97/40; Amtsbericht 1996; Teil 47
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| 11. Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) an die Bau- und Umweltschutzdirektion (Numerierung gemäss Bericht 1995 der GPK) 4.3.9.1 Der GPK ist bis Ende 1996 eine Liste zu übergeben, worin sämtliche Gesellschaften, Körperschaften und Stiftungen aufgeführt sind, an denen der Kanton mitbeteiligt ist. Antwort BUD: Die von der GPK verlangte Auflistung liegt in einer ersten internen Fassung vor. In einer nächsten Phase wird geprüft, ob eine Reduktion der Beteiligung möglich ist. Die bereinigte Fassung wird danach an die Finanzdirektion als federführende Stelle weitergeleitet. 4.3.9.2 Die BUD wird gebeten, der GPK Sanierungsvorschläge inkl. Kostenberechnungen für die Kläranlage ARA Frenke II zu unterbreiten. Antwort BUD: Die Belastungen an der ARA Frenke 2 liegen, wie der SUKO III bereits dargelegt worden ist, bis auf Nickel unter den Verordnungswerten. Eine Verbesserung der belastenden Schwermetallsituation kann nicht mit einer Sanierung oder Optimierung der Anlage erreicht werden. Erfolg bringen nur Massnahmen an der Quelle namentlich bei Industrie- und Gewerbebetrieben im Einzugsgebiet der Anlage. Gerade im vorliegenden Fall sind auf diesem Weg schon etliche Reduktionen erreicht worden. 4.3.9.3 Die Direktion wird gebeten, für die Kläranlagen ein Kontrollkonzept erarbeiten zu lassen, welches Doppelmessungen vermeidet und Kosten sparen kann. Antwort BUD: Einerseits führt das Amt für Industrielle Betriebe, im Rahmen der betrieblichen Selbstkontrolle, auf seinen Kläranlagen Messungen der gereinigten Abwässer durch. Andererseits nimmt das Amt für Umweltschutz und Energie als Aufsichtsbehörde (in Kenntnis der AIB-Daten) nach eigenen Kriterien Untersuchungen der Gewässergüte und Messungen auf den Kläranlagen vor. Eine umfassende Koordination dieser Kontrollen wäre aus wirtschaftlichen Gründen möglicherweise wünschenswert, im Hinblick auf die Gewaltentrennung eher problematisch. 4.3.9.4 Der Regierungsrat wird gebeten, bis Ende 1996 eine Übersicht zu erstellen, welche Massnahmen nach Raumplanungsgesetz (RPG) bis zu welchem Zeitpunkt erfüllt sein werden. Antwort BUD: Bei den Massnahmen nach RPG besteht vor allem in der Ortsplanung Handlungsbedarf. Die Ortsplanungen von noch 28 Gemeinden müssen nach Bundesgesetz über die Raumplanung angepasst werden Eine spezielle Überprüfung ist vor allem bei 13 Gemeinden nötig, da diese zu grosse Bauzonen aufweisen. Als nächste Massnahme soll mit einem Regierungsratsbeschluss per Mitte 1997 die Bauzone dieser Gemeinden auf das weitgehend bebaute Gebiet beschränkt werden. Bei den übrigen Gemeinden geht es um eine grundsätzliche Überprüfung und Anpassung an das Bundesgesetz. 4.3.9.5 Der Regierungsrat wird gebeten, bis Ende 1996 die Dienststelle zu bezeichnen, welche für den Vollzug des Klimabündnisses verantwortlich ist. Antwort BUD: Das Lufthygieneamt hatte die Vorbereitungen (LRV) für den erfolgten Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Klimabündnis übernommen. Auch etliche Baselbieter Gemeinden sind als selbständige Körperschaften dem Klimabündnis beigetreten. Die Zielsetzungen des Klimabündnisses sind in unserem Kanton weitgehend in den regulären Vollzug (Luftreinhalteplans und Energiegesetz) eingebettet. In diesem Sinne sind für die Umsetzung im wesentlichen das Lufthygieneamt und das Amt für Umweltschutz und Energie zuständig. 4.3.9.6 Die GPK empfiehlt der Regierung entweder die Oberbauleitung in eigener Regie zu führen oder die Firma Aegerter & Bosshardt AG ausschließlich mit der Oberbauleitung zu beauftragen. Antwort BUD: Unabhängig von der Empfehlung der GPK wurde das Thema bereits von der Bau- und Umweltschutzdirektion selbst aufgenommen. Abklärungen über die Kompetenzabgrenzung und die Regelung der Verantwortungsbereiche hinsichtlich der Oberbauleitung bei der A2 sind im Gange. 4.3.9.7 Das Problem der Haftung für die massiven Kostenüberschreitungen am Eggfluetunnel ist mittels eines unabhängigen Rechtsgutachtens zu klären. Antwort BUD: Die Kostenproblematik wurde bereits in der Beantwortung vom 5. Dezember 1995 der Interpellation Heinz Aebi, vom 21. September 1995, eingehend erläutert. Danach geht hervor, dass zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer massiven Kostenüberschreitung die Rede sein kann. Zudem ist zu vermerken, dass die heutigen Zahlen immer noch als Endkostenprognosen zu verstehen sind. Eine effektive Kostenaussage kann erst nach Abschluss des Eggfluetunnels erfolgen. |
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