97/40; Amtsbericht 1996; Teil 58
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 8 Rechtsdienst des Regierungsrates Aus dem Vorjahr wurden 238 (301) hängige Beschwerden übernommen. 448 (450) Beschwerden gingen im Jahre 1996 neu ein, so dass im Berichtsjahr insgesamt 686 (751) Beschwerden zu bearbeiten waren. 441 (513) Beschwerden konnten erledigt werden, 245 (238) haben auf das neue Jahr übertragen werden müssen. Unter diesen Fällen befinden sich namentlich 34 Beschwerden gegen Verfügungen, mit denen die Fremdenpolizei die Erteilung von Jahresaufenthaltsbewilligungen an bisherige Saisonniers aus Ex-Jugoslawien verweigerte, die noch nicht während acht aufeinanderfolgender Jahre als Saisonniers oder Kurzaufenthalter in der Schweiz gearbeitet hatten. Alle diese Beschwerden gingen erst im letzten Quartal des Berichtsjahres ein. Die Vernehmlassungen der Fremdenpolizei standen Ende 1996 grösstenteils noch aus. Im einzelnen richteten sich die erledigten Beschwerden gegen Verfügungen der folgenden Instanzen:
Im weitern arbeitete der Rechtsdienst des Regierungsrates im Berichtsjahr in staats- oder verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten 38 (36) Vernehmlassungen an das kantonale Verfassungs- und Verwaltungsgericht, 1 (1) Vernehmlassung an den Bundesrat und 2 (1) Vernehmlassungen an das Bundesgericht aus. Unter den Vernehmlassungen an das Verfassungs- und Verwaltungsgericht befindet sich diejenige zu den Beschwerden gegen den Landratsbeschluss betreffend die Gültigerklärung der Initiative "Ausbau der Rheinstrasse". In diesem Verfahren hat der Rechtsdienst des Regierungsrates den Landrat auch an der Verhandlung vor Verfassungsgericht vertreten. Am 15 August 1995 hatte der Regierungsrat eine neue Verordnung über das Mitberichtsverfahren erlassen und auf den 1. September 1995 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung ersetzte die regierungsrätlichen Weisungen vom 13. Dezember 1977 über das Mitberichtsverfahren. Nach ihr sind grundsätzlich alle Entwürfe zu Erlassen aller Rechtsetzungsstufen und die Entwürfe öffentlich-rechtlicher Verträge sowie besonders wichtige oder umstrittene Rechtsfragen in anderen Geschäften dem Rechtsdienst des Regierungsrates zur rechtlichen Prüfung zu unterbreiten. So waren im Jahre 1996 73 (52) juristische Gutachten und Mitberichte zu erstatten. Dabei handelt es sich unter anderem um Berichte zu den folgenden Entwürfen: Einführungsgesetz zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz; Submissionsgesetz und interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen; Vorlage betreffend das internationale Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen; Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; Revision des Gastwirtschaftsgesetzes; Fachhochschulvertrag; Revision des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und Kulturgüter; Wandergewerbegesetz; Revision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs; Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz; Personalgesetz (überarbeitete Fassung); Konsumkreditgesetz; Revision des Fürsorgegesetzes; Archäologie-Gesetz; Änderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums; Änderung der Kantonsverfassung betreffend neues Personalrecht; Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Im weiteren sei in diesem Zusammenhang der Bericht des Rechtsdienstes des Regierungsrates an die landrätliche Bau- und Planungskommission zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative "Ausbau der Rheinstrasse" erwähnt. Schliesslich sind in manchen Fällen an andere Direktionen und Dienststellen, vereinzelt auch an Gemeinden und Private mündliche Rechtsauskünfte erteilt worden Im Berichtsjahr haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechtsdienstes des Regierungsrates wiederum in verschiedenen verwaltungsinternen Arbeitsgruppen mitgewirkt, namentlich in den Arbeitsgruppen "Gleichstellungsgesetz" und "Konzept über die kontrollierte Drogenabstinenz von Motorfahrzeugführern" sowie - nach wie vor - in der Arbeitsgruppe "Neues Raumplanungs- und Baugesetz". Im Frühsommer 1996 veranstaltete der Rechtsdienst des Regierungsrates ein halbtägiges Seminar zum Thema "Kosten des Verwaltungsverfahrens". Zu diesem Seminar wurden die juristischen MitarbeiterInnen der Direktionssekretariate und der Dienststellen eingeladen, die sich mit der Instruktion von Verwaltungsbeschwerden befassen. Ziel des Anlasses - an dem 22 Personen teilnahmen - war es, bezüglich Entscheidgebühren, Parteientschädigung und unentgeltliche Rechtspflege eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen. |
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| Fortsetzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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