v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 14
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Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage (97/150; Verkürzung der Schuldauer am Gymnasium) | ||
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| C. Antrag Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, 1. die Änderung des Schulgesetzes gemäss Entwurf zu beschliessen, 2. die Änderung des Dekretes zum Schulgesetz unter Vorbehalt der Gutheissung der Änderung des Schulgesetzes durch das Volk gemäss Entwurf zu beschliessen, 3. der nichtformulierten Volksinitiative "für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" den formulierten Gegenvorschlag zur Änderung des Schulgesetzes gegenüberzustellen, 4. den Stimmberechtigten die Annahme des formulierten Gegenvorschlags und die Ablehnung der nichtformulierten Volksinitiative zu empfehlen, 5. die folgenden Motionen als erfüllt abzuschreiben: - Motion Fünfschilling-Gysin (91/61) vom 18. März 1991, - Motion Widmer (92/150) vom 18. Juni 1992,
6. das Postulat der FDP-Fraktion (95/65) als erledigt abzuschreiben.
Liestal, 12. August 1997 Im Namen des Regierungsrates der Präsident: Schmid der Landschreiber: Mundschin |
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