97/40; Amtsbericht 1996; Teil 57
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Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage (97/40; Amtsbericht 1996) | ||
| Zu r Übersicht Vorlagen an den Landrat | |||
| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 7 Motorfahrzeugkontrolle 7.1 Personelles Die vakante Stelle des stellvertretenden Leiters konnte per 1. Oktober 1996 wiederbesetzt werden. 7.2 EDV und Organisation 7.2.1 EDV-Projekt "Anhang zum Fahrzeugausweis" Durch dieses EDV-Projekt, welches bereits 1995 realisiert wurde, werden die Daten des Anhangs zum Fahrzeugausweis und des Formulars Bewilligte Änderungen durch ein EDV-Dialog-System bewirtschaftet. Die entsprechenden Hinweise auf einen Anhang zum Fahrzeugausweis einerseits und/oder auf das Formular Bewilligte Änderung finden sich zwar in jedem Fahrzeugausweis, nicht aber die materiellen Inhalte dieser beiden Formulare. Diese können nun direkt auch von der Polizei Basel-Landschaft Tag und Nacht abgefragt und bei allfälligen polizeilichen Kontrollen auch verifiziert werden. Für die Motorfahrzeugkontrolle stellt die Bewirtschaftung dieser Daten über ein EDV-Dialog-System mittelfristig eine grosse Erleichterung dar. Zunächst einmal galt es aber, die entsprechenden Daten manuell ins EDV-System aufzunehmen. Diese Arbeiten konnten im Jahre 1996 abgeschlossen werden. 7.2.2 EDV-Projekt Zusammenlegung Adressdatenbanken Weitergeführt wurde eines der wichtigsten EDV-Projekte der vergangenen Jahre, nämlich die Zusammenführung der drei bestehenden Adressdatenbanken in eine einzige. Gegenwärtig werden drei separate geführt, eine für Fahrzeughalter, eine für Motorfahrradhalter sowie eine für Führerausweisinhaber. Adressänderungen müssen in jeweils drei Datenbanken vorgenommen werden; diese wiederum sind nicht aufeinander abgestimmt. Neu soll nur noch eine Adressdatenbank für alle Aufgabengebiete der Motorfahrzeugkontrolle geführt werden. Die Zusammenführung ist im Hinblick auf weitere EDV-Projekte zwingend erforderlich, damit nicht noch weitere Adressdatenbanken geschaffen werden müssen. Die Zusammenführung und die Bereinigung der Datenbanken wird die Motorfahrzeugkontrolle mindestens die nächsten vier Jahre in Anspruch nehmen. 7.3 Rechtsänderungen auf den 1. Oktober 1995 Auf den 1. Oktober 1995 wurden in der Schweiz im Bereich des Strassenverkehrsrechts insgesamt vier neue Verordnungen in Kraft gesetzt: Mit dieser Generalrevision wurden unter dem Aspekt einer weitgehenden Liberalisierung gegenüber der Europäischen Union (EU) nichttarifarische Handelshemmnisse abgebaut; es wurde in der Schweiz im Rahmen des SWISSLEX-Verfahrens eine Angleichung der technischen Vorschriften an diejenigen in der EU vorgenommen. Die neuen Vorschriften bedingten zahlreiche Änderungen in der Motorfahrzeugkontrolle, praktisch alle Arbeitsgebiete waren in der einen oder der anderen Form betroffen. Es mussten aufgrund der Änderung technischer Vorschriften sogar neue Führerausweise ausgegeben werden. Auch mussten bei rund 750 Motor- und Kleinmotorrädern die Kontrollschilder und Fahrzeugausweise ausgetauscht werden. Ein wichtiges politisches Ziel all dieser Änderungen bestand und besteht in der Liberalisierung des Auto- und Ersatzteilmarktes. Spätestens ab 1. Januar 1998 müssen für alle Fahrzeuge, welche in der Schweiz verkauft werden sollen, EWG-Übereinstimmungsbescheinigungen vorliegen. Bis dahin gilt diese Liberalisierungsvorschrift jedoch nur für Neufahrzeuge. Neu sind die Kantone und somit auch die Motorfahrzeugkontrolle für die Behandlung der Direktimporte zuständig. 7.4 Liberalisierung im Versicherungsbereich Auf den 1. Januar 1996 trat die Liberalisierung im Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsbereich in Kraft. Aufgrund der Öffnung dieses speziellen Versicherungsmarktes und der Aufgabe des Versicherungskartells wurde den versicherten Motorfahrzeughaltern und -halterinnen im Jahre 1996 ein ausserordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Von diesem Recht haben allein im Kanton Basel-Landschaft rund 12’000 Fahrzeughalter und -halterinnen Gebrauch gemacht, davon rund 10’000 per Jahresende 1996. Die gesetzlich vorgeschriebene Abwicklung dieser Geschäftsfälle auf den 31. Dezember 1996 stellte für die Motorfahrzeugkontrolle eine grosse Herausforderung dar, sie konnte mit dem motivierten Personal der Motorfahrzeugkontrolle termingerecht durchgeführt werden. 7.5 Laufende Geschäftsfälle Neben diesen einmaligen und strukturellen Arbeiten wurde das übliche Tagesgeschäft weitergeführt, konjunkturell bedingt auf im Vergleich zu den Boom-Jahren niedrigerem Niveau. Fahrzeugbestand und Neuimmatrikulationen haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
1 in Klammern: prozentualer Anteil Kat-Fahrzeuge 2 in Klammern: Anzahl neuimmatrikulierter Personenwagen 3 einschliesslich Bezirk Laufen Beachtenswert an dieser Statistik ist, dass in Baselland 1996 entgegen der gesamtschweizerischen Entwicklung mehr neue Fahrzeuge als 1995 in Verkehr gesetzt wurden. Im Ressort Lernfahrausweise wurden 1996 insgesamt 8’249 neue Gesuche (1995: 7’851) behandelt. Dieser Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 398 Gesuche oder 5,1 Prozent steht der demographischen Entwicklung, speziell dem Rückgang in den Altersklassen der 18 - 25 Jährigen, entgegen. Die Ursache für den Anstieg lag vor allem darin, dass weitere Führerausweis-Kategorien zu den bestehenden hinzu erworben wurden. |
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| Fortsetzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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