97/40; Amtsbericht 1996; Teil 62
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| Regierungsrat / Verwaltung |
| Erziehungs- und Kulturdirektion Direktor: Regierungsrat Peter Schmid Stellvertreter: Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling 1 Direktionssekretariat 1.1 Allgemeines und Personelles Sanftrenovation im Direktionssekretariat Im Sommer ist die Stabskonferenz aufgehoben, und der wöchentlich tagende Direktionsausschuss und die monatliche Teamsitzung des Direktionssekretariats, welche die Abteilungsleitungen umfasst, geschaffen worden. Der Direktionsausschuss umfasst als ständige Mitglieder die klassischen Stabsfunktionen und je eine Vertretung der Kernbereiche Bildung und Kultur. Erwachsenenbildung Eine Arbeitsgruppe der Erziehungs- und Kulturdirektion hat - nach Einbezug aller interessierten Anbieter und Anbieterinnen - ein Konzept für die Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft erarbeitet und sich Gedanken zu dessen Finanzierung gemacht. Anschliessend ist das Ergebnis demselben Kreis nochmals vorgestellt worden. Die Gedanken zur Finanzierung sollen im kommenden Jahr vertieft und konkretisiert werden. Leistungsaufträge Noch vor Jahresende sind erste Vorbereitungen getroffen worden für das Erarbeiten von Leistungsaufträgen in ausgewählten Dienststellen und Schulen im Verlauf von 1997. Verhandlungen mit dem Kaufmännischen Verein Baselland Der Erziehungs- und Kulturdirektion ist der Auftrag erteilt worden, mit dem Kaufmännischen Verein Vertragsverhandlungen zu führen, um die Zusammenarbeit auf eine neue vertragliche Basis zu stellen. Der zu erarbeitende Vertrag soll den Leistungsauftrag des KV klar umschreiben und eine finanzielle Leistungsgrenze des Kantons festsetzen. Eine Delegation des Kantons hat die Verhandlung im November aufgenommen. 1.2 Erziehungsrat Der Erziehungsrat zu 12 Sitzungen (10) zusammen und behandelte u. a. folgende Geschäfte: – Die zwischenstaatliche Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, ratifiziert am 1. Juli 1996 in Wien, wurde vom Erziehungsrat gutgeheissen und für die dem geltenden Schulgesetz unterstellten Schulen für verbindlich erklärt. – Er nahm Kenntnis von den Ergebnissen der Evaluation des Lehrplans Primarschule und steckte den Rahmen für dessen Überarbeitung ab. – Er befasste sich an mehreren Sitzungen eingehend mit der Seminarreform, beriet über die dafür erforderlichen Verordnungen und empfahl dem Regierungsrat, dem Landrat die Änderung des Dekretes zum Schulgesetz auf Schuljahr 1996/97 zu beantragen und die Verordnungen zur Seminarreform in Kraft zu setzen. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse hiess der Erziehungsrat die Stundentafeln und die Studienpläne für die neu konzipierten Ausbildungen für Lehrkräfte am Kindergarten, an der Unterstufe der Primarschule, an der Primarschule und an der Realschule gut. Mit der Modularisierung der Ausbildung und der Verknüpfung mit der Fortbildung amtierender Lehrkräfte sind die Lernbedingungen neu gestaltet worden. – 1991 setzte er den Lehrplan Informatik und die entsprechende Stoffreduktion in anderen Fächern ab Schuljahr 1991/92 für alle Schularten der Sekundarstufe I provisorisch in Kraft und verpflichtete alle Lehrkräfte dieser Stufe, sich bis Ende des Schuljahres 1996/97 im Sinn der Richtziele und der Lernbereiche des Lehrplans Informatik fortzubilden. – Er beriet über den Entwurf einer Vorlage zur Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur gemäss den vier vom Landrat überwiesenen Vorstössen und liess sich über grundsätzliche Bedenken zur Reduktion der Ausbildungszeit orientieren. – Das Ausbildungskonzept am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein wurde weiter auf die Verhältnisse im Kanton Basel-Landschaft abgestimmt. Auf Antrag der Aufsichtskommission setzte der Erziehungsrat neue Stundentafeln für die Progymnasiale Abteilung in Kraft. In Analogie zu den übrigen Gymnasien genehmigte er die Einführung von Sport als Maturitätswahlfach. – Seit einigen Jahren konnten die Gymnasien Erfahrungen mit verschiedenen Modifikationen der Urlaubsregelung für Schülerinnen und Schüler erproben. Er nahm Kenntnis von den Erfahrungen und empfahl dem Regierungsrat eine Änderung der Schulordnung der Gymnasien. – Im Schuljahr 1996/97 sollen die Bemühungen an der Sekundarschule Frenkendorf zur besseren Vernetzung des naturkundlichen Unterrichts weiter vertieft und die Erfahrungen im Hinblick auf die nächste Überarbeitung der Stundentafeln der Allgemeinen und der Progymnasialen Abteilung der Sekundarschule genutzt werden. Er nahm vom Vorhaben Kenntnis und stimmte einer Freistellung für die entsprechende Sachbearbeitung zu. – Als Pilotschule sollen am Gymnasium Liestal mit einem erweiterten Gestaltungsraum Erfahrungen gesammelt werden. Als Teil der Erprobungen für ein "teilautonom geleitetes Gymnasium"stimmte der Erziehungsrat der Führung des Freifachunterrichtes zu. – Er genehmigte folgende Lehrmittel: Englischlehrmittel "Non-Stop English 1"für die Realschule, für die Lesebücher "Bilder im Kopf"und "Schmetterlinge im Bauch", die Physiklehrmittel "Impulse Physik"und "Physik"und den Erstleselehrgang "das Buchstabenschloss". – Für den Bereich "Deutsch für Fremdsprachige"ergänzte er die Expertenkommission des Schulinspektorats mit Expertinnen und Experten zur Unterstützung und Begleitung der Schulen. 1.3 Personaldienst Die Neuregelung der Altersentlastung bei der Lehrerschaft, die per Dekret auf das Schuljahr 1996/97 in Kraft gesetzt wurde, führte zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten. Die zahlreichen Anfragen seitens der Betroffenen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Eine Arbeitsgruppe begann gegen Jahresende die Anpassung der Regierungsratsverordnung über die Lehrerfunktionen (Lehrerfunktionskatalog) vom 16. Februar 1982. Obwohl diese Verordnung im Rahmen der neuen Bildungsgesetzgebung und des neuen Besoldungsgesetzes revidiert werden muss, drängte sich eine Anpassung an den aktuellen Stand auf. Zahlreiche Begriffe haben geändert und neue Ausbildungsformen, die bei der Besoldung berücksichtigt werden müssen, sind hinzu gekommen. Die überarbeitete Verordnung soll im ersten Quartal des neuen Jahres durch den Regierungsrat in Kraft gesetzt werden. Im vierten Quartal gab es eine Häufung von Disziplinarfällen im Schulbereich. Für drei Fälle von sittlichen Vergehen und für ein Vermögensdelikt mussten Verfahren eingeleitet werden. 1.4 Sprachheilwesen Die Kommission für Sprachheilwesen führte eine Fortbildungstagung zum Thema "Mehrsprachige Kinder in der logopädischen Praxis" durch. Referent war Dr. Martin Sassenroth vom Heilpädagogischen Institut der Universität Freiburg. Der Kommissionsausschuss behandelte an 4 (4) Sitzungen 126 (150) Anträge auf Verlängerung von logopädischen Behandlungen. Die Gesamtkommission traf sich zu 2 (2) Sitzungen. Zur Kostenentwicklung: Die Abrechnung mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erfolgt jeweils im folgenden Jahr. So wurde im Berichtsjahr das Rechnungsjahr 1995 mit folgenden Zahlen abgerechnet:
Die geringeren Kosten im Rechnungsjahr 1995 sind deshalb entstanden, weil in den Jahren 1993 und 1994 dem BSV aufgrund eines Missverständnisses zuviel in Rechnung gestellt worden ist. Durch eine Revision der Finanzkontrolle wurde der Fehler festgestellt korrigiert. Nachdem das BSV den Pauschalierungsvertrag auf den 31. Dezember 1996 gekündigt hatte, wurde per 1. Januar 1997 eine neue Vereinbarung über die pauschale Abgeltung von IV-Versicherungsleistungen im Volksschulbereich abgeschlossen. Der Vertrag wurde gekündigt, weil die IV nicht stets mehr Mittel für den Sonderschulbereich, dafür unter den Kantonen gleichmässiger verteilt einsetzen will. Dies bedeutet, dass unser Kanton ab 1997 knapp 3 Millionen Franken weniger Bundesbeitrag erhält. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet deshalb zur Zeit ein neues Konzept, wie die fehlenden Mittel anderweitig beschafft und das Therapieangebot massvoll reduziert werden kann. 1.5 Rechtsabteilung Die Tendenz zur Beschwerdeerhebung ist weiterhin zunehmend. Sowohl Eltern als auch mündige Schülerinnen und Schüler beschweren sich vermehrt. Ein Grund dieser Entwicklung mag sein, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen infolge der anhaltenden Rezession bei Anstellungen vermehrt die schulischen Leistungen und Noten als Beurteilungskriterien heranziehen. Im vergangenen Jahr gab es vermehrt Disziplinarfälle wegen sexueller Übergriffe von Lehrern gegen Schülerinnen und Schüler zu beurteilen. Davon waren einige bereits strafrechtlich verjährt. Dennoch waren disziplinarische Untersuchungen in allen Fällen angezeigt, besteht doch die Gefahr, dass Sexualtäter ihren Trieben und Neigungen immer wieder verfallen. Damit weiteren Sexualstraftaten Einhalt geboten werden konnte, wurden die betreffenden Lehrer vom Schuldienst suspendiert und wo möglich anderweitig beschäftigt. Neben den Revisionsarbeiten an Verordnungen des Regierungsrates sind erneut zahlreiche Genehmigungen interkommunaler Schulverträge und kommunaler Reglemente und deren Teilrevisionen, erarbeitet worden. Darunter befanden sich vereinzelt Revisions- und Genehmigungsanträge aus dem Bezirk Laufen. Die Mehrzahl der Verträge und Reglemente konnte bereits vom Regierungsrat oder der Erziehungs- und Kulturdirektion genehmigt werden. Breiten Raum hat die Revision der Bildungsgesetzgebung eingenommen. Die Rechtsabteilung ist zwar bei den Arbeiten am neuen Bildungsgesetz und den dazugehörigen weiteren Erlassen nicht federführend, wird aber in allen Teilbereichen zunehmend zur Beantwortung anstehender Rechtsfragen beigezogen. Die Verhandlungen mit dem Kanton Solothurn über die Ausarbeitung eines neuen Trägerschaftsvertrages für das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein konnten erfolgreich beendet werden. In der Folge wurde der Vertrag mit dem Kanton Solothurn unterzeichnet und auf den 1. August in Kraft gesetzt. Der Abschluss eines neuen Vertrags über die Römerforschung ist in Vorbereitung. Gegenwärtig wird das Mitberichtsverfahren durchgeführt. Mit der Unterzeichnung darf 1997 gerechnet werden. Mit dem Kanton Aargau werden Vertragsverhandlungen betreffend Abschluss eines neuen Vertrages über die Aufnahme von Gymnasiasten und Gymnasiastinnen an den Gymnasien des Kantons Basel-Landschaft geführt. Die Ausarbeitung von Vernehmlassungen erreichte einen hohen Stellenwert. Zu erwähnen sind insbesondere jene zum Fachhochschulvertrag, zum Konsumkreditgesetz und zu den Schlussbestimmungen des Personalgesetzes. 1.6 Pädagogische Arbeitsstelle Die Pädagogische Arbeitsstelle koordiniert und bearbeitet kantonale Projekte im Schulsektor, betreut die Geschäfte der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK), führt das Sekretariat des Erziehungsrats und leitet die Dienststellenleiterkonferenz Bildung. In ihrer Sachbearbeitung war sie schwerpunktmässig mit folgenden Geschäften befasst: Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur Nachdem die Beratungen in Erziehungsrat und Regierungsrat zum Entwurf einer Vorlage betreffend Teilrevision des Schulgesetzes zur Verkürzung der Ausbildungsdauer bis zur Matur und zur kantonalen Umsetzung des neuen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) abgeschlossen werden konnten, wurde eine Vernehmlassung durchgeführt und ausgewertet. Zusammen mit einer Arbeitsgruppe wurden weitere Folgearbeiten zum MAR vorbereitet. Die dem Pädagogischen Institut der Universität Bern übertragene Evaluation der Gymnasialreform von 1992/93 konnte mit einem Schlussbericht abgeschlossen werden. Die ausgewerteten Erfahrungen mit der Gymnasialreform bilden eine Grundlage für die weitere Umsetzung des MAR im Rahmen der Entscheidungen von Landrat und Souverän zur Dauer der gymnasialen Ausbildung bis zur Matur. Blockzeiten an der Primarschule Der Landrat hiess am 12. Dezember 1996 die ihm unterbreitete Vorlage gut. Auf Schuljahresbeginn 1997/98 können die Versuchs- und weitere Einwohnergemeinden neben anderen Modellen an ihren Primarschulen definitiv auch umfassende Blockzeiten mittels Unterricht einrichten. 5-Tage-Woche Die versuchsweise Einführung der unterrichtsfreien Samstags stiess an den Primar- und Realschulen auf grosses Interesse. Die Sekundarschulen beteiligten sich daran erwartungsgemäss weniger stark. In den Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf wurden in den Jahren 1995 und 1996 alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen sowie die Eltern zum unterichtsfreien Samstag befragt, und zwar vor und nach dessen Einführung. Die Erhebungsergebnisse werden in den vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen Bericht einfliessen. Seminarreform Die Arbeitsgruppe Seminarreform konnte ihre Vorschläge zur Seminarreform unter Einbezug der Ergebnisse einer dem Institut für Pädagogik der Universität Bern übertragenen Evaluation der Ausbildung am Seminar abschliessen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung bildete die Einsetzung einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe der Partnerkantone, um zuhanden der beiden Direktionen erste Abklärungen über die Optionen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt zu prüfen. Die Pädagogische Arbeitsstelle betreute die Mitwirkung des Kantons Basel-Landschaft bei zwei Projekten im Rahmen der nationalen Forschungsprogramme 33 "Wirkungen des Bildungswesens"sowie bei der interkantonalen Längsschnittstudie über Frühlesen und Frührechnen: – Die "Third International Mathematics and Science Study" (TIMSS+) will im interkantonalen und internationalen Vergleich prüfen, wie gut das Bildungswesen die Schülerinnen und Schüler in Mathematik, Naturwissenschaften und Schlüsselqualifikationen fördert. Für die weltweit rund 1/2 Million beteiligten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I wurden die ersten international vergleichenden Ergebnisse vorgestellt, und für den Kanton Basel-Landschaft konnten die Rohergebnisse sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die Abschlussklassen der Gymnasien vorgelegt werden. Eine kantonale Auswertung und Interpretation der Daten ist 1997 möglich, wenn die internationalen und nationalen Auswertungen und somit gute Vergleichsdaten vorliegen. – Beim Forschungsprojekt über die Lehrplanarbeit konnte die Dokumentation über die Abläufe bei der Erarbeitung neuer Lehrpläne im Kanton Basel-Landschaft abgeschlossen werden. Ausserdem wurden mit Interviews 10 Lehrplanfachleute und mit einem Erhebungsbogen rund 150 Lehrpersonen befragt. Ein erster Bericht über das Projekt wird bis Mitte 1997 erscheinen. – Im August 1996 lag der zweite Werkstattbericht über die Primarschulkinder vor, die beim Schuleintritt bereits über sehr beachtliche Lese- und Rechenfähigketen verfügten. Der Bericht enthält einige wichtige Hinweise darauf, dass eine Mehrheit dieser Kinder ihren Leistungsvorsprung auch nach der Einschulung beibehalten und sich im kognitiven Bereich durch eine besondere Begabung auszeichnen. Die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) befasste sich mit folgenden Vorhaben: – Nachdem 1995 das interkantonale Schulnetzwerk "erweiterte Lernformen"zur Förderung einer auf vermehrte Selbständigkeit und Zusammenarbeit angelegten Lernkultur ausgewertet und erfolgreich abgeschlossen werden konnte, bereitete die NW EDK mit der "Qualitätsentwicklung auf der Sekundarstufe II"ein Nachfolgeprojekt vor. Verfahren der Qualitätsentwicklung und -sicherung sollen an entsprechend interessierten Berufsschulen und Gymnasien in einem kooperativen Verbund erprobt und die Erfahrungen ausgetauscht werden. – Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die Sekundarstufe I: Im September 1996 konnte das von der Pädagogischen Arbeitsstelle präsidierte NW EDK-Projekt über die zukünftige Ausbildung einer Lehrerkategorie, die an allen Schularten und Leistungsniveaus der Sekundarstufe I unterrichtet, beendet werden. Eine entsprechende Ausbildung wollen ab dem Jahr 2000 die Kantone Bern, Freiburg und Luzern einrichten, in Basel-Stadt ist dies bereits geschehen. – Anerkennung Lehrdiplome: Die Pädagogische Arbeitsstelle vertritt die NW EDK in jener Kommission der EDK, welche die Erarbeitung der Reglemente für die Anerkennung der Lehrdiplome vom Kindergarten bis und mit zur Sekundarstufe II koordiniert. 1996 konnten zwei Reglemente (Sekundarstufe-II-Lehrdiplom sowie Diplom im Bereich der Schulischen Heilpädagogik) fertiggestellt und in die Vernehmlassung gegeben werden. 1.7 Projektleitung Bildungsgesetzgebung Bildungspolitik und Aufgabenteilung In der ersten Projektphase wurden wichtige bildungspolitische Anliegen des Regierungsrats mit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden verbunden. Im weiteren geht es in der sogenannten Trägerschaftsvorlage, die dem Landrat im August zugeleitet wurde, um die Aufarbeitung der hängigen Volks- und Gemeindeinitiativen im Bildungsbereich und um die Wegsetzung zu teilautonomen geleiteten Schulen. Hängige Initiativen Zum Zeitpunkt der Überweisung der Trägerschaftsvorlage an den Landrat waren folgende 6 Volks- und Gemeindeinitiativen hängig: – Nichtformulierte Initiative: Kindergarten - eine Stufe der Volksschule – Formulierte Gesetzesinitiative der Gemeinde Oberdorf und von weiteren 15 Gemeinden betreffend Übernahme der Realschule durch den Kanton – Nichtformulierte Initiative von 35 Gemeinden betreffend einer einheitlichen Trägerschaft der Real- und Sekundarschule – Formulierte Gesetzesinitiative der Gemeinde Reinach und von weiteren 15 Gemeinden betreffend Rückerstattung der Kosten für den Unterhalt von Sekundarschulbauten – Nichtformulierte Initiative: Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons – Formulierte Gesetzesinitiative von 23 Gemeinden über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden In der Zwischenzeit sind 2 weitere nichtformulierte Volksinitiativen zum Bildungsbereich eingereicht worden: – Volksinitiative: Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle – Volksinitiative für eine Maturität ohne Qualitätsabbau Klären und Handeln Die Fülle der Initiativen und der Umstand, dass sich die in ihnen enthaltenen Forderungen zum Teil diametral widersprechen, weisen auf den grossen Handlungs- und Klärungsbedarf hin, der im Kanton Basel-Landschaft im Bildungssektor entstanden ist. Gemäss § 73 der Kantonsverfassung hat der Regierungsrat den Auftrag, die wichtigsten Ziele und Mittel des staatlichen Handelns zu bestimmen und die staatlichen Tätigkeiten zu planen und zu koordinieren. Der Regierungsrat hat deshalb im vergangenen Jahr seine Meinung zu den wichtigsten und umstrittensten Fragen im Bildungswesen formuliert und will diese im Hinblick auf das Bildungsgesetz dem Volksentscheid unterziehen. Obwohl er sich dabei um ausgewogene Lösungen bemüht hat, ist er insbesondere mit zwei Absichten in der Lehrerschaft auf Opposition gestossen. Diese findet in der Initiative zur Bildungsgesetzgebung und zur Rolle der Gemeinden als Schulträgerinnen sowie in der Initiative zur Gymnasialschulzeit ihren Ausdruck. Indem der Regierungsrat seine Vorschläge sobald als möglich dem Volk vorlegen und sie, falls nötig, den hängigen Initiativen gegenüberstellen möchte, strebt er im Hinblick auf die Bildungsgesetzgebung eine Klärung der Positionen an. Durch dieses Vorgehen soll ausserden vermieden werden, dass die Anhäufung und das Stehenlassen von Initiativen zu einer Selbstblockade im Baselbieter Bildungswesen führt. 1.8 Stabstelle für Hochschulfragen Universität Basel Zu Beginn der Amtszeit des neu eingesetzten Universitätsrates wurde das Universitätsstatut erlassen. Es bildet die wichtigste organisatorische Grundlage für die selbstverwaltete Universität. Das Statut wurde nach einer umfassenden Diskussion auf den 1. März 1996 in Kraft gesetzt. Auf der Basis des neuen Universitätsgesetzes wurde erstmals ein Globalbudget vorbereitet, das im Rahmen des Staatsbudgets Ende 1996 dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt worden ist. Die politischen Instanzen legen dabei das Volumen der zur Verfügung stehenden Mittel und den groben Leistungsauftrag fest, während der Universitätsrat als strategisches Organ den Leistungsauftrag konkretisiert und die Ziele definiert. Das Rektorat schliesslich entscheidet auf der operativen Ebene über die spezifische Verwendung der zugeteilten Mittel. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der Universität ermöglichen und erfordern eine tiefgreifende Reform der universitären Strukturen (Forschung, Lehre, Verwaltung), die voraussichtlich mehrere Jahre andauern wird. Die Stabsstelle für Hochschulfragen begleitet diesen Prozess, indem sie zuhanden des Vorstehers die Akten des Unirates bearbeitet, Zusatzinformationen einholt und Empfehlungen formuliert. Fachhochschule Im Rahmen der Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Fachhochschulen ging es in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vorerst darum – einen bikantonalen Fachhochschulvertrag zwischen den beiden Kantonen vorzubereiten und zwar in Anlehnung an den Universitätsvertrag; – diesen Vertrag in eine vom Steuerungsausschuss erarbeitete Parlamentsvorlage für den Grossen Rat BS und den Landrat BL einzubetten; – das laut Bundesgesetz erforderliche Genehmigungsgesuch an die Bundesbehörden auszuarbeiten und einzureichen. Nachdem in der Region NW EDK das Vorhaben einer kantonsübergreifenden Zusammenarbeit nicht mehr weiterverfolgt wurde, machten sich die beiden Basler Halbkantone an die Schaffung der Grundlagen für die zukünftige Fachhochschule beider Basel, die in einer ersten Phase aus den Departementen Technik (ehemals IBB Mttenz) und Wirtschaft (ehemals HWV Basel) bestehen wird und im Sommer 1997 den Betrieb aufnehmen soll. Der Bundesrat setzte das Gesetz über die Fachhochschulen - samt der dazugehörigen Verordnung - im Herbst 1996 in Kraft und forderte die Kantone auf, bis Ende November 1996 Gesuche für die Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule einzureichen. Die Stabsstelle half mit, das Projekt vorwärtszubringen: Ende 1996 lagen der unterzeichnete Fachhochschulvertrag (Vollzugsgesetzgebung), das Gesuch an die Bundesbehörden sowie die von den Kantonsregierungen BL und BS genehmigte Parlamentsvorlage über die Errichtung und Finanzierung der Fachhochschule vor. Der bikantonale Steuerungsausschuss befasste sich wiederholt mit der administrativen Vorbereitung der Zusammenführung von HWV und IBB und setzte verschiedene Arbeitsgruppen ein. 1.9 Verwaltungsabteilung In der Ende 1995 neu geschaffenen Hauptabteilung des Direktionssekretariates sind die Abteilungen Controlling, Informatik, Rechnungswesen eingegliedert. Der Direktionscontroller und der neue Leiter des Rechnungswesens kümmerten sich schwergewichtig um die Einführung des neuen Rechnungswesens bei 2 Gymnasien, dem Seminar und 4 weiteren Dienststellen der Direktion. Dank der Erfahrung von 2 Gymnasien und der Pilotdienststelle Schul- und Büromaterialverwaltung konnten Probleme rechtzeitig erkannt und zur Bereinigung an die Projektleitung weitergeleitet werden. Im Bereich der Ausbildung von kaufmännischen Lehrlingen hat die EKD Neuland beschritten. Ein eigenes Konzept wurde erstellt und seit Sommer 1996 sind 9 junge Menschen in Ausbildung. In halbjährigen Phasen wechseln die Lehrlinge Abteilungen oder Dienststellen und werden so gemäss Modelllehrgang Verwaltung ausgebildet. Nebst 2 Abteilungen des Direktionssekretariats haben 3 Dienststellen der EKD Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt. Mit diesem Konzept will die EKD einen Beitrag gegen die Abnahme der Lehrstellenplätze leisten. 1.10 Direktionsinformatik Die Arbeiten für die neue EDV-Verkabelung des Gebäudes Rheinstrasse 31 wurden abgeschlossen und das Direktionssekretariat wird nun Abteilungsweise an das Kantonsnetz angeschlossen. Die technische Um- oder Ausrüstung weiterer Dienststellen, die mit dem Neuen Rechnungswesen arbeiten, waren weitere Hauptaufgaben. |
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