v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 12
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| 7.4 Postulat der FDP-Landratsfraktion (94/155) Landrat Peter Tobler reichte am 22. März 1995 (95/65) im Namen der FDP-Landratsfraktion eine Motion "betreffend Verkürzung der Schuldauer bis zur Matur" ein. Der Regierungsrat lehnte die Motion ab mit der Begründung, dass der Landrat bereits Motionen zur Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur überwiesen habe, zu viele Punkte in der Motion offen seien, als dass der Vorstoss in der verbindlichen Form der Motion überwiesen werden könne, und schliesslich trage er dem Anliegen nach stufenübergreifender Planung der Verkürzung bereits genügend Rechnung. Am 18. Mai 1995 erklärte sich die FDP-Fraktion mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden, und der Landrat überwies den als Postulat umgewandelten Vorstoss grossmehrheitlich (LRB 2586). Das Postulat lautet: "Drei bereits eingereichte Motionen fordern die Verkürzung der Ausbildung bis zur Matur auf 12 Jahre: Motion B. Fünfschilling (18. 3.9 1). Motion D. Widmer (16.8.92) und die Motion der Finanzkommission (18. 6. 92). Zwei der drei Motionen lassen es offen, welche Schulstufe verkürzt werden soll; Frau Widmer verlangte seinerzeit die Verkürzung des Gymnasiums um ein halbes Jahr. In der Zwischenzeit haben sich jedoch gewisse Rahmenbedingungen verändert. Es liegen Vorschläge für die weitere Entwicklung der Sekundarstufe I vor; im berufsbildenden Bereich der Sekundarstufe II wird die Berufsmaturität eingeführt; der Ausbau von Fachhochschulen ist im Gang; auf der universitären Stufe stehen Einschränkungen des freien und direkten Studiengangs (numerus clausus) zur Diskussion. Am 12. Februar 1995 hat nun der Bundesrat das neue Reglement über die Anerkennung von Gymnasialen Ausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement MAR) erlassen. Darin wird festgehalten, dass die Ausbildung bis zur Maturität insgesamt mindestens zwölf Jahre dauern muss, und dass mindestens die letzten vier Jahre nach einem eigens für die Vorbereitung auf die Maturität ausgerichteten Lehrgang zu gestalten sind. Ein dreijähriger Lehrgang ist möglich, wenn auf der Sekundarstufe I eine gymnasiale Vorbildung erfolgt ist. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 31. Januar 1995 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Verkürzung und die Umsetzung des MAR vorbereiten sollen. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer um ein halbes Jahr ist ein einschneidender Eingriff. Wenn die allgemeine Hochschulreife nach wie vor gewährleistet sein soll, so wird von einer Verkürzung nicht nur die eben erst angelaufene Gymnasialreform betroffen sein, auch die gegenwärtig zur Diskussion stehende Reform der Sekundarstufe I wird überarbeitet werden müssen. Diese Auswirkungen sollten uns dazu veranlassen, die gesamte Schulstruktur unseres Kantons zu überdenken. Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen, den Auftrag der oben erwähnten Arbeitsgruppe wie folgt zu erweitern: Die Verkürzung der Schulzeit bis zur Matur ist im Rahmen eines stufenübergreifenden Gesamtkonzeptes zu planen. Die Dauer der einzelnen Schulstufen ist zu überprüfen. Die Auswirkungen allfälliger Verkürzungen auf die betroffenen Schulstufen sind eingehend zu untersuchen." Auf der Grundlage der bereits überwiesenen Motionen und der Beratungen des Erziehungsrates entschied sich der Regierungsrat, eine Vorlage für die Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur am Gymnasium von derzeit 3 1/2 auf neu 3 Jahre unter Einbezug der neuen eidgenössischen Bestimmungen des MAR vorzubereiten. Sowohl die Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur als auch die Umsetzung des MAR werden mit einem stufenübergreifenden Konzept an der PA und am Gymnasium anzugehen sein. Hingegen schloss der Regierungsrat eine Veränderung der Dauer der Primarschule und der PA aus. Die stufenübergreifende Planung der Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur und der Umsetzung des MAR ist gewährleistet. Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden. |
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