ingenieurschule beider Basel wurde deshalb ein gemeinsames Merkblatt vorgestellt, welches auf diese spezifischen Probleme hinweist. Mit diesem Vorgehen soll die Harmonisierung beim Vollzug der Lärmschutz-Verordnung im Baubewilligungsverfahren zwischen den beiden Halbkantonen weiter gefördert werden. Strassenverkehrslärm An der Autobahn A2 wurde mit dem Bau von bis zu 6 m hohen Lärmschutzwänden die Gemeinde Tenniken vom Strassenverkehrslärm soweit saniert, dass praktisch im ganzen Baugebiet die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung eingehalten werden können. In der Gemeinde Binningen wurden im Rahmen des Strassensanierungsprogramms weitere Schallschutzfenster an Liegenschaften entlang der stark frequentierten Kantonsstrassen mit Alarmwertüberschreitungen eingebaut. Dieses Projekt wird unter der Leitung des Tiefbauamtes in Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaftsverkehr und der Abteilung Lärmschutz erfolgreich durchgeführt und soll voraussichtlich in ein bis zwei Jahren abgeschlossen werden. 300 m-Schiessanlagen Mit der baulichen und betrieblichen Sanierung des Schützenhauses in Gelterkinden kann jetzt eine weitere Anlage zukünftig LSV-konform betrieben werden. Über 80% der Schiessanlagen im Kanton Basel-Landschaft entsprechen jetzt schon den Anforderungen der Lärmschutz-Verordnung. Im Bezirk Laufen müssen noch Lösungen für die Anlagen in den Gemeinden Brislach, Grellingen, Wahlen und Zwingen gefunden werden. Eisenbahnlärm Die SBB hat den Gemeinden Augst, Birsfelden, Muttenz und Pratteln im Rahmen des Huckepack-Korridors ihr Lärmsanierungsprogramm vorgestellt. Mit der mittelfristigen Verbesserung des Rollmaterials als Massnahme an der Quelle, dem Bau von Lärmschutzwänden als Massnahme auf dem Ausbreitungsweg und mit dem Einbau von Schallschutzfenstern bei Liegenschaften mit Alarmwertüberschreitungen will die SBB den Eisenbahnlärm bekämpfen. 4.7 Dokumentation und Information Mit der Digitalisierung der Zonenpläne Siedlung wurde weitergefahren. Per Ende 1996 standen 77 EDV-mässig bearbeitete Zonenpläne Siedlung zur Verfügung. Das mehrjährige Programm zur Sicherung des Planarchivs mittels Mikrofilm konnte im Berichtsjahr ebenfalls ohne Verzögerung ausgeführt werden. |
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